Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) M-V

Minister Christian Pegel: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für das Sicherheits- und Ordnungsgesetz eins zu eins umsetzen

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett ein Änderungsgesetz zum Sicherhits- und Ordnungsgesetz (SOG) Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. „Der Gesetzentwurf wird nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einigen Bestimmungen unseres SOG dessen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Ziel ist es, diese innerhalb der vom Gericht aufgegebenen Frist zum Jahresende umzusetzen – sonst drohen Polizeibefugnisse ganz wegzufallen, das kann keiner bei Themen wie Terrorabwehr und ähnlichen wollen“, sagt Minister Pegel.

Nach der Ressort- und Verbandsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hat das Kabinett am vergangenen Dienstag den Gesetzentwurf freigegeben und beschlossen, diesen an den Landtag weiterzuleiten.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden keine neuen Befugnisse für die Polizei eingeführt, sondern lediglich bestehende an die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts angepasst“, bekräftigt der Minister und führt aus: „So wurden beispielsweise die Eingriffsschwellen für die Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung oder Überwachung der Telekommunikation, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle oder auch Rasterfahndung erhöht. Auch wurden die Regelungen zum Kernbereichsschutz ausgeweitet, um verdeckt Ermittelnden klarere Vorgaben an die Hand zu geben.“

Gleichzeitig betonte der Minister: „Dieses Gesetz ist lediglich der erste Aufschlag. Wir werden im kommenden Jahr, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das bestehende Sicherheits- und Ordnungsgesetz evaluieren und danach eine große Novelle in Angriff nehmen. Das kommende Gesetz soll unter anderem mehr Anwenderfreundlichkeit zum Beispiel zur Verständlichkeit der Regelungen zum Datenschutz bringen, sich aber auch mit der Wirksamkeit und den Auswirkungen der 2020 in Kraft getretenen, damals neu eingeführten Polizeibefugnisse im Rahmen beispielsweise der Terrorabwehr beschäftigen und für diese die im Gesetz ausdrücklich bereits 2020 vorgegebene Überprüfung umsetzen.“

Einzige Ausnahme vom Grundsatz, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, sei eine erweiterte Befugnis für den Landesbeauftragten für Datenschutz. „In diesem Fall wurde die Gelegenheit der aktuellen Gesetzesänderung genutzt, um diese zu aktualisieren und an Forderungen der Europäischen Kommission gegenüber der Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Bundesregierung anzupassen. Damit wird die Transparenz weiter gestärkt“, sagt Innenminister Christian Pegel.

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