Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „2022 haben Gerichte und Staatsanwaltschaften wieder viele soziale Projekte unterstützt.“
Schwerin – Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im vergangenen Jahr an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass unter den zehn größten Zuwendungen hauptsächlich soziale Projekte unterstützt wurden. „Die Stiftung Betroffen in Vorpommern hilft krebskranken Menschen. Geld bekamen auch Vereine, die sich um krebskranke Kinder kümmern oder auch die Inklusion fördern.“
„Von den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird jeder Einzelfall verantwortungsbewusst abgewogen. Für alle sichtbar, werden die zehn meist bedachten Vereine auch transparent auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.“ ->Link Geldauflagen
Im vergangenen Jahr lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte ähnlich hoch wie 2021. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.
„In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 14 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, rund 8,7 Mio. Euro davon an gemeinnützige Vereine. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das Oberlandesgericht aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.
Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.