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Monat: November 2020

Zuckerfabrik erhält Zuschuss

Anklam – Für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält die „Cosun Beet Company“ einen Zuschuss in Höhe von 36.955 Euro. Die Firma produziert Weißzucker, Bioethanol, Biomethan und Nebenprodukte aus der Zuckerrübe. Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 181.956 Euro.

Die Beleuchtungsanlagen in der Zuckerfabrik sind auf dem Stand Anfang der 1990er Jahre und sollen bis 2022 erneuert werden. Derzeit sind hauptsächlich Natriumdampf-  bzw. Leuchtstofflampen im Einsatz. Diese sollen auf LED-Technik umgerüstet werden. Ziel ist es, den Energieaufwand und die Betriebskosten wesentlich zu senken und damit neben der Kostenreduzierung auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp 210.000 Kilowattstunden Strom und ca. 111 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Die Zuckerfabrik ist aktiver Partner im Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern“  http://www.gruene-gewerbegebiete.de/.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Schwerin – Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat als wichtiger Baustein der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt, auch wenn bei vielen Leistungsberechtigten und in Teilen der Gesellschaft weiterhin Vorbehalte bestehen. In einigen Teilbereichen besteht gesetzlicher Änderungsbedarf.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt. Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden. Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden. Folgende Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollen, stellen die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister vor:

  • Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker:

Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Ich finde es wichtig, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ergänzt und weiterentwickelt wird: die Leistung und Lebensleistung der Menschen muss verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden. Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.“

  • Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe betont: „Wir müssen den Bürgern und Bürgerinnen die Angst nehmen, dass ihre bisherige Lebensleistung bei der Beantragung von SGB II-Leistungen nicht berücksichtigt wird. Das Vermögen von Leistungsberechtigten, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder selbstständig waren, muss stärker geschützt werden. Dafür wollen wir den Vermögens-Grundfreibetrag erhöhen, damit sich Vorsorge und Sparen lohnt. Hierfür müssen nachvollziehbare und gerechte Lösungen gefunden werden.“

Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen. Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deswegen fordern wir einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.“

  • Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke:

Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr erspartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Darum sollte der Freibetrag für Wohneigentum im SGB II gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und nicht nur in großen Ballungszentren herrscht vielerorts Wohnungsnot. Auch deshalb sollten Menschen, die ihr erarbeitetes Vermögen in Wohneigentum investiert haben, nicht schlechter gestellt sein.“

  • Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen:

Alle vier Ministerinnen und Minister betonen auch die Bedeutung der Sanktionsregelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht gerügten Regelungen sind aufzuheben. Zugleich müssen zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen Personen geschaffen werden, die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen.

Schulcampus Zarrentin

Zarrentin – Am Donnerstag überreichte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro an Zarrentins Bürgermeister, Klaus Draeger, für den Neuen Schulcampus.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung der Grundschule und des Horts. Die Gesamtkosten für dieses Teilprojekt belaufen sich auf rund 8,8 Millionen Euro. Der heutige Zuwendungsbescheid beinhaltet Städtebaufördermittel. Der Anteil der Kommune beläuft sich auf rund 2,7 Millionen Euro.

Es entstehen zehn Klassen- sowie sieben Gruppen- und weitere Fachräume. Für den Hort sind vier Gruppenräume und ein Bewegungsraum vorgesehen. Wenn alles fertig ist, können rund 270 Kinder unterrichtet und 80 Kinder im Hort betreut werden. Auch der Verwaltungstrakt befindet sich in dem neuen Schulgebäude. Dort sind Lehrpersonal und die Gesamtschulleitung untergebracht. Der Schulcampus soll 2023 fertiggebaut werden.

„Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur sind für uns seit Jahren Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Investitionen wie diese sind wichtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Das stärkt den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und bildet damit das Fundament für die Zukunft des ländlichen Raumes“, sagte der Minister.

Sparkassenfusion genehmigt

Schwerin – Grünes Licht aus dem Finanzministerium: Finanzminister Reinhard Meyer hat der Vereinigung der Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde zur Fusion der beiden Institute genommen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin – die beiden Träger der Institute – hatten in den letzten Monaten die Vereinigung vorangetrieben und kürzlich den Antrag auf Fusion eingereicht. Nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht hat heute Finanzminister Reinhard Meyer dem angestrebten Zusammenschluss zugestimmt.

Mit der Fusion entsteht die drittgrößte Sparkasse Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Bilanzsumme von circa 3 Mrd. Euro und 478 Mitarbeitern.

Finanzminister Reinhard Meyer begrüßte den Zusammenschluss: „Die Fusion sichert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse. Das ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, um das gut ausgebaute Filialnetz der beiden Institute zu erhalten. Der Zusammenschluss ist daher eine kluge und vorausschauende Antwort auf die Herausforderungen vor denen viele Kreditinstitute aktuell stehen.“

Ersatzneubau der Spundwand am Ryck

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, informiert sich Bauminister Christian Pegel auf der Baustelle für den Ersatzneubau der Spundwand Museumshafen/Hansering ab der Steinbecker Brücke in Richtung Osten bis in Höhe des „Fangenturms“ in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Bauarbeiten.

Die Stadt Greifswald lässt im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt und Fleischervorstadt“ die alte Spundwand ersetzen. Die Uferbefestigung entlang des Hanserings ist das tragende bzw. stützende Element zwischen der Bundeswasserstraße „Ryck“ und der historischen Altstadt. Sie gewährleistet die Standfestigkeit nicht nur des direkt angrenzenden Hanserings, sondern auch für die historischen und teilweise denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäuser dahinter.

Die Wand weist erhebliche Schäden auf, so dass sie auf einer Länge von 400 Metern erneuert wird. Die neue Spundwand muss aufgrund des Baugrunds und der Stützhöhe rückverankert werden. Geplant ist eine sichtbare Spundwandkonstruktion mit einer Abdeckung aus Granitstein.

Das Bauministerium fördert diese Maßnahme mit Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Die Gesamtkosten betragen 6,6 Millionen Euro.

Wohnungsbau Sozial

Pegel übergibt 2,4-Millionen-Bescheid für Modellprojekt in Greifswald

Greifswald – Am Freitag, 20. November 2020, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von 2.354.700 Euro für den Neubau von 48 belegungsgebundenen Mietwohnungen in Greifswald an den Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Klaus-Peter Adomeit. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Das Vorhaben ist Teil des Handlungsfelds Wohnen im Modellprojekt der Stadt Greifswald „Zukunft des Wohnens – Mitten in Schönwalde I+II“. Das Modellprojekt in Greifswald ist eins von insgesamt vier im Land gestarteten Projekten im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Ziel der Modellprojekte ist, durch die Schaffung verschiedener, auch sozialer Wohnangebote in Verbindung mit flankierende Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sport und soziale Infrastruktur die soziale Durchmischung in Wohnquartieren zu befördern und zur Reduzierung bzw. Abmilderung der sozialen Entmischung beizutragen.

An der Stilower Wende werden in einem sechsgeschossigen Wohngebäude 55 Mietwohnungen entstehen. Davon werden für den Bau von 48 barrierefreien Wohnungen Landeszuschüsse, je hälftig im ersten und zweiten Förderweg, bereitgestellt. Die weiteren sieben Wohnungen sind frei finanziert, wobei die Wohnungsgesellschaft zwei Wohnungen als Büroräume nutzen möchte.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 911 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 44,5 Millionen Euro unterstützt.

Mehr Respekt vor dem Insekt

Backhaus: Ab durch die Hecke ins nächste Biotop!

Tarnow – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute in der Gemeinde Tarnow im Landkreis Rostock Hecken gepflanzt. Damit entsteht auf einem Hektar Fläche eine biotopverbindende Maßnahme, für die Kosten in Höhe von 65.000 Euro entstehen. Die Pflanzung ist Teil der Strategie „Mehr Respekt vor dem Insekt“ für die insgesamt eine Mio. Euro aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung steht.

Hecken sind sehr wichtige Elemente zur Verbindung von inselartigen Biotopen und wirken ähnlich wie Grünbrücken über den Acker. Sie geben so isolierten Lebensgemein­schaften die Möglichkeiten zum Austausch und tragen damit erheblich zur Stabilisierung der Populationen bei. Darüber hinaus sind Hecken selbst auch sehr wichtige Lebensräume, etwa für Insekten.

„Ein wirkungsvoller Insektenschutz kann nur gelingen, wenn wir flächendeckend Lebensräume anbieten. Hecken sind hier wegen ihrer langgezogenen Struktur sehr wichtig,“ sagt der Umweltminister. „Hecken können aber noch viel mehr, sie erbringen eine ganze Reihe von gesellschaftlich relevanten Ökosystemleistungen,“ so Backhaus weiter.

Hecken stellen unter anderem einen sehr wirkungsvollen Schutz vor Winderosion dar. Die Abschwächung des Windes verlangsamt in trockenen Zeiten auch die schnelle Verdunstung des Wassers, welches dann den Ackerfrüchten zur Verfügung steht.

Darüber hinaus binden Hecken langfristig Kohlendioxid, sind also ähnlich wie der Wald ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz. Nicht zuletzt erhöhen sie auch die Attraktivität der Landschaft, was Einheimischen wie Touristen zugutekommt.

„Auch, wenn sie zunächst Kosten verursachen, lohnt sich die Pflanzung immer. Hecken sind ein Gewinn für uns alle,“ sagt Minister Backhaus abschließend.

A 9: Petersdorfer Brücke

Rostock – Ab morgen Mittag, voraussichtlich gegen zwölf Uhr, wird der Verkehr auf der Autobahn 19 über beide Teilbauwerke der neuen Petersdorfer Brücke rollen. Die zweite Hälfte des Ersatzneubaus über den Petersdorfer See ist fertig – und die bislang auf die westliche Brückenhälfte beschränkte Verkehrsführung wird aufgehoben.

Zunächst stehen weiterhin zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Berlin und ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung Rostock zur Verfügung. Voraussichtlich am 4. Dezember wird nach Restarbeiten der zweite Fahrstreifen in Fahrtrichtung Rostock freigegeben. Der Abschluss der Restarbeiten ist – pünktlich zum Weihnachtsverkehr – für den 18. Dezember geplant. Ab dann stehen je Fahrtrichtung wieder zwei reguläre Fahrstreifen plus Seitenstreifen zur Verfügung.

Die ursprünglich für diesen Termin geplante offizielle Verkehrsfreigabe musste aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Wir werden Ihnen morgen Nachmittag eine Pressemitteilung sowie aktuelles Bildmaterial, für das unter anderem eine Drohne eingesetzt wird, zur Verfügung stellen.