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Neue Pflegefachassistenzausbildung – Einstieg in die Pflege attraktiver

Schwerin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Dabei wird die Ausbildungszeit auf 18 Monate festgesetzt.

„Durch das neue Bundesgesetz wird die Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften attraktiver und gibt es eine bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027“, begrüßte Sozialministerin Stefanie Drese die Entscheidung der Länderkammer. Die landesrechtlich geregelte Kranken- und Altenpflegehelferausbildung wird somit abgelöst.

Drese hob hervor, dass nunmehr erstmals alle Auszubildenden über den Pflegeausbildungsfonds eine Vergütung erhalten. Für Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung bestünden Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Die Ministerin bezeichnete es als sehr positiv, dass Assistenzkräfte künftig besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können. „Dadurch können sie nach der Ausbildung verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen und entlasten diese somit spürbar“, verdeutlichte Drese.

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege. „Nach der Ausbildung sind die Pflegeassistenzkräfte somit in allen Bereichen der Pflege einsatzfähig: vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung“, betonte Drese. Auch eine spätere Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft in verkürzter Zeit sei möglich und erwünscht.

Voraussetzung für die neue Pflegefachassistenzausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt.

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, Teile davon bereits zum 1. Januar 2026.

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