Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Nationales Bildungs-Monitoring

Schwächen bei Kernkompetenzen der Kinder

Schwerin – Auf die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 reagiert Bildungsministerin Simone Oldenburg besorgt. Gleichzeitig sieht sie sich im Vorhaben bestätigt, die Kernkompetenzen der Kinder an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken. „Auch wenn die Studie für MV nicht repräsentativ ist, da nur 36 Schulen aus unserem Bundesland teilgenommen haben, haben auch die Grundschülerinnen und Grundschüler unseres Bundeslandes Defizite, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch“, sagt die Ministerin.

Ergebnisse sind:

Kompetenzbereich Lesen: um 22 Punkte gesunken von 493 auf 471 Punkte

Kompetenzbereich Zuhören: um 28 Punkte gesunken von 484 auf 456 Punkte

Kompetenzbereich Orthografie: um 27 Punkte gesunken von 500 auf 473  Punkte

Mathematik: um 21 Punkte gesunken von 483 auf 462 Punkte

Im Kompetenzbereich “Zuhören“ sind die Defizite am gravierendsten. In allen Bereichen befinden sich die Leistungen der Kinder auf der 3. von insgesamt 5 Kompetenzstufen.

„Wir arbeiten intensiv an einer Verbesserung der Kernkompetenzen in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen. Die Defizite im mathematischen Bereich sowie im Fach Deutsch fallen nicht vom Himmel. Wir müssen dringend die Förderung der Kinder in der Grundschule erhöhen, um weniger Lücken entstehen zu lassen und ihnen mehr Zeit zum Üben in der Schule zu geben. Deshalb planen wir eine verbesserte Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch auch in der Grundschule“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Fakt ist, dass sich bei den Viertklässlern während der Pandemie und der daraus resultierenden Schulschließungen sowie des erhöhten Unterrichtsausfalls die Kenntnisse verringert haben.Diese Studie belegt eindeutig, dass Kinder dringend Schulen brauchen: für Unterricht, für Struktur und das soziale Miteinander. Deshalb planen wir:

  • Schulschließungen zu vermeiden durch das Phasenmodell
  • zusätzliche Förderangebote an den Grundschulen zu schaffen, um frühzeitig Wissen zu erwerben und zu festigen
  • vor allem die Grundschulen mit mehr als 100 Schulassistenzkräften auszustatten
  • das Programm „Aufholen nach Corona“ fortzuführen
  • Angebote des ganztägigen Lernens zu nutzen, um die mathematischen Kenntnisse sowie die in der deutschen Sprache zu stärken.“ 

Im Rahmen ihrer Gesamtstrategie zum Bildungs-Monitoring hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, dass regelmäßig überprüft werden soll, inwieweit die in den Bildungsstandards geschriebenen Kompetenzziele in den einzelnen Bundesländern erreicht werden.

F e r i e n j o b s

Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

Schwerin – Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten.

Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen.

„Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten.

Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.

Kein Tierschutz durch Schaufensteranträge

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns über alternative Methoden zu Tierversuchen, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Tierversuche stehen seit Jahren in der Kritik und das verwundert kaum. Dem Bundesamt für Risikobe­wertung zufolge lag die Zahl der Tierversuche im Jahr 2020 bei knapp 1,9 Mio.. Der überwiegende Anteil wurde in der Grundlagenforschung benötigt – nämlich 58 Prozent. 19 Prozent der Tiere wurde für gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitstests von Chemikalien oder neuen Medikamenten eingesetzt, zum Beispiel gegen Volkskrankheiten wie Diabetes, Krebs, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Infektionen und Immunerkrankungen.

Diese Gesamtzahl beinhaltet auch Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere für Alternativmethoden zu verwenden.

Mäuse und Ratten machen mit fast 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere den Hauptanteil aus.

Zu den „Hochburgen für Tierversuche“ gehören München (301 Datenbankeinträge), Berlin (289), Göttigen (234) und Hannover 209) – Quelle: Ärtze gegen Tierversuche e.V.. Die Standorte aus MV – Rostock (42), Riems (32), Greifswald (15) –  bewegen sich im unteren Mittelfeld.

Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit von Tierversuchen: Für jeden, der Tiere mag oder der selbst Tiere zu Hause hält, sind diese Zahl unvorstellbar und nicht zu akzeptieren.

Sie können sicher sein: Auch ich würde Tierversuche lieber heute als morgen abschaffen – aber ganz so einfach ist das nicht – so lange es keine verlässlichen Alternativen gibt. Wir bewegen uns aber auch jetzt nicht im luftleeren Raum. Tierversuche unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Dafür gibt es ein umfassendes Antrags- und Genehmigungsprozedere.

In Mecklenburg-Vorpommern ist dafür das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock zuständig. Gemeinsam mit der Tierversuchskommission, in der Wissenschaftler und Vertreter des Tierschutzes vertreten sind, wird jeder einzelne Antrag dort gründlich geprüft.

Denn Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie unerlässlich sind. Aus diesem Grund sind beispielsweise Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetik und Hygieneprodukten in Deutschland bereits verboten. Untersagt ist auch der Import solcher Produkte, wenn sie an Tieren getestet wurden. In anderen Bereichen kommen wir jedoch noch nicht ohne Tierversuche aus.

Das gilt vor allem für die Grundlagenforschung oder in der Medizin.

Neue Wirkstoffe müssen in Tierversuchen auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem sind Tierversuche mitunter für die Erkennung von umweltgefährdenden Einflüssen erforderlich. Auch die Giftigkeit von Chemikalien wird mittels Tierversuchen überprüft. Hierfür werden zwar mittlerweile vermehrt Zellkulturen, künstliche Gewebe und Organe eingesetzt.

Damit lassen sich aber Tests an einem kompletten Organismus nicht gänzlich ersetzen.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, das zu ändern.

Es muss uns gelingen, Tierversuche durch alternative Forschungsmethoden entbehrlich zu machen. Deshalb unterstütze ich die Verbesserung und Stärkung alternativer Forschungsmethoden inhaltlich voll und ganz. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen. Und vor allem ist das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben.

Diese Tatsachen blendet die AfD in ihrem heute gestellten Antrag völlig aus. Außerdem lässt sie unerwähnt, welche Bemühungen auf dem Gebiet bereits unternommen werden:

So wurde 2021 das Tierschutzgesetz geändert und strengere Regeln für Tierversuche eingeführt, um den Schutz der Versuchstiere zu erhöhen. Beispielsweise wurde die Genehmigungspflicht ausgeweitet auf Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen. Außerdem wurden die Kontrollregelungen detaillierter ausgestaltet.

Es sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass sich die AfD bei der Abstimmung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren (Drucksache 19/27629) enthalten hat.

Die Fraktion DIE LINKE und andere Abgeordnete brachten dazu ebenfalls einen Antrag ein („Tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern – Den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“ – Drs. 19/29275).

Dieser Antrag forderte die Bundesregierung insbesondere auf, einen verbindlichen Zeitplan für den schnellstmöglichen und vollständigen Übergang von der tierexperimentellen zur tiergebrauchsfreien Forschung zu erarbeiten und dabei Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen entsprechend einzubinden. Der Antrag wurde von der AfD abgelehnt.

So wichtig scheint ihr der Tierschutz denn doch nicht zu sein. Uns hingegen schon.“

Gartenabfälle verbrennen – schlechte Idee

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Feierliche Einweihung

Erweiterungsbau des Instituts für Chemie der Universität Rostock feierlich eingeweiht

Foto: Thomas Rahr/Universität Rostock

Foto: Thomas Rahr/Universität Rostock

Rostock – Heute wurde in Rostock der fertiggestellte Erweiterungsbau des Instituts für Chemie der Universität Rostock feierlich eingeweiht. An der Veranstaltung nahm Carmen-Alina Botezatu, Leiterin des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamts Rostock aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums MV, sowie von Seiten der Universität Rostock Rektor Prof. Dr. Wolfgang Schareck, der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Chemie, Prof. Dr. Ralf Ludwig, sowie der Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Klaus Neymeyr, teil.

Der Neubau ist ein Beispiel moderner Arbeitswelten: sowohl das konzentrierte Forschen in den Büros und den Laboren als auch der interdisziplinäre Austausch sind in dem Gebäude integriert. In allen vier Geschossen ermöglichen offene Kojen das gemeinschaftliche Arbeiten in direkter Anbindung an die Labore. Ein lichtdurchflutetes Foyer verbindet mithilfe der offenen Treppenanlage die Büros und den Hörsaal als Orientierung im gesamten Gebäude.

Bei dem Bau des Gebäudes wurden sämtliche Kriterien der Nachhaltigkeit, wie ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität, Prozessqualität und die Qualität des Standortes, berücksichtigt. „Die Wärmeversorgung des Gebäudes wird als bivalentes System ausgeführt – zum einen aus dem bestehenden Nahwärmenetz der Universität Rostock, zum anderen über die Wärmepumpe, die aus Erdwärme gespeist wird. Die geothermische Anlage deckt dabei die Grundlast des anfallenden Wärme- und Kältebedarfs im Neubau wirtschaftlich und nachhaltig ab“, erläutert der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Darüber hinaus befindet sich auf dem begrünten Dach eine aus 128 Modulen bestehende Photovoltaikanlage, deren Leistung für den Eigenverbrauch genutzt wird. Mithilfe der Regenwasserzisterne wird Wasser gewonnen, das u.a. zur Bewässerung der Außenanlagen und zur Abluftkühlung genutzt wird“, ergänzt Carmen-Alina Botezatu.

Sobald die Zertifizierung formal abgeschlossen ist, wird eine Qualifizierung im Silberstandard nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) vorliegen.

Ich freue mich sehr, dass die Universität Rostock mit dem neuen Erweiterungsbau des Instituts für Chemie nun so hochmoderne Arbeitsbedingungen für Forschung und Lehre erhält. Der Neubau erhöht die Attraktivität der Universität Rostock für Studierende und Lehrende“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Eine moderne Universität benötigt eine moderne Infrastruktur. Dabei begrüße ich es sehr, dass bei diesem Bau auch das nachhaltige Bauen und eine nachhaltige Wärmeversorgung im Vordergrund standen. Mit diesem innovativen Bau geht die Universität Rostock mit gutem Beispiel voran.“

Mit dem Erweiterungsbau Chemie haben wir nun einen hervorragenden neuen Raum für gute Ideen, neue Ansätze und bahnbrechende Lehr- und Forschungserfolge geschaffen. Das neue Zuhause der Physikalischen und Analytischen Chemie sowie der Didaktik der Chemie hebt die Attraktivität des Südstadt-Campus mit seinen interdisziplinären Schwerpunkten auf ein neues Niveau“, so der Rektor der Universität Rostock, Prof. Wolfgang Schareck.

Wir sind dem SBL und der Universität sehr dankbar. Insbesondere freuen wir uns über die optimalen Bedingungen für Forschung und Lehre“, sagt der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Chemie Prof. Dr. Ralf Ludwig. „Zwei starke ChemieStandorte auf dem Südcampus in guter Nachbarschaft zur Physik, dem Department Leben, Licht & Materie und dem Leibniz-Institut für Katalyse LIKAT.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) haben das Bauvorhaben mit fast  12,5 Mio. Euro gefördert. Das Gesamtbudget der Baumaßnahme inklusive der Infrastruktur beträgt etwa 29,5 Mio. Euro. Etwa 70 % der beauftragten Büros und Firmen stammten aus Mecklenburg-Vorpommern.

Coronavirus: Phasen-Einstufung der Schulen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhebt folgende Daten:

Phasen der Beschulung

Ca. 94,2% der Schulen befanden sich am 29. Juni 2022 in Phase 1 und 5,0% der Schulen in Phase 2 sowie 0,8% der Schulen in Phase 3.

Phase 1                 471 Schulen

Phase 2                 25 Schulen

Phase 3                 4 Schulen 

Rückmeldungen von allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Phase 1: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

 Phase 2: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt 

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

 Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

Gute Prüfungsergebnisse im Schuljahr 2021/22

Stabile Werte trotz zweier Pandemiejahre

Schwerin – Trotz erschwerter Bedingungen durch zwei Jahre Pandemie haben die Schülerinnen und Schüler gute Ergebnisse in den Abschlussprüfungen erreicht. Beim Abitur wird damit gerechnet, dass die Teilnehmer einen Landesdurchschnitt wie im Vorjahr erreichen. Bei den Prüfungsergebnissen der Mittleren Reife zeichnet sich sogar ein leicht besserer Landesdurchschnitt ab.

Bei den Zahlen handelt es sich um vorläufige Erhebungen. Einige Schulen benötigen noch Zeit, um ihre Prüfungsergebnisse zu liefern. Auch die Fachgymnasien sind noch nicht inbegriffen.

„Ein Ergebnis, zu dem ich allen Absolventinnen und Absolventen herzlich gratuliere. Sicher trägt dazu auch der Unterricht bei, der in diesem Jahr hauptsächlich in Präsenz stattgefunden hat“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Etwa 5.100 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen haben an den Prüfungen zur Mittleren Reife teilgenommen, 4.900 von ihnen haben die Mittlere Reife erlangt – so das vorläufige Ergebnis des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ-MV). Der Landesdurchschnitt der Mittleren Reife Prüfung wird bei 2,5 erwartet.

Von den insgesamt etwa 4.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Abiturprüfungen haben 4.400 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ihr Abitur abgelegt.

225 Abiturientinnen und Abiturienten haben das Ausnahmeprädikat 1,0 erhalten. Der Landesdurchschnitt – so die vorläufige Angabe – ist mit 2,2 auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.