Neue Ausstellung im Bildungsministerium

Bildungsministerium zeigt Natur- und Landschaftsbilder einer regionalen Künstlerin

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zeigt in seinem Foyer eine neue Ausstellung. Mit Werken der regionalen Künstlerin Birte Hallmann wird die Reihe „Bildung und Kunst im Dialog“ fortgesetzt. Die Bilder können von Mittwoch, 2. April 2025, bis Dienstag, 30. September 2025, immer montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr betrachtet werden.

Birte Hallmann vor ihren Werken

Birte Hallmann vor ihren Werken

„Kunst in den Räumen des Bildungsministeriums hat Tradition. Nach der Ausstellung mit Ölbildern des Wismarer Künstlers Jan Gregor Putensen präsentieren wir nun aktuelle Werke von Birte Hallmann, einer Schweriner Künstlerin und ehemaligen Mitarbeiterin aus unserem Haus. Darüber freue ich mich sehr“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die großflächigen Motive sind beeindruckend und farbintensiv. Alle, die sich für Kunst interessieren, sind herzlich eingeladen, sich die Bilder anzusehen. Ich danke Birte Hallmann, dass sie uns einen Einblick in ihr künstlerisches Wirken ermöglicht und uns die Werke für ein halbes Jahr zur Verfügung stellt“, so Oldenburg.

Bei den ausgestellten Werken handelt es sich vorwiegend um Natur- und Landschaftsdarstellungen. Motive sind u. a. die Rostocker Heide, der Schweriner See, der Blick auf Meran oder auch die Stadtlandschaft von Berlin. Die Darstellungen bewegen sich in dem Spannungsfeld zwischen abstrakter und konkreter Malerei.

Birte Hallmann setzte sich bereits im Jugendalter intensiv mit der Aquarellmalerei auseinander. Später erkundete sie erst unter der Leitung von Jürgen Weber und Michael Mohns an der FRIEDA Rostock die Aktdarstellung durch verschiedene Drucktechniken und die figürliche Bildhauerei. Parallel widmete sie sich in dieser Phase ihres Schaffens der Naturdarstellung durch Acrylmalerei. In der Musik- und Kunstschule ATARAXIA in Schwerin erweiterte sie unter der Leitung von To Helbig ihr Repertoire im Hinblick auf die Ölmalerei und eine konzeptionelle Herangehensweise hinsichtlich der Bildgestaltung.

Ausstellung im Foyer

2. April – 30. September 2025

Montag – Freitag | 9:00 – 17:00 Uhr

Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Zeiten besucht werden. Die Werke in den beiden angrenzenden Beratungsräumen sind nur zugänglich, wenn in den Räumlichkeiten keine Besprechungen stattfinden.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Backhaus sieht Erfolge beim Schutz der Ostsee

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich entschlossen für den Schutz der Ostsee ein. Anlässlich einer Schulveranstaltung an der Windland Schule in Altenkirchen betont Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes und hebt die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen hervor: „Die Ostsee ist ein einzigartiges Ökosystem und zugleich ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren konsequent gehandelt und werden diesen Weg entschlossen weitergehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ostsee nachhaltig zu schützen. Dazu zählen unter anderem:

  • Reduzierung von Nährstoffeinträgen: Durch umfangreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung konnte der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in den letzten drei Jahrzehnten in die Ostsee deutlich gesenkt werden.
  • Zu hohe Nährstoffmengen sowie Nährstoffaltlasten in Verbindung mit einem geringen Wasseraustausch führen in der Ostsee jedoch weiterhin dazu, dass große Teile der deutschen Ostseegewässer eutrophiert und von Algenblüten und Sauerstoffmangel betroffen sind, auch wenn erste Verbesserungen des Zustands erkennbar werden. Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft müssen daher z.B. in Umsetzung des Konzeptes zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge und düngerechtlicher Regelungen (Düngelandesverordnung – DüLVO M-V vom 17. Januar 2023, Gültig seit 28.01.2023) weiter vermindert werden.
  • Schutz mariner Lebensräume: Mit dem vom Bund im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) geförderten Projekts „MV seagrass for climate“ (Fördersumme des Bundes: ca. 12 Millionen Euro) trägt MV dazu bei, die heimischen Seegras-Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutzleistungen und Beiträge zum Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken. Dazu wird erstmals das Seegrasvorkommen und die umgebenden Umweltparameter entlang der gesamten Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst, dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederansiedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet.
  • Kampf gegen Meeresverschmutzung: Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungskampagnen wie dem landesweiten Monitoring von Strandmüll haben wir einen genaueren Blick auf die Müllquellen und können effizienter gegen Meeresverschmutzungen vorgehen. So nahmen die Müllfunde an den Stränden der Ostsee im aktuellen Bewertungszeitraumes (2016-2021) in der Mecklenburger Bucht, im Arkona- und im Bornholm-Becken ab und lagen in der Mecklenburger Bucht mit 15 Müllteilen auf einer Strecke von 100 Metern bereits unterhalb des EU- und HELCOM- Schwellenwertes (von 20 Müllteilen pro 100 Meter Strand).
  • In den Jahren 2021 – 2023 finanzierte das LM das Pilotprojekt des WWF zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von verlorengegangenen Fischereigeräten in MV aus Mitteln der Fischereiabgabe mit 200.000 Euro. Mit dem Projekt hat MV als erstes Küstenbundesland die Verantwortung zur Bergung von Geisternetzbergungen übernommen und ein vom WWF koordiniertes Pilotprojekt gefördert. Dadurch wurde ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kunststoffen in der Meeresumwelt geleistet.
  • Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und dem Bund im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung des Havariekommandos weitreichende Vorkehrungen getroffen. Kürzlich wurde durch das Umweltministerium im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen der Ersatzneubau eines der Ölwehrschiffe in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro und werden von den fünf norddeutschen Küstenländern getragen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das Schiff soll ab 2026 zum Einsatz kommen. Des Weiteren stehen bei Schadstoffunfällen in flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden Ölbekämpfungsschiffe und ein gut vernetztes und geübtes Katastrophenmanagement bereit.

Trotz dieser Fortschritte bleibe die Herausforderung groß. Umweltminister Dr. Backhaus unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schritte: „Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen. Die Klimakrise und die weiterhin bestehenden Umweltbelastungen durch Nähr- und Schadstoffe sowie Mülleinträge verlangen kontinuierliches Handeln“. Mecklenburg-Vorpommern werde daher unter anderem folgende Maßnahmen intensiv vorantreiben:

  • Förderung von naturbasierten Lösungen: Der Ausbau von Renaturierungsprojekten, etwa durch die Wiederherstellung von Mooren, wird zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Mit der Renaturierung von Flüssen und Seen im Binnenland und der weiteren Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer wird auch die Belastung der Ostsee verringert.
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Wir legen im Bereich der Abfallwirtschaft großen Wert auf Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Ein Großteil der im Land anfallenden Abfälle wird auch hier behandelt und aufbereitet. Im Bereich des Ökolandbaus ist M-V eines der führenden Bundesländer.
  • Erweiterung der Forschung und Überwachung: Die Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen wird unter anderem in der gemeinsamen Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Ramenrichtlinie ausgebaut, um den Zustand der Ostsee noch besser zu erfassen und gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (mehr Informationen unter: https://www.allianz-meeresforschung.de/ )
  • Nationale und Internationale Zusammenarbeit: Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich aktiv in diversen Kooperationen mit Ostsee-Anrainerstaaten, um länderübergreifende Herausforderungen gemeinsam anzugehen, darunter die Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) und die EU-Ostseestrategie.

„Wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun. Nur mit einer entschlossenen Politik und dem Engagement aller können wir die Ostsee auch für kommende Generationen bewahren. Daher freut es mich ganz besonders, wenn sich schon Schülerinnen und Schüler wie in Altenkirchen wissenschaftlich und auch ganz praktisch am Schutz der Ostsee beteiligen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Regionale Schule „Windland“ engagiert sich seit 20 Jahren für die Umwelt. Eine Vielzahl an Projekten im und außerhalb des Unterrichts sind in diesem Zusammenhang entstanden und erfolgreich durchgeführt worden. Der nun in den Ruhestand wechselnde Lehrer, Herr Schernus, initiierte 2004 den Küstenputztag an der Schule. Dieser wird seitdem regelmäßig im Frühjahr von den 5. Klassen auf den Küstenabschnitten Juliusruh-Kap Arkona (9 km) und Dranske-Lancken (ca. 8 km) durchgeführt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern gründete er das „Sondereinsatzkommando Küstenputz – SEK2“, welches für die Säuberung von Strand- und Meeresmüll an der gesamten Außenküste der Halbinsel Wittow (ca.35 km) verantwortlich ist. Durch das Aufstellen von Hinweisschildern entlang der Strecke machen die SEK2-Mitglieder die Einwohner und Touristen der Region auf die Sauberhaltung der Strände aufmerksam. Mit dem Müllmonitoring liefert die Gruppe regelmäßig Daten an das Leibnitz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Kartierung seltener Pflanzen, wie Meerkohl und Stranddistel und der Sichtung von Robben am Kap Arkona.

Mit Vorträgen an anderen Schulen, bei der Volkssolidarität und auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geben die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ihre wichtige Arbeit und deren Ergebnisse. Aktive Beteiligung besteht zudem an den Landesaktionstagen gegen Meeresmüll von EUCC und LUNG (gemeinsame Müllsammelaktionen auf der Halbinsel Wittow). Im Jahr 2017 erhielt das Schulprojekt eine Förderung des Landes in Höhe von 1 140,00 € für die Aufstellung von Schildern zur Müllvermeidung an den Küstenaufgängen der Halbinsel Wittow.

Seit 2016 trägt die Schule den Titel: „Umweltschule in Europa/ Internationale Nachhaltigkeitsschule“ mit dem Prädikat Drei Sterne.