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Glawe begrüßt Unterstützung des Bundes

Schwerin -Die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind auch bei der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern spürbar. „Die Nachfrage nach Hilfe ist bereits jetzt sehr hoch. Bund und Land erarbeiten im Eiltempo Möglichkeiten für die Unterstützung der heimischen Wirtschaft. Wir wollen die Unternehmen weiter am Laufen halten und die Arbeitsplätze erhalten. Ziel ist es, die Wirtschaft in dieser schweren Zeit bestmöglich zu entlasten. Das ist eine Mammutaufgabe für uns alle zusammen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Gerade für Kleinstunternehmen und Freiberufler ist die Situation enorm schwierig. Aufträge bleiben weg, Kitas und Schulen sind über Wochen geschlossen. Das stellt gerade auch Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen vor besondere Herausforderungen.

Wirtschaftsminister Glawe begrüßte die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes für ein Hilfspaket von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. „Insbesondere die Möglichkeit für Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sind eine echte und direkte Unterstützung des Staates für die Wirtschaft und im Besonderen für Freiberufler und Kleinstfirmen“, so Glawe weiter.

„Was der Bund nicht lösen kann, versuchen wir durch landeseigene Maßnahmen aufzufangen“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich. Es wurde ein 100 Millionen Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt. Dieses sieht beispielsweise neben Darlehen und Bürgschaften für Unternehmen auch Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU vor. Hierzu zählen beispielsweise Liquiditätshilfen für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch zinslose rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. „Wir sorgen für attraktive Konditionen. Die Mittel sollen unbürokratisch ausgezahlt werden“, sagte Glawe weiter.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe forderte vom Bund, dass auch der Zugang zu arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen für Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige weiter erleichtert werden. „Kurzarbeit ist für viele Mittelständler eine echte Hilfe. Die Selbstständigen und Kleinst-Betriebe sind ebenso auf Hilfen angewiesen, wie mittlere und große Unternehmen. Es ist wichtig, auch Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zu erleichtern. Darüber hinaus muss denjenigen, die bereits ergänzend Leistungen beziehen, unkompliziert eine Weitergewährung ermöglicht werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Landesregierung hat in Kitas für Klarheit gesorgt

Schwerin – Zu vereinzelten Meldungen, dass Kita-Träger Gehälter nicht vollständig auszahlen wollen und Erzieherinnen und Erzieher unbezahlten Urlaub nehmen sollen, stellt Sozialministerin Stefanie Drese klar: „Trotz der Kita-Schließungen erhalten alle Kindertageseinrichtungen weiterhin die Entgelte zur Finanzierung der Kindertagesförderung in voller Höhe. Die Vereinbarungen nach § 24 Absatz 1 und 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) bleiben von der am 14. März 2020 erlassenen Allgemeinverfügung der Landesregierung zum Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege unberührt.

Darüber sind alle Kita-Träger im Land informiert. Wer dennoch, Kosteneinsparungen zu Lasten von Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen vornimmt, handelt völlig inakzeptabel und verantwortungslos gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern. Das Sozialministerium ist sich mit den Jugendamtsleitungen der Landkreise und kreisfreien Städte völlig einig, ein derartiges Agieren nicht zu dulden: Diese Träger erhalten vom Land und den Kommunen kein Geld mehr im Rahmen des KiföG MV.“

Die Justiz in M-V bleibt handlungsfähig

Schwerin – Auch die Justiz hat Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen. „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben bereits Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich danke allen, denn in dieser Krise müssen wir in der Gesellschaft zusammenhalten“, so Justizministerin Katy Hoffmeister

„Die Justiz ist eine der drei Säulen unserer Gesellschaft. Sie wird handlungsfähig bleiben. Ich habe mit der Vize-Präsidentin des Oberlandesgerichts, den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und Fachgerichte sowie der Generalstaatsanwältin telefoniert. Bei organisatorischen Fragen sind die Herausforderungen zurzeit groß. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben von uns Empfehlungen für ihre Entscheidungen erhalten. In ihrer Zuständigkeit haben die Gerichtspräsidien bereits Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko zu mindern, gleichzeitig aber auch die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Es gelten Zugangsbeschränkungen zu den Gebäuden. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist zu wahren. Richterinnen und Richter entscheiden in ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung von Verhandlungen. Die Bundesregierung bereitet zurzeit eine Regelung vor, wie Gerichtsverfahren, die aufgrund der Corona-Epidemie für noch längere Zeit ausgesetzt werden müssen, dennoch fortgeführt werden können. Das halte ich für sehr wichtig“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz sind sich dessen bewusst, welche verantwortungsvolle Aufgaben sie wahrnehmen, um unsere Gesellschaft trotz Coronavirus‘ am Laufen zu halten. Wir müssen zusammenhalten. Die Justiz in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugsanstalten und in der Bewährungshilfe leistet ihren Beitrag in dieser Ausnahmesituation so wie viele andere Berufsgruppen, die ebenso weiterhin täglich für die Gesellschaft da sind. Allen gilt unser Dank“, so Ministerin Hoffmeister.

„Gleichzeitig bitte ich aber auch Bürgerinnen und Bürger: Verschieben Sie bitte alle nicht zwingend erforderlichen Besuche in den Justizeinrichtungen auf die Zeit nach der Corona-Epidemie. Nutzen Sie bitte Telefon oder den E-Mail-Kontakt, um Fragen zu stellen. Schützen Sie sich selbst. So helfen Sie mit, die Bediensteten, ihre Angehörigen und Freunde in Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie in den Justizvollzugsanstalten zu schützen“, appelliert Ministerin Hoffmeister.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 wird das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben – unabhängig davon, welche Güter transportiert werden.

„Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben. Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Krise untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren. Wir müssen sicherstellen, dass alle jetzt benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen. Das stellen wir auf diese Weise sicher“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Maßnahme.

Weiter führt der Minister aus: „Sollte es vermehrt zu Erkrankungen kommen, können die dann weniger verfügbaren LKW nun auch sonntags fahren und verschiedene Güter und Waren auf einem Fahrzeug mischen, ohne dass das Fahrverbot dem im Wege steht. Wir helfen damit, die sichere Versorgung der Menschen in unserem Land abzusichern.“

Für die damit verbundenen LKW-Fahrten auch an Sonntagen bittet er um Verständnis: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Das Aussetzen des Sonntagsfahrverbots ist kein Dauerzustand, sondern bewusst zeitlich befristet und soll uns in der aktuellen Situation helfen, möglichst flexibel und pragmatisch auf alle möglicherweise noch kommenden Herausforderungen reagieren zu können.“

Soweit bei Beförderungen über die Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus in anderen Ländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.

EU: Schulterschluss in der Coronakrise

Staats- und Regierungschefs unterstützen Maßnahmen der Kommission

Brüssel – Einhellig haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei der Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel gestern (Dienstag) hinter die Maßnahmen gestellt, die die Europäische Kommission bisher angesichts der Coronakrise auf den Weg gebracht hat. Sie billigten die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien , um die Kontrollen an den Binnengrenzen zu koordinieren. „Wir müssen den freien Fluss von Medikamenten, Lebensmitteln und Waren sicherstellen, und unsere Bürgerinnen und Bürger müssen in ihre Heimatländer reisen können“, heißt es in den Schlussfolgerungen von Ratspräsident Michel. Die Behörden der Mitgliedstaaten seien auf allen Ebenen angewiesen, diese Leitlinien umzusetzen. Auch für die Grenzpendler werde es angemessene Lösungen geben.

„Ich hoffe, dass wir in den nächsten Tagen wieder zu einem reibungslosen Grenzverkehr kommen, der insgesamt aber deutlich runtergefahren ist. Wer nicht weiter reisen muss oder weite Strecken zurücklegen muss, der sollte zu Hause bleiben“, sagte Präsidentin von der Leyen im Anschluss an das Treffen in einem BILD-Interview(link is external).

Derzeit kommt es an einigen Binnengrenzübergängen wie auf der A4 an der Grenze zu Polen oder am Brenner zu erheblichen Rückstaus. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean spricht heute mit den Verkehrsministern der EU-Mitgliedstaaten in einer Videokonferenz, um Blockaden an den Grenzen aufzulösen.

Die Mitgliedstaaten können Kontrollen an den Binnengrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung zwar einführen, wozu in äußerst kritischen Situationen auch die öffentliche Gesundheit gehören kann. Die Kommission pocht in ihren Leitlinien aber darauf, dass die Kontrollen so organisiert werden, dass große Warteschlangen vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über „grüne Fahrspuren“) ausweisen, um ernsthafte Störung der Lieferketten zu verhindern.

Die mehr als 1,5 Millionen Grenzgänger in der Europäischen Union, die täglich in ein Nachbarland zur Arbeit pendeln, sollen ebenfalls leichter über die Grenze kommen, sofern sie weiter zur Arbeit müssen. Das sei in vielen Ländern wichtig, um den Krankenhausbetrieb und wichtige Produktionsbetriebe aufrechtzuerhalten, sagte von der Leyen. Die Mitgliedstaaten müssen stets ihre eigenen Bürger und Einwohner aufnehmen und sollten den Transit anderer EU-Bürger und Einwohner erleichtern, die in ihre Heimat zurückkehren.

Staats- und Regierungschefs billigen Einreisebeschränkungen in die EU

Die Staats- und Regierungschefs billigten zudem die von der Kommission vorgeschlagenen temporären Einreisebeschränkungen in die EU für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittstaaten. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Die Einreisebeschränkungen gelten zunächst für 30 Tage. Nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

EU unterstützt Rückholung von Reisenden nach Europa

Die Europäische Union hilft auch den EU-Mitgliedstaaten und ihren Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimatländer zurückkehren müssen. Heute landete ein zweites Flugzeug in Österreich , das 315 Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina und USA aus Marokko zurückgebracht hat. Der Flug wurde von der Kommission kofinanziert. Das Notfall-Koordinationszentrum des EU-Katstrophenschutzmechanismus kann die koordinierte Rückholung von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus aller Welt unterstützen.

Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung

Um die Versorgung mit Schutzausrüstung in der EU sicherzustellen, laufen derzeit gemeinsame Beschaffungsverfahren. Gestern hat die Kommission wieder eines für Handschuhe und Masken gestartet, am Tag zuvor hat sie eines für Atemmasken lanciert. Die Unternehmen haben sechs Tage Zeit, Angebote zu unterbreiten, dann haben die Mitgliedstaaten wiederum sechs Tage, um Verträge zu unterzeichnen.

Auswirkungen auf die Wirtschaft abfedern

Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Virus haben massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, betonte von der Leyen. Um die Folgen abzufedern, wird die Kommission den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei Staatsbeihilfen einräumen. Und bezüglich der Haushaltsdisziplin soll eine Sonderklausel aktiviert werden, die Empfehlungen zur Korrektur des Budgetsaldos temporär außer Kraft setzt. „Wir tun alles, was nötig ist. Und wir werden nicht zögern, im weiteren Verlauf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“, sagte die Kommissionspräsidentin.

Die Staats- und Regierungschefs billigten die Vorlage ihrer Finanzminister für Wirtschaftshilfen . „Wir unterstützten die verschiedenen Initiativen der Kommission in den Bereichen des Binnenmarktes, wie die Anpassung der Regeln für staatliche Beihilfen und die Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilitäten sowie den Rückgriff auf den EU-Haushalt“, heißt es weiter in den Schlussfolgerungen des Ratspräsidenten. Die Kommission hat unter anderem eine Investitionsoffensive über 37 Mrd. Euro vorgeschlagen, die mit Strukturfondsmitteln angeschoben werden kann.

Bedeutung des Breitbandausbaus

Dahlemann: Aktuelle Situation unterstreicht Bedeutung des Breitbandausbaus

Schwerin – Anlässlich der Übergabe der drei letzten Zuwendungsbescheide aus dem zweiten und dritten Call des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau an den Landkreis Vorpommern-Greifswald erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann: „Gerade in der aktuellen Situation sehen wir sehr deutlich, welch hohe Bedeutung der weitere Ausbau guter Internetverbindungen für Vorpommern für unser Bundesland insgesamt hat. Wo, aus welchen Gründen auch immer, persönliche Kontakte nicht möglich sind, kommt es auf gut ausgebaute digitale Netze an. Das zeigt: Der Breitbandausbau ist keine Zukunftsinvestition, sondern eine Investition für das Hier und Jetzt der Menschen. Zugleich sind gut ausgebaute Breitbandnetzte ein wichtiger Standortfaktor für unsere Unternehmen.“

Ursprünglich war geplant, dass die drei Bescheide des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestern in Greifswald im Beisein von Frau Dr. Tamara Zieschang, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, an Landrat Michael Sack übergeben werden sollten. Gleichzeitig war eine symbolische Vertragsunterzeichnung mit den ausführenden Unternehmen, der Landwerke MV Breitband GmbH sowie der e.discom Telekommunikations GmbH, vorgesehen. Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus werden die Bescheide jetzt auf dem Postweg versandt.

Für die insgesamt 12 Projekte des zweiten und dritten Calls werden Landesfördermittel in Höhe von rund 38, 7 Mio. Euro zur Kofinanzierung von insgesamt 118,3 Mio. Euro Bundesfördermitteln eingesetzt. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil, den das Land ebenfalls vorfinanziert, ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 174,5 Mio. Euro.

„Mit der Übergabe dieser Breitband-Bescheide zeigen wir auch, dass wir als Landesregierung trotz des Krisenmodus die politische Arbeit auch in allen anderen Bereichen fortsetzen. Natürlich hat Corona jetzt Vorrang, aber auch alles andere geht weiter,“ so Dahlemann abschließend.

Unterstützung für die Unimedizinen

Rostock – Das Gesundheits- und das Wissenschaftsministerium unterstützen die Unimedizinen in Rostock und Greifswald mit 400.000 Euro. „Der wachsenden Nachfrage der Testung auf das Coronavirus kann durch eine umgehende Aufstockung des Geräteparks für eine noch bessere Diagnostik bei Corona-Verdachtsfällen begegnet werden. Deshalb unterstützen wir die Universitätsmedizinen im Land. Auf diese Weise können weitere Proben getestet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Institute für Mikrobiologie der Universitätsmedizin in Greifswald und in Rostock werden von der Landesregierung mit jeweils 200.000 Euro unterstützt. Mit den Mitteln können zusätzliche sogenannte PCR-Automaten angeschafft werden, die bei Corona-Verdachtsfällen Proben entsprechend analysieren können.

„In der jetzigen Situation ist es wichtig Gewissheit zu haben, ob es sich um begründete Verdachtsfälle handelt oder nicht“, erklärte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die finanzielle Hilfe trägt dazu bei, die Arbeit des medizinischen Personals in der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock zu unterstützen. Zusätzliche Kapazitäten sind wichtig, damit bei steigenden Verdachtsfällen weiterhin schnell und zuverlässig getestet werden kann. Es ist gut und wichtig, dass Gesundheits- und Wissenschaftsministerium partnerschaftlich handeln“, betonte Martin.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte abschließend erneut deutlich, dass es wichtig sei, nicht einfach zu einem Abstrichzentrum in der Nähe zu gehen, um sich testen zu lassen. „Entscheidend ist und bleibt zunächst der telefonische Kontakt mit dem Hausarzt sowie eine entsprechende Überweisung. Wer auf ´gut Glück´ dort hingeht, wird leider abgewiesen werden müssen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.