Unterstützungsleistungen für 2023

Schwerin – Im kommenden Jahr stehen verschiedene gesetzliche Neuerungen an. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, begrüßte zum Jahreswechsel vor allem die Ausweitung der Unterstützungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Frage blicken wir auf ein herausforderndes Jahr. Deshalb ist es gut, dass es unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, der Rente und dem Wohngeld geben wird.“

Ab 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro um rund 14 Prozent. Bund und Länder haben zudem eine Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen im Juli 2023 angehoben werden.

Drese: „Die Lebenserhaltungskosten sind spürbar gestiegen. Viele Menschen sind trotz Berufstätigkeit in eine finanziell angespannte Lage geraten. Die Verdopplung des Wohngeldes sowie die Anpassung der Bemessungsgrenze werden helfen, den wirtschaftlichen Druck etwas abzumildern.“ Betroffen seien laut Drese häufig Familien mit geringen Einkommen und Alleinerziehende. „Die Erhöhung des Kindergeldes führt daher hoffentlich ebenso zu ein wenig Entlastung“, so die Ministerin.

Auch die geplante Anpassung der Rentenbezüge sei zusätzlich zu den weiteren Entlastungsmaßnahmen ein wichtiger Schritt, um gezielt Seniorinnen und Senioren zu unterstützen, betont Drese.

Darüber hinaus begrüßte Drese unter anderem geplante Änderungen in der Pflege. So wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte von derzeit 15 Euro auf 18,25 Euro bis Ende 2023 sowie der Urlaubsanspruch von 26 auf 29 Tage erhöht. Drese: „In weiten Teilen der Gesellschaft zeigt sich eine große Wertschätzung für Pflegende. Dies muss sich auch in der Bezahlung der Beschäftigten widerspiegeln.“ Dabei müsse deutlich sein, dass es sich beim Mindestlohn lediglich um eine einzuhaltende Untergrenze handele, betont Drese.

Des Weiteren gelten im stationären Bereich ab 2023 für mehr Fachrichtungen Pflegepersonaluntergenzen. So treten in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin sowie in der Rheumatologie und der Urologie neue Anforderungen in Kraft. Laut Drese sei dies zum Wohl der Mitarbeitenden und der Patienten und Patientinnen eine gute Entwicklung. „Bei der wichtigen Erhöhung der Untergrenzen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird auch die angespannte Fachkräfte-Situation deutlich. Angemessene Personaluntergrenzen tragen aber – ebenso wie eine bessere Bezahlung – dazu bei, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen,“ so die Ministerin.

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