Drese rät zur Grippeschutzimpfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt angesichts der erwarteten Grippewelle für eine entsprechende Schutzimpfung. „Eine Grippeschutzimpfung ist die beste Möglichkeit, um sich vor schweren Verläufen und Krankenhausaufenthalten zu schützen“, so die Ministerin.

Während Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zwei Jahren von größeren Influenzawellen weitestgehend verschont blieb, rechnen Experten durch den abnehmenden Immunschutz und die Lockerung der Corona-Maßnahmen mit einer deutlich höheren Anzahl von Grippe-Erkrankten. „Schon jetzt sind unserem Landesamt für Gesundheit und Soziales im Gegensatz zum Vorjahr erste Influenza-Fälle gemeldet worden“, verdeutlichte Drese.

Hinzu käme, dass das Gesundheitssystem auch durch die Corona-Pandemie bereits belastet sei. Eine Schutzimpfung könne zusätzlich zum Aspekt des individuellen Schutzes angesichts der hohen erwarteten Influenza-Zahlen auch dazu beitragen, eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, so die Ministerin.

„Ich rate daher insbesondere in dieser Saison dazu, das Angebot der Schutzimpfung wahrzunehmen“, betonte Drese, die selbst mit gutem Beispiel voran ging und sich in dieser Woche bereits impfen ließ.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Schutzimpfung insbesondere für Personen über 60 Jahre, chronisch Erkrankte, Bewohner von Pflege- und Altersheimen sowie Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit Vorerkrankung. Auch Personen, die engen Kontakt mit Risikogruppen haben oder in Berufen mit hohem Publikumsverkehr tätig sind, profitieren von einer Schutzimpfung.

„Dabei ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich für eine Impfung zu entscheiden“, hebt Drese hervor. Empfohlen werde sie zu Beginn der kalten Jahreszeit, vorzugsweise von September bis November. Eine einmalige jährliche Impfung reiche dabei aus, so Drese.

Hochqualifizierte in M-V

Schwerin – Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute (am 12. Oktober) aktuelle Zahlen zum Bildungsstand in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach ist der Anteil der Hochqualifizierten an der Bevölkerung im Nordosten (26,1 Prozent) höher als im Bundesdurchschnitt (25 Prozent).

Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt das Ergebnis: „Es ist erfreulich, dass in unserem Land viele Menschen mit einem hohen Bildungsabschluss leben und arbeiten. Einerseits verdeutlichen die Zahlen, dass unsere Bildungslandschaft eine gute Ausbildung und gute Studienabschlüsse ermöglicht, andererseits, dass die Hochqualifizierten hier in Mecklenburg-Vorpommern bleiben.“

Mecklenburg-Vorpommern sei als Bildungsstandort auch bundesweit beispielgebend. „Mit dem jüngst vergebenen Deutschen Schulpreis an die RBB Waren/Müritz zeigt sich, dass unser Land tolle Bildungsorte hat, die es möglich machen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren bestmöglichen Abschluss für sich erreichen können.“

Dass Frauen und Männer im Land weiter eine hohe Qualifikation erlangen, mache laut Ministerin eine erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen nötig. „Unsere langfristig angelegten Landesprogramme zielen auf eine hohe Qualität von Schulabschlüssen ab. Derzeit sind etwa die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen in Mathematik zu nennen und die Netzwerkarbeit in der Begabungsförderung – z. B. im MINT-Bereich.“

Hintergrund: Als hochqualifiziert gelten Personen, die über einen Meister-, Fachhochschul-, Universitätsabschluss oder eine erworbene Forschungsqualifikation (z. B. Promotion) verfügen. Im regionalen Vergleich hatten in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin (36,7 Prozent), die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (30,1 Prozent) und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (29,4 Prozent) die höchsten Anteile Hochqualifizierter.

Mehr Informationen finden sich auf den Seiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

Betrieb von Photovoltaikanlagen

Berlin – An diesem Donnerstag verhandelt der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Darin sind unter anderem steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen – damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können.

Vor allem muss bei Vereinen sichergestellt werden, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z.B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine EFH sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen – auch und gerade für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich gerade überlegen, welchen Beitrag sie leisten können. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf: Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Lehre der aktuellen Energiekrise ist: je unabhängiger wir von fossilen Energieträgern sind, desto besser. Daher ist es gut, die Erzeugung von erneuerbaren Energien wo es nur geht zu fördern. Mit der Initiative der Norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelingt aber noch mehr. Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bis zum Jahr 2035 soll der Energiebedarf in Mecklenburg-Vorpommern vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Dazu gehören auch die gemeinnützigen Organisationen. Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise kurz- wie mittelfristig sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang. Dieses gemeinsame Handeln war schon bei der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale erfolgreich. Nun wollen wir mit steuerlichen Erleichterungen gemeinnützigen Organisationen den Weg hin zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung ebnen und hoffen erneut auf Erfolg.“

Vergabeverfahren OSTA startet

Schwerin – Mit dem Herbst rollt das nächste Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an. Es geht um die nachfragestärkste Regionalexpresslinie (RE1) im Land. Die Verkehrsangebote im Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke zwischen Hamburg und Rostock gelangen im Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA) zur Vergabe.

Gemeinsam mit den norddeutschen Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg wird der Betreiber der Regionalexpresslinie 1 ab Dezember 2026 über eine Laufzeit von 14 Fahrplanjahren bis 2040 gesucht.

Das Teilnetz OSTA startet ab Betriebsaufnahme mit einem Leistungsvolumen von 3,4 Millionen Zugkilometern in den norddeutschen Bundesländern. Ab 2030 kommen weitere Streckenabschnitte aus Mecklenburg-Vorpommern von und nach Lübeck hinzu, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 4,3 Millionen Zugkilometer jährlich bis zum Vertragsende im Dezember 2040 zu erbringen sind.

Diese können nach dem Ausbau im Zuge der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung dann umweltfreundlich elektrisch bedient werden. Das Anforderungsprofil der Vergabe berücksichtigt zahlreiche Neuerungen wie beispielsweise eine umsteigefreie Verbindung zwischen Rostock und Lübeck, einen Nachtverkehr zwischen Hamburg und Büchen sowie ein ganzheitliches Ausstattungskonzept der Fahrzeuge inklusive neuem Fahrzeugdesign und WLAN. In den Bereichen Fahrgastinformation und Vertrieb wird die Digitalisierung eine zentrale Rolle einnehmen.

„Wir wollen und müssen uns mit dem länderübergreifenden Teilnetz OSTA für die Zukunft rüsten. Ziel ist es unter anderem, mit neuen, modernen Fahrzeugen und verdichteten Takten die Kapazitäten für alle Nutzergruppen auszubauen – mehr alltagstaugliche, umweltfreundliche Mobilität, die unsere Regionen verbindet“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anjes Tjarks, Hamburgs Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Der Regionalexpress Hamburg – Rostock ist schon heute ein wichtiges Bindeglied im Schienennetz der Metropolregion Hamburg. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern werden wir das Angebot im Sinne eines an den Hamburg-Takt anknüpfenden „Regio-Taktes“ weiter ausbauen, zum Beispiel mit einem Pendler-Halbstundentakt zwischen Büchen und Hamburg oder einem Stundentakt nach Schwerin. Auch durch die weitere Digitalisierung des Serviceangebots wollen wir mit der Neuvergabe des RE1 zusätzlichen Komfort schaffen und so einen starken Impuls für die Mobilitätswende setzen.“

Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein: „Wir möchten die Möglichkeiten dieser Ausschreibung nutzen, um das Fahrplanangebot zwischen Lübeck und Mecklenburg-Vorpommern spürbar zu verbessern. Dazu gehören für uns neben dem Einsatz von modernen Fahrzeugen auch die Bereitstellung der nötigen Sitzplatzkapazitäten zwischen Büchen und Hamburg – einer für das Land Schleswig-Holstein bedeutenden Pendlerstrecke. Ein ausreichendes Qualitätsmanagement hat für uns außerdem einen hohen Stellenwert.“

Carsten Werfel, Abteilungsleiter für Vergabe und Verkehrsplanung der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, betont: „Wer mit hochwertigen RE-Verkehren an der Küste zwischen Hamburg/Lübeck und Schwerin/Rostock längerfristig präsent sein möchte, darf diese Ausschreibung nicht versäumen. Das Vergabeverfahren wird bis Herbst 2023 andauern.“