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Schneller helfen, besser schützen: Kabinett beschließt SOG-Novelle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt, der nun dem Landtag übermittelt wird. Der Gesetzentwurf, der auf einer umfassenden Evaluation der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen im sogenannten Polizeirecht des Landes aus dem vergangenen Jahr basiert, legt den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt erfordern entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, so Innenminister Christian Pegel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 insgesamt 5.005 Fälle (2023: 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. 2016 waren noch 3.628 Fälle häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik festgehalten worden.

Zentrale Neuerungen betreffen die Ausweitung von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten sowie die Möglichkeit, Kontaktverbote künftig auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste auszudehnen. Darüber hinaus soll die Polizei gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern.

„Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell – bei dem auch die Opfer aufgrund der Fussfessel mit einem elektronischen Warnsystem ausgestattet werden können, wenn sich ihnen der Intensivtäter nähert – wird zusätzlicher Schutz geschaffen“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, Fallkonferenzen sowie operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarndokumenten.
„Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz“, so der Minister.

Ein weiterer Baustein der Novelle wird die Möglichkeit der Standortdatenortung über Mobiltelefone insbesondere von vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen sowie die Einführung einer rechtssicheren Standortbestimmung für Notrufe an die 110. Während die AML-Technologie bei der 112 bereits seit Jahren eingesetzt wird, soll sie nun auch der Polizei helfen, Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren.

„Das bedeutet: Wenn jemand in einer akuten Gefahrensituation den Notruf wählt, können Polizei und Einsatzkräfte schneller erkennen, wo sich die betroffene Person befindet – auch dann, wenn sie den Standort nicht mehr selbst mitteilen kann. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Gewalttaten, Unfällen oder medizinischen Notfällen, zählt jede Minute. Die Ortung ist deshalb ein entscheidender Schritt, um die Menschen in unserem Land besser schützen und Leben retten zu können“, verdeutlichte Pegel.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Anpassungen an den Datenschutzvorschriften sowie eine Klarstellung zentraler Gefahrenbegriffe im Polizeirecht, um den Einsatzkräften mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anwendbarkeit im Alltag zu geben. „Wir setzen mit der Reform auf Prävention, Rechtssicherheit und schnellere Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen. So stärken wir die Sicherheit in unserem Land nachhaltig“, fasste der Innenminister zusammen.

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