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Monat: April 2023

Förderkonditionen für Wohnraummodernisierung

Schwerin – Im Kabinett wurden heute die neuen Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum vorgestellt. Sie ermöglichen eine höhere Förderung pro Quadratmeter als bisher und künftig auch in Gemeinden, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind.

„Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern. Außerdem berücksichtigen wir die allgemeine Baukostenentwicklung“, nennt Bauminister Christian Pegel den Grund für die Überarbeitung und dann die Details:

„Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Das heißt, dass gemäß der Förderquote von 80 Prozent ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist. Bislang waren es 800 Euro. Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben.“

Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.

Eine weitere Änderung: „Wir streichen auch die bisherige Gebietskulisse Zentrale Orte, sodass nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht kommen.“ Zudem werde künftig auch der Anbau von Aufzügen per Darlehen nach dieser Richtlinie gefördert.

Weiterhin wurde auf Anregung der Wohnungswirtschaft die Bezugsgröße geändert, mit der Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. „Jetzt ist je 125.000 Euro Förderbetrag eine Wohnung in die Belegungsbindung zu nehmen. Bislang galt dies je 80.000 Euro. Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat“, so der Minister.

Belegungsbindung heißt, diese Wohnungen dürfen für die Dauer des Darlehens – maximal 33 Jahre – nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen.

Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden (siehe dazu unsere Pressemitteilung 192/2021 zur vorangegangenen Änderung der Richtlinie 2021).

„Für Mieter ist interessant, dass die Startmiete in den belebungsgebundenen Wohnungen nicht höher als sechs Euro, in unseren Universitätsstädten 6,60 Euro pro Quadratmeter sein wird“, hob Christian Pegel hervor. Für die Zeit der Belegungsbindung dürfen die Mieten auch nur begrenzt in einem vorgeschriebenen Rahmen erhöht werden.

In diesem Jahr stehen ca. 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Modernisierungsprogramm zur Verfügung. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April in Kraft. Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie dann auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Christian Pegel weist im Zusammenhang mit diesem Programm auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: „Bis zum Ende dieses Jahres können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen.

Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden. Je 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.“

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten hatte die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Räume etwa für die Unterbringung von Flüchtlingen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen.

Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro kann eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro je Wohnung – anders als im Modernisierungsprogramm nicht je Quadratmeter – ermöglicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 60  vom 16. April.

Fördermittel für Beratungsstelle „CORRECT!“

Meyer: Wertvolle Arbeit für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat heute einen Fördermittelbescheid an die Beratungsstelle „CORRECT!“ übergeben. In dem Projekt werden ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern über arbeitsrechtliche Mindeststandards aufgeklärt. Träger des Vorhabens ist der Arbeit und Leben e.V. M-V.

„In der Beratungsstelle Correct wird wertvolle Arbeit geleistet. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater des Projekts informieren ausländische und mobile Beschäftigte über arbeitsrechtliche Mindeststandards und Möglichkeiten zu deren Durchsetzung.

Das ist wichtig, damit niemand, gleich welcher Herkunft, am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ausgenutzt wird. Deshalb unterstützt das Wirtschaftsministerium das Projekt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Angebot von „CORRECT!“ richtet sich an mobile Beschäftigte oder Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben oder arbeiten. Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht auch darin, Opfer von Straftaten wie beispielweise Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung zu begleiten und zu unterstützen.

Die Beratungen können in neun unterschiedlichen Sprachen erfolgen. Im Zeitraum 2019 bis 2022 wurden 779 Fälle in neun Sprachen beraten, davon 470 auf Polnisch. Seit Mitte 2022 gibt neben dem Beratungsbüro in Schwerin zwei weitere Anlaufstellen: ein Beratungsbüro in Rostock und eines in Neubrandenburg.

„In diesem Jahr soll der Fokus auf dem deutsch-polnischen Dialog liegen. Unter anderem sind Veranstaltungen auf der Insel Usedom für deutsche und polnische Bürgerinnen und Bürger geplant“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt. Entsprechend des Zuwendungsbescheides wird „CORRECT!“ zunächst für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Betreibung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung mit bis zu 451.383,04 EUR aus ESF-Mitteln zu 100 Prozent gefördert.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte

Ministerin Drese begrüßt Ernst Barlach Stiftung als Partner der EhrenamtsKarte

Güstrow – Am 19. April heißt Sozialministerin Stefanie Drese die Ernst Barlach Stiftung offiziell als neuen Partner der EhrenamtsKarte MV im Zuge der 2. Ehrenamtskonferenz in Güstrow willkommen. Drese: „Wir sind sehr stolz, mit der Ernst Barlach Stiftung ein weiteres Angebot mit so hohem kulturellem Wert für die Ehrenamtlichen im Programm zu haben.“

Die Stiftung hat ihren Sitz in Güstrow und bewahrt dort das eindrucksvolle Lebenswerk des Künstlers Ernst Barlach. Besucherinnen und Besucher können in den Museen dessen Kunstwerke besichtigen. Mit der Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber 20 Prozent Ermäßigung im Museumsshop und kostenfreien Eintritt für eine Begleitperson.

Die Stiftung habe als einen großen kulturgeschichtlichen Wert für die Region, so Drese. Sie zählt mit zwanzig weiteren Institutionen in den neuen Bundesländern als nationaler ‚kultureller Gedächtnisort’ und steht im „Blaubuch“ der Bundesregierung.

Die Begrüßung erfolgt im Rahmen der 2. Ehrenamtskonferenz des Sozialministeriums und der Ehrenamtsstiftung M-V. Bei dem Treffen kommen Hauptamtliche aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen und haben die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erproben.

Rügener Fischertage 2023

Der Stadthafen Sassnitz bietet abwechslungsreiches Programm rund um den Hering

Insel Rügen – Vom 27. April bis 01. Mai 2023 ist der Stadthafen Sassnitz erstmals mit dabei, wenn die Insel Rügen zu ihren alljährlichen Fischertagen lädt. Unter dem Motto „Der Hering“ hat das Team des Stadthafens hierfür ein abwechslungsreiches und hochwertiges Programm für Jung und Alt zusammengestellt. Als Veranstaltungsort kommt das kürzlich wiedereröffnete Alte Kühlhaus zum Einsatz.

Der Hering spielte und spielt für Sassnitz und die regionale Fischindustrie eine große Rolle. „Verschiedene Künstler nähern sich dem Thema Hering auf unterschiedliche Weise, wodurch die Besucher die Kulturgeschichte rund um den Hering einmal in einer neuen Interpretation erleben können“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer des Stadthafen Sassnitz.

Kuratorin Marlen Melzow ergänzt: „Darüber hinaus freuen wir uns auf den Autor Holger Teschke, der aus seinem Buch ‚Heringe. Ein Portrait‘ lesen wird. Der gebürtige Sassnitzer ist mit der Insel und ihrer Fischereigeschichte auf besondere Weise verbunden.“

Ein weiteres Highlight der Fischertage im Stadthafen ist „Koch an Bord“. Philipp Bruns von Kutter- und Küstenfisch Rügen wird an Bord des Museumsschiffs Havel vor Publikum Heringsrezepte kochen und die Köstlichkeiten an die Zuschauer verteilen.

Cineastisch wird es bei der „Langen Nacht des Fisches im Film“: In Kooperation mit dem Kinoverein Sassnitz werden hier Kurzfilme sowie ein Spielfilm zum Thema gezeigt. Des Weiteren gibt es eine Theateraufführung von Fräulein Brehms „Tierleben“.

Wer in die Licht- und Klangwelten eintauchen will, kann dies auf einem Streifzug durch das Alte Kühlhaus tun, auf einem Erlebnispfad der Sinne, für den sich die Künstler von „Inselklang“ von der Akustik des Herings inspirieren lassen.

Abschließend kann mit der Band „Beltango“ im Alten Kühlhaus in den Mai getanzt werden.

Die Rügener Fischertage machen aufmerksam auf das harte Leben der Küstenfischer, die durch die industrielle Fischerei und Quotenregelungen immer mehr um ihre Existenz kämpfen müssen. Einheimische und Besucher können sich von der Qualität des frischen Fisches der lokalen Fischer überzeugen lassen.

Die Veranstaltung der „Sassnitzer Heringsbändiger“ ist ein weiterer Schritt, um das Alte Kühlhaus, welches Ende März nach umfangreichen Modernisierungsarbeiten feierlich wiedereröffnet wurde, zu einem Fischerei- und Erlebniscenter zu entwickeln. In den kommenden Jahren werden weitere Fischarten in den Fokus der Fischertage im Stadthafen Sassnitz gestellt.

29. 04. – Tag der Erneuerbaren Energien in M-V

Meyer: 38 Aktionen im ganzen Land – weitere Ideen können dazu kommen

Schwerin – Informationen zum Thema Biogaserzeugung und -aufbereitung, Einblicke in die Produktion von Wärmepumpen, kostenfreie Probefahrten mit einem Elektrobus und vieles mehr – der „Tag der Erneuerbaren Energien“ am 29. April 2023 in Mecklenburg-Vorpommern bietet Interessierten eine Vielzahl informativer Veranstaltungen.

„Mit umfangreichen Angeboten im ganzen Land macht der Aktionstag die Energiewende erlebbar. Unter 38 Aktionen können Jung und Alt auswählen und Veranstaltungen besuchen. Wir freuen uns auf weitere Ideen – Unternehmen, Institutionen und Initiativen können sich weiterhin melden und ihre Projekte beim Tag der Erneuerbaren Energien vorstellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Unter energietag-mv.de ist eine Übersicht aller Veranstaltungen zu finden aus den Bereichen erneuerbare Energien, Geothermie, Wasserstoff und Elektromobilität. Das Wirtschafts- und Energieministerium koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmer und unterstützt sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Veranstalter können sich unter www.energietag-mv@wm.mv-regierung.de melden.

Der jährliche Tag der Erneuerbaren Energien ist eine Initiative, die – anlässlich des Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl 1986 – verschiedene Arten der nachhaltigen Energieproduktion präsentiert.

Insekten für Lebensmittelproduktion

Roggentin – In Roggentin bei Rostock werden jetzt auch Insekten für die Lebensmittelherstellung produziert. Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus war bei der Eröffnungsfeier und betonte die Chancen der in Deutschland noch jungen Branche.

„Insekten als Bestandteil von Lebensmitteln sind für viele Menschen hierzulande neu und einige sind vielleicht noch skeptisch eingestellt. Dabei hat diese junge Branche einige sehr gute Argumente, auch geschmackliche. In der menschlichen Ernährung können Insekten eine alternative Proteinquelle zu Fleisch und Fisch darstellen.

Insekten enthalten einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen und Mineralstoffe wie beispielsweise Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Selen und Zink. Insekten sind außerdem ein äußerst effektiver Eiweißlieferant und das bei einem sehr geringen Einsatz natürlicher Ressourcen. Bei der Produktion von Insekten fallen drei Mal weniger Kohlenstoffemissionen an als bei derselben Menge Geflügelfleisch und zwanzig Mal weniger als bei Rindfleisch.

Außerdem benötigen Insekten weniger Platz und Futtermittel als andere Nutztiere. Für die Produktion von 100 Gramm verzehrfähiger Insektenmasse werden 0,15 Quadratmeter Land benötigt, für die gleiche Masse Hühnerfleisch mehr als doppelt so viel.

Natürlich werden und sollen Insekten keine Konkurrenz zu der klassischen Nutztierhaltung darstellen. Vielmehr sind sie eine sehr gute Ergänzung des Angebots.“

Obwohl der Anwendungsbereich vielfältig sei, werden Insektenprodukte derzeit vorrangig im Internet angeboten, stellt der Minister fest: „Als Snack im Ganzen, wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl, sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportlerinnen und Sportler. Frischware oder gar lebende Speiseinsekten bietet der Handel in Deutschland bislang nicht an.

Es tut sich aber etwas und ich bin davon überzeugt, dass ein künftiger Ernährungstrend sein wird, dass neue Produkte, darunter auch solche aus Insekten in die Regale unserer Lebensmittelketten Einzug halten werden.“

Gegenüber dem Unternehmen sagte der Minister abschließend: „Daher freut es mich sehr, dass INOVA-Protein hier in Roggentin eine Produktionsstätte für Mehlwürmer eröffnet. Sie beweisen Mut, sich des Themas anzunehmen, denn sie werden viel Pionier- und Überzeugungsarbeit leisten müssen. Sie müssen ihr Produkt nicht nur effizient herstellen, sie müssen sich zusätzlich auch noch einen Markt und einen Absatz aufbauen“.

Innovationen aus M-V

MV-Unternehmen präsentieren Innovationen auf der Hannover Messe

Hannover – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich am Montag auf der Hannover Messe bei Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern über innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen informiert.

„Messen sind eine effektive Möglichkeit, das eigene Leistungsspektrum einem internationalen Publikum zu präsentieren. Insbesondere die Hannover Messe als weltweit wichtigste Industriemesse sollte ein fest gesetzter Termin im Kalender der Unternehmen sein. Sie können die Messe nutzen, um ihren Stellenwert im internationalen Wettbewerb zu bestimmen, die Marktfähigkeit von Produkten zu prüfen und nicht zuletzt auch, um Geschäfte zu machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Leitthema der noch bis zum 21. April andauernden Messe ist „Industrial Transformation – Making the Difference“. Insgesamt mehr als 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft zeigen Lösungen für die Produktion und Energieversorgung der Zukunft: von der Digitalisierung und Automatisierung komplexer Produktionsprozesse, dem Einzug von Künstlicher Intelligenz in die Industrie, dem Einsatz von Wasserstoff zur Energieversorgung von Fabriken bis hin zur Anwendung von Software zur Erfassung und Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.

„Wir sind mitten in einem großen Transformationsprozess der Wirtschaftslandschaft. Das betrifft auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben modernste Produktionsanlagen und -prozesse im Land, die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Die Digitalisierung der Produktion und der Prozesse zwischen Unternehmen und Kunden sind in vollem Gange. Die Landesregierung unterstützt diese Veränderungen unter anderem durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium hat über die Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 2021-2027) Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in drei Aktionsfeldern (Erneuerbare Energien-, Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie sowie Maschinen- und Anlagenbau) und zwei Querschnittstechnologien (Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Bioökonomie) geschaffen.

Das Ergebnis der Förderung sollen innovative Produkte und Verfahren sein, welche von regionalen Unternehmen im Land produziert werden. Die Landesregierung unterstützt Unternehmen, auch im Verbund mit regionalen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden in der aktuellen Förderperiode für wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung etwa 266 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 24 Unternehmen und Institutionen vertreten, die sich als Einzelaussteller oder am Landesgemeinschaftsstand präsentieren. Die Gemeinschaftsbeteiligung Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Landesregierung finanzierend unterstützt. Die CIM Technologie-Zentrum Wismar e.V. organisiert in diesem Jahr gemeinsam mit der IHK zu Schwerin den Landesgemeinschaftsstand MV.

Sechs Millionen Euro Heizkostenzuschüsse

Oldenburg: Finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben Schülerinnen, Schüler, Studierende und Fortzubildende, die BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG erhalten, Zuschüsse für ihre Heizkosten erhalten. Die Bundesmittel haben einen Umfang von sechs Millionen Euro. Die Heizkostenzuschüsse I und II gingen an 10.000 Anspruchsberechtigte. 

„Die finanzielle Unterstützung ist dringend notwendig. Gestiegene Energiekosten sind auch für die anspruchsberechtigten Schülerinnen, Schüler, Studierenden und Fortzubildenden eine große Belastung. Sie können die Zuschüsse des Bundes sehr gut gebrauchen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und in den beiden Studierendenwerken in Greifswald und Rostock, die für einen reibungslosen Ablauf bei der Auszahlung gesorgt haben“, so die Ministerin. 

Die Zahlungen an die Anspruchsberechtigten sind automatisch ohne weiteren Antrag erfolgt. Der Heizkostenzuschlag I betrug für berechtigte BAföG- und AFBG-Empfängerinnen und -Empfänger pauschal einmalig 230 Euro und der Heizkostenzuschuss II betrug 345 Euro.

Grundlage für die Auszahlungen bilden das bundeseinheitliche Heizkostenzuschussgesetz und die Heizkostenzuschusszuständigkeitsverordnung des Landes, die das Kabinett im Januar beschlossen hatte. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung für Angelegenheiten der Aus- und Fortbildungsförderung zuständig.