Haushalt in schweren Zeiten

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute dem Kabinett den Haushaltsabschluss 2020 vorgestellt. Für das vergangene Jahr steht einschließlich eingegangener Finanzierungsverpflichtungen unter dem Strich ein Minus von rd. 240 Mio. Euro, so dass der Haushaltsausgleich nur dank der Rücklagen möglich ist.

Im vergangenen Jahr hat das Land Mecklenburg-Vorpommern rd. 12,6 Mrd. Euro ausgegeben — so viel wie noch nie in seiner Geschichte. Diese Rekordausgaben konnten nur durch die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 2,85 Mrd. Euro gestemmt werden. Die zusätzlichen Mittel dienen allein der Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Trotz aller Beeinträchtigungen entwickelten sich die Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr positiv. Mit Ausgaben von 1,4 Mrd. Euro investierte das Land 2020 so viel wie noch nie seit 2004.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Corona hat auch den Landeshaushalt fest im Griff. Dank geringerer Steuermindereinnahmen fällt der Jahresabschluss in 2020 besser aus, als wir zunächst angenommen hatten. Allerdings zeigt die letzte Steuerschätzung, dass sich die Steuermindereinnahmen in die Folgejahre verschieben. Für die Aufstellung des Doppelhaushalts wird das zu einer zusätzlichen Belastung. Solide Finanzpolitik war immer ein Markenzeichen des Landes, daher tun neue Schulden und der Griff in die Rücklage auch besonders weh. Unser schnelles und konsequentes Agieren war aber wichtig, denn wir wollen schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen.“

Planungssicherheit bei Corona-Impfungen

Schwerin – In Schwerin hat am Dienstag die Kabinettssitzung stattgefunden. Ein Thema war unter anderem die Planungssicherheit bei den Corona-Impfungen.

„Um den Impfstoff-Turbo anzuwerfen, brauchen wir deutlich mehr Impfstoff. Wir setzen darauf, dass dies spätestens ab dem zweiten Quartal auch erfolgen kann. Wir haben die Voraussetzungen durch die Strukturen mit den Impfzentren und den mobilen Teams im Land geschaffen. Aber auch die Hersteller der Impfstoffe hängen von Zulieferungen ab. Kleinste Veränderungen in den Lieferketten der Hersteller machen sich in der Impfstofflieferung an die Bundesländer bemerkbar. Entscheidend ist dennoch für uns eine größtmögliche Planbarkeit der Lieferungen. Hier sind EU, Bund und die Hersteller am Zug. Das Ziel eint alle Beteiligten: Der Impfstoff darf kein Goldstaub sein, er muss der breiten Masse schnellstmöglich zugänglich gemacht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 73.909 Menschen geimpft – davon 16.670 Zweitimpfungen (Impfquote 3,6).

Auch der Impfhersteller AstraZeneca hat seine Lieferungen präzisiert. „Unser Land soll bis zum 17. Februar etwa 28.800 Dosen des Herstellers erhalten. Bis zum Beginn der kommenden Woche rechnen wir mit etwa 12.000 Impfdosen für Mecklenburg-Vorpommern. Bis zur zweiten Impfung können nach Angaben des Herstellers neun bis zwölf Wochen vergehen. Der Bund wird seine Impfverordnung aufgrund des AstraZenecas-Impfstoffes entsprechend weiter anpassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Vergabe nur an Erwachsene unter 65. Dies wird künftig wahrscheinlich auch so in der Impfverordnung berücksichtigt werden“, betonte Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca werden analog zur jetzigen Priorisierung erfolgen. Das heißt, dass alle Personen, die zu der Priorität 1 gehören (Beschäftigte in Alten und Pflegeheimen, an exponierten Stellen in Krankenhäusern etc.) und unter 65 Jahre alt sind, jetzt mit AstraZeneca geimpft werden. Alle entsprechenden Personen mit höherem Alter mit den für höhere Altersgruppen zugelassene Impfstoffe von BionNTEch bzw. Moderna.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass seit mehreren Wochen verschiedene Hersteller kontaktiert wurden, um die Produktion eines Impfstoffes auch in Mecklenburg-Vorpommern auszuloten.

„Wir sind bereits aktiv geworden und haben Kontakt zu möglichen Produzenten im Land sowie zu den Lizenzinhabern gesucht. Aufgrund der globalen Pandemie wird die Möglichkeit der anspruchsvollen Produktion eines Impfstoffes bei uns im Land gegenwärtig weiter erörtert. Das Vorhaben einer Impfstoffproduktion ist allerdings sehr komplex und auch aufwendig. Diese Idee haben wir nicht allein, sondern auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorstöße und Bemühungen“, so Glawe weiter.

„Die Prozesse der Produktion können nicht einfach ausgelagert werden. Es braucht vielmehr funktionierende Zulieferketten, die entsprechende Infrastruktur, fachkundiges Personal und den Technologietransfer in die herstellenden Unternehmen selbst. Bislang liegen noch keine Zusagen vor. Vielmehr stellen wir fest, dass die Impfstoffentwickler aktuell Allianzen mit anderen großen Herstellern der Pharmaindustrie eingehen. Es bleibt eine Herausforderung. Das Land ist bereit auch durch Förderung zu unterstützen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Baugenehmigung jetzt voll digital

Schwerin – Seit Jahresbeginn werden Bauanträge im Landkreis Nordwestmecklenburg vollständig digital bearbeitet: Bauträger, Architekten und Ingenieure können den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durchs Bauamt freigeben und bezahlen. Die Bauamtsmitarbeiter können mit ihnen ebenso digital kommunizieren wie mit am Verfahren zu beteiligenden Behörden wie etwa Umwelt-, Straßenverkehrs-, Denkmal- oder Immissionsschutzbehörde. Sie alle können zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen, sie prüfen und ihre Stellungnahmen ans Bauamt abgeben, welches den Bescheid am Ende elektronisch verschickt.

„Baugenehmigungsverfahren sind äußerst komplex. Je nach Fall sind unterschiedlichste Stellen zu beteiligen. Unsere technische Lösung ermöglicht es, dass alle, die am Verfahren beteiligt sind, in einem virtuellem Raum so agieren können, als wären sie mit all’ ihren Unterlagen zusammen in einem Büro. Sie können papierlos und in Echtzeit an den Unterlagen arbeiten und darüber kommunizieren. Das spart Zeit, schafft Transparenz und ist ein Meilenstein in der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute bei einer Videopressekonferenz.

„Der Go-Live in Mecklenburg-Vorpommern setzt den Startschuss für ein ereignisreiches OZG-Jahr 2021. Die Baugenehmigung ist aufgrund der hohen Antragszahlen eine wichtige Verwaltungsleistung, in Papierform aber sehr komplex und deshalb fehleranfällig, zeit- und nervenraubend. In unserem gemeinsamen Themenfeld haben wir einen nutzerfreundlichen Online-Antrag entwickelt, der ab sofort für tausende Menschen eine enorme Erleichterung bringen kann“, sagte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

Dies bestätigt Katrin Patynowski, Geschäftsführerin der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: „Der digitale Bauantrag erleichtert und beschleunigt die Arbeitswelt der Planer. Gleichzeitig wird der Antragsprozess für den Bauherrn, den Entwurfsverfasser, die Fachplaner und die Behörde transparenter. Die am Bauantrag Beteiligten können künftig Verzögerungen konkret nachvollziehen und konstruktiv daran mitwirken, sie zu beseitigen. Außerdem ist dieses Verfahren nachhaltig: Das Einreichen mehrerer Ausfertigungen für die Antragsbeteiligten entfällt.“ Sie kündigte zudem an: „Wir werden bei unseren Mitgliedern für dieses Verfahren werben und Workshops zu seiner Nutzung anbieten.“

Das Modell aus M-V macht bereits bundesweit Schule: Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden diese Lösung übernehmen, weitere Bundesländer sind kurz davor, sich für dieses Verfahren zu entscheiden. „Dass das digitale Baugenehmigungsverfahren nach dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip in mehreren Ländern zum Einsatz kommen soll, zeigt, dass die flächendeckende OZG-Umsetzung an Fahrt gewinnt. Nur mit dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip kommen wir rasch zu einer deutschlandweiten digitalen Verwaltung“, sagte Dr. Markus Richter.

„Auch in unserem Bundesland steigt das Interesse an dem Verfahren: Neubrandenburg und die Hansestadt Rostock wollen es für ihre Ämter anpassen. Weitere Kommunen haben signalisiert, dies tun zu wollen“, so Landesminister Christian Pegel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das landesweite Verwaltungsdienstleistungsportal: „Unter www.mv-serviceportal.de kann der Online-Bauantrag im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie künftig in allen weiteren Kommunen, die das Verfahren übernehmen, vollständig digital bearbeitet werden.“

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit dem Bauantrag online federführend die Digitalisierung eines der komplexesten Verwaltungsvorgänge übernommen, die es überhaupt gibt. Ich freue mich, dass dieses Vorhaben so gut gelungen ist. Mit der Version 2.0. haben wir die Möglichkeit, den kompletten Prozess digital durchzuführen: von der Antragstellung über das gemeinsame Bearbeiten und die Beteiligung von Behörden und Gemeinden bis hin zum Freizeichnen und Erteilen der Genehmigung. Der Hauptteil ist geschafft und wir können nach diesem Vorbild bald weitere Verwaltungsprozesse digitalisieren“, fasste Landrätin Kerstin Weiss den aktuellen Stand zusammen. In den kommenden Monaten werden weitere Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben wie Baumfällgenehmigungen und die Baubeginn-Anzeige schrittweise digitalisiert.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die 575 Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG zu digitalisieren sind, wurden in 14 verschiedenen Themenfeldern gebündelt. Das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird federführend durch Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg wendet das mit der Landesregierung erarbeitete Online-Verfahren für die digitale Baugenehmigung bereits seit 2019 erfolgreich an und wurde dafür beim „7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung“ ausgezeichnet. Das erweiterte Antragsverfahren ist jetzt auch in die landesweite Verwaltungsplattform www.mv-serviceportal.de eingebunden. Die Anbindung an das Angebot ist für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei und freiwillig. Wir wissen auch, dass einige Kommunen bereits in eigener Regie erfolgreich Angebote betreiben, wie etwa die Landeshauptstadt Schwerin.

Leichter in den Schuldienst

Martin: Eine weitere Hürde für die Gewinnung von Lehrkräften beseitigt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht das Einstellungsverfahren für Referendarinnen und Referendare. Nachwuchslehrkräfte können künftig direkt in den Schuldienst übernommen werden. Bei Bedarf können sie ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren an der Schule weiterbeschäftigt werden, an der sie ihr Referendariat absolviert haben.

„Wir bauen damit eine weitere Hürde ab und machen es angehenden Lehrerinnen und Lehrern einfacher, an der Schule ihrer Wahl zu unterrichten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können Lehrkräfte noch schneller unmittelbar nach ihrer Ausbildung in den Landesdienst übernommen werden. Für Schulen eröffnet das eine klare Perspektive, die Nachwuchslehrkräfte, die sich bei ihnen im Referendariat bewährt haben, ins eigene Lehrerkollegium übernehmen zu können.“

Nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) haben Ministerin Martin und die Vorsitzende des LHPR, Kerstin Morawetz, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

„Durch die Dienstvereinbarung ist eine rechtssichere Übernahme von Referendarinnen und Referendaren in Verbindung mit einer starken Mitbestimmung gewährleistet“, sagte Kerstin Morawetz. „Sie bietet außerdem eine frühe Planungssicherheit für Nachwuchslehrkräfte und Schulen. Jetzt muss zeitnah die Reform der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern und Seiteneinsteigern angegangen werden.“

Mit diesem vereinfachten und unkomplizierten Verfahren soll auch verhindert werden, dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben, nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in andere Bundesländer abwandern. „Gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind in ganz Deutschland heiß begehrt“, so Martin. „Mit dieser neuen Regelung ist das Land im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gut aufgestellt.“

Bislang musste sich jede angehende Lehrkraft bewerben und das normale Ausschreibungsverfahren durchlaufen. Bewerbungen durften dabei im Höchstfall auf drei Stellen abgegeben werden. Die jetzige Vereinbarung sieht vor, dass die Schule, an der die Referendarin oder der Referendar ihren/seinen Vorbereitungsdienst mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ im zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat, bei Bedarf die Lehrkraft direkt übernehmen kann. Sofern die Übernahme an der Ausbildungsschule nicht realisiert werden kann, wird der Nachwuchslehrkraft dennoch ein Einstellungsangebot an einer anderen Schule unterbreitet.

„Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist, gemeinsam mit der Personalvertretung diese Hürde im Einstellungsverfahren so zu beseitigen, dass alle Seiten von den neuen Regelungen profitieren werden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zur Deckung des Bedarfs an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern“, freut sich Bettina Martin. „Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Hochschulen des Landes in Zusammenarbeit mit der Landesregierung weitere Studienplätze und zusätzliche Verbesserungen im Lehramtsstudium geschaffen haben, gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und verbessern den Übergang von Ausbildung zu Berufsleben für die Lehrkräfte.“

Das habe nicht nur positive Effekte für die angehende Lehrerin und den angehenden Lehrer, auch die Schulen könnten so zielgerichtet ihren Bedarf decken. Zudem profitierten beide Seiten davon, dass die Lehrkraft schon im Vorbereitungsdienst Erfahrungen an dieser spezifischen Schule sammeln konnte.

Überbrückungshilfe III

Glawe: Unternehmen erhalten früher dringend benötigte Hilfe

Schwerin – Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu Liquidität zu verhelfen, finanziert das Land Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor.

„Coronabedingte Schließungen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen, die die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen belasten. Angesichts fortlaufender Ausgaben ist es für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen essentiell, dass schnell Geld bei Ihnen ankommt. Unternehmen erhalten durch das neue Programm früher dringend benötigte Hilfe, deshalb haben wir das neue Programm zur Vorfinanzierung auf den Weg gebracht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Nach aktueller Ankündigung des Bundes sollen Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III im Februar 2021 und reguläre Auszahlungen im März 2021 erfolgen.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, so Glawe weiter.

Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben.

„Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt“, sagte Glawe. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der Ersten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern seit dem 16. Dezember 2020 zusätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen wurden. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Online-Seminar

„Steuervereinfachungen für das Ehrenamt im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht“

Schwerin – Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht machen seit Anfang 2021 einige Dinge für Ehrenamtler und Vereine leichter und besser. Was genau, stellen wir Ihnen im Online-Seminar „Steuervereinfachungen für das Ehrenamt“ am 25.02.2021 vor.

Finanzminister Reinhard Meyer wird Sie in die Verbesserungen einführen. Kai Kiehl vom Finanzministerium MV und Franz-Martin Schäfer von der Ehrenamtsstiftung MV erklären Ihnen dann im Detail, was Sie zu den angehobenen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie zu Aufwandsentschädigungen wissen sollten. Auch für Vereine gibt es positive Nachrichten zur Steuerfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und wer sich im Klimaschutz, der Verschönerung von Orten, Gedenkstätten und Friedhöfen oder im Freifunk engagiert, kann mit dem Verein nun auch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen.

Diese und andere Neuigkeiten – live und in Farbe am 25.02.2021 von 18 Uhr bis 19:30 Uhr im Online-Seminar.

Jetzt anmelden unter

www.ehrenamtsstiftung-mv.de/veranstaltungen.

14. EhrenamtMessen 2021

Neubrandenburg – In diesem Jahr feiern die EhrenamtMessen im Land M-V am 29. Mai 2021 an der Hochschule Neubrandenburg das 14. Jubiläum. Allerdings nicht, wie in den Vorjahren üblich, als Präsenzveranstaltung, sondern – coronabedingt – als digitale EhrenamtMesse. Das ist ein Novum!

Die Vorbereitungen dazu, die die Mitglieder der „Landesarbeitsgemeinschaft EhrenamtMessen“ gemeinsam im Schulterschluss mit den MitMachZentralen und der Ehrenamtsstiftung M-V leisten, sind in vollem Gange. Vereine, Verbände und Initiativen im Land M-V sind aufgerufen, aktiv mitzugestalten, ob durch Live-Streams oder mittels audio-visueller Vereinsporträts. Diese werden auf der neuen Web-Plattform ab Mai 2021 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern präsentiert, um Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen.

Die digitale EhrenamtMessen sind eingebettet in die 2. Engagement-Fachtage (vom 26.-28.05.2021) und in die Verleihung der Engagementpreise des Landes M-V, die am 05.06.2021 stattfindet. Das Land M-V unterstützt die Digitale EhrenamtMesse 2021 mit einem Sachkostenzuschuss.

Weitere Informationen zur Webseite und auch die Anmeldung zur Teilnahme finden Sie unter www.ehrenamtmessen-mv.de/startseite. Allgemeine oder spezifische Anfragen rund um die digitale Ehrenamtsmesse können Sie an ehrenamt@drk-mv.de richten.

Bildungskonzeption für 0-10-jährige Kinder

Schwerin – Die überarbeitete Neuauflage der Bildungskonzeption für 0- bis 10- jährige Kinder in M-V ist auf dem Weg zu allen etwa 1.120 Kindertageseinrichtungen und etwa 900 Kindertagespflegepersonen sowie den Fach- und Praxisberatungen im Land. Daneben erhalten auch alle Mitwirkenden, die beruflichen Fachschulen sowie die Jugendämter eine kostenfreie Erstausstattung der 372 Seiten umfassenden Publikation.

„Der für die pädagogische Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Bildungsplan ist in intensiver Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten der frühkindlichen Bildung sowie der Fachpraxis überarbeitet, um neue Themen erweitert und in neues Layout gekleidet worden“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start der Versandaktion.

Die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern ist nach Auskunft von Ministerin Drese die Grundlage für die individuelle frühkindliche Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

„Unser Hauptanliegen ist es, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeit gestärkt und zum Lernen motiviert werden“, so Drese. Die Kinder sollen mit Unterstützung der Bildungskonzeption in besonderer Weise personale, soziale, kognitive, körperliche, motorische sowie alltagspraktische Kompetenzen erwerben.

Überarbeitet wurde insbesondere der Bereich „Medien und digitalen Bildung“. Weitere zentrale Bildungs- und Erziehungsbereiche sind die „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Kommunikation, das Thema „Elementares mathematisches Denken, Welterkundung sowie technische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen“ und das Kapitel „Körper, Bewegung, Gesundheit und Prävention“.

Drese: „In der neuen Bildungskonzeption wird der eigenständige Bildungsauftrag unserer Kitas sowie der Kindertagespflegen konkretisiert und inhaltlich beschrieben. Die Bildungsprozesse werden damit transparent und bieten Orientierung für die Fachkräfte vor Ort, für die Eltern und Lehrkräfte sowie für alle Personen an weiteren Bildungs- und Lernorten, an denen sich Kinder aufhalten und betreut werden.“

Die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V steht allen Interessierten zum kostenlosen Herunterladen als PDF-Dokument auf der Internetseite des Sozialministeriums www.sozial-mv.de zur Verfügung.

Forschungsprojekt von internationaler Bedeutung

Neues Fraunhofer-Zentrum soll Biogene Wertschöpfung und Smart Farming voranbringen

Rostock – Mit dem neuen Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming soll sich die Innovationskraft des Landes erhöhen. „Das Zentrum ist nicht nur ein echtes Pfund für den Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern, sondern für die gesamte Region. 62 hochqualifizierte Arbeitsplätze sollen entstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin in einem virtuellen Pressegespräch der Fraunhofer-Gesellschaft bei der Vorstellung des Vorhabens. Das Fraunhofer-Zentrum soll in zwei eigenständigen Teilinitiativen in Rostock und in Bayern entstehen.

Mecklenburg-Vorpommern investiert in einem Zeitraum von fünf Jahren 20 Millionen Euro in den Aufbau des Zentrums. Der Freistaat Bayern beteiligt sich ebenfalls mit 20 Millionen Euro. Der Bund trägt 40 Millionen Euro. Das Fraunhofer-Zentrum soll den engen Austausch mit den Akteuren der Wirtschaft und Landwirtschaft suchen.

Neben Wissenschaftsministerin Bettina Martin und dem Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof. Reimund Neugebauer, haben der stellvertretende bayerische Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, Eckhard Rehberg und Alexander Dobrindt, sowie der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen an dem virtuellen Pressegespräch teilgenommen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist stark landwirtschaftlich geprägt. Die Ackerbauflächen sind die größten deutschlandweit. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Wirtschaftszweit durch innovative und zukunftsweisende Forschung unterstützen können“, so Wissenschaftsministerin Martin. „Mecklenburg-Vorpommern hat großes Potenzial in den Bereichen Maritime Forschung und eben auch im Bereich der Landwirtschaft. Die Neuansiedlung des Fraunhofer-Zentrums ist eine große Chance, die Spitzenforschung bei uns im Land zu stärken. Gleichzeitig ist sie ein Ergebnis der laufenden erfolgreichen Arbeit unserer Hochschulen nicht nur in Rostock, sondern genauso in Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg“, betonte Martin.

Das Fraunhofer-Zentrum erforscht und entwickelt innovative Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft entlang der kompletten Wertschöpfungskette vom Saatgut bis zum veredelten Produkt. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Fokus auf digitalen und robotischen Lösungen zur effizienten, nachhaltigen und individuellen Optimierung der Tier- und Pflanzenproduktion. Assistenzsysteme und autonome Fahrzeuge sowohl an Land, in der Luft als auch im Wasser sollen dem Personalmangel entgegenwirken und zugleich Effizienz und Effektivität erhöhen.

In der Biogenen Wertschöpfung werden im Agrarsektor neben der Produktion von Lebensmitteln auch die Zulieferung, die nachgelagerte Verarbeitung und die Ausweitung auf den Anbau von Rohstoffen zur energetischen Verwertung mitgedacht. Das Augenmerk liegt dabei immer darauf, das Gleichgewicht zwischen ökonomischer Tragfähigkeit, ökologischer Ausgewogenheit sowie gesellschaftlicher Akzeptanz und sozialer Verträglichkeit zu erhalten.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet neben weitreichenden Agrarflächen ebenso hervorragende Bedingungen für Bereiche, die mit dem Wasser zusammenhängen. Dazu gehört neben Aquakultur beispielsweise auch eine hervorragende Expertise in der Moorforschung. Dies alles war ausschlaggebend dafür, das Zentrum bei uns im Land anzusiedeln“, freute sich Ministerin Martin. Die vielen Gespräche und das intensive Werben für Mecklenburg-Vorpommern hätten sich gelohnt.

„Das Forschungsprojekt verbindet Nord und Süd, Ost und West und ist von internationaler Bedeutung. Es ist ein großer Erfolg, dass mit diesem Fraunhofer-Zentrum eine weitere Einrichtung der außeruniversitären Forschung in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt wird“, sagte die Wissenschaftsministerin.

Am Standort Rostock wird das Fraunhofer-Zentrum von den beiden bestehenden Fraunhofer-Instituten – dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) und dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik (IGP) – getragen und in enger Kooperation mit der Universität Rostock, weiteren regionalen Forschungseinrichtungen und der im Aufbau befindlichen Musterlandwirtschaft auf dem Thünengut Tellow aufgebaut.

Regionalbudgets für LEADER-Regionen in MV

Schwerin – Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in MV werden ab Februar 2021 mit einem zusätzlichen Regionalbudget von jeweils bis zu 200.000 Euro jährlich ausgestattet, einem Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Regionalbudgets werden zu 90 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes“ (GAK) gefördert. Damit können Kleinprojekte mit höchstens 20.000 Euro Gesamtausgaben mitfinanziert werden. Diese wählt die jeweilige Lokale Aktionsgruppe aus. Maximal 80 Prozent, höchstens 16.000 Euro, können je Projekt als Zuschuss gefördert werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Teilfinanzierung gewährt.

„Mit den Regionalbudgets unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Kleinprojekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Erstempfänger können die lokalen Aktionsgruppen bzw. deren in administrativer und finanzieller Hinsicht federführenden Partner sein. Letztempfänger können natürliche sowie juristische Personen und Personengesellschaften sein. Erstempfänger können in 2021 Anträge für ein Regionalbudget 2021 bis zum 31.3.2021 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV stellen. Für die Folgejahre können sie jeweils bis zum 30. September gestellt werden. Letztempfänger können ihre Anträge nach den Vorgaben der jeweils örtlich agierenden LAG stellen. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2023.

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es steht für ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen gefördert werden.

Kennzeichnend ist der methodische Ansatz des Programms: 14 LAGs erarbeiteten in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklungskonzepte für ein jeweils abgegrenztes Gebiet (LEADER-Region) und entscheiden innerhalb eines zugewiesenen Budgets selbst, welche örtlichen Initiativen zur Verwirklichung dieser Entwicklungsstrategie gefördert werden (Bottom-up-Prinzip).

Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit 1994 am LEADER-Programm teil. Seit 2007 ist das Programm Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden für 818 Vorhaben der LAG bislang rund 93 Millionen Euro als Zuschüsse bewilligt. Hiervon konnten inzwischen rund 70 Millionen Euro ausgezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen werden Investitionen mit einem Gesamtumfang von mehr als 143 Millionen Euro unterstützt. 623 Vorhaben konnten die Projektträger bisher abschließen.

In den Förderperioden zwischen 2000 und 2013 wurden über LEADER insgesamt knapp 99 Millionen Euro Fördergelder ausgereicht und 1.431 Vorhaben realisiert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 138,3 Millionen Euro ermöglicht.