Begabungen stärker fördern

„Leistung macht Schule“-Landesnetzwerktagung: Übergabe von Plaketten an acht qualifizierte Schulen

Schwerin – Acht Schulen haben die Plaketten für ihre abgeschlossene Qualifizierung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ erhalten. Sie fördern leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. Die Auszeichnung wurde während der Landesnetzwerktagung „Leistung macht Schule“ verliehen. An der Tagung in der Universität Rostock nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, des Regionalzentrums Nord des 2. Forschungsverbunds, des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums sowie der Karg Stiftung teil.

„Jedes Kind ist begabt. Diese Talente zu erkennen und weiter zu stärken, ist Kern der Initiative. Die teilnehmenden Schulen setzen sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein – denn die individuelle Förderung findet unabhängig der Schulform, der Klassenstufe oder der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern statt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Verleihung der Auszeichnungen. Sie dankte den Lehrkräften und Schulleitungen der ausgezeichneten vier Grundschulen und vier Gymnasien.

Mit dem Start von „Leistung macht Schule“ im Jahr 2018 haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, dass in Zukunft noch mehr Kinder und Jugendliche die Chance erhalten, ihre Stärken und Talente zu entfalten. Lehrkräfte werden befähigt, die Begabungen schnell zu erkennen und dadurch die Schülerinnen und Schüler effektiv zu fördern.

Das Bildungsministerium hat in der ersten Phase gemeinsam mit dem Projekt „Karg Campus Schule MV 1.0“ und dem darauffolgenden „Karg Campus Schule MV 2.0“ in der zweiten Phase umfassende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Acht Unterrichtsberaterinnen und -berater des IQ M-V unterstützen die Schulen bei der Umsetzung des Projektes und der entsprechenden Prozessbegleitung.

Die Schwerpunkte umfassen Themen wie:

  • Begabungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Förderung innerhalb und außerhalb des Regelunterrichts
  • Diagnose und Beratung
  • Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen
  • Schulen der ersten Projektphase als Kompetenzzentrum der Begabungsförderung

Die Lehrkräfte und Schulleitungen nehmen regelmäßig an den Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen teil und tauschen sich in den Landesnetzwerken und regionalen Netzwerken zur Begabungsförderung, die Schritt für Schritt ausgebaut werden, aus.

Insgesamt 28 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern nehmen an der Bund-Länder-Initiative teil. Die acht Schulen der ersten Phase stehen als Multiplikator-Schulen den 20 Schulen der zweiten Phase zur Seite und unterstützen sie bei der Qualifizierung.

Das Land beteiligt sich am Programm gemäß Königsteiner Schlüssel: im Jahr 2023 in Höhe von 226.400 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Dauer der Asylverfahren gesunken

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Unterstützung der Gerichtsbarkeit auf gutem Weg: „Alle neuen Stellen sind besetzt.“

Schwerin – „Ich habe mich erfolgreich dafür eingesetzt und werde es auch weiterhin, dass Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status bekommen.

Zügigere Verfahren sind hauptsächlich durch eine Personalverstärkung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erreichen. Daher sind die zwei Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit fünf neuen Stellen verstärkt worden. Diese Stellen sind mit dem 1. Oktober 2024 auch besetzt.

Schon jetzt ist erkennbar, dass die Verwaltungsgerichte die Verfahren zügig entscheiden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jaqueline Bernhardt vor der Strategiekonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Zahl der Asylverfahren ist in den vergangenen Jahren konstant gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2024 lag die Zahl der Eingänge an Hauptverfahren in Asylsachen mit 1.240 um 122 Verfahren höher als im gesamten Jahr 2021. Auch die Zahl der Eingänge der Eilverfahren in Asylsachen ist gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2024 waren es 355 Verfahren, im gesamten Jahr 2021 waren es nur 14 Asyl-Eilverfahren an den Verwaltungsgerichten mehr.

Unsere Maßnahmen zeigen erste Ergebnisse. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Hauptverfahren bei 15,6 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 lag sie im Schnitt bei 12,2 Monaten. Bei Eilverfahren lag die Verfahrensdauer 2021 im Schnitt bei 2,5 Monaten, im ersten Halbjahr 2024 waren es 1,6 Monate.

Mit der personellen Verstärkung der Verwaltungsgerichte schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass der Berg an Verfahren trotz steigender Eingänge weiter abgebaut werden kann“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Weitere Maßnahmen, die es den Verwaltungsgerichten möglich machen sollen, in Asylsachen zügiger zu entscheiden, sind in der Pipeline. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen.

Ebenso soll geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet.

In einem Eckpunktepapier zur geplanten Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat das Bundesjustizministerium zwei dieser Vorschläge aufgegriffen, so dass insoweit gute Chancen für eine Realisierung bestehen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.