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Monat: November 2020

Gaststatus in der Leibniz-Gesellschaft

Dummerstorf – Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat heute ihre Entscheidung zum Leibniz Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf getroffen. Sie folgt zwar der Empfehlung des Senats der Leibniz –Gemeinschaft, das FBN aus der Leibniz-Gemeinschaft auszuschließen. Sie erkennt aber gleichzeitig die gesamtstaatliche wissenschaftspolitische Relevanz des FBN für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung als wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherung an. Die erheblichen Anstrengungen des Sitzlandes und des Bundes, das FBN schnellst­möglich wieder in die Leibniz-Gemeinschaft zu führen, werden von der Konferenz ausdrücklich begrüßt. Es wird empfohlen, dem FBN bis zur Wiederaufnahme einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft einzuräumen, um damit abzusichern, dass die Nutztierforschung als wichtiger Teil der Agrarforschung in der Leibniz-Gemeinschaft vertreten ist.

Dieser Beschluss ist ein Resultat gemeinsamer intensiver Aktivitäten von Bildungsministerin Bettina Martin und Agrarminister Dr. Till Dr. Backhaus, die Bedeutung der Forschung und der aktuellen wissenschaftlichen Leistungen des FBN auf verschiedenen Ebenen deutlich zu machen. Diese Aktivitäten wurden von Seiten des BMEL und Vertretern aus der Nutztierforschung unterstützt. Ministerin Martin und Minister Backhaus begrüßen es außerordentlich, dass der Prozess zur Wiederaufnahme des FBN von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet werden soll.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass dieser nunmehr ein Jahr dauernde Prozess ein für alle Seiten tragbares Ergebnis gefunden hat, gerade weil in der aktuellen Zeit wissenschaftliche Erkenntnisse für die gesellschaftlich gewollte Ökologisierung der Landwirtschaft dringend benötigt werden. Das FBN und seine Forschung zur nachhaltigen, tiergerechten Nutztierhaltung werden dringend benötigt. Sie ist auch für die vernetzte Forschung zu gesellschaftlich relevanten Themen in der Leibniz-Gemeinschaft von hoher Bedeutung. Dankbar bin ich insbesondere darüber, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FBN durch diese Perspektive Sicherheit gegeben ist“, so Backhaus.

Ministerin Martin ergänzt: „Die GWK hat das große Potenzial des FBN für die deutsche Forschungslandschaft und sein wissenschaftliches Alleinstellungsmerkmal hervorgehoben. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass das FBN einzigartige Arbeit leistet. Mit dem Beschluss hat sie in einer wissenschaftlich schwierigen Entscheidungslage einen vorausschauenden und strategischen Beschluss gefasst, der die überregionale und internationale Bedeutung des FBN in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungsfindung gesetzt hat. Damit hat sie den strategischen Rahmen für den Weiterentwicklungsprozess des Standorts gesetzt. Ich freue mich sehr darüber, dass das FBN in der Zeit dieses Entwicklungsprozesses einen Gaststatus in der Leibniz-Gemeinschaft erhalten wird.“

Der Vorstand des FBN, Prof. Dr. Klaus Wimmers, fügt hinzu: „Die Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bringt uns Klarheit und ermöglicht uns, nun die Zukunftsplanung konkreter auszugestalten. Die Entscheidung zeigt das Vertrauen in die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unseres Forschungsinstitutes. Wir werden uns mit großem Engagement auf eine erneute Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft vorbereiten und sind dankbar, dass dieser Prozess von der Leibniz-Gemeinschaft begleitet wird und wir einen Gaststatus erhalten sollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere national und international anerkannte Forschung von hoher gesellschaftlicher Relevanz ist und einen wichtigen Beitrag bei der Umgestaltung der Landwirtschaft für mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit leisten wird.“

Künstliche Intelligenz

Schwerin – Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben auf ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz heute unter anderem eine Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt, von der auch der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern profitieren soll.

„Künstliche Intelligenz zählt zu den wichtigsten Zukunftsthemen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „KI wird ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Forschung sein. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Hochschulen schon jetzt vorbereiten, wie sie an den in Aussicht gestellten Fördermitteln partizipieren können. Über das genaue Antragsverfahren werden wir informieren, wenn die Einzelheiten feststehen“, erklärte die Ministerin.

Die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund soll möglich sein. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz mit der Finanzierung der Leibniz-Institute im Jahr 2021 beschäftigt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert in diesem Zusammenhang dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. „Das IOW ist in der Evaluierung nach sieben Jahren mit hervorragendem Ergebnis bewertet worden. Sowohl die wissenschaftlichen Leistungen als auch die strategische Ausrichtung des Instituts sind mit Bestnoten versehen. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für das IOW, sondern auch ein Beweis dafür, wie leistungsfähig unser Forschungsstandort ist“, so Martin.

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Forschung des IOW im einzigartigen Naturraum Ostsee sowie bei globalen Themen wie Klimawandelfolgen, Meeresvermüllung und Biodiversität gelobt. Die Ministerin ist zudem besonders erfreut, dass die Bemühungen von Bund und Land bei der Finanzierung des Schiffsbetriebes des Forschungsschiffes „Elisabeth Mann Borgese“ gewürdigt wurden.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Nordländer unterstützen sich gegenseitig

Schwerin – Aktuell können Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein innerhalb der Regelorganisationen sehr gut versorgt werden. Dies schließt bewährte Routinen für medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Krankenhäusern ein, die auch grenzüberschreitend stattfinden. Gleichwohl beobachten die Länder die Klinikbelegungen im Rahmen der COVID 19-Pandemie genau, um eine lokale Überlastung einzelner Kliniken durch einen außergewöhnlichen Patientenanstieg zu vermeiden.

So ist damit zu rechnen, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Winter verstärkt Intensivbetten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Corona-Patienten benötigt werden. Als Vorsorge für den bislang unwahrscheinlichen Fall, dass bei einem regional oder bundesweit sehr starken Anstieg krankenhauspflichtiger Personen die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine intensivmedizinische Versorgung überlastet sein sollten, planen die norddeutschen Länder einen engen Austausch und gegenseitige Hilfe. Gleiches gilt für eine entsprechende Abstimmung mit anderen Regionen in Deutschland und dem Bund. Vorgesehen ist dann die gemeinsame und gezielte Unterstützung der Kliniken bei einer überregionalen und länderübergreifenden Verlegung von Patientinnen und Patienten.

Die Nordländer folgen damit einem von der Gesundheits- und der Innenministerkonferenz der Länder entwickelten Konzept („Kleeblattkonzept“). Jeweils drei bis fünf Bundesländer bilden ein Kleeblatt. Im Norden sind das Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Kleeblattkonzept beschreibt die Vorbereitungen für eine überregionale, COVID-19-bedingte, intensivmedizinische Patientenverlegung mit den dafür vorgesehenen Prozessen, Maßnahmen und Schwellenwerten. So soll in einem worst case-Szenario überlasteter Krankenhauskapazitäten die Versorgung von schwer erkrankten Patienten im norddeutschen Verbund und darüber hinaus gewährleistet werden.

„Wir haben über das Thema bereits am letzten Freitag auf unserer Videokonferenz gesprochen. Die Corona-Zahlen in Deutschland sind in den letzten Wochen angestiegen. Wir alle hoffen, dass es gelingt die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es muss auch im Fall eines weiteren Anstiegs sichergestellt sein, dass alle Schwererkrankten die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wir haben vereinbart, dass wir uns dabei gegenseitig unterstützen. Das ist ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Nordländern. Wir stehen zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Bundesländer.

Über eine Koordinationsstelle, einen sog. ‚Single Point of Contact‘, wird laufend ein Überblick über freie Krankenhausbetten hergestellt und erforderlichenfalls beim Transport geholfen. Für das norddeutsche Kleeblatt liegt der ‚Single Point of Contact‘ im Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die endgültige Entscheidung über Patientenverlegungen wird aber stets zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Ärzten getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil betont: „Wir Nordländer sind auch in der Krise untereinander solidarisch. Wo Unterstützung notwendig ist, soll diese auch rasch und gut organisiert geleistet werden.“

„Wir bereiten uns sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Austausch mit anderen Ländern darauf vor, uns bei Überlastungssituationen auf den Intensivstationen gegenseitig zu helfen. Ein regional gestuftes Konzept wird dabei helfen, freie Kapazitäten zu nutzen, und gleichzeitig unnötig lange Transportwege verhindern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gelte sein ausdrücklicher Dank: „Alle tun ihr Bestes, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen.“

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen sollen eine Überlastung des Gesundheitswesens abwenden. Die Beschlüsse waren nach dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Wochen dringend erforderlich, um unser aller Leben und Gesundheit zu schützen. In den kommenden Wochen ist mit einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten zu rechnen. Die norddeutschen Länder werden in dieser Zeit ihre Zusammenarbeit verstärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Norden die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.

Steuerschätzung Nobember 2020

Finanzminister Meyer zur Steuerschätzung: Herausforderungen werden nicht weniger

Schwerin – Nur zwei Monate nach seiner letzten Sitzung kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner regulären Herbstschätzung zusammen. Die bisherige Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden wurde dabei leicht nach oben korrigiert.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises können Bund, Länder und Gemeinden in diesem Jahr mit circa 11 Mrd. Euro mehr an Steuereinnahmen rechnen, als noch im September geschätzt. Auch für den Gesamtzeitraum bis 2024 hoben die Steuerschätzer ihre Erwartungen leicht an. Demnach fällt der erwartete Steuerrückgang der öffentlichen Hand rund 16 Mrd. Euro geringer aus als zuletzt angenommen.

Das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern verbessert sich im Jahr 2020 gegenüber der September-Schätzung um circa 250 Mio. Euro. Damit reduziert sich das Einnahmeminus gegenüber dem Haushaltsplan 2020 auf circa 540 Mio. Euro. Auch für das kommende Jahr gehen die Steuerschätzer von einem geringeren Steuerausfall aus. Demnach reduziert sich der Steuerausfall des Landes um rund 30 Mio. Euro. Die Einnahmen wären damit rund 720 Mio. Euro niedriger als bei der Aufstellung des Haushalts angenommen. Für den Zeitraum der Finanzplanung (2020-2024) sind infolge der Corona-Pandemie aber dennoch Steuermindereinnahmen von gut 2,7 Mrd. Euro zu erwarten.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Unser Minus wird vermutlich etwas kleiner ausfallen als bislang prognostiziert. Das zeigt, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft greifen. Für Euphorie ist es dennoch viel zu früh, denn die Herausforderungen werden in Zukunft nicht weniger. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie reißt bis zum Jahr 2024 ein Loch von 2,7 Mrd. Euro in die Etatplanung. Wir haben mit einem beispiellosen Einnahmeeinbruch zu kämpfen, daran ändert die aktuelle Schätzung leider nicht viel.“

Geflügelpest bedroht alte Geflügelrassen

Schwerin – Die Geflügelpest breitet sich in Norddeutschland aus. In Schleswig-Holstein herrscht seit gestern eine landesweite Aufstallpflicht für Geflügel. In Niedersachsen gibt es die Pflicht zur Aufstallung in 15 von 43 Landkreisen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald das Vorkommen der hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5, die Erreger der Geflügelpest, bestätigt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt daher alle Geflügelhalter zu umsichtigem Verhalten:

„Ich habe Vertrauen in die Risikoanalyse der Veterinäre in den Landkreisen. Die angeordnete Aufstallpflicht in den betroffenen Gebieten entlässt die Geflügelhalter an anderen Orten aber nicht aus der Verantwortung. Es muss weiterhin alles unternommen werden, eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Biosicherheitsmaßnahmen haben oberste Priorität. Ich appelliere daher an die Geflügelhalter, ihre Bestände gut zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise. eine erhöhte Sterblichkeit und reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständigen Veterinärämter zu melden.

Auch Kleinsthalter haben ihre Tierhaltung bei den Veterinärämtern anzuzeigen und außerdem den Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Nur dann besteht ein Entschädigungsanspruch für den Fall, dass es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand kommt. Sorge bereiten mir in diesem Zusammenhang die wertvollen Bestände der Hobby-Geflügelhalter. Zum Teil über Jahrzehnte haben sie alte Arten und Rassen erhalten. Damit bewahren sie einen Schatz an genetischer Vielfalt. Wo immer es möglich und den Tieren zuzumuten ist, kann eine vorsorgliche Aufstallung des Geflügels und unter Beachtung der Biosicherheit zum Schutz vor dem Eintrag der Geflügelpest in den Bestand beitragen. Klar ist aber auch, bis zum Frühjahr und einem Abflauen des Seuchengeschehens, ist es noch ein weiter Weg“, so Minister Backhaus.

Unterstützung für Mecklenburger Stiere

Schwerin – Finanzielle Hilfe für die Mecklenburger Stiere Handball GmbH & Co. KG Schwerin: Sportministerin Stefanie Drese hat heute eine sogenannte Billigkeitsleistung des Landes von 173.620 Euro bewilligt. Die Mittel werden als Liquititätshilfe für die Drittliga-Handballer der Mecklenburger Stiere gewährt.

„Wir unterstützen unsere Spitzenvereine im Land in schwieriger Zeit. Diese Zusage habe ich den im TEAM SPORT MV zusammengeschlossenen Vereinen gegeben. Diese Zusage löst die Landesregierung ein“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die finanzielle Hilfen kommen aus dem Sozialfonds innerhalb des MV-Schutzfonds. „Sie sind eine gezielte finanzielle Unterstützung für die unverschuldet coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation geratenen professionellen und semi-professionellen Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit die Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs abfedern“, verdeutlichte die Sportministerin.

Die Unterstützung des Landes bemisst sich an dem konkret nachgewiesenen Liquiditätsengpass des jeweiligen Vereins. Drese: „Während viele Kosten weiterlaufen, brechen Einnahmen für die Vereine durch Zuschauerbeschränkungen und fehlende Sponsorenzahlungen weg.“

Die Liquiditätshilfe des Landes für die Mecklenburger Stiere soll dazu beitragen, dass der Verein nach der durch den Deutschen Handball Verband verordneten Spielpause in der 3. Liga Nord bis Ende des Jahres, nicht in eine wirtschaftliche Notlage gerät.

„Schwerin, Handball und die Stiere gehören zusammen. Deshalb war es mir wichtig, dass dem Verein schnell und unbürokratisch geholfen wird“, sagte Ministerin Drese.