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Monat: Februar 2021

Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates

Drese will mehr Gleichberechtigung in Betrieben und Familien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wird die Stärkung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu einem gleichstellungspolitischen Schwerpunktthema in diesem Jahr machen. Das hat Drese in ihrem Grußwort zur Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates am Sonnabend angekündigt.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben werde im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder (GFMK) stehen. „Hierzu wird es eine Reihe von Initiativen geben“, sagte Drese, die in diesem Jahr den Vorsitz der GFMK übernommen hat. Die GFMK-Hauptkonferenz ist für den 23. und 24. Juni 2021 in Rostock vorgesehen.

Die Covid-19-Pandemie hat nach Ansicht von Drese deutlich gemacht, welche Ungleichheiten noch immer zwischen den Geschlechtern bestehen. „Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die systemrelevante Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Und Frauen sind es auch, die verstärkt und zusätzlich unbezahlte Sorgearbeit übernehmen“, verdeutlichte Drese in ihrer Videobotschaft.

Ministerin Drese betonte, dass Vereinbarkeit kein Frauenthema sei. Vielmehr müssten Frauen und Männer, Unternehmen und Sozialpartner gemeinsam Lösungen erarbeiten. Bislang würden Männer kaum als Zielgruppe für dieses Thema gesehen und es gebe zu wenig Vorbilder.

Drese: „Die Neuverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit ist bislang wenig in den Blick genommen worden. Politische Maßnahmen zielen vor allem auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ab. Hier ist ein Perspektivwechsel notwendig, den wir befördern wollen.“

Schulneubau in Satow

Satow – Seit gut einem Jahr laufen die Bauarbeiten für das neue Schulgebäude der „Schule am See“ in Satow (Landkreis Rostock).

Dem dreigeschossigen Neubau für die Regionalschule musste ein alter Plattenbau aus den 70er Jahren weichen, der nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb entsprach. Im Ersatzneubau werden zwölf Klassenräume und vier Vorbereitungsräume, ein Förderunterrichtsraum und ein Musikraum sowie Verwaltung, Bibliothek und ein Kiosk untergebracht.

Bei Gesamtkosten von rund 4,9 Mio. Euro erhält die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rund 3,67 Mio. Euro über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Zur Absicherung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung stellte die Gemeinde einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe. Diesem wurde stattgegeben und sie erhält eine Förderung von rund 240.000 Euro.

„Ich freue mich, dass wir die Gemeinde Satow bei ihrer Investition in die Bildung unterstützen können. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen wird es künftig optimale Bedingungen für eine gute Unterrichtsatmosphäre geben“, sagte Innenminister Torsten Renz.

„Ohne Fördermittel hätte die Gemeinde den Neubau nicht finanzieren können. Die Zuwendungen aus Mitteln des Kofinanzierungsfonds sind ein gutes Beispiel dafür, wie es kommunalen Investitionsträgern möglich wird, ihren Eigenanteil zu erbringen, um von Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Erstfund eines Quarantäneschädlings

Warnemünde – Bei Baumpflegearbeiten auf einem Privatgrundstück sind in Warnemünde verdächtige Ausbohrlöcher in einer Birke bemerkt worden. Entsprechende Fotos wurden an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, weitergeleitet. Die Symptome ließen sich keinem heimischen Insekt zuordnen. Die Experten des Amtes stuften das Gesehene als verdächtig für einen Befall durch Anoplophora glabripennis, den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), ein.

Der Käfer ist als ein sogenannter „primärerer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft. Er besiedelt völlig gesunde Bäume und bringt sie rasch zum Absterben. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze. Er hat das Potential, bei massenhaftem Auftreten Parks und Wälder zu vernichten.

„Dies wäre der erste Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Mecklenburg-Vorpommern“, so Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Vorrangig gilt es jetzt herauszufinden, ob die gefundenen Ausbohrlöcher von dem gefährlichen Quarantäne­schädling stammen. Daher erfolgte heute die Fällung des Baumes. Das Holz wird auf lebende Stadien wie zum Beispiel Larven des Schaderregers untersucht. Zur sicheren Abklärung nehmen, parallel zu Laboruntersuchungen am Montag, ausgebildete, erfahrene ALB-Spürhunde die Fährte auf, um den Verdacht zu bestätigen und weitere befallene Bäume zu erkennen. Dies ist eine amtlich anerkannte Methode“ so der Minister weiter.

„Eine behördliche Feststellung des Käfers ist mit enormen Konsequenzen verbunden“, erklärt Minister Backhaus. „Bei einem bestätigten Befall müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Käfer zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind europarechtlich zwingend vorgeschrieben. In einem Umkreis von 100 m um die Fundstelle herum müssen zur Eindämmung des Befalls alle Laubbäume gefällt werden. In einer 2-km-Zone schließt sich ein mehrjähriges Monitoring an. Ziel ist die Ausrottung des Schadinsekts zum Schutz der heimischen Laubbäume. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegen bei unserem Landesamt, dem LALLF.

Ich bitte unsere Bevölkerung, die Augen offen zu halten: Wenn an einer Holzpalette oder einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher insbesondere in größerer Höhe zu sehen sind oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingeschleppten Laubholzbockkäfer handeln. In diesen Fällen informieren Sie bitte umgehend den Pflanzen­schutz­­dienst. Für den Menschen ist der ALB glücklicherweise unbedenklich“, so Backhaus.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Asien und wird überwiegend über Holzpaletten oder –kisten in der Welt verbreitet. Um seiner Verbreitung vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungs­material im internationalen Handel.

Guts- und Herrenhäuser in M-V

Greifswald – Mit dem Pilotprojekt „Herrenhauszentrum des Ostseeraums“ wird erstmals eine grenzübergreifende Dokumentation, Erforschung und Präsentation der tausenden Guts- und Herrenhäuser im gesamten Ostseeraum erfolgen. Kulturministerin Bettina Martin hat am Freitag gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann, dem Staatssekretär im Finanzministerium Heiko Miraß und dem Greifswalder Kunsthistoriker Prof. Dr. Kilian Heck den Startschuss für das Projekt gegeben.

„Gutshäuser prägen das Bild Mecklenburg-Vorpommerns. Sie sind nicht nur architektonisch, sondern auch kulturell einer der wichtigsten Bestandteile des Landes“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist von herausragender wissenschaftlicher aber auch öffentlicher Bedeutung, wenn die Geschichte der Guts- und Herrenhäuser jetzt erstmals grenzübergreifend erforscht und dokumentiert wird. Das neue Herrenhauszentrum wird einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns und der Ostsee-Anrainerstaaten besser zu verstehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hätte heute ohne die Herrenhäuser ein anderes Gesicht. „Sie haben nicht nur die Landschaft, sondern auch die Landwirtschaft geprägt. Und sie waren Ankerpunkte in den Beziehungen über die Ostsee hinaus“, so Martin.

Das Herrenhauszentrum wird an der Universität Greifswald am Lehrstuhl für Kunstgeschichte des Caspar-David-Friedrich-Instituts angesiedelt sein. Dessen Geschäftsführender Direktor, Prof. Dr. Kilian Heck, wird das Projekt leiten: „Wir freuen uns sehr, dass wir nunmehr in diesem Sommer mit unserer Arbeit beginnen können. Zusammen mit einem Team aus zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möchten wir eine datenbankgestützte Erfassung der Schlösser und Herrenhäuser im gesamten Ostseeraum durchführen. Die zu untersuchenden Objekte werden dabei in einer sogenannten virtuellen Forschungsumgebung inventarisiert. Wir hoffen, mit der Erforschung dieses weltweit einzigartigen Netzwerks aus Guts- und Herrenhausanlagen im Ostseeraum einen wichtigen und länderübergreifenden Beitrag zur Kunst- und Kulturgeschichte dieser europäischen Region zu liefern.“

An dem zunächst auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt sind Forschungsinstitutionen aus fast allen Ostseeanrainer-Staaten beteiligt. „Die Geschichte der Herrenhäuser ist gleichzeitig die Geschichte des Ostseeraumes. Ihre Bedeutung geht weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus“, so Martin. „Deshalb freue ich mich besonders, dass es uns gelungen ist, mit dem Herrenhauszentrum eine zentrale Forschungsstelle an der Universität Greifswald zu schaffen.“

Besonders in Vorpommern ist die Zahl der Guts- und Herrenhäuser besonders hoch. Sie haben kulturhistorisch für Vorpommern eine besondere Bedeutung.

Bei der Akquise der Bundesförderung war Vorpommernstaatssekretär Patrick Dahlemann von Anfang an beteiligt und freut sich, dass die Landeskofinanzierung jetzt steht: „Die Schlösser, Herren- und Gutshäuser sind fester Bestandteil unserer regionalen Identität. Mit Investitionen in Quilow, Spantekow, Stolpe auf Usedom, Griebenow, sowie dem Ankauf von Schloss Ludwigsburg tragen wir zum Stolz der Menschen maßgeblich bei. Diese besondere Geschichte unseres Landesteils besser zu erforschen und auch grenzüberschreitend vorzugehen, unterstützen wir aus tiefer Überzeugung. Wie interessiert die Menschen an dieser Vielfalt der architektonischen Zeitzeugen sind, zeigt jedes Jahr die großartige Resonanz der Mittsommerremise, der Nacht der Guts- und Herrenhäuser. Dieses Alleinstellungsmerkmal noch stärker zu nutzen ist auch Bestandteil des Tourismusverbandes Vorpommern. Dieser wird von den Erkenntnissen maßgeblich profitieren.“

„Die Erforschung unseres kulturellen Erbes ist schon jetzt vielfältig. Bei der Geschichte der Guts- und Herrenhäuser haben wir wissenschaftlich aber noch Nachholbedarf. Das spannende, länderübergreifende Forschungsprojekt soll daher in den kommenden drei Jahren mit Mitteln in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro unterstützt werden“, sagte der Staatssekretär im Finanzministerium Heiko Miraß.

Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen digitalen Sitzung des Landespflegeausschusses den außerordentlichen Einsatz und das hohe Verantwortungsgefühl der Beschäftigten in den Alten- und Pflegeeinrichtungen gewürdigt.

„Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit einem Jahr große Herausforderungen meistern müssen“, betonte Drese als Vorsitzende des Landespflegeausschusses. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gewährleisten die Pflege-Beschäftigten einerseits den Schutz der durch den Corona-Virus besonders gefährdeten Menschen und ermöglichen auf der anderen Seite den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gesellschaftliche und soziale Teilhabe, so die Ministerin.

Drese: „Die Vereinbarkeit aller Schutzziele und Interessen stellt dabei einen außerordentlichen Spagat dar – und zwar jeden Tag aufs Neue.“

Die Ministerin dankte ausdrücklich den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungsträgern, für die sehr gute Organisation und Durchführung der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeheimen. Nun gilt es nach Aussage von Drese, die richtige Balance zu finden zwischen dem weiter notwendigen Schutz und der Wiederherstellung größtmöglicher Freiheiten – auch für die vulnerablen Personengruppen.

Drese: „Das von meinem Ministerium eingesetzte Sachverständige Gremium Pflege hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der nun im politischen Raum zu bewerten und dann umzusetzen sein wird.“

Der Landespflegeausschuss Mecklenburg-Vorpommern ist ein gesetzliches Gremium, in dem über wesentliche pflegerelevante Themen beraten wird. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, Pflegeverbänden, Kommunen, Landkreisen und der Landesregierung. Vorsitzende des Gremiums ist Sozialministerin Stefanie Drese.

Straßenumgestaltung am Glatten Aal

Rostock – Für die Umgestaltung von Straßen am Glatten Aal im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ erhält die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom Bauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro bei Gesamtkosten von ca. vier Millionen Euro.

Geplant ist, die Straßen am Glatten Aal, die ums neu errichtete Hansekarree verlaufen und im Denkmalbereich „Innenstadt“ liegen, umzugestalten. Die Straßenoberflächen der Johannis-, Kistenmacher-, Garbräter- und Buchbinderstraße sind sehr schlecht. Deshalb sollen sie entsprechend der städtebaulichen Ziele für das Sanierungsgebiet erneuert werden. Dabei soll auch die historische Wegeführung wiederhergestellt werden. Alle Straßen liegen in einer auf 20 Stundenkilometer beschränkten Verkehrszone. Auf beiden Seiten der Straßen entstehen Gehwege. Die Entwässerungsanlagen sollen erneuert bzw. saniert werden.

Der Baumbestand soll erhalten und durch neue Bäume ergänzt werden. Außerdem werden Bänke zum Verweilen aufgestellt und insektenfreundliche Beleuchtung installiert. Befestigt werden die Straßen mit Natursteinpflaster, die Gehwege mit Klinkerpflaster. Die Garbräterstraße wird aufgrund ihrer hohen Frequentierung durch Fußgänger und Radfahrer als verkehrsberuhigter Bereich mit Betonpflaster gestaltet.

Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im November 2021 beginnen und im Jahr 2023 beendet werden.

Verbrennen von Gartenabfällen

Backhaus: Bitte auf das Verbrennen von Gartenabfällen verzichten

Schwerin – Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem März ganz zu verzichten.

„Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß“, so der Minister. „Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten“ erklärt Backhaus seine Bitte.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Wird somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Biotonne angeboten, besteht grundsätzlich die Pflicht, diesen Entsorgungsweg anstelle des Verbrennens zu nutzen. Nach jüngster verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn sperriger Baumschnitt zu entsorgen ist. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es demnach regelmäßig zuzumuten, das Angebot einer Biotonne in Anspruch zu nehmen. Soweit sperriger Baumschnitt angefallen ist, ist es grundsätzlich auch zumutbar, den Baumschnitt erst einmal auf dem Grundstück zwischenzulagern, bei Bedarf zu zerkleinern sowie dann nach und nach über die Biotonne zu den jeweiligen Abfuhrterminen entsorgen zu lassen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzuschichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben. Beim Verbrennen ist zudem ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen zu wahren.

Erweiterung der CJD Fachklinik Rügen

Insel Rügen – Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Freitag einen Zuwendungsbescheid an die CJD Fachklinik Rügen in Garz für den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf zusätzlichen Wohnungen übergeben.

„Die Klinik ist spezialisiert auf Rehabilitation und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen. Ziel ist es, junge Erkrankte frühzeitig zu unterstützen. Die Reha-Maßnahmen helfen, mit den Beschwerden besser umzugehen, Spätfolgen zu verhindern und insgesamt die Lebensqualität der Patienten zu steigern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. In der CJD Fachklinik Rügen in Garz werden stationäre Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Hauterkrankungen (insbesondere Neurodermitis), Atemwegserkrankungen (insbesondere Asthma bronchiale), Allergien, Adipositas (Übergewicht) und Sprachentwicklungsstörungen durchgeführt. Die Fachklinik verfügt über eine Bettenkapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. Nach Angaben des Trägers gibt es eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis zwölf Jahren mit Begleitpersonen.

„Die räumlichen Gegebenheiten in Garz reichen für die gesteigerte Nachfrage nicht mehr aus. Deshalb entsteht jetzt in Garz ein neues Apartmenthaus mit zwölf Wohnungen, um eine bestmögliche Betreuung der Patienten zu gewährleisten“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro. Weitere 100.000 Euro kommen aus dem Strategiefonds des Landes.