Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

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