Menü Schließen

Monat: August 2024

Hilfen für Kinder

Land baut Hilfen für Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern weiter aus / Antragsverfahren für neue Projekte gestartet

Schwerin – Kinder und Jugendliche, die in psychisch oder suchtbelasteten Familien aufwachsen, sind keine Einzelfälle. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern gehen Schätzungen von rund 73.000 Betroffenen aus. Um sie besser zu unterstützen, hat das Sozialministerium zuletzt das Projekt KipsFam (Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) ins Leben gerufen. Nach der Etablierung einer KipsFam-Landesfachstelle und regionalen Anlaufpunkten im vergangenen Jahr können ab sofort auch lokale Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden.

„Wenn Eltern psychisch belastet oder suchterkrankt sind, ist der Alltag ihrer Kinder oft von Unsicherheit, Angst und Instabilität geprägt. Nicht selten müssen sie früh Aufgaben der Eltern übernehmen, müssen für sich selbst oder teils auch ihre Geschwister sorgen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese. „Diese Situation ist für Kinder und Jugendliche natürlich belastend und äußerst schwer zu navigieren. Mit den Angeboten des KipsFam-Projektes wollen wir die betroffenen Familien deshalb noch besser auffangen“, hob die Ministerin hervor.

KipsFam solle nun zusätzlich durch lokale Projekte und Maßnahmen ergänzt werden, die mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden können. „Vereine, Verbände, aber auch Landkreise, Kommunen und jede weitere juristische Person mit Verbindung zur Zielgruppe können sich hierfür bewerben“, betonte Drese. Wünschenswert seien zum Beispiel Projektideen zu niedrigschwelligen Hilfen, zu Selbsthilfe- und Präventionsprojekten. Auch Kooperationsprojekte seien möglich, unterstrich die Ministerin.

„Wenn beispielsweise die Eltern in psychiatrischer Behandlung sind, kann eine projektbasierte Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern dafür sorgen, dass auch die Bedarfe der Jüngsten automatisch mit aufgefangen werden“, so Drese.

Eine Bewerbung ist im laufenden Verfahren ohne Abgabefrist möglich. Alle Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/ESF/ und der Überschrift „Soziale Integration“.

Drese: „Die Förderrichtlinie lässt viel Spielraum für kreative Ansätze und neue Konzepte. Ich möchte potentielle Träger und Interessierte deshalb dazu aufrufen, sich mit den Fördergegebenheiten bekannt zu machen und ihre Ideen einzubringen.“

Landesweite Trauerbeflaggung

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel ordnet am Sonntag, 1. September 2024, Trauerbeflaggung für die Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an. Anlass ist die in der Stadt Solingen stattfindende Trauerfeier zum Gedenken an die Opfer der Gewalttat vom 23. August 2024.

„Wir trauern gemeinsam um die Toten dieses schrecklichen Anschlages und wünschen den Verletzten, die zum Glück mittlerweile stabil sind, viel Kraft in den kommenden Tagen und Wochen, denn dieses Erlebnis wird sie noch langfristig verfolgen.

Und wir werden das auch nicht vergessen. Diese furchtbare Tat hat nicht nur die Stadt Solingen und das Land Nordrhein-Westfalen zutiefst erschüttert, sondern uns alle – wir wurden alle mitten ins Herz getroffen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

„Meine Gedanken sind auch bei allen Angehörigen der Opfer sowie bei den vielen Helferinnen und Helfern sowie den Einsatzkräften, die in einer schwierigen Situation großes Herz und Engagement gezeigt haben, um Menschenleben zu retten.

Vielen Dank für Ihren Einsatz! Ich kann mir nur ansatzweise vorstellen, was das Erlebte mit Ihnen macht und womöglich noch in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten bewirken wird. Das wird Sie viel Kraft kosten, aber dabei werden Sie nicht allein sein.

Sie haben nach diesem unvorstellbaren Anschlag einen tollen Zusammenhalt bewiesen, jetzt ist es an uns, die Gesellschaft zusammenzuhalten und den Terroristen, die nur Angst und Hass sähen wollen, nicht das Feld zu überlassen.“

Arbeitsmarkt im August 2024

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt bekommt weiter die Folgen der wirtschaftlichen Stagnation zu spüren. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben in der Sommerpause weiter zugenommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: +63.000 auf 2.872.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Aufgrund der anhaltenden Sommerpause ist die Arbeitslosigkeit im August 2024 um 63.000 auf 2.872.000 gestiegen. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem August des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 8.000 gestiegen. Sie lag im August 2024 bei 3.617.000, 136.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 40.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 232.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 215.000 im Mai und 223.000 im April.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 4.000 gestiegen. Mit 46,19 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 155.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Mai auf Juni 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 9.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juni um 143.000 auf 34,85 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,67 Millionen Personen hatten im Juni 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 69.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,25 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im August waren 699.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im August 2024 um 1 Punkt auf 106 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

925.000 Personen erhielten im August 2024 Arbeitslosengeld, 109.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im August bei 4.017.000. Gegenüber August 2023 war dies ein Anstieg um 72.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis August 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 418.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im August noch 82.000 weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 502.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 25.000 weniger als vor einem Jahr. 158.000 waren von diesen noch unbesetzt.

Bis zum Ende des Berichtsjahres am 30.09.2024 ist der Ausbildungsmarkt noch in Bewegung. Vor allem die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und der Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz oder Alternative werden sich noch verringern.

Trainingsort für Jagdhunde

Schwarzwildgatter eröffnet

Hohenbarnekow – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus das Schwarzwildgatter in Hohenbarnekow (Landkreis Vorpommern-Rügen) wiedereröffnet. Das ca. fünf Hektar große Gatter befindet sich im Landschaftsschutzbiet Hellberge, einem der ältesten Landschaftsschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Sturmschäden, erhöhte Sicherheitsanforderungen mit Blick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest haben die Baumaßnahmen notwendig gemacht.

„Ich freue mich sehr, dass das Schwarzwildgatter nach anderthalbjähriger Bauzeit wieder voll funktionsfähig ist und den neuesten Standards entspricht. Dieser Ort hat eine große Bedeutung für die Schwarzwildbejagung und somit für die Seuchenprävention und -bekämpfung. Unerlässlich sind dabei gut ausgebildete und im Umgang mit dem wehrhaften Schwarzwild erfahrene Jagdhunde. Ein Schwarzwildgatter bietet dem Hundeführer die Möglichkeit, seinen treuen Begleiter auf seine nicht ungefährliche Aufgabe vorzubereiten und damit den Hund vor möglichen Verletzungen bei der tatsächlichen Jagd zu schützen.

Der Hundeführer lernt, wie sich sein Jagdhund am Schwarzwild verhält und kann dessen jagdlichen Einsatz so steuern, dass er effizient jagt, ohne selbst zu Schaden zu kommen. Die Hunde werden gezielt für die Schwarzwildjagd eingearbeitet. Sie erlernen hier unter anderem das Suchen, Finden, Folgen, in Bewegung bringen und Laut geben. Der Hundeführer kann somit den jagdlichen Einsatz besser steuern“, sagte Backhaus.

Seit der Ersteröffnung im Jahr 2013 haben rund 2.800 Hunde an mehr als 3.500 Übungen teilgenommen. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Euro aus der Jagdabgabe für die laufenden Betriebskosten des Gatters an den Landesjagdverband ausgezahlt. Nimmt man die Kosten für die Errichtung und den Neubau hinzu, wurden circa 310.000 Euro zur Verfügung gestellt.

„Besonders danke ich dem Ehepaar Steffenhagen, das seit mehr als zehn Jahren das Gatter ehrenamtlich betreibt. Zum Team gehören außerdem Mario Freitag, Marco Dettmann und Frank Hase. Ohne sie wäre das hier nicht möglich. Ich hoffe sehr, dass das Schwarzwildgatter noch eine lange Zukunft vor sich hat und künftig von Wetterquerelen verschont bleibt“, ergänzte der Minister.

M-V startet ins Schuljahr 2024/2025

Oldenburg: Allen Kindern und Jugendlichen viel Erfolg im neuen Schuljahr

Schwerin – Am Montag, 2. September 2024, starten 164.200 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr.

„Der letzte Tag der Sommerferien steht vor der Tür und am Montag klingelt wieder pünktlich der Wecker“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich wünsche allen Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten an den Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr. Ich hoffe, dass alle eine schöne Ferienzeit hatten und motiviert in die Schule kommen. Allen Kindern und Jugendlichen wünsche ich viel Glück und Erfolg, dass sie Freude am Lernen haben und sie ihre gesteckten Ziele umsetzen können“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 werden 14.500 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 30.600 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase, die die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst. „Die Erstklässlerinnen und Erstklässler können den ersten Schultag kaum erwarten. Sie werden bald Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, ihre Lehrerin oder ihren Lehrer kennenlernen, neue Freundinnen und Freunde finden und eine neue Gemeinschaft bilden. Ich wünsche auch ihnen einen guten Start in diesen aufregenden Lebensabschnitt und viel Erfolg in der gesamten Schulzeit“, sagte die Bildungsministerin.

Die 36.400 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft starten ebenfalls am Montag, 2. September 2024, ins neue Schuljahr.

„Die Jugendlichen bereiten sich in vollzeitschulischen Bildungsgängen auf den Berufsstart vor oder sie verknüpfen in der Berufsschule die Theorie mit dem praktischen Wissen aus den Betrieben. Dabei wünsche ich ihnen viel Erfolg. Nach Abschluss ihrer Ausbildung stehen ihnen viele Wege offen, weil viele Einrichtungen und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gut ausgebildete Fachkräfte suchen“, betonte die Bildungsministerin.

Neuerungen und Schwerpunkte im Schuljahr 2024/2025

  • Mit diesem Schuljahr zieht sich ein Leseband durch alle Jahrgangsstufen der Grundschule. Den Kindern stehen an jedem Schultag 20 Minuten zur Verfügung, um das Lesen zu üben. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Die Lehrkräfte wurden beim diesjährigen Grundschultag sowie in Fortbildungen auf die Einführung des Lesebandes vorbereitet. Ziel ist es, dass alle Kinder so flüssig lesen können, dass sie keine Schwierigkeiten haben, altersangemessene Texte zu lesen und zu verstehen.
  • Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Grundlage dafür sind neue Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen. In der Grundschule steht ab diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik zur Verfügung. Außerdem stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien verbindlich ab dem Schuljahr 2025/2026. Dennoch können die Schulen bereits in diesem Schuljahr nach den neuen Stundentafeln arbeiten.
  • Mit dem Startchancen-Programm werden über einen Zeitraum von 10 Jahren benachteiligte Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und beruflichen Schulen besonders unterstützt. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 72 Schulen an 70 Schulstandorten vom Bund-Länder-Programm. Mit den Finanzmitteln können die Schulen ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen. Das Land erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel.
  • Das Land stellt die Berufliche Orientierung an den Schulen Schritt für Schritt neu auf. Ein Schwerpunkt des neuen Konzeptes, das zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich wird, ist u. a. die Arbeit von Schülerfirmen. Hierzu steht den Schulen bereits heute eine Handreichung zur Gründung und zum Betrieb von Schülerfirmen zur Verfügung. Ziel ist es, die Zahl der Schülerfirmen zu erhöhen. Vor der Corona-Pandemie gab es noch 85 Schülerfirmen. Aktuell sind es rund 30, die vor allem in den Branchen Merchandising, Ernährung, Lebensmittelproduktion und IT aktiv sind. Seit dem vergangenen Jahr finanziert das Land die Stelle einer Landeskoordinatorin für Schülerfirmen.
  • Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Das Land hat dazu gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden dient als Handlungsempfehlung, mit dem die Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung in einem zweijährigen Modellvorhaben eigenständig umsetzen können. Das zweijährige Modellvorhaben soll ab dem kommenden Schuljahr an den ersten 50 Schulen freiwillig eingeführt werden. Die Teilnahme von weiteren Schulen ist möglich.
  • Nach den großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gehören Angebote des Ganztägigen Lernens wieder zum gewohnten Schulalltag. Daueraufgabe bleibt es, die Angebote auch durch externe Kooperationspartner gestalten zu lassen. Externe Partner zeigen ein wachsendes Interesse, den Schulen Angebote zu unterbreiten. Die Kooperationsdatenbank der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ führt beide Seiten zusammen. Im Schuljahr 2024/2025 sind 350 öffentliche allgemein bildende Schulen ganztägig organisiert und machen ihren Schülerinnen und Schülern Ganztagsangebote.
  • Die Digitale Landesschule baut Schritt für Schritt ihre Angebote aus. Der Unterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Unterricht oder in den Vorklassen sowie in den Berufsvorbereitungsklassen wird auf Basis der Bildungskonzeption im September 2024 erweitert und vertieft. Schon heute gibt es zweimal täglich jeweils drei synchrone Unterrichtsangebote für geflüchtete Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an weiterführenden Schulen und in BVJA-Klassen im Umfang einer Doppelstunde. Bei diesem Videounterricht ist eine direkte Kommunikation zwischen Schülerinnen, Schülern und der Lehrkraft möglich. Das Selbstlernangebot zur Vorbereitung auf das Mathematik-Abitur wird im neuen Schuljahr erneut angepasst. Im Schuljahr 2024/2025 soll auch der Start des beruflichen Teils der Digitalen Landesschule erfolgen. In der ersten Ausbaustufe wird eine Plattform zum Austausch und zur Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und Unterrichtskonzepten zur Verfügung stehen.

Land unterstützt Schulträger beim Schulbau 

Das Land und die Kommunen setzen die Schulbauoffensive fort. Im Jahr 2024 erfolgt(e) die Fertigstellung von mehr als 40 Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von rund 200 Millionen Euro und einem Fördervolumen von ca. 102 Millionen Euro. Außerdem sollen in diesem Jahr 24 Schulbaumaßnahmen mit Gesamtkosten von rund 150 Millionen Euro und einem Fördervolumen von ca. 88 Millionen Euro begonnen werden.  

Beispiele für Schulbauvorhaben, die im Jahr 2024 fertiggestellt wurden bzw. werden 

Landeshauptstadt Schwerin

Sanierung der Schule „Campus am Turm“ – Gesamtkosten: 12,1 Millionen Euro, Förderbetrag: 5,2 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3,5 Jahre  

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Ersatzneubau der Regionalen Schule mit Grundschule „Europaschule“ in Hagenow – Gesamtkosten: 22,5 Millionen Euro, Förderbetrag: 8,9 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre  

Landkreis Vorpommern-Rügen

Erweiterungsbau und Neugestaltung der Außenanlagen der Regionalen Schule „Robert Koch“ in Grimmen – Gesamtkosten: 9,3 Millionen Euro, Förderbetrag: 7,8 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre  

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule „Pestalozzi“ in Demmin – Gesamtkosten: 14,2 Millionen Euro, Förderbetrag: 8,5 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 3 Jahre

Beispiele für Schulbauvorhaben, die im Jahr 2024 beginnen 

Landkreis Rostock

Neubau Regionale Schule „Käthe-Kollwitz“ in Bützow – Gesamtkosten: 30,3 Millionen Euro, Förderbetrag: 16,3 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Sanierung und Umbau der Integrierten Gesamtschule „Walter Karbe“ in Neustrelitz zur Schule mit spezifischer Kompetenz – Gesamtkosten: 4,4 Millionen Euro, Förderbetrag: 3,1 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Modernisierung des Bestandsgebäudes Haus 3 des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz-Reuter“ in Dömitz – Gesamtkosten: 6,4 Millionen Euro, Förderbetrag: 1,7 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 2 Jahre  

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Umbau, Inklusionsanpassungsmaßnahmen und Feuchtsanierung des Hauses 4 der Regionalen Schule „Ehm Welk“ in Ueckermünde – Gesamtkosten: 3,8 Millionen Euro, Förderbetrag: 2,9 Millionen Euro, Bauzeit: ca. 1,5 Jahre

Von 2024 bis 2027 werden über das Konjunkturprogramm „Schulbau“ zusätzlich 400 Millionen Euro für Schulneubauten oder Schulsanierungen eingesetzt – 100 Millionen Euro aus Landes-, 300 Millionen Euro aus kommunalen Mitteln. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich bereit. Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich dazu. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Deutschen Umweltpreis vergeben

Backhaus gratuliert Franziska Tanneberger zum Deutschen Umweltpreis

Schwerin – Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geht in diesem Jahr an eine der weltweit einflussreichsten Forschenden zu Mooren und deren Rolle für Klima und Biodiversität: Mit Freude hat Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus die Entscheidung zur Kenntnis genommen:

„Ich gratuliere Dr. Tanneberger von Herzen. Uns verbindet seit Jahren eine enge Zusammenarbeit. Sie gilt zu Recht als treibende Kraft bei der Revitalisierung von Mooren und als Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft. Ihr Engagement und Ihre Kompetenz haben mich immer wieder beeindruckt. Sie ist eine würdige Preisträgerin.“

Die Leiterin des Greifswald Moor Centrum (GMC) in Mecklenburg-Vorpommern teilt sich die mit insgesamt 500.000 Euro dotierte Auszeichnung mit Diplom-Ingenieur Thomas Speidel. Der Geschäftsführer hat mit seinem Betrieb ads-tec Energy  in Nürtingen bei Stuttgart Pionierarbeit beim Schnellladen für Elektro-Fahrzeuge geleistet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreicht den Deutschen Umweltpreis der DBU an beide Persönlichkeiten am 27. Oktober in Mainz.

Nasse Moore sind wahre Multitalente

Tanneberger setzt sich leidenschaftlich für wahre Multitalente ein. „Nasse Moore haben eine wichtige Bedeutung als natürliche Kohlenstoffsenken und Wasserspeicher sowie für die Lebensvielfalt und die Regulierung des Nährstoffhaushalts“, sagt sie. „Die Wiedervernässung und der Schutz von Mooren ist für uns und das Leben auf der Erde von existentieller Bedeutung. Beides ist besonders für den Klimaschutz unentbehrlich“, sagt DBU-Generalsekretär Alexander Bonde.

„Franziska Tanneberger hat es als exzellente und weltweit hoch anerkannte Moorforscherin durch unermüdlichen Einsatz mit ihrem Team geschafft, die Bedeutung von Moorschutz und Wiedervernässung für eine lebenswerte Zukunft national und international in politischen Entscheidungsprozessen zu platzieren.“ Der DBU-Generalsekretär verweist dabei auf Tannebergers wichtigen Beiträge zu Weltklimakonferenzen, zum Weltbiodiversitätsrat, zur Arbeit der Ramsar-Konvention und zur Agrarpolitik der Europäischen Union.

Maßgeblich beteiligt war sie an der Entwicklung des europäischen Kapitels des Global Peatlands Assessment, des ersten weltweiten Zustandsberichts über Moore, herausgegeben vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep). Zudem hat sie an der globalen Moorkarte (The Global Peatlands Map 2.0), dem politisch einflussreichen Mooratlas sowie der Stellungnahme zur Revitalisierung von Mooren und Auen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina mitgewirkt.

Die zweifache Mutter leitet zusammen mit Dr. Greta Gaudig seit 2015 das GMC. Es ist eine Kooperation von Universität Greifswald, Michael Succow Stiftung und dem Verein „Duene“. Etwa 100 Menschen arbeiten am GMC kooperativ und kreativ an der Schnittstelle von Forschung, Politik und Praxis zum Thema Moor.

Historisch bedingte Herkulesaufgabe

Moore speichern immens viel Kohlenstoff und sind Klimaschützer erster Güte, weil sie klimaschädliches Treibhausgas (THG) binden. Mit ihnen ist heute in Deutschland historisch bedingt jedoch eine Herkulesaufgabe verbunden, denn ab dem 18. und 19. Jahrhundert wurden Moore für die Nutzung flächendeckend entwässert. Das Problem: Aus trockenen Mooren entweichen massenhaft Klimagase. Weltweit emittieren diese künstlich trockengelegten Flächen pro Jahr etwa zwei Milliarden Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente.

Das entspricht vier Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen. Moor-Entwässerung trägt somit deutlich zur Erderwärmung bei – mehr als die direkten Emissionen des globalen Flugverkehrs. In Deutschland sind es sieben Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern sogar 40 Prozent des THG-Ausstoßes. Tanneberger: „Um diese Emissionen zu mindern, ist der einzig sinnvolle Weg, die Entwässerung der Moore zu beenden.“

Schutz und Nutzung von Mooren kein Widerspruch

Mit ihrem ganzheitlich interdisziplinären Ansatz forscht die habilitierte und an der Universität Greifswald lehrende Wissenschaftlerin zu Vegetation, Treibhausgasen, Torfbildung und Artenvielfalt in wiedervernässten Mooren. Tanneberger geht aber noch einen entscheidenden Schritt weiter. „Auch das Bewirtschaften von nassen Mooren ist Teil ihrer Arbeit. Moorschutz und Moornutzung sind für Franziska Tanneberger kein Widerspruch“, sagt Bonde.

„Sie setzt sich engagiert für eine neue Form der Nutzung nasser Moore ein, die einerseits Klima und Biodiversität schont – zugleich aber auch finanziellen Ertrag bringt“, so der DBU-Generalsekretär. Diese Arbeit verlangt Bonde zufolge viel Verständnis, Dialog und Akzeptanz sowie neue Wege, Mut und Experimentierfreudigkeit. „Tanneberger schafft es mit ihrer freundlichen, überzeugenden und durchaus hartnäckigen Art, Verbündete auf allen Ebenen zu gewinnen.“

Ihr Engagement setzt sie in zahlreichen hochrangigen Gremien ein – darunter etwa der Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz. Mindestens ebenso wichtig: „Seit vielen Jahren ist sie im Dialog mit Landwirtinnen und Landwirten, oft im Moor mit Gummistiefeln und Spaten, und seit 2023 auch verstärkt mit großen Unternehmen“, sagt Bonde. Er betont damit ihre Stellung als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis.

Bonde: Anstrengungen für Moorwiedervernässung deutlich intensivieren

Der DBU-Generalsekretär erinnert daran, dass Deutschland bis 2045 und die Europäische Union (EU) bis 2050 klimaneutral sein wollen, also nicht mehr klimaschädliche Treibhausgase ausstoßen wollen als gebunden werden können: „Natürlicher Klimaschutz durch Moorwiedervernässung ist unverzichtbar, damit die Klimaziele erreicht werden.“ Was das bedeutet, beschreibt Tanneberger so: „Es müssten jährlich mindestens 50.000 Hektar Moor wieder nass werden.“

Die bisherige Bilanz ist von diesem Ziel noch weit entfernt. Laut Tanneberger wurden seit 1980 in Deutschland im Schnitt jedes Jahr etwa 2.000 Hektar Moorfläche wiedervernässt. Mit der Entwässerung geht der Verlust von Artenvielfalt einher. Der Seggenrohrsänger, ein kleiner Singvogel und Moor-Spezialist, über den Tanneberger ihre Doktorarbeit geschrieben hat, ist seit diesem Jahr in Deutschland ausgestorben. Bonde: „Die Anstrengungen für die Moorwiedervernässung müssen deutlich intensiviert und beschleunigt werden.“

33. Mela in Vorbereitung

Spiegel einer stabilen und erfolgreichen Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – „Auch wenn die Landwirte aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen mit höheren Erträgen gerechnet haben, gibt es zumindest in MV eine durchschnittliche Ernte, die zwar nicht an das Spitzenergebnis aus 2022 anknüpft, aber dennoch über den 5 jährigen Durchschnitt liegt. Damit unterscheiden wir uns von der Mehrzahl der anderen Bundesländer“, erklärt der Minister.

„Winterweizen und Wintergerste liegen in etwa um 3 dt/ha bzw. 5 dt/ha über dem Durchschnitt der letzten Jahre (WG 79 dt/ha – WW 78 dt/ha). Die Ernte bei Getreide ist höher als im Vorjahr, die Preise liegen aktuell jedoch um ca. 12 – 15 % unter dem Preisniveau vor einem Jahr.

Die Rapsernte wird um 3 dt/ha unter dem Durchschnitt ausfallen. Die Ursachen werden neben Schädlings- und Krankheitsbefall in der verzögerten Aussaat in 2023, Frostschäden im April dieses Jahres und vor allem in starker Vernässung der Flächen über lange Zeiträume von Herbst 2023 bis zum Frühjahr 2024 gesehen, die zum Verfaulen der Wurzeln und damit zu deutlichen Wachstumsverzögerungen führten. Ich möchte aber die negativen Aussagen zur Ernte relativieren:

Die Sommerungen liegen aufgrund der guten Wasserversorgung im Frühjahr deutlich über dem langjährigen Mittel, das gilt ebenfalls für die Leguminosen, die in den Vorjahren häufig besonders unter der Trockenheit gelitten haben. Erbsen brachten gute Erträge und ich hoffe auf einen Schub in den kommenden Jahren beim Anbau dieser Kulturen.

Auch für die Kartoffeln und die Zuckerrüben sind die Prognosen für eine überdurchschnittliche Erntemenge günstig, aber hier muss man abwarten, bis die Ernte auch tatsächlich erfolgt ist.

Nicht zuletzt sind auch die guten Erträge auf dem Grünland zu erwähnen. In den Vorjahren war bei vielen Betrieben die Futtermenge knapp und man musste Futter zukaufen. Das wird in 2024 nicht der Fall sein.

Unter dem Strich also: Kein schlechtes Erntejahr 2024. Dies umso mehr, wenn man auf einige Nachbarbundesländer wie BW oder NRW blickt, wo Starkregenereignisse und Überschwemmungen punktuell für den kompletten Verlust der Kulturen sorgten“, resümiert der Minister.

 „Die Energiewende findet im ländlichen Raum statt“, sagt Agrar und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus während des Pressegesprächs zur bevorstehenden 33. Mela in Mühlengeez. Dabei müsse M-V den Spagat schaffen, einerseits seine ehrgeizigen Klimaziele zu erfüllen und andererseits die Land- und Ernährungswirtschaft als Anker der Wirtschaft des Landes zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

„Im Mittel der letzten fünf Jahre bis 2021 haben die Landwirtschaftsbetriebe hier in etwa so viel Überschuss je Arbeitskraft erwirtschaftet wie die Landwirtschaft im Bundesdurchschnitt. Aber weniger als 28.000 € würde nicht einmal reichen, den aktuellen Mindestlohn auszuzahlen.

Durch das wirklich sehr gute Jahr 2022 hat sich das 5-jährige Mittel des Gesamtarbeitsertrags in MV auf über 35.000 €/AK erhöht (Bundesdurchschnitt 2018-22: 32.000 €, EU: 27.870 €), aber auch das ist immer noch weniger als der durchschnittliche Betrag, der je Lohnarbeitskraft aufgewandt wurde. Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel“, so Minister Backhaus.

„Es ist daher zwingend notwendig, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe weitere Einnahmequellen erschließen. Hier liegen große Chancen im Umbau zur CO2-Neutralität des Landes. Ob im Bereich der Biomasse – hier hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket angekündigt – dem Windkraftausbau oder der Photovoltaik: Landwirtschaft gepaart mit Energiewirtschaft kann die Zukunftsformel lauten.

Allein die Pachteinnahmen von Windkraftanlagen können zwischen 70.000 und 130.000 Euro pro Jahr betragen. Die Nutzungsentgelte für PVA auf Äckern sind ca. 10-fach höher als der Pachtzins für eine landwirtschaftliche Nutzung. Eine kluge Raumplanung vorausgesetzt, die gewährleistet, dass keine ertragreichen Flächen zugunsten der Energiegewinnung umgewidmet werden, kann neben der landwirtschaftlichen Urproduktion Spielräume für die Betriebe eröffnen“, so Backhaus.

„Als eine „große Enttäuschung“ wird das Ende Juni vorgestellte Agrarpaket der Ampelregierung seitens des Berufsstandes bezeichnet. Und diese Enttäuschung kann ich gut nachvollziehen. Das „Päckchen“ enthält keine substanziellen Entlastungen für die Landwirte im Nordosten Deutschland. Der Bürokratieabbau bleibt vage, parallel plant die Regierung deutliche Verschärfungen im Tier- und Pflanzenschutz sowie im Düngerecht.

Die Landwirtschaft fordert zu Recht Wettbewerbsgleichheit in der EU und eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe. Die Streichung des Agrardiesels (rund 500,- Mio. € jährlich) wird von der Bundesregierung mit der Beibehaltung der Möglichkeit der Tarifglättung (Einsparung ca. 50,- Mio. € jährlich) aufgerechnet. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind zudem von der Regelung ausgenommen (Relevanz in M-V). Das widerspricht anderslautenden Versprechungen zur Kompensation der erfolgten Streichungen“, so Backhaus.

Große Sorgen bereiten dem Minister die grassierenden Tierseuchen: „Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest belasten die Tierhaltenden Betriebe im Land zunehmend. Im laufenden Jahr 2024 wurden in MV sechs Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel amtlich festgestellt, davon zwei Ausbrüche im 2. Halbjahr 2024.

Am 07.08.2024 wurde im LK LUP der erste Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BVT-3) in MV amtlich festgestellt. Am 23.08.2024 erfolgte die erste BTV-Feststellungsmeldung im LK NWM, gestern im Landkreis Rostock. Die Blauzungenkrankheit ist inzwischen in ganz Deutschland verbreitet.

Seit dem 05.06.2024 wurde zudem ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb amtlich festgestellt. Während man gegen die Blauzungenkrankheit impfen kann – bei 17.432 Tieren, vor allem Schafen, ist das aktuell geschehen – gibt es gegen die ASP noch keinen zugelassenen Impfstoff. Hier gibt es dringenden Nachholbedarf – auch im Sinne des Tierschutzes, denn die Tiere leiden schrecklich unter der Krankheit.“

Abschließend lädt der Minister alle an der Landwirtschaft Interessierten herzlich ein, die diesjährige größte Fachausstellung für Landwirtschaft und Ernährung in MV vom 12. bis zum 15. September in Mühlengeez zu besuchen:

„Auf mittlerweile 17 ha Fläche warten 850 Aussteller aus 9 Ländern, darunter 55 Neuaussteller, auf den Austausch mit Fachleuten und interessierten Laien. Allein 250 Tieraussteller mit mehr als 800 Tieren bieten spannende Einblicke in die Tierhaltung in unserem Land. Weitere Highlights sind die Kinder-MeLa inklusive Schnitzeljagd und Berufeparcours, der MeLa-Garten, der Bauerntag, die Waldarbeitermeisterschaften und die Schau der historischen Landmaschinen und selbstverständlich die zahllosen Stände, die für das leibliche Wohl sorgen und mit regionalen Spezialitäten locken“, so Minister Backhaus.

Land erteilt Auftrag für Bezahlkarte

Land hat Zuschlag zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen.

„Den Zuschlag hat das niederländische Unternehmen ‚Yoursafe‘ erhalten. Das Zahlungsprodukt der Firma erfüllt unsere Anforderungen zur Einführung, Realisierung und Weiterentwicklung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Nun werden unsere Fachkolleginnen und –kollegen mit der Firma die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern besprechen und den Zeitplan festzurren.

Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden. Damit sind wir voll in unserem Anfang des Jahres bekannt gegebenen Zeitplan. Damit können wir aber insbesondere den immensen Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen in unserer eigenen Erstaufnahmeeinrichtung und folgend auch in den Ausländerbehörden und Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte deutlich reduzieren.“

Im Januar dieses Jahres hatte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung den Auftrag europaweit ausgeschrieben.Mecklenburg-Vorpommern strebte eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein.

„Wir als Land haben frühzeitig signalisiert, dass das in Hamburg im Rahmen eines Pilotverfahrens geübte Prozedere, dass Erwachsene, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen mit bereitgestellter Unterkunft, ärztlicher Versorgung sowie Verpflegungsangebot aufhalten, maximal 50 Euro im Monat in bar erhalten können, sorgsam beobachtet und ernsthaft auch für unser Land in Betracht gezogen wird. Und nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist auch genau dieses Pilotvorhaben bundesweiter Maßstab, an den auch wir uns halten werden“, so der Minister.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen. Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten waren selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung für die Bezahlkarte in Mecklenburg-Vorpommern.“

Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Einführung der Bezahlkarte werden die monatlich stattfindenden Bargeldauszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Flüchtlinge sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch das im Jahr 2024 absolut und in allen Lebensbereichen übliche unbare Auszahlen dieser Leistungen auf die Bezahlkarte mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, so Christian Pegel.

Der Innenminister zeigt sich in diesem Zusammenhang erneut dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, hat für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen. Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben.“