Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald betroffen
Schwerin – In einer Legehennenhaltung mit rund 55.000 Tieren in der Gemeinde Poseritz im Landkreis Vorpommern-Rügen und in einer Legehennenhaltung mit 93.000 Tieren in der Gemeinde Rothemühl im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus (HPAIV) des Subtyps H5N1 durch das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) festgestellt.
Beide betroffenen Betriebe haben erhöhte Tierverluste gemeldet, woraufhin amtliche Proben entnommen und zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V zur Untersuchung gebracht wurden. Aufgrund des Nachweises von aviären Influenza-A Viren des Subtyps H5 erfolgte die Weiterleitung von Probenmaterial zur weiteren Untersuchung (Subtypisierung und Bestimmung des Pathotyps) an das FLI.
Die beiden betroffenen Landkreise haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen und Sperrzonen, bestehend aus Schutz- und Überwachungszone, um die Ausbruchsbetriebe eingerichtet.
Es handelt sich jetzt bereits um den fünften Fall bei Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Herbst. Insgesamt gab es in 2025 bisher neun Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenen Tieren in MV. Hinzu kommen in den vergangenen Tagen vermehrt Meldungen über tote Wildvögel, vorwiegend Kraniche, bei denen aviäres Influenzavirus (AIV) nachgewiesen werden konnte.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe und private Tierhalter: „In Ihrer Verantwortung liegt die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Erwägen Sie eine Aufstallung der Tiere oder halten Sie diese dem derzeitigen Risiko entsprechend in geschützten Bereichen. Das derzeitige dynamische Geschehen fordert Ihre Umsicht, um einen Eintrag und eine Weiterverbreitung des Virus möglichst zu vermeiden.
Auch eine vorzeitige Schlachtung sollte in Betracht gezogen werden. Dies ist umso wichtiger, wenn eine geschützte Unterbringung der Tiere nicht möglich ist. Geflügelhalter, die Auffälligkeiten – zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie Leistungsabfall – in ihrem Bestand bemerken, sollten sich umgehend beim Veterinäramt melden.“