Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Weitere 31 Kommunen werden von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern entlastet in diesem Jahr insgesamt 31 Städte und Gemeinden im Land von den Wohnungsbaualtschulden kommunaler Wohnungsunternehmen.

„Mit der Ablösung der Altschulden setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Kommunen“, erklärt Kommunal- und Bauminister Christian Pegel und: „Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts angespannter Haushaltslagen, des demografischen Wandels und des Sanierungsbedarfs im Wohnungsbestand vor großen Herausforderungen. Durch die Übernahme dieser finanziellen Altlasten – als bisher einziges Bundesland – schaffen wir neue Spielräume für Investitionen in zeitgemäßen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum.“

Insgesamt werden durch das Landesprogramm im Jahr 2025 Schulden in Höhe von rund 24,8 Millionen Euro abgelöst, die größtenteils noch aus DDR-Zeiten stammen und auf investive Fördermaßnahmen im kommunalen Wohnungsbau zurückgehen. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Schritt, um Lebensqualität zu erhalten und Entwicklungsperspektiven zu schaffen“, betont Pegel. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, so der Minister abschließend.

Im Jahr 2023 konnten Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro – mithilfe von Restmitteln aus dem Jahr 2022 – in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden weitere Wohnungsbauverbindlichkeiten in 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften im Umfang von rund 25 Millionen Euro abgelöst.

„Und auch in diesem Jahr setzen wir das Programm weiter erfolgreich um. Besonders freut es mich, dass wir in Güstrow die kompletten Altschulden ablösen konnten. Damit wird die Stadt finanziell spürbar entlastet und erhält die Chance, ihre Entwicklung ohne diese historische Hypothek neu auszurichten“, so Pegel weiter.

Auch weitere Städte wie Wolgast, Neustrelitz und Bützow profitieren im Jahr 2025 in erheblichem Maße von dem Programm: „Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 144,9 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 90 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden

Erhöhte Waldbrandgefahr in M-V

Vorsicht zu Ostern geboten

Schwerin – Aufgrund anhaltender Trockenheit und frühlingshafter Temperaturen warnt der Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eindringlich vor erhöhter Waldbrandgefahr im gesamten Landesgebiet. Besonders über die bevorstehenden Osterfeiertage wird zur äußersten Vorsicht geraten.

Die aktuellen Wetterverhältnisse – trockene Winde, kaum Niederschläge und frühlingshafte Temperaturen – haben die Vegetation stark ausgetrocknet. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) ausgerufen. Doch auch im restlichen Bundesland ist mit einer mittleren Waldbrandgefahr zu rechnen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Gerade über die Ostertage zieht es viele Menschen in die Natur. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich verantwortungsvoll zu handeln und keinerlei offenes Feuer in der Natur zu entzünden. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen großflächigen Brand auszulösen. Auch bei den privaten Osterfeuern ist höchste Vorsicht geboten, besuchen Sie lieber eines der vielen offiziellen Osterfeuer im Land.“

Hier noch einige Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Website der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Schnell und bequem zur Fähre nach Dänemark

Dr. Wolfgang Blank: „Nachhaltige Verkehrsangebote stärken den Tourismus und die regionale Entwicklung in MV“

Schwerin – In der Sommersaison 2025 wird die erfolgreiche Zuganbindung an den Fährhafen Mukran auf Rügen fortgesetzt. Vom 24. Mai bis zum 18. Oktober ermöglicht erneut ein erweitertes Fahrplanangebot eine direkte Verbindung zur Fähre nach Bornholm. Die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) erhielt am 9. April nach Abschluss des Vergabeverfahrens erneut den Zuschlag – erstmals mit einer Laufzeit von drei Jahren (2025 – 2027).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), dem Mukran Port und der HANS den saisonalen Verkehr. Die Direktverbindung stellt eine umweltfreundliche, staufreie Alternative zur Anreise mit dem Auto dar – insbesondere für Urlauberinnen und Urlauber aus Berlin, Hamburg, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank betont die Bedeutung der Anbindung: „Auch in diesem Sommer können Urlauberinnen und Urlauber wieder bequem und schnell nach Dänemark reisen – dank des erweiterten Zugfahrplans zur Fähre vom 24. Mai bis zum 18. Oktober 2025. Neu ist die Verbindung am Montag. Wie in den Vorjahren verkehren die Züge zudem donnerstags, samstags und sonntags. Damit schaffen wir klimafreundliche Anschlüsse, die sich gut in die Urlaubspläne vieler Menschen einfügen.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV, hebt die gute Annahme durch die Fahrgäste hervor: „Die positive Resonanz der Fahrgäste vom letzten Jahr ist ein klares Signal, dass Reisende verstärkt auf klimafreundliche Alternativen setzen. Die Zuganbindung der HANS direkt in den Mukran Port in den Sommermonaten ist ein kleiner, aber dennoch wichtiger Bestandteil der Mobilitätsoffensive des Landes und gestaltet den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern, sowohl für die Bevölkerung als auch für Urlauber noch attraktiver und nachhaltiger. Fahren auch Sie in diesem Jahr mit und nutzen Sie das zusätzliche Verkehrsangebot!“

Auch Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank sieht in dem Angebot eine zukunftsweisende Maßnahme: „Die steigenden Fahrgastzahlen bestätigen den wachsenden Bedarf an nachhaltigen ÖPNV-Angeboten zu touristischen Zielen. Mit der Mobilitätsoffensive wollen wir mehr Menschen für den Umstieg auf die Bahn gewinnen. Statt im Stau zu stehen, setzen wir auf einen starken Nahverkehr, der dem Klima nützt und die regionale Wirtschaft stärkt.“

Henry Forster, Geschäftsführer des Mukran Ports, unterstreicht die Bedeutung des Hafens: „Unser Standort verfügt über eine moderne, multimodale Infrastruktur und ist längst zu einer wichtigen Drehscheibe für touristische Verkehre von und nach Deutschland geworden – insbesondere in Richtung Skandinavien. Der erstmals langfristig angelegte mehrjährige Vertrag mit der HANS trägt dem wachsenden Bedarf des Marktes Rechnung und ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur touristischen Erschließung der Region und zur wirtschaftlichen Entwicklung Vorpommerns. Nicht zuletzt schafft die direkte Anbindung auch gute Voraussetzungen für potenziell zukünftige Fährverkehre – etwa in Richtung Schweden – für die der Mukran Port weiterhin eine ideale Ausgangslage bietet.“

René Haber-Henning, Geschäftsführer HANS, ergänzt: „Dass der Fährhafen-Shuttle im dritten Jahr infolge verkehrt und steigende Fahrgastzahlen vorweisen kann, zeigt, dass für dieses Angebot ein Verkehrsbedürfnis besteht. Uns erfreut, dass die Reisekette mit dem öffentlichen Verkehr funktioniert und von so vielen Reisenden genutzt wird.“

Weitere Informationen zum Saisonverkehr und den Fahrplan finden Sie hier.

 Alle Fahrplandaten finden Sie in der kostenfreuen App „MV FÄHRT GUT“ für Android und iOS.

Hintergrund

Mukran Port

Der Mukran Port auf Rügen erstreckt sich über knapp 430 Hektar und bietet 22 Liegeplätze sowie moderne Fähr-, Eisenbahn-, Multipurpose- und Offshore-Terminals. Mit seiner maritimen Anbindung an nahezu alle Ostsee-Anrainer und seiner Nähe zu mehreren Windparks spielt der Hafen auch eine wichtige Rolle für die Offshore-Windindustrie.

Zudem gewinnt der Mukran Port für den internationalen Tourismus eine zunehmende Bedeutung. Als maritimes Einfallstor auf die Insel Rügen empfängt er Gäste aus ganz Europa. Dank direkter Bus- und Bahnverbindungen gelangen Reisende komfortabel zu den touristischen Höhepunkten der Insel.

Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV)

Die VMV ist eine landeseigene Gesellschaft, die seit 1995 die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) koordiniert. Sie unterstützt die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele des Landes und arbeitet mit Verkehrsunternehmen und Kommunen an zukunftsfähigen Mobilitätskonzepten.

Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS)

Die HANS betreibt Regionalbahnlinien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Als regionales Unternehmen engagiert sie sich für den Erhalt von Bahnstrecken, nachhaltige Mobilität und einen engen Kontakt zu den Fahrgästen vor Ort.

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.