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Monat: Dezember 2022

Zuwächse bei den Berufsschulen

Oldenburg: Positiver Trend bestärkt uns

Schwerin – Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 eine berufliche Schule in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen haben, steigt leicht.

Von insgesamt 11.243 Absolventinnen und Absolventen haben 9.239 jungen Menschen die berufliche Schule mit einem Abschlusszeugnis verlassen. Im Schuljahr 2020/21 waren es zum Vergleich 11.265 Absolventinnen und Absolventen; davon 9.169 mit Abschlusszeugnis. Ein Abgangszeugnis erhielten laut Statistischem Amt MV im vergangenen Schuljahr 2.004 Schülerinnen und Schüler, im Schuljahr 2020/21 waren es 2.096 junge Leute.

„Dieser Trend bestärkt uns darin, genau dort weiterzuarbeiten, wo wir bereits begonnen haben: Durch das Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‘ wurden die Schülerinnen und Schüler intensiver auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Aufbauend auf die Lernstandserhebungen der Schulen wurden der Unterricht und die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen angepasst. Damit konnten die Abschlussklassen im Schuljahr 2020/21 sofort strukturiert mit der Prüfungsvorbereitung beginnen.

Auch durch die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte aus dem Aktionsprogramm konnten die Jugendlichen noch intensiver begleitet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Einstellung von Lehrkräften an den beruflichen Schulen sowie die Übernahme von Referendarinnen und Referendaren für uns oberste Priorität haben. Dadurch stehen hervorragend ausgebildete Lehrkräfte an den Schulen zur Verfügung und gewährleisten eine hohe Qualität des Unterrichts. Wir müssen alles Mögliche unternehmen, um weitere zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern ist neben Bayern nach Angaben der Bertelsmann-Studie das Bundesland, in dem die Berufsorientierung besonders gute Fortschritte erzielt. Hier ist die Gruppe der Jugendlichen, die sich zufrieden mit Information und Beratung zeigen, mit Abstand am größten.

„Für den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Schule ist eine gute Berufliche Orientierung maßgeblich. Dieser geben wir, gerade nach den auch durch die Auswirkungen der Pandemie erfolgten Einschränkungen, wieder mehr Aufmerksamkeit in der Schule“, so die Ministerin.

Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

Digitalisierung der Landespolizei M-V

Landespolizei M-V: Alle Streifenbeamten 2023 mit Dienst-Smartphone im Einsatz

Schwerin – Die Digitalisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt Fahrt auf: Bereits 2023 sollen die mehr als 3.000 operativen Einsatzkräfte mit Dienst-Smartphones ausgestattet sein.

„Ursprünglich sollten bis 2026/2027 alle Streifenbeamten ein Smartphone für die Arbeit nutzen können. Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in mittlerweile 13 Revieren, die die moderne Technik seit 2020 im Streifendienst erprobt haben, beschleunigen wir hier nun deutlich“, kündigte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin an.

Er führte weiter aus: „Die Rückmeldung aus diesen Revieren ist durchweg positiv. Eine spezielle App, entwickelt von der Polizei M-V und dem Datenverarbeitungszentrum M-V, ermöglicht es, dass die Kolleginnen und Kollegen gleich am Einsatzort zum Beispiel Personen- und Zulassungsdaten abrufen und überprüfen können. Dank der App können sie auch die Echtheit vieler Dokumente vor Ort prüfen.

Bislang mussten sie dazu einen zweiten Kollegen im Revier telefonisch heranziehen oder auch verdächtige Personen zur Überprüfung aufs Revier bringen. Die moderne Technik spart hier nun Zeit und Kapazitäten – für die Polizei wie für die Verdächtigen. Bei unbestätigtem Verdacht können letztere gleich nach der Überprüfung vor Ort wieder ihrer Wege gehen“, nennt Pegel die Vorteile der Arbeit mit dem Smartphone.

Deren Zahl soll für die Landespolizei im kommenden Jahr von bislang 650 aus der Erprobungsphase auf mehr als 3.000 erhöht werden: 2090 für den Streifendienst, 166 für die Kriminalkommissariate, 85 für die Kriminalpolizeiinspektionen, 388 für die Landesbereitschaftspolizei, 191 für die Landeswasserschutzpolizei sowie eine Reserve von 80 Geräten. Weitere 138 Smartphones sind für das Landeskriminalamt vorgesehen.

„Die Ausstattung der Polizei mit den Smartphones ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Landespolizei. Künftig sollen die Beamtinnen und Beamten darüber gleich eine elektronische Akte anlegen und bereits angelegte Vorgänge weiterbearbeiten können. Sie müssen dann nicht mehr erst handschriftlich alles festhalten und später in den Computer tippen“, sagt der Innenminister mit Blick in die Zukunft.

Er fügt hinzu: „Schon heute gibt es bundesweit eine Vielzahl von Apps für den Polizeidienst wie, um nur zwei Beispiele zu nennen, ein Digitales Notizbuch und die Ordnungswidrigkeiten-App. Wir prüfen, welche davon schnellstmöglich auch in MV eingeführt und somit schon bald die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen erleichtern können.“

Das Innenministerium investiert für die zusätzlichen Smartphones inklusive Zubehör wie WLAN in den Dienststellen und Akkuladestationen sowie Lizenzen mehr als 2,6 Millionen Euro. Zudem werden die künftigen Nutzerinnen und Nutzer Schulung innerhalb ihrer Behörde für den Umgang mit der neuen Technik geschult.

Neue Wirtschaftsförderung ab Januar 2023

Schwerin – Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird zum 01. Januar 2023 neu ausgerichtet. Darauf hatten sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister im Dezember verständigt. Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft.

„Die GRW stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt steht das Voranbringen von Innovationen und einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Wirtschaft. Strukturelle Förderanreize sind weiter nötig, um wirtschaftlich in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzukommen. Mit jeder unternehmerischen Investition entstehen neue Arbeitsplätze, bestehende Jobs werden gesichert. Die Attraktivität in den Regionen wird gestärkt und Fachkräfte vor Ort gehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Darüber hinaus werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert. Demnach wird für bestimmte Vorhaben erwartet, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung des jeweiligen Vorhabens ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.

„Eine gute Entlohnung ist die Basis für die Sicherung von Fachkräften in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden. Viele Unternehmen haben das erkannt und setzen dies bereits auch um“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Das zentrale Kriterium der Förderung bleibt nach wie vor, dass von dem Vorhaben bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen müssen. Die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes, die sog. „50 km Regel“ entfällt jedoch.

„Neu ist, dass nunmehr auch Unternehmen unterstützt werden können, die mit ihren Waren und Produkten in regionalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Somit können verstärkt Potentiale für eine eigenständige Regionalentwicklung erschlossen werden. Das ist perspektivisch auch ein Zeichen für mehr Klimaschutz und mehr Nachhaltigkeit vor Ort“, so Meyer weiter.

Unternehmen, die die Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, unabhängig von der Größe des Unternehmens, vorantreiben, können erhöhte Fördersätze erhalten. Dazu zählen insbesondere Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten sowie zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen.

Für diese Vorhaben gelten höhere Förderhöchstsätze bis zu 45 Prozent, für kleine Unternehmen gar bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent. Förderfähig sind hierbei die umweltschutz- und energieeffizienzbedingten Mehrkosten eines Vorhabens. Ansonsten gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur gilt grundsätzlich ein maximaler Fördersatz von bis zu 60 Prozent. Für einen Fördersatz bis zu 90 Prozent ist nun erforderlich, dass sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.

Darüber hinaus muss die geförderte Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt werden, einen Betrag zur Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (wie beispielsweise die Revitalisierung von Altstandorten oder Investitionen in ein grünes Gewerbegebiet) oder in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (Quelle: BMWK):

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Schwerin – Die von der Landesregierung eingerichtete Lenkungsgruppe „Härtefallfonds“ ist heute zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Sie soll die Vergabe der Mittel aus dem Härtefallfonds des Landes in der Energiekrise vorbereiten. Dem Gremium gehören der Chef der Staatskanzlei sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsministerium an.

„Mit dem Nachtragshaushalt sind für den Energie-Fonds insgesamt 1,1 Milliarden zur Verfügung gestellt worden. Hier sind 100 Millionen Euro für den Härtefall-Fonds eingestellt. Wir wollen, dass die Hilfe möglichst schnell bei den Betroffenen ankommt“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann im Anschluss an die konstituierende Sitzung.

„Ein Bereich, der angesichts steigender Energiekosten und anderer Preise dringend Unterstützung braucht, sind die Tafeln. Unser erster Vorschlag ist deshalb, dass wie von der Ministerpräsidentin angekündigt 2.500 Euro pro Ausgabestelle für die Unterstützung der Tafeln zur Verfügung gestellt werden. Die Ehrenamtsstiftung hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Vergabe der Mittel zu übernehmen. Wir wollen den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses unkompliziert helfen, damit sie ihrer wichtigen sozialen Aufgabe weiter nachkommen können“, so Dahlemann.

20 Millionen aus dem Härtefallfonds sollen eingesetzt werden, um die Hilfen des Bundes für kleinere und mittlere Unternehmen zu verdoppeln. „Das wird Thema der ersten Kabinettssitzung im neuen Jahr sein“, erklärte der Staatssekretär. „Auch hier wird es darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dazu gab es einen intensiven Abstimmungsprozess mit Vertretern der Wirtschaft im Land. Auch an der konkreten Ausgestaltung der Hilfen für private Haushalte mit anderen Heizformen wie Öl, Pellets, Flüssiggas und Briketts wird unter Federführung des Landwirtschaftsministers intensiv gearbeitet.“

Ziel sei außerdem, die Bürgerinnen und Bürger über die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern zentral zu informieren. „Dazu wird die Landesregierung eine eigene Internetseite aufbauen, auf der die Bürgerinnen und Bürger die Informationen übersichtlich finden, die sie auch brauchen“, so der Staatssekretär.

Wohngeld: Einkommensgrenze steigt deutlich

Schwerin – Mit der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an. Viele Menschen können nach der Reform erstmals Wohngeld erhalten und so eine finanzielle Unterstützung zu den gestiegenen Wohn- und Heizkosten erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten von zurzeit 22.000 Haushalten wird sich ungefähr verdreifachen.

Landesbauminister Christian Pegel nannte einige Orientierungswerte: „Die Einkommensgrenzen steigen bis in die unteren mittleren Einkommen hinein. Beispielsweise können viele alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und viele alleinstehende Erwerbstätige mit einem Bruttolohn von bis zu 2.000 Euro Wohngeld erhalten.

Eine Familie mit einem Kind und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 3.500 Euro brutto oder eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Erwerbseinkommen von bis zu 4.500 Euro brutto können künftig ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Je nach Haushaltssituation, Wohnort und Höhe der Miete ist ein Wohngeldanspruch zum Teil auch bei höheren Einkünften möglich.“

Starre Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld nicht. Christian Pegel empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern daher, mit dem digitalen Wohngeldrechner des Zweckverbands Elektronische Verwaltung https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich zu prüfen, ob sie für den Wohngeldbezug in Frage kommen.

„Die Kommunen stehen durch die Wohngeldreform vor großen Herausforderungen. Ich danke allen, die bereits Vorkehrungen getroffen haben, um die Reform erfolgreich umzusetzen. Die Fachanwendungen in den Wohngeldbehörden wurden umgestellt, sodass ab Anfang Januar 2023 Bescheide zum neuen Wohngeld erteilt werden können.

Durch die Steigerung der Einkommensgrenzen wird es natürlich zu einer Häufung von Anträgen in den Wohngeldstellen kommen. Ich bitte die Antragstellerinnen und Antragsteller um etwas Geduld. Selbstverständlich wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt“, so der Minister.

Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 hat, braucht nichts zu unternehmen. Ihr oder ihm wird im Januar 2023 automatisch das höhere Wohngeld ausgezahlt.

Deutschlandticket 2023

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat eine schnelle Einführung des Deutschland-Tickets für 49 Euro gefordert.

„Das ist eines der drängendsten Aufgaben für das kommende Frühjahr. Das Ticket revolutioniert die bisherigen Tarifstrukturen bundesweit. Die Erwartungshaltung ist in ganz Deutschland hoch. Mit der geplanten Einführung des Deutschlandtickets wird erstmalig und dauerhaft ein bundesweit geltendes Nahverkehrsticket geschaffen.

Die Länder peilen als Start den 1. April an. Das muss das Ziel bis zur Einführung bleiben. Bund und Länder teilen sich die Kosten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Das Deutschlandticket soll an das stark nachgefragte 9-Euro-Ticket aus dem Sommer dieses Jahres anknüpfen.

Das Deutschlandticket soll für Busse und Bahnen im Nahverkehr mit einem Einführungspreis von 49 Euro je Monat kommen. Mit dem Deutschlandticket sind neue Erlös- und Tarifstrukturen aufzubauen.

„Mit der neuen Tarifstruktur ist ein grundlegender Paradigmenwechsel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Das Bus-und-Bahn-Fahren wird für die Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets erheblich einfacher werden. Ein Preis für ein Ticket, um durch ganz Deutschland zu fahren. Gegenwärtig werden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung geschaffen“, so Verkehrsminister Meyer.

Darüber hinaus werden Varianten für ergänzende länderspezifische Rabattierungen zum Deutschlandticket diskutiert. „Wir prüfen beispielsweise eine Variante, nach der ausgewählte Kundengruppen mit einem eher geringen Einkommen – beispielsweise wie Auszubildende und Senioren – einen rabattierten Preis für das Deutschlandticket zahlen würden“, sagte Minister Meyer. Er verwies auch auf das bereits bestehend 365-Euro-Ticket für Auszubildende.

Bei allen zusätzlichen landesspezifischen Ticketrabattierungen müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. „Diese Mittel werden gleichzeitig gebraucht, um das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)/ÖPNV zu sichern und auszubauen. Dazu zählt, die anteilige Finanzierung von wichtigen Infrastrukturprojekten für den SPNV durch das Land zu gewährleisten. Auch die Digitalisierung im ÖPNV des Landes muss vorangetrieben werden“, so Meyer.

Verkehrsminister Meyer fordert vom Bund eine klare Finanzierungszusage der Fahrgeldmindereinnahmen über das Einführungsjahr 2023 hinaus. „Das ist notwendig, um Wirtschaftlichkeit und Liquidität zu erhalten. Verkehrsunternehmen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Verkehrsunternehmen brauchen Planbarkeit“, machte Meyer deutlich. Die Länder und der Bund sind bereit, über ihren jeweiligen Finanzierungsanteil von 1,5 Milliarden Euro hinaus auch eine Nachschusspflicht paritätisch mitzufinanzieren.

„Ein günstiges Ticketangebot ist ohne ein qualitativ vernünftiges ÖPNV-Angebot kein wirkliches Angebot für viele Menschen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

„Das gilt vor allem auch für die Nahverkehrsversorgung im ländlichen Raum. Daher führen wir ab 2024 ein landesweites, nach einheitlichen Standards organisiertes Rufbussystem ein und bauen auch das Taktbusliniennetz entsprechend aus. Es ist unser Ziel, dass jeder Rufbus an einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder einen Taktbusverkehr angebunden wird. Damit werden auch Menschen in den ländlichen Räumen das bestehende ÖPNV-Angebot besser erreichen und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Dabei verwies er darauf, dass es für Lehrlinge bereits das Azubi-Ticket für 365 Euro im Jahr gebe, das nun in einem nächsten Schritt auch auf Senioren ausgedehnt werden solle.