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Monat: Oktober 2022

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Gutes Leben in M-V auch im Alter

Schwerin – „Die Seniorinnen und Senioren stellen die größte Bevölkerungsgruppe in unserem Land. Umso wichtiger ist es, für sie gute politische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Leben in unserem Land auch bis in das hohe Alter lebenswert bleibt“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der heute zum Thema „Für ein gutes Leben im Alter“ stattfindenden Debatte im Landtag.

Mit rund 565.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind über 35 Prozent der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern 60 Jahre oder älter. Mit einem Altersdurchschnitt von 47,7 Jahren liegen im Bundesvergleich nur Thüringen und Sachsen-Anhalt noch knapp darüber.

Drese betonte, dass es eine sehr gute Nachricht sei, dass viele Seniorinnen und Senioren aktiv bleiben und sich bürgerschaftlich engagieren. Von deren Wissen, Erfahrungen und Engagement profitiere unsere Gesellschaft enorm. „Das weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen, ist Aufgabe der Politik auf den verschiedenen Ebenen“, so Drese.

Drese: „Seniorenpolitik spielt sich zum Großteil auf kommunaler Ebene ab. Das Land steht der kommunalen Ebene dabei unterstützend zur Seite. In vielen Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gibt es bereits dezidierte seniorenpolitische Leitbilder, bei deren Entwicklung wir den Landkreisen und kreisfreien Städten helfen, etwa bei den Themen Wohnen im Alter, integrierte Ortsplanung oder auch bürgerschaftliches Engagement.“

Die Ministerin kündigte an, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenverbänden, der kommunalen Ebene, der Freien Wohlfahrtspflege und Patientinnen- und Patientenorganisationen sowie dem Landtag einen „Runden Tisch – gegen Einsamkeit im Alter“ ins Leben zu rufen.

„Einsamkeit im Alter ist ein zunehmendes gesellschaftliches Problem“, verdeutlichte Drese. „Wir wollen deshalb Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten und so den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen.“

Drese: „Aber auch Engagement ist ein wichtiger Schlüssel, um Einsamkeit vorzubeugen, Teilhabe zu ermöglichen und Gemeinschaft zu fördern. Deswegen setzen wir auch auf unsere Ausbildung zum seniorTrainer oder zur seniorTrainerin.“ Aktuell hätten fast 800 Seniorinnen und Senioren diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie engagieren sich nun beispielsweise beim Vorlesen in Kindertagesstätten, als Job- oder Familienpate oder als Wunschoma oder -Opa, so Drese.

Zudem sei die digitale Teilhabe von immer größerer Bedeutung. Drese: „Deshalb fördern wir auch die Ausbildung zum ‚silverSurfer‘. Seniorinnen und Senioren helfen ihren Altersgenossen beim Umgang mit einem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer, um zum Beispiel besser in Kontakt mit ihrer Familie bleiben zu können.“

Renaissanceschloss Gadebusch

Ort der Kultur, Bildung und Begegnung

Gadebusch – Die Südfassade des Renaissanceschloss Gadebusch, in dem künftig die Landesmusikakademie untergebracht werden soll, ist fertig restauriert und wird heute feierlich übergeben.

Dazu gratuliert auch der für die ländlichen Räume zuständige Minister Dr. Till Backhaus, der aufgrund der Landtagssitzungen heute nicht persönlich vor Ort sein kann: „Ich freue mich, dass die Wiederbelebung der Schlossanlage durch die Initiative ZUKUNFT SCHLOSS GADEBUSCH so gut vorankommt. Das Gebäudeensemble, ein seltenes Beispiel der mecklenburgischen Backsteinrenaissance, ist ein öffentlicher und inklusiver Ort der Kultur, Bildung und Begegnung und deshalb nicht nur für die Stadt Gadebusch, sondern für die gesamte Region von besonderer Bedeutung. Neben der Ausrichtung als Musikakademie, sollen sich die Menschen hier treffen, Kultur erleben, sich austauschen und inspirieren lassen.

Die einzigartige Campus-Atmosphäre soll Leben, Lernen, Arbeiten und Erholen ermöglichen. Das Potenzial des Ortes hat auch die Lokale Aktionsgruppe Mecklenburger Schaalseeregion-Biosphärenreservatsregion erkannt und über lokales Engagement 100.000 Euro aus der LEADER-Förderung erhalten. Bei Gesamtkosten von insgesamt 650.000 Euro mag der Anteil gering erscheinen, aber am Ende zählt jeder Euro, um ein solches Projekt zu einem guten Abschluss zu bringen.

Die Menschen vor Ort wissen oft am besten, was getan werden muss, damit Dorf, Stadt und Region lebendig und attraktiv bleiben. Das greift der LEADER-Ansatz auf. Die Maßnahme ist ein flexibles und breitgefächertes Förderinstrument, mit dem lokalen Bedürfnissen entsprochen werden kann. Auch in der neuen Förderperiode 2023-27 werden wir Vorhaben unterstützen, die den ländlichen Raum zukunftsfähig machen.“

In der Schaalseeregion sind in der aktuellen Förderperiode fast 100 Projekte mit über 10,66 Millionen Euro Fördermitteln umgesetzt worden. Bei einer Einwohnerzahl in der LEADER-Region Mecklenburgische Schaalseeregion von 53.000 Personen, ergibt sich pro Einwohner über 200 Euro gebundene LEADER-Mittel.

Agrarland Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach sich heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss gegen die Erstellung und den Druck eines jährlichen Agrarberichtes aus und wies damit einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück.

„Informationen zur Entwicklung der Landwirtschaft in M-V liegen umfassend vor und sind für Jedermann zugänglich. Zum einen veröffentlichen wir jedes Jahr das Statistische Datenblatt, dass nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle Geschäftsbereiches meines Hauses in den Blick nimmt. Die quantitativen Daten beschreiben objektiv den Stand zu einem Zeitpunkt und dokumentieren im Vergleich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in unserem Bundesland.

Auch das Statistische Landesamt und der Agrarbericht des Bundes liefern spannende Zahlen über das Agrarland M-V. Hinzu kommen der Waldzustandsbericht, eine Broschüre zu Verbraucherschutzthemen, der Bienenweidekatalog oder Handreichungen zur Biologischen Vielfalt in M-V und zu Tierseuchen im Land. Was wir den GRÜNEN leider nicht abnehmen können, ist, zur Interpretation der ein oder anderen Zahl auch mal den eigenen Kopf einzuschalten.

Denn auf eines sei hingewiesen: Die Erstellung eines ausführlichen Agrarberichtes hat in der Vergangenheit rund 200 Arbeitstage in Anspruch genommen und 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden. Der finanzielle Aufwand lag inklusive Druckkosten bei rund 103.500 Euro. Das Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen, liegt auf der Hand; erst recht, wenn die zentralen Daten und Fakten an anderer Stelle öffentlich verfügbar sind.

Natürlich würde ich mir wünschen, dass Landesverwaltung in einem noch größerem Umfang Dienstleister und Informationsgeber für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sein kann. Das alles muss aber auch finanzierbar und verhältnismäßig sein. Und so ist die Bündelung von Informationen am Ende auch der Preis, den wir für einen ausgeglichenen Haushalt zahlen“, sagte Backhaus.

Der Agrarbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Jahren 1991 bis 2009 jährlich und als freiwillige Leistung der Landesregierung erstellt. Im Jahr 2009 wurde das Agrarstatistikgesetz geändert und infolgedessen eine Periodizität von drei Jahren bei der Erfassung wichtiger Daten eingeführt.

Die Analyse statistischer Daten aus den zurückliegenden Wirtschaftsjahren und die Bewertung der aktuellen Lage der Agrarwirtschaft fielen damit auseinander. Der letzte Agrarbericht des Landes wurde im Jahr 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 erstellt.

Neues Zentrum für Digitalisierung

Schwerin – Der Landtag hat heute den Gesetzentwurf zur Gründung eines neuen Landesamtes, dem Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZDMV), in erster Lesung behandelt. In diesem Landesamt will die Landesregierung vom kommenden Jahr an ihre bislang auf die verschiedenen Ministerien und Landesbehörden verteilten Kräfte für Digitalisierung und IT bündeln.

„Wir benötigen das ZDMV, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch künftig zu sichern“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute im Landesparlament. Bislang kümmere sich jedes Ressort um die Digitalisierung und die IT sowie die Cybersicherheit der Computersysteme in seinem Bereich selbständig.

„Das wird immer herausfordernder: Unser Arbeitsalltag wird immer digitaler. Die Bedrohung durch Cyberattacken nimmt zu. Die Anforderungen an gut funktionierende Systeme, IT-Sicherheit und Datenschutz steigen. Hinzu kommt, dass es gerade in der IT-Branche an Fachkräften mangelt. Kleine Organisationseinheiten kommen so an ihre Grenzen“, beschreibt der Minister den Ist-Zustand – und zählt die Vorteile einer zentralen Struktur auf:

„Aus vielen kleinen IT-Einheiten in den Ressorts formen wir ein großes schlagkräftiges Team für die digitale Verwaltung. Mit einem Landesamt für alle bündeln wir unser Wissen, schaffen schlanke, effiziente Strukturen und vermeiden Mehrfacharbeit. Spezialisierte Fachleuten können ihr Wissen ressortübergreifend zur Verfügung stellen. Wir werden damit den immer anspruchsvolleren Anforderungen an eine wirksame Cybersicherheit der Computernetze des Landes noch einmal deutlich besser gerecht und können neue technologische Möglichkeiten besser und schneller für die Verwaltung nutzbar machen. Mittelfristig werden sich dadurch auch Einsparpotenziale ergeben, etwa durch bessere Konditionen für die Beschaffung von Hardware und Lizenzen bei einer deutlich höheren Nutzerzahl.“

Der Dreiklang aus ZDMV, Digitalisierungsabteilung im Innenministerium und dem Datenverarbeitungszentrum (DVZ) M-V als Landesdienstleister stehe künftig für eine zukunftsfähige Landes-IT und erfolgreiche Digitalisierung. Die einzelnen Behörden der Landesverwaltung würden weitestgehend von der operativen IT-Arbeit entlastet und könnten sich noch stärker auf ihre Ressortverantwortung fokussieren.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das neue Landesamt seine Arbeit zum 1. Januar 2023 aufnimmt. Zunächst übernimmt das ZDMV schrittweise die zentralen IT-Services. Die dafür bisher zuständigen IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern der einzelnen Ressorts wechseln unter das Dach des neuen ZDMV, das sich aber bewusst dezentral organisieren soll, um in den einzelnen Behörden weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die täglichen IT-Belange der Ressorts und Landesbehörden vorzuhalten.

Das Kabinett hatte dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Die Zentralisierung dieses Aufgabenbereichs hatten die Regierungspartner bereits in ihrem Koalitionsvertrag fixiert. Der Gesetzentwurf wird nunmehr in den Ausschüssen des Landtages beraten und danach zu einer abschließenden Beschlussfassung in den Landtag zurückkehren.

Krankheitslasten zuverlässig erfassen

Schwerin – Auf Vorschlag der Landesregierung hat der Landtag heute die Finanzierung des Ausbaus der ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Die Überwachung des Infektionsverlaufs bildet eine wesentliche Säule unseres Corona-Pandemieplans für den Herbst und Winter“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in der Debatte.

Die bereits bestehende ARE-Surveillance in Mecklenburg-Vorpommern kann mit den zusätzlichen Mitteln nun erweitert werden, sagte Drese. Dies sei ein wichtiger Schritt, denn eine solide Datenbasis bleibe unverzichtbar, um die landesweite Entwicklung von Infektionen zu überblicken und zielgerichtete, rechtliche Maßnahmen abzuleiten, so die Ministerin.

Der Landtag hat dafür etwa 255.000 Euro freigegeben, die durch eine Umschichtung innerhalb des „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung stehen.

Drese verdeutlichte, dass es auch bei einem weiteren Anstieg der Corona-Infektionen oberstes Ziel der Landesregierung im Herbst und Winter sei, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Die Ministerin führte aus, dass syndromische und virologische Surveillance-Systeme besonders in Hochinzidenzsituationen oder – so wie jetzt bevorstehend – während der Höhepunkte von saisonalen Erkrankungswellen vorteilhaft sind. Denn auch in diesen Situationen können somit weiterhin Krankheitslasten zuverlässig erfasst werden – und das Erreger-übergreifend.

Drese: „Die Überwachung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Wegen: über die freiwillige Teilnahme von Kindertagesstätten, in denen die wöchentliche Ausfallquote der Kinder erfasst wird und über die freiwillige Teilnahme von Arztpraxen an der syndromischen und virologischen Überwachung.“

Momentan würden bereits rund 100 Kitas und 54 Arztpraxen (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten und Hausärzte) des Landes an der ARE-Surveillance teilnehmen, so die Ministerin.

Drese: „Der Ausbau unserer landeseigenen ARE-Surveillance ermöglicht uns zeitnah und regionenbezogen Entwicklungstrends vorherzusagen, altersspezifische Verteilungen zu verstehen und somit die Belastung unseres Gesundheitssystems abzusehen. Sie erlaubt es uns aber auch, weitere Corona-Maßnahmen datengestützt, zielgerichtet und passgenau aus dieser Datenlage abzuleiten. Das ist enorm wichtig, etwa um Kinder und Jugendliche so gering wie möglich mit Corona-Maßnahmen zu belasten.“

Die Abkürzung ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen und bezeichnet unter anderem die typischen Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen und Fieber, aber auch Bronchitis, Halsentzündung und Lungenentzündung. Schon jetzt werden die Möglichkeiten dieser Surveillance genutzt, um Erkrankungswellen verschiedener Jahre miteinander zu vergleichen. Diese bereits etablierten ARE-Sentinelsysteme sollen für eine Anwendung bei der Covid-19-Surveillance ausgebaut werden.

Sektorstudie für ein Klimaschutzgesetz

Schwerin – „Wir haben das Leipziger Institut für Energie GmbH beauftragt gemeinsam mit der ifok GmbH aus Bensheim und dem Institut für Dauerhaft Umweltgerechte Entwicklung von Naturräumen der Erde aus Greifswald eine Sektorstudie durchzuführen. Im Rahmen der Studie, die mit einer Bestandsaufnahme beginnt, sollen in den kommenden 10 Monaten konkrete Minderungspfade für Treibhausgasemissionen und Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet und mit den betroffenen Interessensgruppen und der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden.

Die Sektoren lehnen sich an das Bundesklimaschutzgesetz an, wobei die für M-V besonders wichtigen Themen Moorschutz, Forsten und auch die erneuerbaren Energien eine wesentliche Rolle spielen werden. Ziel ist, unser Land bis 2040 klimaneutral zu machen und der steigenden Erderwärmung entgegenzuwirken. Jedes Bundesland, jeder Staat und jeder Staatenbund hat dazu in meinen Augen eine Pflicht – eine Pflicht zum Klimaschutz“, sagte der zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

Insgesamt 18 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen muss M-V bis 2040 einsparen, um klimaneutral zu werden, erläuterte Minister Backhaus. „Das ist ein ambitioniertes Ziel“, so Backhaus. Damit könnte Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Elf Bundesländer haben bereits ein Landesklimaschutzgesetz, jedoch ohne sich darin eine langfristige Zielvorgabe zu setzen.

Die größten CO2 -Einsparpotenziale liegen laut Backhaus in der Landnutzung: „Kein Klimaschutz in M-V ohne Moore!“, brachte er es auf den Punkt. Mit einer Fläche von 300.000 Hektar machen sie 13 Prozent der Landesfläche aus. Darin sind etwa 1,7 Mrd. Tonnen CO2 enthalten. Mit der Wiedervernässung dieser Standorte unter Einbindung der Landwirtschaft sollen hier in den kommen Jahren Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung noch stärker miteinander verbunden werden. Auch die Ausweisung grüner Gewerbegebiete falle in diesen Dreiklang.

Grundsteuerreform

Finanzämter bieten erweiterte Kontaktmöglichkeiten an

Schwerin – In vier Wochen, also am 31. Oktober 2022, endet für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

 „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass mit dem Näherrücken der Abgabefrist die Anfragen in den Finanzämtern zum Teil deutlich zunehmen. Die Wartezeiten am Telefon sind dadurch gestiegen. Um dem erhöhten Anfrageaufkommen nachkommen und die Wartezeiten verkürzen zu können, wird Personal zeitlich umgeschichtet. Dadurch können in den Finanzämtern ab sofort erweiterte Kontaktmöglichkeiten angeboten werden“, kündigt Finanzminister Dr. Heiko Geue an.

 So ist seit heute eine landesweite Info-Hotline zur Grundsteuer unter 0385 588-11345 freigeschaltet. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

Darüber hinaus bieten die Servicestellen der Finanzämter erweiterte Öffnungszeiten vor Ort an. Bürgerinnen und Bürger haben montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr die Möglichkeit, die Finanzämter ohne Termin aufzusuchen.

 Hilfreiche Informationen, wie detaillierte Klickanleitungen, sind zudem rund um die Uhr auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern unter www.mv-grundsteuer.de zu finden.

 Derzeit sind rund 190.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei den Finanzämtern des Landes eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 21 %. Etwa 9.800 Erklärungen wurden in Papierform eingereicht.