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Monat: Juli 2022

Gartenabfälle verbrennen – schlechte Idee

Schwerin – In seiner aktuellen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über das Verbrennen von Gartenabfällen debattiert. Der Umgang mit Pflanzenabfällen führe jedoch regelmäßig zu Nachbarschaftsstreit oder Ärger mit den Behörden, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, fest. Dies geschehe möglicherweise aus Unkenntnis oder Ignoranz, erklärt der Minister und führt weiter aus:

„Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.

Mit dieser restriktiven Regelung soll erreicht werden, dass die pflanzlichen Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden. Denn Äste, Zweige, Laub und Staudenschnitt enthalten wertvolle Pflanzennährstoffe, wie Stickstoff, Kalium, Phosphor und Spurenelemente. Viel sinnvoller als das Verbrennen ist eine Wiederverwertung als Komposterde oder als Mulch im Beet. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu Kompostieren, in den Boden einzubringen oder durch einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Der Bund hat die Landesregierungen allerdings ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbrennung von Gartenabfällen zu gestatten. Die Landesregierungen wiederum können dieses Recht an ihre Städte und Gemeinden weitergeben. Das Land MV hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und 2001 die Pflanzenabfall-Landesverordnung in Kraft gesetzt.

Damit wurde aber auf keinem Fall ein Freifahrtschein für das Verbrennen von Pflanzenabfällen erteilt. Ganz im Gegenteil: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß geltender LVO in MV nur als letzte Option erlaubt – und dann auch nur in den Monaten März und Oktober werktags für zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Es dürfen zudem nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Nur dann, wenn diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken.

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verbieten mittlerweile das Verbrennen von Gartenabfällen sogar ganz und gar. Darauf weisen wir regelmäßig im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit hin und appellieren dabei an die Bevölkerung, auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten. Auch die Landkreise und kreisfreien Städte informieren umfassend über die geltenden Bestimmungen.

Es kann also keiner behaupten, es nicht besser gewusst zu haben, wenn er wegen des unerlaubten Verbrennens von Gartenabfällen Ärger mit den Behörden bekommt“, so Minister Backhaus.

Schwerpunkte für den Schwimmunterricht

Oldenburg: nichts unversucht lassen, damit alle Kinder schwimmen lernen

Schwerin – Die Konzept-Inhalte für den Schwimmunterricht an Grundschulen sind in trockenen Tüchern: Der Landtag hat der fraktionsübergreifenden Initiative zugestimmt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte Anfang Juni gemeinsam mit den Landtagsfraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Schwerpunkte vorgelegt.

„Dass ein Anliegen so überlebenswichtig ist, zeigt doch, dass hier fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wird. Das wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig jedes Kind die Grundschule als sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Schulschwimmen soll in Mecklenburg-Vorpommern als flächendeckendes Angebot an allen Grundschulen gewährleistet werden. Vorgesehen sind unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit haben, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Feierliche Einweihung

Erweiterungsbau des Instituts für Chemie der Universität Rostock feierlich eingeweiht

Foto: Thomas Rahr/Universität Rostock
Foto: Thomas Rahr/Universität Rostock

Rostock – Heute wurde in Rostock der fertiggestellte Erweiterungsbau des Instituts für Chemie der Universität Rostock feierlich eingeweiht. An der Veranstaltung nahm Carmen-Alina Botezatu, Leiterin des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamts Rostock aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums MV, sowie von Seiten der Universität Rostock Rektor Prof. Dr. Wolfgang Schareck, der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Chemie, Prof. Dr. Ralf Ludwig, sowie der Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Klaus Neymeyr, teil.

Der Neubau ist ein Beispiel moderner Arbeitswelten: sowohl das konzentrierte Forschen in den Büros und den Laboren als auch der interdisziplinäre Austausch sind in dem Gebäude integriert. In allen vier Geschossen ermöglichen offene Kojen das gemeinschaftliche Arbeiten in direkter Anbindung an die Labore. Ein lichtdurchflutetes Foyer verbindet mithilfe der offenen Treppenanlage die Büros und den Hörsaal als Orientierung im gesamten Gebäude.

Bei dem Bau des Gebäudes wurden sämtliche Kriterien der Nachhaltigkeit, wie ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität, Prozessqualität und die Qualität des Standortes, berücksichtigt. „Die Wärmeversorgung des Gebäudes wird als bivalentes System ausgeführt – zum einen aus dem bestehenden Nahwärmenetz der Universität Rostock, zum anderen über die Wärmepumpe, die aus Erdwärme gespeist wird. Die geothermische Anlage deckt dabei die Grundlast des anfallenden Wärme- und Kältebedarfs im Neubau wirtschaftlich und nachhaltig ab“, erläutert der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Darüber hinaus befindet sich auf dem begrünten Dach eine aus 128 Modulen bestehende Photovoltaikanlage, deren Leistung für den Eigenverbrauch genutzt wird. Mithilfe der Regenwasserzisterne wird Wasser gewonnen, das u.a. zur Bewässerung der Außenanlagen und zur Abluftkühlung genutzt wird“, ergänzt Carmen-Alina Botezatu.

Sobald die Zertifizierung formal abgeschlossen ist, wird eine Qualifizierung im Silberstandard nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) vorliegen.

Ich freue mich sehr, dass die Universität Rostock mit dem neuen Erweiterungsbau des Instituts für Chemie nun so hochmoderne Arbeitsbedingungen für Forschung und Lehre erhält. Der Neubau erhöht die Attraktivität der Universität Rostock für Studierende und Lehrende“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Eine moderne Universität benötigt eine moderne Infrastruktur. Dabei begrüße ich es sehr, dass bei diesem Bau auch das nachhaltige Bauen und eine nachhaltige Wärmeversorgung im Vordergrund standen. Mit diesem innovativen Bau geht die Universität Rostock mit gutem Beispiel voran.“

Mit dem Erweiterungsbau Chemie haben wir nun einen hervorragenden neuen Raum für gute Ideen, neue Ansätze und bahnbrechende Lehr- und Forschungserfolge geschaffen. Das neue Zuhause der Physikalischen und Analytischen Chemie sowie der Didaktik der Chemie hebt die Attraktivität des Südstadt-Campus mit seinen interdisziplinären Schwerpunkten auf ein neues Niveau“, so der Rektor der Universität Rostock, Prof. Wolfgang Schareck.

Wir sind dem SBL und der Universität sehr dankbar. Insbesondere freuen wir uns über die optimalen Bedingungen für Forschung und Lehre“, sagt der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Chemie Prof. Dr. Ralf Ludwig. „Zwei starke ChemieStandorte auf dem Südcampus in guter Nachbarschaft zur Physik, dem Department Leben, Licht & Materie und dem Leibniz-Institut für Katalyse LIKAT.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) haben das Bauvorhaben mit fast  12,5 Mio. Euro gefördert. Das Gesamtbudget der Baumaßnahme inklusive der Infrastruktur beträgt etwa 29,5 Mio. Euro. Etwa 70 % der beauftragten Büros und Firmen stammten aus Mecklenburg-Vorpommern.

Coronavirus: Phasen-Einstufung der Schulen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhebt folgende Daten:

Phasen der Beschulung

Ca. 94,2% der Schulen befanden sich am 29. Juni 2022 in Phase 1 und 5,0% der Schulen in Phase 2 sowie 0,8% der Schulen in Phase 3.

Phase 1                 471 Schulen

Phase 2                 25 Schulen

Phase 3                 4 Schulen 

Rückmeldungen von allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Phase 1: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder unwesentlich eingeschränkt

Es findet Präsenzunterricht entsprechend § 7a „Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ der Schul-Corona-Verordnung in ihrer jeweiligen Fassung statt.

 Phase 2: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt 

Die Organisation und Ausgestaltung des Unterrichts findet in eigener Verantwortung und in Abhängigkeit des verfügbaren Personals der Schule statt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird Präsenzunterricht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 werden im Wechselunterricht in einem A/B-Tages-/Wochenrhythmus beschult. Ein Distanzunterricht ist nicht vorgesehen.

Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

 Phase 3: Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt 

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird grundsätzlich Präsenzunterricht durchgeführt. Sofern die Schule Präsenzunterricht nicht absichern kann, wird eine Notbetreuung vorgehalten. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Ob eine Beschulung der Vorabschlussklassen in Präsenz möglich ist, entscheidet die Schulleitung.

Gute Prüfungsergebnisse im Schuljahr 2021/22

Stabile Werte trotz zweier Pandemiejahre

Schwerin – Trotz erschwerter Bedingungen durch zwei Jahre Pandemie haben die Schülerinnen und Schüler gute Ergebnisse in den Abschlussprüfungen erreicht. Beim Abitur wird damit gerechnet, dass die Teilnehmer einen Landesdurchschnitt wie im Vorjahr erreichen. Bei den Prüfungsergebnissen der Mittleren Reife zeichnet sich sogar ein leicht besserer Landesdurchschnitt ab.

Bei den Zahlen handelt es sich um vorläufige Erhebungen. Einige Schulen benötigen noch Zeit, um ihre Prüfungsergebnisse zu liefern. Auch die Fachgymnasien sind noch nicht inbegriffen.

„Ein Ergebnis, zu dem ich allen Absolventinnen und Absolventen herzlich gratuliere. Sicher trägt dazu auch der Unterricht bei, der in diesem Jahr hauptsächlich in Präsenz stattgefunden hat“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Etwa 5.100 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen haben an den Prüfungen zur Mittleren Reife teilgenommen, 4.900 von ihnen haben die Mittlere Reife erlangt – so das vorläufige Ergebnis des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ-MV). Der Landesdurchschnitt der Mittleren Reife Prüfung wird bei 2,5 erwartet.

Von den insgesamt etwa 4.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Abiturprüfungen haben 4.400 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ihr Abitur abgelegt.

225 Abiturientinnen und Abiturienten haben das Ausnahmeprädikat 1,0 erhalten. Der Landesdurchschnitt – so die vorläufige Angabe – ist mit 2,2 auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.