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Monat: Februar 2021

Vorzeitiges Impfen

Schwerin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Montag für das frühere Impfen von Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ausgesprochen. „Wir haben grünes Licht. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Demnach rutschen beispielsweise Lehrkräfte und Erzieher jetzt in der Priorität beim Impfen von Gruppe drei (Erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (Hohe Priorität). In der Umsetzung bedarf es noch die entsprechende Änderung der Bundesimpfverordnung. Das soll zügig geschehen, hat uns der Bund zugesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Gesundheitsminister Glawe warb dafür sich impfen zu lassen. „Ziel ist es weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Ausbreitung zu verhindern. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist eine Impfung gegen das Corona-Virus. Es treten auch bei uns im Land Virus-Mutationen auf, die deutlich ansteckender sind. Hinzu kommt, wenn Grundschulen und Kitas ihren Betrieb nun vermehrt öffnen, sind wieder deutlich mehr Menschen im Land unterwegs. Es muss der bestmögliche Schutz für alle gewährleistet werden“, so Glawe weiter.

Die ersten Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grund- und Förderschulen tätig sind, sollen je nach Situation vor Ort im Laufe des März idealerweise ein Impfangebot bekommen. „Wir sind dankbar, dass wir die Weichen heute stellen konnten. Wenn der Bund das Vorziehen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ermöglicht, muss gewährleistet sein, dass dies rasch erfolgen kann. Die Gruppe 2 (Hohe Priorität) ist bereits jetzt sehr groß. Sie enthält eine große Personengruppe der zu Impfenden. Das bedeutet, es muss genügend Impfstoff vorhanden sein. Wir haben mit dem Aufbau der Impfzentren, die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Vorziehen von Impfungen

Gesundheitsminister Glawe plädiert für das Vorziehen der Impfungen von Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich für eine frühere Impfung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie Kitaerzieherinnen und Kitaerziehern ausgesprochen. „Grundschule und Kita wären nach der aktuellen Impfverordnung in der Priorität in Gruppe drei mit dem Impfen dran. Dann könnten sie voraussichtlich erst im Sommer geimpft werden. Hier wollen wir eine entsprechende Änderung erzielen, so dass Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen in die Prioritätengruppe zwei vorgezogen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Anlass ist die morgige Gesundheitsministerkonferenz (Montag, den 22 Februar 2021) aller Bundesländer per Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Wir wollen mit den Ländern eine entsprechende Grundsatzentscheidung fassen. Diese könnte voraussichtlich am Montag erzielt werden. Die Impfungen in Grundschulen und Kitas sind ein wichtiger Beitrag um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. „Die besondere Bedeutung von Kitas und Grundschulen ist für die Entwicklung von Kindern unumstritten. Gleichzeitig gibt es in den Einrichtungen auch erschwerte Möglichkeiten, die entsprechenden AHA-Regeln praktisch bei Kindern einzuhalten. Gerade in Kitas ist das für alle Beteiligten – auch wenn es hervorragende Konzepte gibt – eine besondere Herausforderung. Abhängig vom Infektionsgeschehen soll regional wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden. Auch die Kitas werden mehr Kinder aufnehmen“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Harry Glawe machte im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz deutlich, dass das Vorziehen der Impfungen intensiv diskutiert werden wird. „Die Inzidenzen zwischen den Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer fallen regional unterschiedlich aus. Alles steht und fällt mit der Verfügbarkeit an Impfdosen. Ab dem zweiten Quartal sollen die Impfstofflieferungen spürbar steigen. Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass die ersten Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Grundschullehrerinnen und -lehrern je nach Situation vor Ort im Laufe des März ein Impfangebot bekommen. Hierzu muss die Bundesimpfverordnung kurzfristig geändert werden. Voraussetzung ist auch, dass die entsprechend notwendige Zahl an Impfdosen verfügbar ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Automatische Kennzeichenerkennung

Schwerin – Die automatische Kennzeichenerkennung soll zur Bekämpfung organisierter Kriminalität genutzt werden. Justizministerin Katy Hoffmeister ist jetzt einem Vorstoß aus Brandenburg im Rechtsausschuss des Bundesrats beigetreten und hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ausreicht.

„In die richtige Richtung, aber nicht weit genug geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Strafverfolgungsbehörden eine Befugnis bekommen sollen, automatisch erhobene Kfz-Kennzeichen verwenden zu können. Es bleibt eine Regelungslücke, da mit dem Entwurf die Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus nicht möglich ist. Doch dieses Instrument brauchen wir gerade bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und auch der grenzüberschreitenden bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität. Ich habe daher einen Änderungsantrag aus Brandenburg unterstützt.

Die Möglichkeit der Datenauswertung über einen erforderlichen und angemessenen Zeitraum ist wesentlich effektiver und vor allem wirkungsvoller als derzeitige Möglichkeiten. Es geht darum, Bandenstrukturen zügig zu erkennen, um sie nachhaltig bekämpfen zu können. Vor allem im grenznahen Raum würde die Erweiterung der Befugnis mehr Sicherheit schaffen. Ein richterlicher Vorbehalt ist auch hierbei selbstverständlich“, sagt Justizministerin Hoffmeister nach der Sitzung des Rechtsausschusses des Bunderats.

Der Rechtsausschuss beschloss den Änderungsantrag aus Brandenburg zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sogenannte automatisierte Kennzeichenlesesysteme gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist ihre Nutzung für die Kriminalitätsbekämpfung noch sehr eingeschränkt.

Internationaler Tag der Muttersprache

Hohe Bedeutung von mehrsprachigen Angeboten für Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan weist anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf die weitreichende Bedeutung von Sprachenvielfalt in Familie, Kindergarten und Schule und deren identitätsstiftende Wirkung hin.

Seit dem Jahr 2000 findet jährlich am 21. Februar der Internationale Tag der Muttersprache statt. Der Gedenktag wurde von der UNESCO ins Leben gerufen und erinnert an die Bedeutung der Sprachenvielfalt. Eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung dazu gibt es in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr coronabedingt nicht – jedoch finden diverse Online-Projekte anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache im Land statt.

Alabali-Radovan: „Mecklenburg-Vorpommern braucht zukünftig weitere mehrsprachige Personen und Angebote. Sprachenvielfalt ist ein wichtiges Kulturgut und vor allem in der Grenzregion zu Polen gibt es besondere Bedarfe, um die Zusammenarbeit, etwa in der Metropolregion Stettin auszubauen.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2017 das Sprachmittlungsnetzwerk. Vom Sozial- und Integrationsministerium gefördert, haben die vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt. Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden.

„Das zeigt den weiterhin hohen Bedarf. Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, können sich an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt“, sagte Alabali-Radovan.

Auch in den Kitas, der Kindertagespflege und der Schule nimmt das Thema Sprache einen hohen Stellenwert ein. Hier hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit seinen vielfältigen Beziehungen zum Nachbarland Polen ebenfalls eine Sonderrolle. Zudem besuchen immer mehr Kinder mit Migrationshintergrund die Kindertagesförderung oder Schulen. Gemeinsam mit anderen Kindern sprechen und lernen sie die deutsche Sprache. Doch auch ihre Muttersprache wird in ihrem Leben immer eine wichtige Rolle spielen.

Um Kindern von Anfang an Zugang zu guten Bildungsangeboten zu ermöglichen, stärkt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. „In Mecklenburg-Vorpommern nehmen 134 Kitas an dem Bundesprogramm teil. Denn alle Kinder profitieren von einer frühen und gezielten, alltagsintegrierten, sprachlichen Bildung“, sagte Alabali-Radovan.

Grenzüberschreitende Fachkräftesicherung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Errichtung von zwei neuen Testzentren an der deutsch-polnischen Grenze entschieden. Auf diese Weise soll der Gesundheitsschutz im aktuell von Corona betroffenen Kreis Vorpommern-Greifswald verbessert werden. Zugleich soll Berufspendlerinnen und Berufspendlern im deutsch-polnischen Grenzgebiet die Einhaltung der Quarantänevorschriften erleichtert werden. Diese sehen regelmäßige Tests beim Pendeln über die Grenze vor.

In diesem Zusammenhang zeigte sich der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erleichtert, dass der polnische Anwalt Rafał Malujda seine Beschwerde gegen die Testpflicht nach der Quarantäneverordnung Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen hat.

„Ich bin froh, dass wir uns entgegengekommen sind. In konstruktiven, ausführlichen Gesprächen mit Herrn Malujda und der Vertreterin der polnischen Community in Vorpommern, Frau Katarzyna Werth, haben wir uns darauf geeinigt, dass MV kurzfristig zwei Antigentestzentren an den Grenzübergängen in Linken/Lubieszyn und Ahlbeck/Świnoujście einrichtet. Die Lösung ist langfristig angelegt, so dass – unabhängig von der Pandemie-Situation – Tests von Grenzpendlern schnell durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die polnische Community in Vorpommern künftig im Beirat der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin vertreten ist. Das ist für eine nachhaltige Entwicklung unserer Zusammenarbeit sehr wertvoll.“ Diese Vereinbarung wurde heute in Pasewalk unterzeichnet.

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns passend lokalisierte Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Es ginge um die Sicherheit der Pendlerinnen und Pendler selbst, um die Menschen, denen sie in Vorpommern aus beruflichen Gründen begegnen und natürlich auch um die Familien der Pendler. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen oder im ambulanten Bereich – wir brauchen jede und jeden von Ihnen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz“, so die Auffassung beider Staatssekretäre.

„Die heutige Einigung ist ein guter erster Schritt, um das Zusammenleben an der Grenze auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern. In der Einigung wurden sowohl die Positionen der Landesregierung als auch wichtige Positionen meiner Klage berücksichtigt. Wir sind sehr zuversichtlich und werden nun schauen, in welche Richtung die nächsten Regelungen gehen werden“, sagte Rafał Malujda.

„Es war kein einfacher, gerader und schneller Weg, doch am Ende führte er zu einer vertretbaren Lösung für uns als EU- Bürger und Bürgerinnen“, sagte Katarzyna Werth, die Sprecherin des Polnischen Bundesnetzwerkes für Partizipation und Soziales in MV und zeigt sich erleichtert, dass die Verhandlungen erfolgreich für beide Seiten beendet werden konnten. „Es war mir von Anfang an wichtig, eine gleichberechtigte und angemessene Lösung nicht nur für die Grenzpendler, aber auch für die Grenzgänger herbeizuführen“, fügt Werth hinzu.

Neuer Kita-Stufenplan gilt ab Montag

Schwerin – Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt. In diesen Regionen wird die bisherige Kita-Schutzphase von einem Stufenplan abgelöst.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich möchte mich in erster Linie bei all den Eltern für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen während der Schutzphase bedanken. Die vergangenen Wochen waren ganz sicher alles andere als einfach. Dadurch, dass Sie Ihre Kinder zu Hause gelassen haben, wo es möglich war, haben Sie Ihren Teil dazu beigetragen, dass wir den Stufenplan nun umsetzen können.“

Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive geschaffen. Mit diesem Instrument tragen wir dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens, aber auch der Vorsicht vor Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung“, sagt Sozialministerin Drese.

Denn im Stufenplan sind Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Das heißt: Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/

Neues Löschfahrzeug für Neuenkirchen

Neuenkirchen – Die Finanzierung eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Neuenkirchen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist gesichert. In dieser Woche übersandte das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid an den Bürgermeister der Gemeinde über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 113.000 Euro. Das neue Feuerwehrauto soll ein Tanklöschfahrzeug aus dem Jahre 1996 ersetzen, das nicht mehr den Anforderungen und dem Stand der Technik entspricht.

„Neben der Bekämpfung von Bränden müssen die Feuerwehren unseres Landes immer häufiger zu Hilfeleistungs- und Rettungseinsätzen ausrücken. Moderne Einsatztechnik ist bei diesen Aufgaben unentbehrlich. Ich schätze die Arbeit und das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in unserm Land sehr. Sie zu unterstützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Landespolitik“, so Innenminister Torsten Renz.

Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde ist als Stützpunktpunktfeuerwehr eingestuft. 30 Kameradinnen und Kameraden sowie 14 Kinder und Jugendliche der Jugendfeuerwehr engagieren sich dort aktiv.

Die Kosten für das Fahrzeug betragen 390.000 Euro. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich mit rund 113.000 Euro an der Finanzierung.

Uneingeschränktes Training für Kaderathleten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Nachwuchsathleten dürfen ab sofort öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder nutzen, unter Einhaltung von strengen Hygienevorgaben. Dies gilt für alle olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Landeskader, jedoch weiterhin ohne Zuschauer. Bisher war das uneingeschränkte Training nur Bundeskadern und Berufssportlern vorbehalten.

„Ich bin froh, dass unsere Landeskader wieder ohne Einschränkungen trainieren und sich damit auf nationale und internationale Wettbewerbe vorbereiten können, wir unterstützen das gerne“, sagte Sportministerin Stefanie Drese. „Das Leistungsniveau darf auch bei den jungen Sportlerinnen und Sportlern nicht auf der Strecke bleiben, da an den Nachwuchsbereich gleichermaßen hohe Anforderungen im sportlichen Vergleich gestellt werden.“

Für Trainer, Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Wettkampfgericht besteht nun jedoch die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bislang wurde dies nur empfohlen. Dabei sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken, zum Beispiel FFP2-Masken, zu verwenden.

„Trotz der Lockerungen ist die Gesundheit der Athletinnen und Athleten sowie aller am Sportgeschehen Beteiligten unsere oberste Priorität. Deshalb müssen Hygiene- und Sicherheitskonzepte weiter verantwortungsvoll berücksichtigt werden“, betonte Sportministerin Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 900 berufene Landeskader in ca. 20 Sportarten; davon trainieren rund 500 Athleten an den Standorten der Eliteschulen des Sports in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Weitere Landesleistungszentren und Leistungsstützpunkte gibt es z.B. in Greifswald, Stralsund, Redefin oder Neustadt-Glewe.

Sportarten der Eliteschulen im Einzelnen:

Schwerin: Boxen, Fechten, Leichtathletik, Judo, Fußball, Handball, Radsport, Rudern, Segeln, Sportakrobatik, Volleyball, Triathlon, Schwimmen, Ringen

Rostock: Leichtathletik, Segeln, Schwimmen, Wasserspringen, Short-Track, Rudern, Basketball, Fußball, Handball, Boxen, Ringen, Triathlon, Volleyball

Neubrandenburg: Kanurennsport, Leichtathletik, Triathlon, Handball, Fußball, Sportschießen, Volleyball