Befreiung vom Steuergeheimnis

Schwerin – In Verbindung mit der heute dem Landtag übersandten Kleinen Anfrage 8/1962 zu Fragen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurden durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ergänzende Unterlagen an den Finanz- und Rechtsausschuss übersandt. Dazu erklärt das Finanzministerium vorsorglich Folgendes:

Dem Finanzministerium war es bis zum 28. Februar 2023 nicht möglich, steuerlich geschützte Daten an Dritte weiterzugeben. Dies betraf aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zwischen dem Steuervorgang und den Steuerunterlagen auch die Vernichtung von Steuererklärungen.

Derzeit sind mehrere presserechtliche Gerichtsverfahren gegenüber dem Finanzministerium anhängig. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren, in dem die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Beigeladene beteiligt ist, wird von der Gegenseite die Meinung vertreten, die Stiftung habe das Ministerium im Rahmen von konkreten Presseanfragen bereits im August und nochmals im November 2022 vom Steuergeheimnis beim Schenkungssteuerfall der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV befreit. Und meint zudem, dies gelte bei den Fragen aus dem November auch für die Verwaltungsvorgänge beim Steuerfall.

Dies ist falsch: Vor der vollumfänglichen Befreiung vom Steuergeheimnis für die Schenkungsteuer am 28.02.2023 hat die Stiftung im November 2022 ihr Einverständnis zur Beantwortung einer Presseanfrage nur „unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, vornehmlich der Datenschutzgrundverordnung“ gegeben (die Datenschutzgrundverordnung stellt strenge Anforderungen an die Offenlegung persönlicher Daten).

Aber: Eine Befreiung unter Bedingungen ist keine Befreiung vom Steurgeheimnis!

Denn mit der generellen Einschränkung, eine Beantwortung habe unter der Wahrung gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen, ist nicht erkennbar, welche Informationen zu denen zu zählen sind, die offengelegt werden dürfen und welche nicht. Damit ist keine rechtlich verlässliche Grundlage für die Weitergabe steuerlich geschützter, im Sachzusammenhang stehender Daten gegeben. Das Risiko einer Strafverfolgung aufgrund des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis bleibt bestehen.

Obwohl die Stiftung in den seit Sommer 2022 laufenden Gerichtsverfahren als Beigeladene beteiligt ist, hat sie die Gelegenheit in den Verfahren nicht genutzt, um explizit auf den Schutz des Steuergeheimnisses zu verzichten – weder vollumfänglich, noch bezogen auf die konkreten Fragen des Presseorgans ohne Einschränkung.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht hier entscheiden wird.

Fördermittel für IT-Initiative M-V

Meyer: Enger Schulterschluss der Unternehmen im neuen Branchen-Netzwerk

Roggentin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die IT-Initiative MV e.V. in Roggentin übergeben. Mit der Förderung soll das Netzwerk „BranchenNET IT MV“ umgesetzt werden.

„Um die vorhandenen Potenziale einzelner IT-Unternehmen bei uns im Land zu verstärken, ist ein enger Schulterschluss der Unternehmen richtig. Die gegenseitige Unterstützung bei der Entwicklung von IT-Prozessen oder auch die Vermittlung von Ressourcen über das Netzwerk helfen, die Branche insgesamt stärker im Wettbewerb aufzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die IT-Initiative MV e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft, Forschung und Bildung über ein Kooperationsnetzwerk enger zusammen zu führen. Die regionale und überregionale Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftsnahen Einrichtungen soll zielgerichtet unterstützt werden.

Zugleich ist vorgesehen, Start-ups noch stärker in das Branchenumfeld einzubinden. Der Branchenverband wird im Wesentlichen durch die regionalen Unternehmen getragen. Die Branche hat nach Angaben der IT-Initiative MV rund 700 Unternehmen mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Gesamtinvestition beträgt 265.500 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 199.000 Euro.

Neubau NABU-Kranichzentrum „Kranichwelten“

Schulte: Steigende Besucherzahlen – Angebot wird erweitert

Staatssekretär Jochen Schulte hat am Donnerstag einen Zuwendungsbescheid für den Neubau eines internationalen NABU-Kranichzentrums „Kranichwelten“ in Groß Mohrdorf (Landkreis Vorpommern-Rügen) übergeben.

„Das beeindruckende Naturereignis, wenn die Kraniche auf ihrer langen Reise bei uns rasten, zieht alljährlich Tausende Besucher an. Den steigenden Besucherzahlen ist das derzeit bestehende Zentrum nicht mehr gewachsen. Auch die Parkplatzsituation ist nicht mehr ausreichend. Deshalb soll nun ein neues Kranichzentrum entstehen mit einem deutlich erweiterten Angebot“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Vorgesehen ist, dass die Kranichschutz Deutschland gGmbH in Trägerschaft des Naturschutzbundes Deutschland e.V. ein internationales Kranichzentrum mit dem Schwerpunkt Klimaschutz und Biodiversität (Artenvielfalt) als touristische Einrichtung in der Gemeinde Altenpleen errichtet.

Der Neubau ist auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Ortes Günz vorgesehen. Das neue Besucherzentrum soll mit multimedialer Ausstattung, Erlebnisraum, Bistro und Shop ausgestattet werden. Der hochgedämmte Holzbau mit einer selbstschützenden Lärchenholzverkleidung wird ressourcenschonend gebaut.

Zum öffentlichen Bereich gehören die Ausstellungshalle sowie ein modern ausgestatteter Multimediaraum. Dieser bietet Möglichkeiten für Filmvorführungen, Seminarveranstaltungen oder die intensive Arbeit mit Schülergruppen zu ökologischen und naturschutzfachlichen Themen. „In Kombination mit der in unmittelbarem Umfeld liegenden barrierefreien Beobachtungsplattform Kranorama entsteht vor Ort ein attraktives Ausflugsziel für Urlauber, Naturliebhaber und Anwohner“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 3,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro.

Qualifizierung von Familienhebammen

Erstmals in Kooperation mit der Unimedizin Rostock

Rostock – Das Landesprogramm „Familienhebammen (FHB) und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen (FGKiKP)“ wird in diesem Jahr erstmals in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt. Am heutigen Donnerstag  fiel der offizielle Startschuss bei der Auftaktveranstaltung in Rostock.

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin: „Durch das Landesprogramm zur Qualifizierung als Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. pflegerin erhalten Familien in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend professionelle Unterstützung bei Fragen zur Kindesentwicklung und beim Abbau von Ängsten und Unsicherheiten in belasteten Lebenslagen. Ich freue mich sehr, dass die Qualifizierung in diesem Jahr erstmals an der Unimedizin Rostock am Institut für Gesundheitswissenschaften erfolgt.“

Laut Drese sei Mecklenburg-Vorpommern damit bundesweiter Vorreiter für eine gemeinsame Qualifizierung zur FHB/FGKiKP von ausgebildeten Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Studierenden im Bereich der Hebammenwissenschaft.

Das Programm besteht bereits seit 2008. Bisher konnten 101 FHB/FGKiKP in insgesamt acht Modulen ausgebildet werden. Die Qualifizierung sei laut Drese wichtig, damit die Fachkräfte den anspruchsvollen Aufgaben der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gerecht werden könnten. „Die Unterstützung der Familien erfolgt nach Ablauf der 8. Lebenswoche bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Familienhebammen und -pflegerinnen betreuen die Familien in ihrem gewohnten Umfeld ganz individuell zuhause,“ erklärt Drese.

Der Zugang zur Unterstützung durch die FHB und FGKiKP für die Familien sei dabei niedrigschwellig und auf vielen Wegen möglich. „Die Mütter und Väter können sich zum Beispiel zunächst an ihren Kinderarzt oder Familienberatungsstellen im Land wenden. Über die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden dann weitere Treffen und der Bedarf mit der Familie abgestimmt,“ so Drese.

Das Land fördert das Programm mit 500.000 Euro im Jahr. Die Mittel werden durch die Landesfachstelle Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen M-V beantragt und unter anderem für die Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. Die Landesfachstelle fungiert als Ansprechpartner, Koordinator und Organisator von Supervisionen, Fachtagen und Fortbildungen.

Die Qualifizierung an der Unimedizin Rostock erfolgt im Rahmen der Hebammenwissenschaften. Insgesamt nehmen 11 Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie 11 Studierende des Studiengangs „Hebammenwissenschaft“ an der diesjährigen Qualifizierung teil.

Die Qualitätsstandards für die Qualifizierung gelten bundesweit.