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Monat: Januar 2022

Unternehmer*in des Jahres 2022

Schwerin – Wer wird Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis der Wirtschaft.

„Der Erfolg unserer heimischen Wirtschaft fußt auf vielen starken Unternehmen, die mit ihren Mitarbeitern täglich ihr Bestes geben. Dieses große Engagement würdigen wir mit der Auszeichnung. Neben den bewährten Preiskategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit gibt es in diesem Jahr erstmals eine weitere Kategorie – Nachhaltigkeit. Dabei geht es beispielsweise um den schonenden Umgang mit Ressourcen oder die wesentliche Reduktion von Kohlenstoffdioxid, aber auch um ethisch und sozial verantwortungsvolles Handeln. Überzeugende Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen sollen in dieser Kategorie ausgezeichnet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Gesucht werden Unternehmen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben. Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement und zur Gründung der eigenen Selbständigkeit machen. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs.

„Wir suchen Unternehmerpersönlichkeiten und Unternehmen, die für gesellschaftliche Verantwortung, eine erfolgreiche Entwicklung und eine nachhaltige Unternehmenspolitik stehen. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen. Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung ist derzeit im Juni 2022 geplant. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich. Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren.

Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.

Land gewinnt Rechtsstreit

Darlehen an Genting Hong Kong-Gruppe muss nicht ausgezahlt werden

Schwerin – Das Landgericht Schwerin hat heute über die Auszahlung eines 78 Millionen Euro-Darlehens an die Genting Hong Kong-Gruppe entschieden. Demnach muss das Land das Darlehen nicht auszahlen. „Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt“, sagten Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Dr. Heiko Geue in Schwerin.

Wirtschaftsminister Meyer und Finanzminister Dr. Geue machten weiter deutlich: „Das Land steht zu seiner Entscheidung. Es ging dem Land nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens war jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant. Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Mit der Insolvenz der MV Werften ist auch die Fertigstellung der Global 1 derzeit nicht gesichert. Es ist auch nicht ersichtlich, dass mit einer Auszahlung des Darlehens die Liquiditäts-Notlage der Genting Hong Kong-Unternehmensgruppe beseitigt würde.“

Die Genting-Gruppe ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten. Die Genting-Gruppe verlangt die sofortige Auszahlung eines Darlehens in Höhe von 78 Millionen Euro. Dabei beruft sich Genting Hong Kong auf einen Kreditvertrag aus dem Sommer 2021. Diesen Vertrag hatte das Land in der vergangenen Woche gekündigt.

Mobile Impfteams an Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese werben mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Oldenburg und Drese erklären:

„Als Landesregierung setzen wir weiterhin auf die Erhöhung der Impfquote, auch bei den Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Dazu wollen wir zudem die Booster-Impfkampagne ausweiten. Geimpfte Menschen, am besten mit Auffrischimpfung, sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind bereits geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich bereits seit längerem für eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Inzwischen hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation zusätzlich eine Auffrischimpfung empfohlen. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden.

Das an die Eltern gerichtete Impfangebot der Kinder und Jugendlichen umfasst somit sowohl die Möglichkeit zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischimpfung. Die Impfung erfolgt möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten nach ärztlicher Aufklärung und ist selbstverständlich freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech.

„Mit unserem gemeinsamen Elternbrief fragen wir nun den Bedarf für mobile Impfangebote an bzw. im Umfeld von Schulstandorten ab. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden vielfältigen Impfmöglichkeiten vor Ort. Ziel ist es, noch vor den anstehenden Winterferien möglichst viele Impfaktionen vor Ort durch die mobilen Impfteams durchzuführen“, sagten Oldenburg und Drese.

Bilanz und Ausblick

Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und die Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit Margit Haupt-Koopmann haben in Schwerin die Arbeitsmarkt-Bilanz für das Jahr 2021 und ihre Erwartungen für das Jahr 2022 vorgestellt. „Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Monaten trotz der Pandemie gesunken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist wieder gestiegen. Auch im neuen Jahr wird die weitere Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes stark vom Verlauf der Pandemie abhängen. Vor allem die Omikron-Variante kann uns weiter zu schaffen machen. Anhaltende Lieferengpässe, wachsende Rohstoffpreise und erschwerte Absatzmöglichkeiten sind bremsende Faktoren, die den Unternehmen zu schaffen machen. Dennoch rechne ich im Jahresverlauf mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag in Schwerin.

Haupt-Koopmann betonte: „Wie 2020, so war auch das Jahr 2021 ein atypisches Jahr auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wir sind auch Dank der Kurzarbeit und der Wirtschaftshilfen von Bund und Land recht stabil durch dieses Jahr gekommen. Ich blicke verhalten optimistisch auf den Arbeitsmarkt im Jahr 2022.“

Im Februar 2021 war in Mecklenburg-Vorpommern die bisher höchste Arbeitslosenquote (8,7 Prozent) während der Pandemie zu verzeichnen. Seit dem erfolgte ein beständiger Rückgang. Im Dezember 2021 lag die Arbeitslosenquote im Land bei 7,0 Prozent, 0,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahresmonat und 0,1 Prozentpunkte unter dem Dezember 2019. „Der ´Corona-Effekt´ auf die Arbeitslosenquote im Land lag im Dezember 2021 bei 1,1 Prozentpunkten, ohne diesen Effekt würde die Arbeitslosenquote bei 5,9 Prozent liegen und den Wert aus der Vor-Corona-Zeit Dezember 2019 noch viel stärker unterschreiten“, erläuterte Meyer weiter.

„Im Jahresdurchschnitt 2021 gab es“ – so Haupt-Koopmann – „62.400 Arbeitslose, ein Rückgang von 2,3 Prozent oder 1.400 gegenüber dem Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau von durchschnittlich 58.500 Arbeitslosen konnte 2021 aufgrund der schwierigen ersten Jahreshälfte noch nicht wieder erreicht werden (+3.900/+6,7 Prozent). Allerdings gehen wir für 2022 – auch wenn insbesondere die ersten Monate des Jahres mit Unwägbarkeiten behaftet sind – davon aus, dass wir insgesamt gute Chancen haben, in der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit das Vorkrisenniveau zu erreichen.“

Durch den massiven Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig wurde Kurzarbeit von Betrieben aus dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel und dem Gesundheitswesen genutzt. Im Dezember 2021 war ein Anstieg bei der angezeigten Kurzarbeit zu verzeichnen: 869 Betriebe für 10.572 Beschäftigte. „Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten mit der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie gegenüber sehen, wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Das ist ein gutes Signal für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Ich bin deshalb sehr froh über die Verlängerungen der Regelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende März 2021. Das verschafft uns eine gewisse Sicherheit“, betonte Arbeitsminister Meyer. „Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst schnell Klarheit darüber besteht, wie es danach weitergeht.“

Auch Haupt-Koopmann unterstrich, dass die Kurzarbeit entscheidend zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen habe. „So konnten Arbeitsplätze erhalten, Fachkräfte gesichert und die drohende Arbeitslosigkeit von vielen Menschen verhindert werden. Seit Beginn der Krise haben die Arbeitsagenturen insgesamt 685 Millionen Euro Kurzarbeitergeld an die Betriebe ausgezahlt, allein 2021 waren es 385 Millionen.“

Die Pandemie verdeutlicht auch eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V: die Fachkräftesicherung. Besonders in medizinischen Berufen, der Pflege, der Hotellerie, im Gastgewerbe und im Tourismus sind Engpässe spürbar. „Dem begegnen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V, an der mein Ministerium zurzeit auf Hochtouren arbeitet. Sie stützt sich auf das ´Industriepolitische Konzept´ und soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“

Haupt-Koopmann betonte: „Es muss allen bewusst sein, dass es bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels keinen Königsweg gibt, sondern eine Vielzahl von Ansatzpunkten – von der dualen Ausbildung bis zur Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten. Dazu gehört allerdings auch, dass wir gemeinsam alle Potentiale der Arbeitslosen und der angelernten Beschäftigten durch Weiterbildung entwickeln und nutzen.“

Mit verschiedenen Leistungen vor allem aus dem MV-Schutzfonds werden Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Als Beispiel nannte Arbeitsminister Reinhard Meyer insbesondere die „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit. Durch diese Maßnahme soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2021 waren im Land 25.800 Langzeitarbeitslose gemeldet, 4.600 (21,9 Prozent) mehr als 2020 und 6.000 (30,1 Prozent) mehr als 2019. „Die Aufholprozesse, die bei der Arbeitslosigkeit insgesamt erreicht wurden, waren zeitverzögert in den vergangenen Monaten auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erkennbar. Diese werden durch die aktuellen pandemiebedingten Maßnahmen jedoch erneut stark ausgebremst. Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit basiert – wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt – nicht auf mehr Zugängen, sondern auf weniger Abgängen. Ein Teil der geringeren Abgänge begründet sich durch geringere Eintrittszahlen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit Beginn der Pandemie“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer weiter.

Auch während der Coronapandemie sind Integrationsprojekte zugunsten von Langzeitarbeitslosen gesetzt. Sie werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Insgesamt wurden hier seit 2015 211 Projekte mit 25,7 Millionen Euro gefördert. Von den Jobcentern des Landes wurden diese Projekte in den meisten Fällen kofinanziert.

Speziell als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die auch wieder ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wurde ab Anfang 2021 aus dem europäischen Förderprogramm REACT-EU eine zusätzliche Förderung mit modifizierten und situationsangepassten Förderbedingungen nach der „Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten“ zur Bewältigung der Pandemiefolgen auf den Weg gebracht. Hierfür standen eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. „Ziel war es hierbei auch, Beschäftigungsgesellschaften im ländlichen Raum zu unterstützen, indem passgenaue Brücken zur Förderung von Integrationsprojekten gestellt werden. So sollten diese Projekte zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im ländlich-peripheren Raum beitragen“, so Meyer weiter. Der Fördersatz wurde für die REACT-Projekte auf neunzig Prozent erhöht und die Einbringung eines Eigenanteils von nur 10 Prozent ermöglicht.

Haupt-Koopmann hob hervor: „Über viele Jahre ist es uns in Mecklenburg-Vorpommern gut gelungen, auch Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, zwischen 2014 und 2019 um Minus 42 Prozent. Dann kam Corona. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden nun verschiedene ‚Hebel‘ nutzen, von denen ich hier exemplarisch die Prävention nennen möchte. Hierbei geht es darum, insbesondere den ‚Nachschub‘ in Langzeitarbeitslosigkeit durch frühzeitige Qualifizierungsangebote oder den Einsatz von Lohnkostenzuschüssen zu verhindern.“

Mit dem Auslaufen der Bundeszuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zum 31.12.2021 fehlt aktuell eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bzw. gar der Schließung ihres Unternehmens Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen.

Durch eine Neuauflage des Landesprogramms „Ausbildungsfortsetzung“, das sich von Mai bis Juli 2020 bewährt hatte, soll wieder Unterstützung durch das Land angeboten werden. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten.

„Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten“, erläuterte Meyer. Anträge werden voraussichtlich ab dem 01. Februar 2022 bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden können. „Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen. Jeder Auszubildende, der in dieser schwierigen Zeit im Unternehmen gehalten werden kann, hilft dabei, sich nach der Krise der Nachwuchssicherung und der Bewältigung des Fachkräftemangels erfolgreich stellen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Kita-Neubau in Marlow

Marlow – Die Stadt Marlow im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält vom Innenministerium 460.000 Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Gresenhorst. Der Zuwendungsbescheid wurde versandt.

Das in den 1970er Jahren errichtete Gebäude wurde über mehrere Jahre immer wieder teilsaniert. Daher entschied sich die Stadt für einen Neubau, in dem ein im Jahr 2019 grundsanierter Gebäudeteil für den Krippenbereich eingebunden werden soll. Damit erweitert sich die Kapazität von 69 auf 81 Plätze. Dies wird insbesondere Kindern aus den umliegenden Ortsteilen zu Gute kommen, in denen zurzeit neue kleine Wohngebiete entstehen.

Die Gesamtkosten für den Kita-Neubau betragen rund 3,4 Millionen Euro. Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung wurde ein Antrag auf Kofinanzierungshilfe gestellt und mit 460.000 Euro bewilligt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist für das Landwirtschaftsministerium mit rund 1,8 Millionen Euro über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILER) der Hauptzuwendungsgeber.

Der verbleibende Eigenanteil der Stadt beträgt nunmehr rund 1,1 Millionen Euro.

Corona-Verordnung Pflege und Soziales

Drese: Hohe Schutzwirkung in Pflegeeinrichtungen durch Impfungen

Schwerin – Die Situation in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe stellt sich sehr viel besser dar als vor einem Jahr. „Wohl in keinem anderen Bereich ist die Schutzwirkung der Impfungen so gut ablesbar, wie in der Pflege“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende mit.

Allerdings ist nach Ansicht von Drese weiterhin große Sorgfalt und Vorsicht nötig. „Die hohe Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante stellt auch die Pflegeeinrichtungen zukünftig vor große Herausforderungen“, betonte Drese. Dies zeigten Ausbruchsfälle, wie jüngst in Zingst. Dennoch habe die sehr hohe Impfquote im dortigen Pflegeheim verhindert, dass Bewohnende oder Beschäftigte schwer erkrankt sind, so die Ministerin.

Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 14. Januar 16 Ausbruchsgeschehen in vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Drese: „Wir müssen deshalb an den Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen weitgehend festhalten. Vieles, wie die verpflichtenden Testungen für Besucherinnen und Besucher, hat sich bewährt“, verwies Drese auf die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung, die seit dem 12. Januar gilt.

Änderungen an der Verordnung wurden nur im geringen Umfang vorgenommen. So wurden die Isolationsregelungen an die Corona-Landesverordnung angepasst (Reduzierung der Frist auf 10 Tage). Zudem kann für geboosterte Bewohnende von einer Isolationsmaßnahme bei Neuaufnahme oder Rückkehr in die Einrichtung/besondere Wohnform abgesehen werden.

Klargestellt wird in der neuen Pflege-Verordnung, dass die Einrichtungs- und Angebotsleitung festlegen kann, ob die die notwendige Mund-Nase-Bedeckung durch einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2 Maske zu erfolgen hat.

Ab Samstag Warnstufe Orange in M-V

Schwerin – Ab Sonnabend (15. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Donnerstag nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 15. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 (orange) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ergriffen, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Durch dieses entschlossene Handeln haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist“, bewertete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entwicklung der Zahlen.

Drese machte aber gleichzeitig deutlich, dass kein Grund zur Entwarnung besteht. „Unsere Expertinnen und Experten sagen uns, dass die Omikron-Variante in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Infizierten führt. In Folge kommt es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder zu einer höheren Hospitalisierungs-Inzidenz“, so Drese.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Ab dem 15. Januar können in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte u.a. folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr (max. 50% Kapazitätsauslastung und max. 200 Personen innen bzw. 1.000 Personen außen)
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Vereinssport (Aufhebung der Regelung für geschlossene Gruppen von 15 Personen innen und 25 Personen außen)
  • soziokulturelle Zentren (auch für Publikumsverkehr)

Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung.

Wichtiger Hinweis: In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Wasserstände im Land erholen sich

Schwerin . Die Wasserstände in Mecklenburg-Vorpommern haben sich erholt und die großen Seen erreichen wieder ihr Stauziel für den Monat Januar. Grund dafür waren vergleichsweise durchschnittliche Niederschläge im vergangenen Jahr und die ergiebigen Regen-/ Schneefälle der letzten Wochen. Nur die Mecklenburgischen Oberseen weisen noch ein Defizit aus, teilt Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Seen in Mecklenburg-Vorpommern melden nach den vergangenen Jahren endlich wieder flächendeckend gute Zahlen. Nach den Trockenjahren 2018, 19 und 20 sehen wir eine deutliche Erholung der Füllmengen. So liegen fast alle Binnengewässer im Normalbereich. Lediglich die Mecklen­burgischer Oberseen haben sich noch nicht gänzlich von den Trockenjahren erholt – hier fehlen noch etwa 10cm bis zum Sollwert.,“ so Minister Baackhaus.

Während die Oberseen an der Pegelstation Waren im Januar einen Zielstauwert von 199cm aufweisen sollen, liegt der aktuelle Wert bei 189cm. Der Schweriner See liegt mit 110cm aktuell einen Zentimeter über dem Zielwert für Januar.

Ebenfalls positive Werte zeigen sich aktuell in der Grundwasserneubildung. Seit Beginn des aktuellen Abflussjahres (01.11.2021) wurden an der Lysimeterstation in Groß Lüsewitz 81,2 mm Grundwasserneubildung gemessen (Stand 11.01.2022). In seinem bisherigen Verlauf trägt das aktuelle Abflussjahr damit zur Kompensation der Defizite der Vorjahre bei. Normal ist eine Grundwasserneubildung von 199mm (mittlere Summe im Zeitraum von 1973-2021) pro Jahr.

Der Minister wertet die Zahlen als Ergebnis eines niederschlagsreichen 2021: „Auch wenn der Regen dem ein oder anderen mal auf das Gemüt schlägt, für die Natur waren die Niederschläge nach der Trockenphase dringend notwendig. In unserem letzten Waldzustandsbericht sehen wir bereits, dass sich die Vegetation dadurch etwas stabilisieren konnte. Wir sollten uns jetzt deshalb aber nicht zurücklehnen. Trockenphasen und Extremwetterereignisse werden in Zukunft wahrscheinlicher und heftiger ausfallen. Unsere Wälder klimastabil umzubauen und das Wasserrückhaltevermögen in der Landschaft zu erhöhen, bleibt eine wichtige Aufgabe.“

Eine schnelle Übersicht über die Pegelstände des Landes findet sich im Internet auf dem Pegelportal Mecklenburg-Vorpommern www.pegelportal-mv.de.