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Monat: Oktober 2024

Bundesweit vorn: Ausreichend Kita-Plätze in MV

Oldenburg: Gute Bedingungen für Familien ermöglichen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt, dass die veröffentlichen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein falsches Bild der Betreuungssituation in Mecklenburg-Vorpommern darstellen.

„In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in der Kita gebildet und gefördert werden. Mit einer Betreuungsquote von 83 Prozent der 1- bis 3-jährigen Kinder sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Damit gelingt MV, was viele andere Bundesländer noch nicht erreichen: Wir können den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen und schaffen so gute Bedingungen für Familien, ihr Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Simone Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus sind Kita und Ferienhort gebührenfrei. Eltern bezahlen keinen Cent und das wird auch zukünftig so bleiben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 seit September dieses Jahres. Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels.

Die Ministerin betonte, dass das Land in den nächsten Jahren weitere Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung ergreifen wird.

Stärkung des Marinestandortes Rostock

Rostock – In Rostock ist heute das CTF Baltic (Commander Task Force Baltic) eröffnet worden. „Ich freue mich, dass diese neue Führungsbehörde ihren Sitz in Rostock haben wird. Das ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Aufstellungszeremonie.

CTF Baltic ist ein nationales Hauptquartier mit multinationaler Beteiligung. Es soll ein martimes Lagebild erarbeiten und die Aktivitäten der Deutschen Marine in der Region mit den Verbündeten koordinieren.

Mecklenburg-Vorpommern sei mehr als andere Bundesländer mit der Bundeswehr und besonders mit der Marine verbunden. „Rund 12.600 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr seien im Land stationiert: Heer, Marine und Luftwaffe sind stark und prominent in MV vertreten.

Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und andere Dienststellen aus der Wehrverwaltung. Rostock ist Hauptsitz des Marinekommandos und die größte Marinetechnikschule in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Hinzu kommt das Marinearsenal, das Arbeitsplätze in der maritimen Industrie sichert.“

Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine habe Russland die Friedensordnung der Nachkriegszeit in Europa zerstört. „Dieser Zeitenwende müssen wir uns gemeinsam stellen: in der NATO, in der Europäischen Union, im demokratischen Ostseeraum. Wir müssen, gemeinsam mit unseren Verbündeten, alles Notwendige tun, um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung, unsere gemeinsamen europäischen Werte, zu schützen.“

Gehwegerneuerung in Dierkow

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant die Sanierung des Gehweges in der Theodor-Heuss-Straße in Dierkow. Zwischen den Hausnummern 1 und 19 sollen der Belag und die Straßenbeleuchtung erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Aufgrund des starken Wurzelwachstums der Alleebäume werden der Gehweg um etwa einen Meter in Richtung Wohnblock verlegt und die angrenzenden Stichwege zu den Hauszugängen und Straßen angepasst. Auf dem Grünstreifen wird Rasen angesät, und die Beleuchtung wird auf LED umgestellt. Auch Leerrohre für die Netzinfrastruktur werden verlegt.

Die Gehwegsanierung wird etwa eine halbe Million Euro kosten, die zu rund 90 Prozent aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bereitgestellt werden.

Reform der Pflegeversicherung

Entschließungsantrag aus MV zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat heute die Notwendigkeit einer zügigen Reform der Pflegeversicherung betont, um die pflegerische Versorgung auch in der Zukunft nachhaltig und generationengerecht sicherstellen zu können. Ein von Mecklenburg-Vorpommern initiierter und von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland miteingebrachter Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am Freitag angenommen.

„Wir brauchen eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese die Antragsinitiative. So habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben. Dazu gehörten höhere Löhne für Pflegekräfte, gestaffelte Zuschüsse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Demenzkranke.

Verbunden mit der deutlich höheren Zahl an Pflegebedürftigen sowie allgemeinen Kostensteigerungen seien die Ausgaben in den letzten Jahren dadurch enorm gestiegen. „Davon sind viele Pflegebedürftige betroffen, z.B. durch deutlich höhere Eigenanteile in den Heimen“, so Drese. Gleichzeitig würden die Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“ sinken.

„Um diese sich künftig noch verstärkende Fehlentwicklung einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich“, betonte Drese. Deshalb fordert der Bundesrat mit dem jetzt beschlossenen Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung unter umfassender Beteiligung der Länder vorzulegen.

Drese: „Ältere und kranke Menschen müssen auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Und die Pflege muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch für die Beitragszahler bezahlbar bleiben.“

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesländer in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge unterbreitet hätten. „So haben wir unter anderem die kostendeckende Refinanzierung der Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung angeregt.

Weitere Vorschläge sind die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen und ein finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Beschluss verdeutlichen die Länder, dass wir auch weiterhin bereit sind an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung mitzuwirken“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Sicherheitspaket im Bundestag beschlossen

Innenminister Pegel begrüßt Sicherheitspaket der Bundesregierung

Berlin – Innenminister Christian Pegel hat die Entscheidung des Bundestages für das sogenannte Sicherheitspaket begrüßt und an der Debatte des Bundestages hierzu mit einem Wortbeitrag aus Ländersicht teilgenommen.

Er sei dem Bundestag dankbar, dass er den Praktikerblick aus Ländern und Kommunen habe in die Debatte einbringen dürfen, so der Minister. Er hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Veränderungen im Waffenrecht der Polizei mehr Rechtssicherheit und Durchsetzungskraft bei auf Großveranstaltungen mitgeführten Messern ermöglichten.

Er hatte außerdem auf die Herausforderungen aufmerksam gemacht, die innerhalb der Europäischen Union bei der Rücküberstellung von Flüchtlingen aufträten, wenn deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland durchzuführen sind, weil dort erstmalig eine Registrierung innerhalb der EU erfolgte.

Pegel verwies auf die bestehenden Fristen, innerhalb derer die Betroffenen zurücküberstellt sein müssten und das durch Untertauchen der Betroffenen diese Fristen verstreichen können. Bei Überschreitung der Frist ginge die Zuständigkeit für diese Asylverfahren dann auf Deutschland über.

Pegel warb für das Vertrauen, dass trotz der neuen Regelung, nach der Betroffene keine Sozialleistungen mehr in Deutschland erhalten sollen, wenn ein EU-Nachbarland seine Zuständigkeit bestätigt hat, niemandem, der nach längerem Untertauchen einen Schlafplatz und eine Mahlzeit begehrt, diese in seiner Einrichtung nicht gewährt würde.

Allerdings würde dann die Rücküberstellung in das zuständige EU-Nachbarland veranlasst werden, so der Minister. Pegel ging in seiner Rede vor dem Bundestag davon aus, dass die Suche nach Personen oder tatsächlichen Identitäten von Menschen ohne Ausweispapiere, die besonders schwerer Straftaten verdächtigt werden, mit Hilfe von Fotos oder Stimmproben technisch möglich und angesichts der hohen Hürden einer richterlichen Überprüfung vertretbar seien.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Bundesrat stimmt Kita-Qualitätsgesetz zu

Schwesig/Oldenburg: Bund stellt zwei Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas. Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt.

Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden

Erste Fälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden

Schwerin – In den vergangenen Wochen sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Steuerbescheiden aufgetreten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun zwei solche Fälle gemeldet, beide im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Rostock.

Die gefälschten Bescheide, die in Papierform an die Betroffenen versendet werden, wirken auf den ersten Blick echt und enthalten Zahlungsaufforderungen, die zur sofortigen Zahlung auf eine angegebene Bankverbindung auffordern.

Die Fälschungen lassen sich jedoch anhand folgender Merkmale erkennen:

  • Fehlerhafte Steuernummer oder Identifikationsnummer: Die angegebenen Nummern entsprechen nicht den tatsächlichen Daten der Betroffenen.
  • Unerreichbare Telefonnummer: Die im Bescheid angegebene Telefonnummer des Finanzamtes ist nicht erreichbar oder existiert nicht.
  • Unüblicher Behördenstempel: Am Ende des Dokuments befindet sich ein Stempel, der nicht den üblichen Behördenstempeln entspricht.

Finanzminister Dr. Heiko Geue rät dringend: „Wer einen solchen Bescheid erhält und Zweifel an der Echtheit hat, sollte sich umgehend an das zuständige Finanzamt wenden, um das Dokument überprüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollte der Fall der örtlichen Polizei gemeldet werden. In keinem Fall sollten Zahlungen an die im Schreiben angegebene Bankverbindung geleistet werden.“