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Monat: Oktober 2022

Verbesserungsbedarf

Landesregierung hält Gaspreisbremse für richtig, sieht aber Verbesserungsbedarf

Schwerin – Aus erster Hand haben sich heute die Landesregierung und der Energiegipfel aus Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Kommunen und regionalen Energieversorgern über die Vorschläge der Gaspreiskommission der Bundesregierung informiert. Dr. Matthias Miersch, der als einer von drei Vertretern aus dem Deutschen Bundestag als beratendes Mitglied an der Kommission teilgenommen hat, berichtete in zwei Videokonferenzen über Ergebnisse und noch offene Punkte.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt sich schon seit langem für einen Energiepreisdeckel ein und hat dafür eigene Ideen entwickelt. Deshalb ist es gut, dass die Gaspreisbremse kommt und Vorschläge von uns aufgreift. Aber beide Diskussionsrunden heute haben gezeigt, dass es noch viele Fragen gibt. Wir wünschen uns, dass die Preisbremse früher kommt, auch wenn das die Energieversorger organisatorisch vor große Herausforderungen stellt. Wenn das nicht möglich ist, muss die Lücke von der Abschlagszahlung im Dezember bis zum März geschlossen werden“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Simone Oldenburg.

„Die Gaspreisbremse bringt den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit und eine deutliche Entlastung. Allerdings brauchen wir eine Lösung für all jene, die mit Öl, Holzpellets oder Briketts heizen. Auch da sind die Preise deutlich gestiegen. Außerdem müssen Handwerksbetriebe mit hohem Energieverbrauch wie Bäckereien als energieintensive Unternehmen und nicht wie private Verbraucher behandelt werden. Wir sind sehr dankbar, dass uns Matthias Miersch über die Vorschläge der Kommission informiert hat. Entscheiden werden aber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Wir werden das Thema kommende Woche bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover ansprechen“, ergänzte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann.

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen

Schwerin – Auf der heutigen Finanzministerkonferenz haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf verständigt, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen einmalig um drei Monate zu verlängern. Anstelle des bisherigen Abgabetermins am 31. Oktober 2022 haben die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Es ist eine gute und richtige Entscheidung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit für die Bearbeitung ihrer Anträge eingeräumt bekommen. Besonders freut es mich, dass sich die Länder gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium auf eine bundesweite Fristverlängerung verständigt haben. Dies war mir von Anfang an wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 218.000 Erklärungen elektronisch vor. Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 25 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.

Gemeinsam Sport in Schule und Verein

Schwerin – Die Landesregierung fördert in diesem Jahr über 600 Kooperationsprojekte von Sportvereinen und Schulen im Rahmen des Programms „Sport in Schule und Verein“. Dafür erhöht das Land seine Zuschüsse im Jahr 2022 auf insgesamt 315.600 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

„Unser Landesprogramm hat sich seit vielen Jahren bewährt, die Bedeutung des Programms ist aktuell durch die in der Pandemie entstandenen Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen noch weiter gestiegen. Umso mehr freuen wir uns über die große Anzahl von qualifizierten Spiel- und Sportangeboten“, sagte Drese.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen sei gerade mit Blick auf die Ausgestaltung des Ganztages in den nächsten Jahren von hoher Bedeutung, so die Ministerin.

Finanziert wird das Landesprogramm aus Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 140.600 Euro und des Bildungsministeriums in Höhe von 115.000 Euro. Die Landeszuschüsse von insgesamt 255.600 Euro stehen jeweils für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung.

Drese: „In diesem Jahr stockt das Sozialministerium aufgrund der vielen Anträge die Mittel um weitere 60.000 Euro aus dem Bundesprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ auf. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen, etwa in der Nachmittagsbetreuung in den Schulen des Landes.“

Die Mittel für das Landesprogramm „Sport in Schule und Verein“ werden nun per Zuwendungsbescheid an den Landessportbund ausgereicht.

Digitale Ausstattung an Schulen

Schwerin – Das Land hat eine Umfrage zur digitalen Ausstattung an den Schulen gestartet. In einem Zeitraum von vier Wochen haben die öffentlichen Schulträger Gelegenheit, über die technische Ausstattung mit digitalen Medien an ihren Schulen Auskunft zu geben. Die Daten sollen bis spätestens in der Woche nach den Herbstferien im Bildungsministerium vorliegen. Im Anschluss werden sie ausgewertet.

„Wir wollen uns einen aktuellen Überblick verschaffen, wie unsere Schulen mit digitalen Medien ausgestattet sind, obwohl die technische Ausstattung der Schulen in den Verantwortungsbereich der Schulträger fällt. Wir sind daher auf ihre Mithilfe angewiesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Nur, wenn alle Schulträger zuarbeiten, entsteht ein vollständiges Bild, wie es um die digitale Ausstattung an den Schulen bestellt ist“, erklärte die Ministerin.

In der Online-Erhebung fragt das Bildungsministerium zum Beispiel nach der Zahl der Räume in der Schule, in denen Internet verfügbar ist und inwieweit Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit Laptops und Tablets ausgestattet sind. Außerdem geht es um Smart Boards (interaktive Whiteboards), digitale Anzeigegeräte wie Beamer und um Software.

Es ist geplant, diese Umfrage zu verstetigen und in regelmäßigen Abständen mit den gleichen Fragen zu wiederholen. In der Vergangenheit hat das Land schon andere Umfragen dieser Art durchgeführt. Zuletzt hat das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Innenministerium bei den Schulträgern erhoben, welche Internetanbindung an den Schulen verfügbar ist. Dies wird in der laufenden Online-Umfrage ebenfalls wieder berücksichtigt.

Über den DigitalPakt stehen Mecklenburg-Vorpommern über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 98,2 Millionen Euro Bundesmittel für schulische Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommen Zusatzprogramme mit Bundes- und Landesmitteln in Millionenhöhe. Ein Roll-Out-Plan legt fest, wann welche Schule eine Förderung über den DigitalPakt erhält. Damit weiß jede Schule, wann sie an der Reihe ist. 45,4 Millionen Euro der Mittel des DigitalPakts sind bereits bewilligt.

Bei der Förderung arbeitet das Land nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, die Schulträger bezahlen die Rechnungen erst selbst und reichen sie dann beim Landesförderinstitut (LFI) ein. „Die ausgezahlten Fördermittel sind also kein Indikator, welchen Stand die digitale Ausstattung der Schulen insgesamt hat. Transparenz schaffen können wir hier nur in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern“, so Oldenburg.

Drese rät zur Grippeschutzimpfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wirbt angesichts der erwarteten Grippewelle für eine entsprechende Schutzimpfung. „Eine Grippeschutzimpfung ist die beste Möglichkeit, um sich vor schweren Verläufen und Krankenhausaufenthalten zu schützen“, so die Ministerin.

Während Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zwei Jahren von größeren Influenzawellen weitestgehend verschont blieb, rechnen Experten durch den abnehmenden Immunschutz und die Lockerung der Corona-Maßnahmen mit einer deutlich höheren Anzahl von Grippe-Erkrankten. „Schon jetzt sind unserem Landesamt für Gesundheit und Soziales im Gegensatz zum Vorjahr erste Influenza-Fälle gemeldet worden“, verdeutlichte Drese.

Hinzu käme, dass das Gesundheitssystem auch durch die Corona-Pandemie bereits belastet sei. Eine Schutzimpfung könne zusätzlich zum Aspekt des individuellen Schutzes angesichts der hohen erwarteten Influenza-Zahlen auch dazu beitragen, eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden, so die Ministerin.

„Ich rate daher insbesondere in dieser Saison dazu, das Angebot der Schutzimpfung wahrzunehmen“, betonte Drese, die selbst mit gutem Beispiel voran ging und sich in dieser Woche bereits impfen ließ.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Schutzimpfung insbesondere für Personen über 60 Jahre, chronisch Erkrankte, Bewohner von Pflege- und Altersheimen sowie Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel mit Vorerkrankung. Auch Personen, die engen Kontakt mit Risikogruppen haben oder in Berufen mit hohem Publikumsverkehr tätig sind, profitieren von einer Schutzimpfung.

„Dabei ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich für eine Impfung zu entscheiden“, hebt Drese hervor. Empfohlen werde sie zu Beginn der kalten Jahreszeit, vorzugsweise von September bis November. Eine einmalige jährliche Impfung reiche dabei aus, so Drese.

Hochqualifizierte in M-V

Schwerin – Das Statistische Landesamt veröffentlichte heute (am 12. Oktober) aktuelle Zahlen zum Bildungsstand in Mecklenburg-Vorpommern. Demnach ist der Anteil der Hochqualifizierten an der Bevölkerung im Nordosten (26,1 Prozent) höher als im Bundesdurchschnitt (25 Prozent).

Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt das Ergebnis: „Es ist erfreulich, dass in unserem Land viele Menschen mit einem hohen Bildungsabschluss leben und arbeiten. Einerseits verdeutlichen die Zahlen, dass unsere Bildungslandschaft eine gute Ausbildung und gute Studienabschlüsse ermöglicht, andererseits, dass die Hochqualifizierten hier in Mecklenburg-Vorpommern bleiben.“

Mecklenburg-Vorpommern sei als Bildungsstandort auch bundesweit beispielgebend. „Mit dem jüngst vergebenen Deutschen Schulpreis an die RBB Waren/Müritz zeigt sich, dass unser Land tolle Bildungsorte hat, die es möglich machen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren bestmöglichen Abschluss für sich erreichen können.“

Dass Frauen und Männer im Land weiter eine hohe Qualifikation erlangen, mache laut Ministerin eine erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen nötig. „Unsere langfristig angelegten Landesprogramme zielen auf eine hohe Qualität von Schulabschlüssen ab. Derzeit sind etwa die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen in Mathematik zu nennen und die Netzwerkarbeit in der Begabungsförderung – z. B. im MINT-Bereich.“

Hintergrund: Als hochqualifiziert gelten Personen, die über einen Meister-, Fachhochschul-, Universitätsabschluss oder eine erworbene Forschungsqualifikation (z. B. Promotion) verfügen. Im regionalen Vergleich hatten in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin (36,7 Prozent), die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (30,1 Prozent) und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (29,4 Prozent) die höchsten Anteile Hochqualifizierter.

Mehr Informationen finden sich auf den Seiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

Betrieb von Photovoltaikanlagen

Berlin – An diesem Donnerstag verhandelt der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Darin sind unter anderem steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen – damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können.

Vor allem muss bei Vereinen sichergestellt werden, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z.B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.

In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine EFH sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen – auch und gerade für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich gerade überlegen, welchen Beitrag sie leisten können. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf: Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die Lehre der aktuellen Energiekrise ist: je unabhängiger wir von fossilen Energieträgern sind, desto besser. Daher ist es gut, die Erzeugung von erneuerbaren Energien wo es nur geht zu fördern. Mit der Initiative der Norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelingt aber noch mehr. Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bis zum Jahr 2035 soll der Energiebedarf in Mecklenburg-Vorpommern vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Dazu gehören auch die gemeinnützigen Organisationen. Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise kurz- wie mittelfristig sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang. Dieses gemeinsame Handeln war schon bei der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale erfolgreich. Nun wollen wir mit steuerlichen Erleichterungen gemeinnützigen Organisationen den Weg hin zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung ebnen und hoffen erneut auf Erfolg.“

Vergabeverfahren OSTA startet

Schwerin – Mit dem Herbst rollt das nächste Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an. Es geht um die nachfragestärkste Regionalexpresslinie (RE1) im Land. Die Verkehrsangebote im Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke zwischen Hamburg und Rostock gelangen im Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA) zur Vergabe.

Gemeinsam mit den norddeutschen Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg wird der Betreiber der Regionalexpresslinie 1 ab Dezember 2026 über eine Laufzeit von 14 Fahrplanjahren bis 2040 gesucht.

Das Teilnetz OSTA startet ab Betriebsaufnahme mit einem Leistungsvolumen von 3,4 Millionen Zugkilometern in den norddeutschen Bundesländern. Ab 2030 kommen weitere Streckenabschnitte aus Mecklenburg-Vorpommern von und nach Lübeck hinzu, so dass ab diesem Zeitpunkt insgesamt 4,3 Millionen Zugkilometer jährlich bis zum Vertragsende im Dezember 2040 zu erbringen sind.

Diese können nach dem Ausbau im Zuge der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung dann umweltfreundlich elektrisch bedient werden. Das Anforderungsprofil der Vergabe berücksichtigt zahlreiche Neuerungen wie beispielsweise eine umsteigefreie Verbindung zwischen Rostock und Lübeck, einen Nachtverkehr zwischen Hamburg und Büchen sowie ein ganzheitliches Ausstattungskonzept der Fahrzeuge inklusive neuem Fahrzeugdesign und WLAN. In den Bereichen Fahrgastinformation und Vertrieb wird die Digitalisierung eine zentrale Rolle einnehmen.

„Wir wollen und müssen uns mit dem länderübergreifenden Teilnetz OSTA für die Zukunft rüsten. Ziel ist es unter anderem, mit neuen, modernen Fahrzeugen und verdichteten Takten die Kapazitäten für alle Nutzergruppen auszubauen – mehr alltagstaugliche, umweltfreundliche Mobilität, die unsere Regionen verbindet“, sagt der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anjes Tjarks, Hamburgs Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Der Regionalexpress Hamburg – Rostock ist schon heute ein wichtiges Bindeglied im Schienennetz der Metropolregion Hamburg. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern werden wir das Angebot im Sinne eines an den Hamburg-Takt anknüpfenden „Regio-Taktes“ weiter ausbauen, zum Beispiel mit einem Pendler-Halbstundentakt zwischen Büchen und Hamburg oder einem Stundentakt nach Schwerin. Auch durch die weitere Digitalisierung des Serviceangebots wollen wir mit der Neuvergabe des RE1 zusätzlichen Komfort schaffen und so einen starken Impuls für die Mobilitätswende setzen.“

Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein: „Wir möchten die Möglichkeiten dieser Ausschreibung nutzen, um das Fahrplanangebot zwischen Lübeck und Mecklenburg-Vorpommern spürbar zu verbessern. Dazu gehören für uns neben dem Einsatz von modernen Fahrzeugen auch die Bereitstellung der nötigen Sitzplatzkapazitäten zwischen Büchen und Hamburg – einer für das Land Schleswig-Holstein bedeutenden Pendlerstrecke. Ein ausreichendes Qualitätsmanagement hat für uns außerdem einen hohen Stellenwert.“

Carsten Werfel, Abteilungsleiter für Vergabe und Verkehrsplanung der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, betont: „Wer mit hochwertigen RE-Verkehren an der Küste zwischen Hamburg/Lübeck und Schwerin/Rostock längerfristig präsent sein möchte, darf diese Ausschreibung nicht versäumen. Das Vergabeverfahren wird bis Herbst 2023 andauern.“