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Tag: 11. September 2020

Neustart-Prämie

Antragstellung startet am 15. September

Schwerin – Ab dem kommenden Dienstag kann mit der Antragstellung für die Neustart-Prämie begonnen werden. „Die Prämie soll Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen etwas auszugleichen. Die finanzielle Unterstützung ist als Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant. Die Prämie wurde im Zukunftsbündnis beschlossen.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zwischen dem 01. April 2020 und dem 30. September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. „Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld anschließend wieder vom Land zurück. Es wird dem Unternehmen der vorausgezahlte Bonus erstattet“, so Glawe weiter.

Umgesetzt wird die Maßnahme von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Billigkeitsleistung beträgt in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Kalendermonate in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent bis zu 700 Euro je Beschäftigtem.

Anträge können ab dem 15. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei der GSA gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab Antragsstart auf der Homepage der GSA mbH unter www.gsa-schwerin.de zum Download zur Verfügung.

Wasserstofftechnologie passt zu M-V

Rostock – „Mecklenburg-Vorpommern wird alles daran setzen, Produktionsstandort für den grünen Wasserstoff zu werden. Aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff beinhaltet das Zukunftsversprechen auf saubere Industrie und gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Beides wollen wir“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, beim Rostock Business Club in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Auch wenn die Hanse Sail wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden könne, sei es eine gute Sache, dass sich die Wirtschaftskapitäne auch in diesem Jahr über neueste Entwicklungen und Trends vor Ort austauschen könnten.

Es gäbe eine Aufbruchsstimmung rund um den Wasserstoff in ganz Deutschland. „Diese Situation wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern, in ganz Norddeutschland nutzen. Wir haben im November 2019 eine gemeinsame norddeutsche Wasserstoffstrategie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verabredet und sehen grünen Wasserstoff als Möglichkeit, die in Norddeutschland erzeugte erneuerbare Energie vollständig nutzbar zu machen. Und wir setzen darauf, mit grünem Wasserstoff Arbeitsplätze gut bezahlt zu erhalten, neu zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, erläuterte Geue.

Wirtschaftlich bringe Mecklenburg-Vorpommern alle Voraussetzungen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft mit: „Wir gehören zu den Vorreitern in Deutschland bei der Erzeugung der erneuerbaren Energien mit Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme. Seit 2014 produziert das Land mehr Ökostrom als es selbst verbraucht. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte, die wir fortsetzen wollen“, so Geue.

Appell an die Jägerschaft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und der Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Dr. Volker Böhning, nehmen den jüngsten ASP-Fall bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im benachbarten Bundesland Brandesburg mit tiefer Sorge zur Kenntnis.

Gemeinsam appellieren sie an die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern, die Wachsamkeit in Ihren Jagdrevieren zu erhöhen. Dem frühzeitigen Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten oder verendeten Wildschweins kommt größtmögliche Bedeutung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu.

„Ich habe großes Vertrauen zu unserer Jägerschaft. Ich bin sicher, dass sie ihrer besonderen Verantwortung gerecht wird und die Ausbreitung der Tierseuche mit allen Mittel bekämpfen wird“, so Minister Backhaus.

„Jeder Totfund muss unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden, sodass diese die entsprechenden Untersuchungen einleiten können.“ betonen Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning.

Um eine Einschleppung dieser für den Schwarzwild­bestand und insbesondere für die Hausschweinehalter gefährlichen Tierseuche frühzeitig erkennen zu können oder im Falle einer Einschleppung die Gefahr deren Verbreitung zu mindern, appellieren der Minister und der Landesjagdpräsident an die Jägerinnen und Jäger wie folgt:

Bejagen Sie das Schwarzwild so effektiv und umfassend wie möglich, um die Population noch weiter und nachhaltig zu reduzieren.
Lassen Sie besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen nicht verwertbarer Reste walten.
Verwenden Sie keine Reste vom Aufbruch oder sonstige Schlachtreste für Luderplätze.
Reinigen und desinfizieren Sie konsequent alle Jagdutensilien und Kleidung.
Wirken Sie an den Überwachungsprogrammen mit.
Melden Sie unverzüglich Auffälligkeiten im Jagdbezirk an die zuständigen Behörden.
Verzichten Sie auf Jagdreisen in infizierte Gebiete; die Mitnahme von Teilen des erlegten Wildes ist verboten.

Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning sind sich einig, dass in dieser Situation Jägerschaft und Behörden an einem Strang ziehen.