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Monat: März 2024

Digitale Antragstellung

Änderung des E-Government-Gesetzes MV erleichtert digitale Anträge

Schwerin – Der Landtag hat am 13. März 2024 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ein dynamischer Prozess und bedarf daher auch ständiger Anpassung“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel und: „Mit den jetzigen Änderungen haben wir das Ziel, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns zu erhöhen und so Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen leichter zugänglich zu machen.“

Das Bundesgesetz Onlinezugangsgesetz hat das Ziel bestimmt, dass künftig allen Bürgerinnen und Bürger das Stellen von Anträgen an Behörden online ermöglicht wird. „Die bereits heute möglichen und künftig hinzukommenden Möglichkeiten, per Computer, Tablet oder Mobiltelefon Anträge an die Verwaltung zu stellen, macht erforderlich, dass die Behörden und Bürger über digitale Postfächer Informationen, Anträge und Bescheide austauschen und die Behörden statt der Unterschrift auf einem Papierbescheid eine einer Unterschrift gleichkommende digitale Signatur verwenden können“, sagt Christian Pegel.

Deshalb betreffen die Änderungen vor allem zwei Bereiche: Zum einen wird das E-Government-Gesetz dahingehend angepasst, dass unter anderem ein solches digitales Behördensiegel eingeführt wird. „Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, Bescheide digital mit der Signatur zu versehen und digital zu verschicken“ so der Minister und führt weiter aus. „Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger über einen sicher verschlüsselten Zugang ihres Nutzerkontos rechtsverbindlich auf dem digitalen Weg Erklärungen abgeben, wie es in dem MV-Serviceportal bei verschiedenen Verwaltungsdienstleistungen schon der Fall ist.“

Weitere Anpassungen betreffen die Landesbauordnung: Die Änderungen erleichtern die Errichtung von Mobilfunkmasten. Die Regelungen für Abstände und Abstandsflächen bei Antennen und Masten bis 50 Meter im Außenbereich werden vereinfacht. „Ein schnelles, stabiles und flächendeckendes Mobilfunknetz ist ein wichtiger Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagt der Minister.

Zudem soll das bislang geltende Schriftformerfordernis für Anträge, Genehmigungen und Bescheide im Baugenehmigungsverfahren wegfallen – also die bisher in der Landesbauordnung vorgesehene eigenhändige Unterschrift auf Bauanträgen. „Damit leisten wir einen Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum ,Deutschland-Tempo‘. Durch die Möglichkeit digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren erreichen wir deren Beschleunigung“, erklärt der Digitalisierungsminister und weiter:

„Ein wirklicher Mehrwert für die Verwaltung entsteht erst, wenn digital eingegangene Anträge auch digital weiterverarbeitet werden können. Ein gutes Beispiel hierfür ist der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der als ,Einer-für Alle (EfA)-Leistung‘ heute der ganzen Republik zur Verfügung steht.“

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfah-ren online gegangen. „Rund um die Uhr Bauanträge stellen, Dokumente online nachreichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde – der Online-Bauantrag zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten.

Unsere Lösung ist somit beispielgebend für eine für alle Beteiligten nutzbringende OZG-Umsetzung, die nun allen Bundesländern zur Verfügung steht“, verdeutlicht der Minister. Der digitale Bauantrag ist Teil der Umsetzung des OZG. MV hat das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – vornehmlich als Papierantrag.

„Dass Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg ist, zeigt das Dashboard der digitalen Verwaltung des Bundesinnenministeriums im bundesweiten Vergleich der OZG-Angebote. M-V liegt im Vergleich der Bundesländer auf Platz 5 bei der Anzahl der bereits landesweit verfügbaren OZG-Angebote“, erklärt Christian Pegel.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) ist am 25. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem hat es Änderun-gen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung nicht berücksichtigt.

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) sind der Bund und die Länder dauerhaft verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen barriere- und medienbruchfrei elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese innerhalb eines Portalverbundes miteinander zu verknüpfen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“

Landesregierung vor Ort

Sozialministerin Drese lädt zum Bürgerdialog nach Malchow

Malchow – Am 19. und 20. März finden landesweit öffentliche Bürgerveranstaltungen der Ministerpräsidentin und der Landesministerinnen und Landesminister statt. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese, wird am 19. März in Malchow zu Gast sein.

„Ich möchte über wichtige Themen unseres Ministeriums informieren, vor allem jedoch in den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Region treten“, erklärte Drese im Vorfeld.

Im Mittelpunkt des Bürgerdialogs stehen Themen wie die die medizinische Versorgung, die Gestaltung einer zukunftsfesten Pflege, das Ehrenamt, die Kinder- und Jugendbeteiligung und der Sport.

„All das sind Bereiche, die den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berühren und bei denen es seit Beginn der Legislatur einige Veränderungen gegeben hat“, so die Ministerin. Dazu gehöre die Gründung des Pakts für Pflege, das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, aber auch die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung oder der Runde Tisch gegen Einsamkeit im Alter.

Mit Malchow sei vom Sozialministerium zudem bewusst ein Veranstaltungsort fernab der größeren Städte gewählt worden, so Drese. „Denn die Realitäten im ländlichen Raum sind oft andere, als im städtischen Bereich“, hob sie hervor.

„Ich freue mich auf eine offene Diskussion. Selbstverständlich können dabei auch Fragen aus anderen Bereichen des Ministeriums gestellt werden“, so Drese.

Das Bürgerforum mit Ministerin Drese findet am 19. März um 18 Uhr in der Werleburg Malchow (Bahnhofstraße 5, 17213 Malchow) statt. Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden.

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter https://t1p.de/AnmeldungLRVO oder per E-Mail an pressestelle@sm.mv-regierung.de gebeten.

Drese: „Ich bin mir sicher: Wir werden einen spannenden und erkenntnisreichen Abend verbringen. Ich freue mich auf Ihr Kommen!“

Neues Kartoffellager in Züssow

Aßmann: Kartoffellager Züssow stärkt Branche in gesamter Region

Züssow – Es ist das neue Herz der Kartoffelproduktion in Vorpommern: Das neue Kartoffellager in Züssow bei Greifswald. Bei der Präsentation des Neubaus durch das Kartoffelzuchtunternehmen Solana betont Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann dessen Bedeutung für die Region:

 „Die Investition in das neue Kartoffellager war aus mehreren Gründen eine sehr richtige Entscheidung. Das Unternehmen kann jetzt nicht nur eine bessere Qualität bei der Lagerung der Pflanzkartoffeln sicherstellen, sondern stärkt damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe.

Die Kartoffelzucht spielt in unserem Bundesland eine ganz besondere Rolle. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit seinen geschlossenen Anbaugebieten, den Gesundlagen, über hervorragende Voraussetzungen für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln. Dieser Standortvorteil für MV als Exportland für Pflanzkartoffeln wird mit der Halle weiter ausgebaut.“

 Als Gesundlagen werden Vermehrungsgebiete bezeichnet, die sich besonders für eine Pflanzkartoffelerzeugung eignen. Durch die vergleichsweise geringe Jahresmitteltemperatur und die häufigere Luftbewegung durch die Nähe zur Ostsee wird ein geringer Befall der Bestände mit Viren übertragenden Blattläusen garantiert. Von den 17 europäischen Schutzgebieten in MV befinden sich 5 hier in unmittelbarer Umgebung im Amt Züssow, dazu gehören Ranzin, Lüssow, Oldenburg, Griebow und Glödenhof. Weitere 8 Schutzgebiete befinden sich im Umkreis von 30 km umringt von Gesundlagen.

Weiter sagt die Staatssekretärin: „Ich bin froh, dass das Unternehmen diesen Schritt gegangen ist und wir es dabei unterstützen konnten. Profitieren werden davon nicht nur die Betreibenden selbst, sondern die ganze Region: Die benachbarten Landwirtschaftsbetriebe, die weiterverarbeitende Industrie und letztlich auch die Menschen vor Ort“, so Aßmann.

Der Betriebsbereich Sortierung wurde automatisiert und in der „alten“ Halle aufgestellt. Statistische Auswertungen sind nun möglich, wie Knollen zählen und Leistungen dokumentieren. Des Weiteren werden Qualitätsparameter und Größenverteilung der Fraktionen ermittelt.

Neben der Sortieranlage erfolgt die Abpackung der BigPacks und Sackbefüllung. Angrenzend an die ursprüngliche wurde eine weitere Halle gebaut, die rund 3.200 qm² umfasst. Die Verladung war immer eine Herausforderung. Sie wird nun deutlich effektiver.

Die alte Elektrik wurde zurückgebaut und durch eine moderne ersetzt. Durch den Umbau wurden zudem ca. 1.000 qm² gewonnen.

Vor den Baumaßnahmen konnten 70 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden. Um dem Klimawandel und dadurch bedingte kontinuierliche Erwärmung Rechnung zu tragen und zur Qualitätssicherung, können mit dem neuen Lüftungskonzept plus Investition in Kühlung 100 Prozent der Kartoffeln gekühlt werden.

Von den rund 6 Millionen Euro Baukosten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über die Marktstrukturverbesserungsrichtlinie etwa 1,5 Millionen Euro beigesteuert.

Landesregierung vor Ort

Finanzminister Dr. Heiko Geue lädt zum Bürgerdialog nach Ludwigslust ins Zebef

Ludwigslust – Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Landesregierung vor Ort“ lädt Finanzminister Dr. Heiko Geue interessierte Bürgerinnen und Bürger am kommenden Dienstag, den 19. März 2024 zu einem Bürgerdialog nach Ludwigslust ein. Unter dem Titel „Staatsmodernisierung und Reform der Schuldenbremse“ wird es einenDialog mit den Anwesenden geben.

„Gegenwärtig wird viel über die Reform der Schuldenbremse diskutiert. Ich habe dazu eine klare Haltung: keine Reform der Schuldenbremse ohne Staatsmodernisierung. Es darf nicht passieren, dass Bürokratie auch noch mit Schulden finanziert wird.

Im Spannungsdreieck zwischen Geld, Fachkräften und Vorschriften sind nur Geld und Fachkräfte knapp. Vorschriften dagegen nicht. Dies müssen wir ändern, sonst verliert der Staat auf Dauer seine Handlungsfähigkeit und die Bürger ihre Nerven. Und wir sollten endlich weg kommen von der ständigen Frage, wieviel Geld wir in Maßnahmen stecken. Was wollen wir erreichen, was soll dabei herauskommen? Das sollten die handlungsleitenden Fragen sein.

Staatsmodernisierung und Reform der Schuldenbremse sollten zwei Seiten einer Medaille sein. Hierüber möchte ich gerne mit Ihnen diskutieren.“ sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 19.03.2024 von 16 bis 17:30 Uhr im Zebef e.V., Alexandrinenplatz 1, 19288 Ludwigslust statt.

Es wird um eine Anmeldung zur Veranstaltung bis Montag, den 18.03.2024, unter www.regierung-mv.de/buergerforum gebeten.

Vorbereitungen für „Aqua-Kitas“ beginnen

Oldenburg: Kindertageseinrichtungen unterstützen, damit Kinder später das Schwimmen angstfrei lernen

Schwerin – Die ersten Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die sich an dem Modellprojekt „Aqua-Kitas“ beteiligen wollen, beginnen mit den Vorbereitungen. Voraussetzung für eine Förderung des Landes ist geschultes pädagogisches Personal. Neun Einrichtungen haben sich für die erste Ausbildungwelle im April 2024 angemeldet. Das Land bietet in Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt eine entsprechende Qualifizierung an, in der sich Erzieherinnen und Erzieher zu Assistenzschwimmlehrerinnen und Assistenzschwimmlehrern ausbilden lassen können.

„Wenn Kinder möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, fällt ihnen das Schwimmenlernen leichter. Das zeigen die Erfahrungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Eltern haben hier eine große Verantwortung. Schon früh können sie Kinder an das Wasser gewöhnen. Kindertageseinrichtungen können unterstützen, damit Kinder später das Schwimmen angstfrei lernen. Pädagogische Fachkräfte müssen dafür qualifiziert werden. Genau hier setzen die Schulungen an“, so Oldenburg.

Die Stiftung Deutschland Schwimmt bereitet Fachkräfte in einer 30-stündigen Online-Schulung auf diese Aufgabe vor. Die Kurse umfassen 20 Theorieeinheiten via Lehrbriefe per Zoom. Zusätzlich absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Praxistag, um das theoretische Wissen umzusetzen. Im Anschluss erhalten sie ein Zertifikat „geprüfte/r Schwimmlehrer/in BASIS“ des Deutschen Schwimmverbandes. Die Ausbildungskosten übernimmt die Stiftung Deutschland Schwimmt. Für die pädagogischen Fachkräfte ist die Teilnahme damit kostenlos.

Nach der Ausbildung können die Assistenzschwimmlehrerinnen und Assistenzschwimmlehrer eine Hospitation bei einem ortsansässigen Schwimmkursanbieter (Schwimmverein, Schwimmschule oder der DLRG) absolvieren, um das erworbene Fachwissen umzusetzen.

Ziel des Modellprojektes „Aqua-Kitas“ ist es, möglichst viele Kindergartenkinder an das Element Wasser heranzuführen und ihnen eine leichtere Schwimmfähigkeit zu ermöglichen. Das Land stellt pro Jahr 15.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind für bis zu zehn Einrichtungen vorgesehen, die mit jeweils 1.500 Euro gefördert werden können. Derzeit erarbeitet das Bildungsministerium die Fördergrundsätze und die Regelungen für das Zuwendungsverfahren.

„Im Badeparadies Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen Seen und der Ostsee ist es überlebenswichtig, dass viele Kinder möglichst früh schwimmen können“, betonte die Bildungsministerin. „Mit dem Modellprojekt unterstützten wir Kindertageseinrichtungen, die Kindern diese Fähigkeit vermitteln und leisten eine Anschubfinanzierung, damit die Kitas Wassergewöhnungskurse anbieten können“, so Oldenburg.

Förderbescheide für Amt Züssow

Züssow – Staatssekretärin Elisabeth Aßmann, zuständig für die ländliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Züssow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) stellvertretend für Minister Dr. Till Backhaus zehn Zuwendungsbescheide nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) übergeben. Neben mehreren Maßnahmen für den Straßenbau sind auch Zuwendungen für Kitas und Schulen dabei.

„Ich freue mich, dass mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet, Freizeitangebote geschaffen und die Lernbedingungen verbessert werden. Die Förderungen für Kitas und Schulen sind da von besonderer Bedeutung. Auf diese Weise werden Grundversorgungseinrichtungen in den Gemeinden erhalten. Das stärkt den ländlichen Raum insgesamt, weil der Abwanderung junger Familien entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt wird.

Außerdem ist die Verbesserung der räumlichen, materiellen und sozialen Rahmenbedingungen ein entscheidender Faktor für eine altersgerechte Bildung und Betreuung der Kinder. Das wirkt sich auch positiv auf die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte und Erzieherinnen aus“, sagte Aßmann. Insgesamt gab es zwischen 2015 und 2023 im Amtsbereich Züssow 52 Fördervorhaben, die mit rund 11,6 Millionen Euro unterstützt wurden. Das ermöglichte Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 16,4 Millionen Euro.

 Die geförderten Projekte im Einzelnen: 

  1. Gehwegsanierung und Errichtung einer Wendeschleife
    in der Gemeinde Gribow

Gesamtinvestition:                 685.572,46 €

Zuwendung ILERL M-V:        617.015,21 €

Eigenanteil Gemeinde:             68.557,25 €

  1. Straßenbau Anliegerstraße im OT Buggow/Gemeinde Rubkow

Gesamtinvestition:                 263.846,05 €

Zuwendung ILERL M-V:        237.461,44 €

Eigenanteil Gemeinde:             26.384,61 €

 

  1. Ausbau Straßenabschnitt Moeckow (Dorfstraße)  Gemeinde Karlsburg

Gesamtinvestition:                 350.815,83 €

Zuwendung ILERL M-V:       315.734,24 €

Eigenanteil Gemeinde:             35.081,59 €

 

  1. Erweiterung der Peenetalschule Gützkow durch Containerbau

Gesamtinvestition:                 350.000,00 €

Zuwendung ILERL M-V:       262.500,00 €

Eigenanteil Gemeinde:             87.500,00 €

 

  1. Neugestaltung des Schulhofes Peenetalschule Gützkow

Gesamtinvestition:                 389.741,67 €

Zuwendung ILERL M-V:      292.306,25 €

Eigenanteil Gemeinde:             97.435,42 €

 

  1. Sanierung der Kita in Klein Bünzow

Gesamtinvestition:                 500.000,00 €

Zuwendung ILERL M-V:       375.000,00 €

Eigenanteil Gemeinde:           125.000,00 €

 

  1. Erweiterung der Grundschule Züssow durch Containerbau

Gesamtinvestition:                 350.000,00 €

Zuwendung ILERL M-V:       262.500,00 €

Eigenanteil Gemeinde:             87.500,00 €

 

  1. Kellersanierung Grundschule Züssow

Gesamtinvestition:                 879.738,48 €

Zuwendung ILERL M-V:       659.803,86 €

Eigenanteil Gemeinde:           219.934,62 €

 

  1. Sanierung der Horträume und Außenanlagen im Haus
    der Gemeinde in Karlsburg

Gesamtinvestition:                 100.000,00 €

Zuwendung ILERL M-V:         75.000,00 €

Eigenanteil Gemeinde:             25.000,00 €

 

  1. Sanierung der Kapelle im OT Kuntzow/Gemeinde Bandelin

Gesamtinvestition:                 330.785,51 €

Zuwendung ILERL M-V:      248.089,14 €

Fremdmittel:                               7000,00 € (Denkmalpflege)

Eigenanteil Gemeinde:           75.696,38 €

Krebs vorbeugen statt nachsehen

Projekt zur Aufklärung über Krebsprävention in Schulen gestartet

Auf dem Campus der Universitätsmedizin Rostock fand heuteg die Auftaktveranstaltung des Projekts „Krebs vorbeugen statt nachsehen“ zur Aufklärung über Krebsprävention an Schulen statt. Initiiert wird die Veranstaltungsreihe vom Comprehensive Cancer (CCC-MV). Staatssekretärin Sylvia Grimm begrüßte die rund 150 teilnehmenden Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Grimm machte deutlich, dass das Risiko, an Krebs zu erkranken, nachweislich mit dem persönlichen Lebensstil zusammenhängt: „Eine Krebserkrankung entsteht nicht von heute auf morgen. Sie wird begünstigt durch Faktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen. Es gibt also so einige Dinge, die man tun kann, um das Krebsrisiko zu senken.“

Einen thematischen Schwerpunkt haben die veranstaltenden Medizinerinnen und Mediziner des CCC-MV für die erste Veranstaltung im Rahmen des Projekts auf das Rauchen gelegt. „Rund ein Drittel aller Krebserkrankungen geht vermutlich auf das Konto von Tabakrauch. Raucher haben gegenüber Nichtrauchern ein doppelt so hohes Risiko, an Krebs zu sterben“, erklärte Grimm dazu. Die Veranstaltung biete die wichtige Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, sich unter der Überschrift „Nichtrauchen ist cool“ ausführlich zu den Krebsrisiken, die von Tabakkonsum ausgehen, zu informieren, so Grimm weiter.

Insgesamt sollen in diesem Jahr zwei Aktionswochen im März und September für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die Veranstaltungen richten sich gezielt an die Klassenstufen 7 und 8. In den angesetzten 2,5 Stunden lernen die Jugendlichen, wie Krebs durch Rauchen entsteht und erfahren aus Patientensicht was es bedeutet, süchtig zu sein und daraufhin zu erkranken. „Je besser junge Menschen über das Thema Krebsprävention Bescheid wissen, desto mehr können sie sich und ihre Familien schützen, indem sie sie an ihrem Wissen teilhaben lassen“, hob Grimm hervor.

Das CCC-MV hat angekündigt, neben der laufenden Aktionswoche im März und der kommenden im September weitere Veranstaltungen und neue Themenschwerpunkte vorbereiten zu wollen.

Das CCC-MV ist das erste gemeinsame onkologische Zentrum der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land unterstützte den Aufbau des Zentrums mit 2,5 Millionen Euro.