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Monat: November 2020

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Minister schlägt ersten Christbaum

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute die Vorweihnachtszeit eingeläutet. In der landeseigenen Baumschule in Gädebehn bei Schwerin schlug er den ersten Weihnachtsbaum.

Bei dem Termin lobte der Minister ausdrücklich die Arbeit der dortigen Forstexperten: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen. Hier werden die Bäume noch per Hand gepflegt. Und das ganz ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger. Darauf bin ich sehr stolz.“

Der Minister bat aus diesem Anlass aber auch um Mithilfe bei den Covid-19-Schutzmaßnahmen: „Wir stecken aktuell in einer sehr angespannten Situation und Weihnachten steht vor der Tür. Ich bitte deshalb eindringlich alle Menschen, nach Kräften mitzuhelfen, dass sich die Lage bis dahin entspannt und wir mit unseren Familien ein besinnliches Fest erleben können.“

Die Landesforstanstalt MV verkauft jährlich zwischen 23.000 und 26.000 Weihnachtsbäume und ist damit einer der größten Anbieter im Land. Die Bäume können sowohl auf Weihnachtsbaummärkten als auch in Einrichtungen der Landesforst erstanden werden.

Zudem wird es in diesem Jahr wieder traditionell die Möglichkeit geben, seinen Baum auch bei den Forstämtern selbst zu schlagen. In den letzten Jahren erfreute sich diese Möglichkeit besonders bei Familien großer Beliebtheit. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen auf eine Verköstigung vor Ort verzichtet.

Die lokal produzierten Bäume der Landesforstanstalt sind aufgrund kurzer Transportwege und der nachhaltigen Aufzuchtmethoden klimaneutral. Ein zur Futter- oder Möbelproduktion genutzter Baum weist sogar eine negative Klimabilanz auf (je nach Szenario -0,5 bis 3,0 kg C02). Der überwiegende Teil der verkauften Bäume sind Nordmanntannen im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin – In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.

„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“

Barrierefreie Zuwegung zum Königsstuhl geplant

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Sassnitz (Insel Rügen) für die Errichtung einer neuen barrierefreien Zuwegung zum Königsstuhl übergeben. „Mit dem neuen Weg haben Besucher die Möglichkeit, aus sicherem Abstand die Kreideküste Rügens mit ihrem Königsstuhl in ihrer natürlichen Schönheit zu erleben. So können Einheimische und Gäste bequemer einen Spaziergang zu diesem bedeutenden Ausflugsziel auf der Insel Rügen genießen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der derzeit bestehende Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen durch die große Anzahl von Besuchern nicht mehr gewachsen. Jetzt soll eine Fußgängerbrücke entstehen, die als Hängebrücke konzipiert ist. Die Wegeführung erfolgt in einer Schleife, so dass die Besucher das Königsgrab ohne Richtungswechsel und ohne Gegenverkehr überschreiten können. Der Weg beginnt auf dem standsicheren Hochplateau nahe dem Besucherzentrum und überspannt den Königsstuhl und das Königsgrab. „Es ist wichtig, den sensiblen Naturraum im Nationalpark zu schützen und zugleich Besuchern die Möglichkeit zu eröffnen, den Königsstuhl in seiner Schönheit zu erleben. Mit den jetzt geplanten Veränderungen ist dafür ein guter Weg gefunden worden. Das stärkt die touristische Infrastruktur der Region insgesamt“, sagte Glawe.

Weitere Informationen zum Vorhaben unter www.koenigsweg-ruegen.de.

Die Gesamtausgaben des Vorhabens belaufen sich auf rund 7,6 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 7,2 Millionen Euro. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 247.000 Euro.

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Trauerbeflaggung am 1. Dezember

Gedenken an den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff ist am vergangenen Donnerstag verstorben. Zehn Jahre lang, von November 1998 bis Oktober 2008, stand er an der Spitze unseres Landes.

Zum Gedenken an den verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Harald Ringstorff hat das Innenministerium anlässlich der Beisetzung für Dienstag, den 01. Dezember 2020, die landesweite Trauerbeflaggung für alle Dienstgebäude des Landes, der Kommunalverwaltungen sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, angeordnet.

Am Tag der Beisetzung werden alle Funkstreifenwagen der Landespolizei mit Trauerflor fahren. Auf den Streifenbooten der Wasserschutzpolizei wird die Fahne auf Halbstock gesetzt bzw. Trauerflor geführt.

Neue Funkstreifenwagen Transporter

Neues Heckladesystem erleichtert die Arbeit der Landespolizei M-V

Wismar – 14 neue Funkstreifenwagen Transporter mit einem eigens für die Polizeiarbeit konzipierten Heckladesystem hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erstmals in den Dienst gestellt. Der Inspekteur der Polizei, Wilfried Kapischke, hat  zwei dieser Fahrzeuge exemplarisch an die Polizeiinspektion Wismar übergeben.

„Dieses neue Heckladesystem erleichtert die Arbeit für unsere Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst“, sagt Wilfried Kapischke. „Auf den Funkstreifenwagen werden immer mehr Führungs- und Einsatzmittel mitgeführt. Um ein sicheres und übersichtliches Verstauen und den schnellen, unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen, ist in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes ein Verlade- und Ordnungssystem für den Kofferraum entwickelt worden“, erklärt der Inspekteur.

Insgesamt werden rund 400 Funkstreifenwagen dieses neue System erhalten. Aufgrund der gegenwärtigen Situation werden in diesem Jahr zunächst 100 Systeme in den Streifenwagen der Landespolizei M-V verbaut. Mit der Indienststellung der Neufahrzeuge in 2022 sollen dann alle Funkstreifenwagen des Revierdienstes über das Heckladesystem verfügen.

Die Fahrzeuge mit dem Heckladesystem werden im allgemeinen Streifendienst der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die neuen Wagen werden in den Bereichen der Präsidien Rostock und Neubrandenburg, an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege M-V sowie im Bereich des Landeswasserschutzpolizeiamtes genutzt.

Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.