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Monat: November 2020

Arbeiten am künftigen Justizzentrum starten

Schwerin – Am Demmlerplatz in Schwerin haben heute die Bauarbeiten für ein künftiges Justizzentrum begonnen. Finanzminister Reinhard Meyer erwartet Gesamtbaukosten von rund 28 Mio. Euro. In fünf Jahren sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

„Auf diesen Tag haben sicher nicht nur die Justiz-Beschäftigten lange gewartet. Mit dem Abriss des ehemaligen Ärztehauses gehen die Bauarbeiten nun endlich los“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Läuft alles nach Plan, werden wir noch im Jahr 2025 ein modernes Justizzentrum eröffnen können.“

Bis Mitte 2025 werden zwei Neubauten errichtet, die das historische Gerichtsgebäude in Richtung Obotritenring ergänzen. Mit dem Neubau sind auch die Tage der Anfang der 1990er Jahre als Provisorium errichteten Containerbauten gezählt. Sie werden den Neubauten weichen müssen. Alt und Neubau werden durch verglaste Brückenübergänge miteinander verbunden. Auch der zentrale Aufzug dient als Verbindung von Alt- und Neubau, hilft er doch, auch Teile des Altbaus barrierefrei erschließen zu können. Die Fassaden der beiden Neubauten sind eigenständig, nehmen aber Bezug auf den denkmalgeschützten Altbau. Für die Baumaßnahme sind nach vorläufigen Planungen Gesamtbaukosten in Höhe von 27,89 Mio. Euro vorgesehen.

Justizministerin Katy Hoffmeister ergänzt: „Auch Schwerin wird nun ein modernes Justizzentrum bekommen. Das ist zum einen eine gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht, für die die provisorische Unterbringung in Bürocontainern absehbar ein Ende haben wird. Zum anderen ist es eine gute Nachricht für die Rechtssuchenden, die sich an einem Justizzentrum viel besser orientieren können und den richtigen Ansprechpartner schneller finden. Darüber hinaus können Justizzentren effektiver arbeiten, da unterschiedliche Gerichtsbarkeiten gemeinsame Bibliotheken und Kantinen nutzen. Die Justizwachtmeisterei ist ebenso effektiver einsetzbar“, sagte die Justizministerin in Schwerin.

Zuschuss für Trägerkreis E-Mobilität

Neustrelitz – Der Trägerkreis E-Mobilität Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält vom Landesenergieministerium einen Zuschuss in Höhe von 217.201,04 Euro für das Projekt „Kompetenzzentrum alternative Mobilität MV“.

Diese Zuwendung wird gewährt zur Förderung von Kampagnen zur Bewältigung des Klimawandels, der CO2-Reduzierung und Verbesserung der Ressourceneffizienz aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben betragen 271.501,30 Euro.

Ausgehend von der bereits existierenden Kampagne „Kompetenzzentrum E-Mobilität“ hat der Trägerkreis ein neues Projekt zur Förderung der alternativen Mobilität beantragt. Zur Etablierung der alternativen Mobilität werden Unternehmen, Kommunen und private Akteure informiert, sensibilisiert und aufgeklärt.

Dabei steht die Vernetzung der Anbieter von alternativer Mobilität und möglicher Nutzer im Fokus. Mittelfristig sollen mit dem Projekt die mobilitätsbedingten Treibhausgasemissionen durch die Förderung von alternativen Antrieben substanziell gesenkt werden.

Neue Düngelandesverordnung

Backhaus: Kritik an Landes-Messstellennetzwerk unseriös

Schwerin – Seit dem 27.10.2020 läuft die Ressort- und Verbändeanhörung zum Entwurf der neuen Düngelandesverordnung, die am 23.11.2020 enden wird. Um diesen Verordnungsentwurf sind vor allem im Berufsstand Diskussionen entbrannt, da in der Düngelandesverordnung die „roten Gebiete“ neu bestimmt werden. So suggeriert ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Gutachten offenbar, dass die zugrunde gelegten Messstellen nicht den rechtlichen Anforderungen entsprächen und damit die Gebietsausweisung auf falschen Grundlagen beruhe.

Dies weist Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus konsequent zurück und fordert den Bauernverband auf, das Gutachten zugänglich zu machen. Dem Ministerium liegt es derzeit nicht vor. Der Minister stellt erneut einige in der Kritik stehende Punkte klar:

Erster Punkt ist, dass die Anforderungen an die Messstellen, die für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete verwendeten werden, von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung bestimmt werden. „Wir haben diese Anforderungen eingehend geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Messstellen diesen Anforderungen genügen,“ so Minister Dr. Backhaus. Er stellt auch klar, dass hohe Nitratgehalte nicht davon herrühren, wie mächtig der Grundwasserleiter ist, in welcher Tiefe die Messstelle verfiltert ist oder welchen Abstand die Wassersäule über den Filter der Grundwassermessstelle aufweist. „Das Nitrat generiert sich nicht aus dem Grundwasserleiter, sondern aus den überschüssigen Einträgen aus der Flächennutzung im Zustromgebiet der Messstelle“, erklärt Minister Dr. Backhaus und meint, dass die Grundwassermessstellen nicht das Problem sind.

Zweiter Punkt ist, dass eine Trendbetrachtung nur in den Fällen erforderlich ist, wie sie in der Düngeverordnung (DüV) des Bundes in § 13a DüV fixiert sind. Demnach sind nur die Messstellen auf einen Trend zu überprüfen, die Nitratgehalte zwischen 37,5 und 50 mg/l aufweisen. Bei der jetzt anstehenden Gebietsausweisung ist es bei Messstellen, die mehr als 50 mg/l Nitrat aufweisen, also unerheblich, ob diese hohen Nitratgehalte in den vergangenen Jahren zunehmen, stagnieren oder abnehmen. Überschritten ist überschritten. „Bei der aktuellen Gebietsausweisung ist lediglich ein Teilgebiet als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen, weil dort eine Messstelle mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat und steigendem Trend steht,“ informiert Minister Dr. Backhaus.

Ein dritter Aspekt betrifft die Diskussion, ob die belasteten Grundwassermessstellen überhaupt ein Zustromgebiet aufweisen, das landwirtschaftlich genutzt wird. Anders als bei den eutrophierten Gebieten kommt es laut Bundesdüngeverordnung bei den Nitratgehalten im Grundwasser nicht darauf an, signifikante Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachzuweisen. Minister Dr. Backhaus weist darauf hin, dass das natürlich nicht nur für die mit Nitrat belasteten Messstellen gilt, sondern auch für alle unbelasteten Messstellen, die bei der Gebietsabgrenzung zwischen unbelasteten und belasteten Gebieten eine ebenso wichtige Rolle spielen. Wird als Indikator für eine landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet einer Messstelle der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen herangezogen, dann weisen nur lediglich fünf Messstellen der insgesamt 91 mit Nitrat belasteten Messstellen keine Rückstände (fünf Messstellen) bzw. keine Daten (zwei Messstellen) dazu auf. Das heißt, bei mindestens 84 Messstellen (ca. 92,3 %) sind nicht nur die Nitratgehalte erhöht, sondern ist auch der Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen erbracht. Die gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände in den mit Nitrat belasteten Messstellen sind ein starkes Indiz für die landwirtschaftliche Nutzung im Zustromgebiet dieser Messstellen. „Vor allem bei diesen Messstellen ist davon auszugehen, dass eine verringerte Düngung im Zustromgebiet zu einer Abnahme der Nitratgehalte in diesen Messstellen führt,“ schätzt Minister Dr. Backhaus mit Blick auf die Wirkung der in Rede stehenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten ein.

Vierter Punkt ist, dass jetzt auch Teilgebiete um belastete Messstellen in solchen Grundwasserkörpern betroffen sind, die bislang nicht zur Kulisse der DüLVO gehörten. In den alten roten Gebieten werden also zukünftig weniger Landwirte betroffen sein; Landwirte, die außerhalb der alten roten Gebiete lagen, werden zukünftig in mit Nitrat belasteten Gebieten wirtschaften. Dieser Umstand geht auf eine Forderung der EU-Kommission zurück, alle belasteten Messstellen zu betrachten, unabhängig davon, ob der Grundwasserkörper bzgl. Nitrat im chemisch schlechten oder guten Zustand ist.

Als fünften Aspekt erinnert Minister Dr. Backhaus daran, dass die Erlasse der neuen Bundesdüngeverordnung und der geänderten Landesverordnungen nicht nur dem Gewässerschutz dienen, sondern auch ein Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern sollen, bei dem der Bundesrepublik ein Zwangsgeld von bis zu ca. 857.000 € pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes droht. „Mir ist sehr daran gelegen, dass wir in M-V den Anforderungen, die die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung stellen, vollumfänglich gerecht werden, aber auch nicht darüber hinaus gehen“, erläutert Minister Dr. Backhaus das Vorgehen zur aktuellen Gebietsausweisung. Hinsichtlich des Vergleichs mit dem Vorgehen anderer Bundesländer schätzt Minister Dr. Backhaus ein, dass die Bundesdüngeverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung den Forderungen beider Seiten (Landwirtschaft und EU-Kommission) gerecht werden und jedes Bundesland versuchen wird, diese Anforderungen umzusetzen.

Unterschiede wird es daher nur geben, wenn die Messnetzdichte, die bodenklimatischen bzw. naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten oder die Datengrundlagen für die Modellierung und die Berechnung der Stickstoffsalden von Land zu Land unterschiedlich sind. Aber auch diese Unterschiede bewegen sich im Rahmen dessen, was die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung zulässt.

Sechster und abschließender Punkt ist, dass alles darangesetzt werden sollte, dass die Düngelandesverordnung am 01.01.2021 in Kraft tritt. Gelingt dies nicht, gelten die strengen Maßnahmen der Bundesdüngeverordnung nicht nur in den alten roten Gebieten der derzeit gültigen Düngelandesverordnung, sondern darüber hinaus auch für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den anderen Grundwasserkörpern, die eine belastete Messstelle aufweisen. Dies ist in der Bundesdüngeverordnung so festgeschrieben. „Dann sprechen wir nicht mehr von 12 %, sondern von einem Mehrfachen an landwirtschaftlicher Nutzfläche, die als rote Gebiete gelten,“ fasst Minister Dr. Backhaus die Situation für M-V zusammen und versichert, dass er das tunlichst vermeiden möchte.

Schließung von Kultureinrichtungen

Martin: Wir brauchen Kultur für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft / Kulturministerin reagiert auf offenen Brief der Theaterintendanten

Schwerin – Nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes der Theaterleitungen in Mecklenburg-Vorpommern, in dem sie auf die Folgen der Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise hinweisen, sagte Kulturministerin Bettina Martin: „Es ist ein harter und bitterer Schritt, dass Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen nun wieder geschlossen sind – zu einem Zeitpunkt, als die Theater gerade wieder in ihre Spielzeiten gestartet waren und sie weitreichende Maßnahmen ergriffen hatten, um einen sicheren Theaterbetrieb unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.

Doch so bitter diese weiteren Einschnitte ins gesellschaftliche und kulturelle Leben sind, so notwendig sind sie leider auch. Denn um diese Krise zu bewältigen, müssen wir angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend steigenden Infektionszahlen die Kontakte so weit wie möglich beschränken. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Intendanten der öffentlich getragenen Theater in unserem Land, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und das Ihre dafür tun, um diese schwierige Notlage in unserem Land gemeinsam zu bewältigen.

Doch ich teile gleichzeitig auch ihre Sorgen um die Situation von Kunst und Kultur und vor allem um die existenzielle Situation so vieler Kulturschaffenden. Jetzt muss es darum gehen, dass die Hilfsprogramme, die von Bund und Ländern aufgesetzt werden, die Kulturschaffenden in den Blickpunkt nehmen. Es darf beispielsweise nicht wie zu Beginn der Pandemie im Frühjahr erneut passieren, dass die besondere Lebens- und Arbeitssituation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bei den Bundesprogrammen nicht angemessen mitgedacht werden. Ich bin deshalb froh über die Signale aus Berlin, dass die Konditionen der Überbrückungshilfen so angelegt werden sollen, dass sie auch den soloselbständigen Künstlern zugutekommen können. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den anderen Kulturministerinnen und -ministern der Länder auf Bundesebene sehr eingesetzt.

Aber auch über den November hinaus brauchen wir weiterhin passgenaue Unterstützungsprogramme für Kunst und Kultur, damit es gelingt, unsere vielfältige und reiche Kulturszene über diese Krise zu retten.

Dazu gehört natürlich auch, dass bereits jetzt darüber gesprochen wird, wie der Spielbetrieb nach diesem Wellenbrecher wiederaufgenommen werden kann. Sehr gern nehme ich deshalb das Angebot der Intendanten an, die kommenden Wochen dafür zu nutzen, um im gemeinsamen Gespräch Optionen zu entwerfen und den Wiedereinstieg gut vorzubereiten. Bereits in den vergangenen Monaten standen wir in einem guten Austausch. Kunst und Kultur sind mehr als Unterhaltung und Zeitvertreib. Wir brauchen sie für unsere offene, lebendige und demokratische Gesellschaft – gerade auch in solchen gesellschaftlichen Krisenzeiten.“

LEADER-Förderung von Gesundheitszentrum

Neubukow – Das Gesundheits- und Begegnungszentrum Neubukow gehört zu den elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbe­werb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicher­stellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“. Die Zuwendung liegt bei 750.000 Euro (LEADER, davon 90 Prozent ELER) und 500.000 Euro Landesmittel. Das ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 4,26 Millionen Euro.

Anlässlich der Förderung erklärt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: „Im Mittelpunkt steht die hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersgruppen. Einen großen Teil der Arbeit macht auch die Versorgung von Kindern aus. Der Standort wird zudem als Zentrum für Altersmedizin ausgebaut. Durch eine wohnortnahe geriatrische Behandlung reduziert sich die Pflegebedürftigkeit nachhaltig. So haben die Leute mehr Möglichkeiten, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Das ist gerade in ländlich geprägten Regionen ein wichtiger Faktor.“

Um dieses multiprofessionelle Versorgungskonzept umzusetzen, werden therapeutische Praxen (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie) sowie ein Pflegedienst im Gebäude integriert. Das Haus ist komplett barrierefrei geplant. Das Konzept wird durch die Mitarbeit im Netzwerk „Hausärztliche Ambulante Palliativversorgung“ zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten abgerundet. Um den sozialen Aspekt zu unterstreichen, sind ein Café sowie ein Begegnungs- und Beschäftigungsangebot für psychisch Erkrankte geplant.

Dr. Manja Dannenberg und Dr. Stefan Zutz haben das Projekt entwickelt. Sie betreuen als Lehrärzte Medizinstudenten und engagieren sich in der Weiterbildung junger Fachärzte.

Seit 2014 wurden in der Stadt Neubukow bereits drei LEADER-Projekte mit rund 455.000 Euro gefördert. Die Gesamtinvestition lag bei 631.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zum Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Studie „SHIP COVID“ gestartet

Greifswald – Die Universitätsmedizin Greifswald hat gemeinsam mit Partnern eine umfassende infektionsepidemiologische Studie zur Verbreitung von SARS-CoV-2 (= dem Erreger von Covid 19) in Mecklenburg-Vorpommern gestartet.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen situationsgerecht durchgeführt werden. Bislang fehlen allerdings belastbare epidemiologische Kenntnisse zur Verbreitung des Erregers in der Bevölkerung unseres Bundeslandes. Über die Studie kann dies in einer repräsentativen Stichprobe verfolgt werden. So erhalten wir ein genaueres Bild über die epidemiologische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Vorhaben setzt auf der SHIP-Studie auf. Die „Study of health in Pomerania“ (SHIP) ist eine bevölkerungsbasierte Kohortenstudie, die seit 1997 die norddeutsche Bevölkerung in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald detailliert untersucht. In etwa fünfjährigen Abständen werden Standarduntersuchungsverfahren wie Interviews, Blutdruckmessungen oder EKGs durchgeführt sowie auch morphologische und funktionelle Veränderungen über sonogafische, spiroergometrische und MRT-Untersuchungen gesammelt.

Seit dem 01. Oktober werden in einer vorausschauenden Kohortenstudie 500 Probanden aus der SHIP-Kohorte eingebunden. Diese werden für die kommenden zwei Jahre regelmäßig mittels PCR- sowie Antikörpertestung auf SARS-CoV-2 untersucht. Zusätzlich sollen die Teilnehmer mit Hilfe eines Fragebogens zur Symptomatik, eigenem Verhalten und Risikowahrnehmung, Erwartung zum weiteren Verlauf der Pandemie sowie der Zustimmung zu Präventionsmaßnahmen befragt werden. Die Befragung und die Antikörpertestung werden monatlich wiederholt.

„Die Studie ist eine der ersten Langzeituntersuchungen zur Verbreitung von SARS-COV-2 in der Bevölkerung“, sagte der Krankenhaushygieniker der Universitätsmedizin Greifswald Professor Nils-Olaf Hübner und ergänzte: „Da die gleichen Personen regelmäßig getestet werden, bekommen wir ein viel verlässlicheres Bild der Lage als bisher.“

Es wird dazu auch ein neues, von dem Dassower Unternehmen Euroimmun entwickeltes Testverfahren „Dried-Blood-Spot“ genutzt, dass es den Probanden ermöglicht, in den Folgeuntersuchungen das Probenmaterial selbst zu Hause gewinnen zu können und dann per Post an das Studienzentrum zu senden. Weitere 500 Probanden werden zusätzlich per Fragebogen und Antikörpertest ebenfalls in die Studie eingebunden.

„Die aus der Studie gewonnenen Daten werden kontinuierlich bis zum Projektende ausgewertet. So entstehen monatliche Berichte, die uns Hilfestellung bei weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geben“, sagte Glawe.

Das Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. Die Gesamtkosten in Höhe von mehr als einer Million Euro werden aus dem MV-Schutzfonds in Höhe von rund 939.000 Euro gefördert.

Das Projekt wird gemeinsam von der Abteilung SHIP/Klinisch-Epidemiologische Forschung des Institutes für Community Medicine (Prof. Dr. Henry Völzke), dem Friedrich-Loeffler-Institut für Medizinische Mikrobiologie (Prof. Dr. Karsten Becker), dem Zentralbereich Hygiene (Prof. Dr. Nils-Olaf Hübner), dem Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (Prof. Dr. med. Matthias Nauck), dem Institut für Anatomie und Zellbiologie (Prof. Dr. Nicole Endlich) und der Abteilung Transfusionsmedizin (Prof. Dr. Andreas Greinacher) am Institut für Immunologie und Transfusionsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald bearbeitet.

MV-Monitor

Mehrheit blickt zuversichtlich auf die weitere Entwicklung des Landes

Schwerin – Wie hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den 30 Jahren seit Gründung des Landes entwickelt? Was sind aktuell die wichtigsten landespolitischen Aufgaben? Und wie wird die Arbeit der Landesregierung dabei bewertet? Wie sehen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus? Um diese Fragen geht es im MV-Monitor 2020, für den das Meinungsforschungsinstitut Mentefactum im Oktober 1.004 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern befragt hat. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

„30 Jahre nach der Deutschen Einheit sieht sich eine klare Mehrheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern als Einheitsgewinner. Die Entwicklung des Landes seit 1990 wird von 78 Prozent positiv eingeschätzt. Und trotz mancher Sorgen, die diese Umfrage auch widerspiegelt, blicken die meisten Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft. 71 Prozent meinen, dass sich das Land in den nächsten zehn Jahren gut oder sogar sehr gut entwickeln wird“, fasste Regierungssprecher Andreas Timm die Ergebnisse zusammen.

Nach den von Mentefactum-Geschäftsführer Klaus-Peter Schöppner präsentierten Zahlen sagen 63 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Deutsche Einheit habe ihnen persönlich mehr Vor- als Nachteile gebracht. Damit fällt dieser Wert höher aus als 2010 (57%) und 2015 (60%). Als die größten Vorteile der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit werden Freie Wahlen (91%), die Reisefreiheit (88%) und das größere Warenangebot (87%) angesehen. Kritisiert werden die gewachsenen sozialen Unterschiede. „Die Deutsche Einheit wird im Rückblick ganz klar positiv bewertet. Bei allen Schwierigkeiten, die wir hatten und noch haben: Insgesamt ist der Aufbau nach 1990 gut gelungen“, bewertete Regierungssprecher Andreas Timm die Zahlen. Der Wert von 78% bei der Frage nach der Entwicklung des Landes sei positiv, falle aber etwas niedriger aus als in früheren Befragungen. Hier wirke sich die Corona-Krise aus.

Die wichtigsten landespolitischen Aufgaben sind nach Einschätzung der Bürgerinnen und Bürger das Management der Corona-Krise (86%), die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (77%), die Bekämpfung des Rechtsextremismus (74%), gute Schulen und die Digitalisierung (je 71%). Besonders positiv wird die Arbeit der Landesregierung bei der Tourismusentwicklung (77%), dem Corona-Management (71%), dem Umweltschutz (67%) bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit (64%) und den Kitas (62%) bewertet. Die größten Defizite werden in den Bereichen Schule, Arbeitsplätze und Digitalisierung gesehen. „Das zeigt, dass es richtig ist, in diesen Bereichen Schwerpunkte im Nachtragshaushalt zu setzen“, betonte der Regierungssprecher.

Insgesamt bewerten 63% die Arbeit der Landesregierung als gut, 35% als schlecht. „Damit erreichen wir bei allen drei Umfragen in dieser Wahlperiode ein Ergebnis zwischen 63 und 65 Prozent. Darüber freuen wir uns sehr, auch über die gute Bewertung des Corona-Managements. Dass wir bislang vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen sind, verdanken wir vor allem der gemeinsamen Anstrengung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Regierungssprecher.

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern wurden von 58% als „genau richtig“ eingestuft. 25% wünschten sich weitergehende Schutzmaßnahmen. 16% hingegen hielten die Schutzmaßnahmen für übertrieben. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter den Corona-Schutzmaßnahmen. Und die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die sich mehr Schutz wünschen. Diejenigen, die lautstark ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen fordern, sind weit entfernt von einer Mehrheit in unserem Land“, informierte Timm.

Eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen. So wird die Abstandsregel von 1,5 Metern von 92 Prozent befürwortet. Auch für das Verbot von Großveranstaltungen (89%), die Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Familienfeiern (83%) und die Mund-Nasenschutzpflicht (81%) gibt es klare Mehrheiten. „Wir hoffen sehr, dass die Zahlen zur Versachlichung mancher Debatte beitragen“, sagte der Regierungssprecher.

Die Umfrage wurde Anfang und Mitte Oktober durchgeführt. Alle Ergebnisse finden Sie unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/MV-Monitor-2020/

Gegen Wohnraummangel

Kabinett stimmt Entwurf des Zweckentfremdungsgesetzes zu

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) zugestimmt. Durch das Gesetz sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, per Satzung der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzuwirken.

„Mecklenburg-Vorpommern hat in weiten Teilen des Landes einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Um dem knapper werdenden Wohnraum und den steigenden Mieten in unseren Universitätsstädten zu begegnen, haben wir bereits mit der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzen-Landesverordnung reagiert“, sagt Bauminister Christian Pegel. „In touristisch geprägten Regionen zeigt sich jedoch zunehmend ein anderes Bild. Hier wird  Wohnraum immer häufiger als Ferienwohnung vermarktet, weil es finanziell attraktiver ist. Bestehender Wohnraum für Einheimische geht so verloren. Hier soll das Zweckentfremdungsgesetz greifen und bestehenden Wohnraum schützen“, erläutert Pegel die Notwendigkeit des Gesetzes.

Der Gesetzentwurf ermöglicht den Städten und Gemeinden im Land, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für das Erlassen einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Wenn solche Alternativen nicht vorliegen, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihren örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt Minister Pegel den Entscheidungsspielraum der Kommunen und Städte.

Das Gesetz erfasst aber nicht schon jede marginale Änderung. Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert hierfür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird – beispielsweise in Zeitungsinseraten oder den einschlägigen Plattformen im Internet. Zudem wird für diese Wohnungen eine Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders eingeführt. Das System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.