Gemeinsam für den Tourismus

Einigung für die zukunftsfähige Aufstellung der Landestourismusorganisation

Schwerin – Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Förderung des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern (TMV) haben das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit und der Verband eine Einigung erzielt und einen Weg für eine zukunftsfähige Aufstellung abgestimmt. Infolgedessen gilt der TMV wieder als „zuverlässiger Fördermittelempfänger“. Damit wurde eine Lösung für das Abwenden einer aufgrund ausbleibender Fördermittel drohenden Insolvenz des Verbandes gefunden.

Es wurde Einigung darüber erzielt, dass der Geschäftsführer des TMV den Verband Mitte April im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand verlässt. Weiter wurde sich darauf verständigt, dass das Wirtschaftsministerium eine Strukturkommission über die Zukunft der Tourismusorganisation in Mecklenburg-Vorpommern ins Leben ruft, um den weiteren Weg der Förderung und Entwicklung des Tourismus stabil und zukunftsfähig auszurichten.

Der TMV wird nach Ostern eine Mitgliederversammlung einberufen, um das mit dem Wirtschaftsministerium geeinte Vertragswerk zu beschließen. Verbandspräsidentin Birgit Hesse: „Wir sind froh und erleichtert, dass wir den Blick jetzt nach vorn richten können. Im Sinne der Mitarbeitenden, der Verbandsmitglieder, der Tourismusbranche und des gesamten Landes ist das ein gutes und beruhigendes Zeichen. Der geschäftsführende Vorstand dankt allen, die in schwierigen Wochen konstruktiv an einem Lösungsweg mitgearbeitet haben.“

„Es war ein intensiver Gesprächsprozess in den vergangenen Wochen. Wenn die Ergebnisse der Prüfung vorliegen und endgültig bewertet werden können, werden wir darüber transparent informieren. Die wichtigste Nachricht heute: wir haben uns auf eine rechtlich tragfähige Lösung geeinigt. Damit können vom TMV weiterhin Gehälter gezahlt und Verpflichtungen erfüllt werden. Vor allem können wir nun den Blick wieder nach vorne richten. In die Zukunftsstruktur werden wir die relevanten Akteure im Land einbeziehen und gemeinsam den Tourismus stärken“, erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Blank, kurz vor dem Saisonauftakt.

Wassermanagement und Gewässerschutz

Backhaus: Nachhaltiges Wassermanagement hat in MV hohe Priorität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus sieht das nachhaltige Wassermanagement und den Gewässerschutz als zentrale Aufgabe der Landesregierung, die seit vielen Jahren hohe Priorität hat und konsequent umgesetzt wird.

„Wasser ist Leben. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen, die wir haben. Und sie ist bedroht: Durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form von Dürren und Starkregen, aber auch durch Stoffeinträge und andere Verunreinigungen durch den Menschen. Die Gewässer in einem guten und möglichst naturnahen Unterhaltungszustand zu erhalten oder zu bringen und den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern, ist eine Mammutaufgabe der staatlichen und der verbandlichen Wasserwirtschaft. Hinzu kommt als neue Aufgabe der Moorklimaschutz und das damit verbundene Erfordernis der Wiedervernässung von Moorböden“, skizzierte Minister Backhaus die vielfältigen Aufgaben heute im Rahmen der Landtagssitzungen in Schwerin.

Er betonte eingangs, dass es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell kein Wasserdefizit gibt: „Unsere Oberflächengewässer sind alle gut gefüllt, wir haben unsere Stauziele erreicht.“ Der Schweriner See weist derzeit einen Wasserstand von 120 cm auf; die Mecklenburger Oberseen liegen bei 127 cm. „Da die Verdunstungsraten der offenen Seenflächen bei den aktuellen Temperaturen noch relativ gering sind, kann bei ausreichend Niederschlag in den nächsten 2-3 Wochen der Füllgrad der Seen weiter steigen“, betonte Backhaus.

Den Folgen des Klimawandels und dem Schutz des Wassers begegnet Mecklenburg-Vorpommern mit einem neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, und vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen und dann dem Landtag vorgelegt werden soll. Flankierend hierzu hat das Landesumweltministerium orientiert an der Nationalen Wasserstrategie eine Landeswasserstrategie entwickelt, die zeitgleich mit dem Gesetz beschlossen werden soll. Sie soll erreichen, dass das Grundwasser und die Gewässer im Land vor Stoffeinträgen geschützt werden, überall bezahlbares Trinkwasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht und Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten weitestgehend vermieden werden.

Wir stehen aber nicht am Anfang: Seit 1990 haben wir insgesamt rund 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz an Ostsee und Elbe investiert. Allein an der Küste schützen wir mit unseren Landesküstenschutzanlagen rund 180.000 Menschen sowie Sachwerte im Wert von über zwei Milliarden Euro. Eine jüngst vorgenommene Hochwasserrisikobewertung hat für MV außerdem ergeben, dass Bad Sülze als neues Risikogebiet für Küstenhochwasser eingestuft wurde. Im Binnenland ist die Linde ab Burg Stargard als neues Risikogewässer ermittelt worden.

Hohe Priorität hat auch der Grundwasserschutz, da der Trinkwasserbedarf in MV zu 85 Prozent aus dem Grundwasser abgedeckt wird. „Das Landesmessnetz besteht aus fast 700 Messstellen, über die wir den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers überwachen. Das Netz wird stetig weiterentwickelt. Neben gesetzlich normierten Unterschutzstellungen, z.B. in Form von Trinkwasserschutzgebieten, setzen wir außerdem auf aktive Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen. Als größter Landnutzer ist insbesondere die Landwirtschaft ein wichtiger Partner für uns“, sagte Minister Backhaus. Der zweite Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption mit Maßnahmen bis 2040 ist erarbeitet und beschlussreif.

Wasser ist aber nicht immer ein Segen, gab der Minister zu Bedenken. In Schwerin kam es im Sommer 2019 in Folge von Starkregen zu heftigen Überflutungen mehrerer Straßenzüge, Grundstücke, Keller und des Fußgängertunnels in der Lübecker Straße gekommen. „In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie haben wir seit Dezember 2024 eine Hinweiskarte für Starkregengefahren, über die sich gefährdete Bereiche identifizieren lassen und Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Schwerin hat im November 2024 eine Starkregengefahrenkarte der Stadt und ein Starkregenentwässerungskonzept veröffentlicht. Auch andere Städte in MV haben die Bedarfe erkannt: Greifswald und Rostock haben bereits Starkregenvorsorgekonzepte aufgestellt; Wismar, Stralsund und Boizenburg/Elbe werden folgen“, informierte er.

Dennoch gehört MV zu den Bundesländern mit einem vergleichsweise geringen Jahresniederschlag von ca. 625 mm (Referenzperiode 1991-2020) gegenüber dem deutschlandweiten Mittelwert von 782 mm. Noch trockener ist es z.B. im südlichen Nachbarbundesland Brandenburg mit 579 mm. Die Variabilität der Jahresniederschläge ist groß, z.B. sehr trockene Jahr 2018 und das sehr niederschlagsreiche Jahr 2024. Momentan befinden wir uns wieder in einer sehr trockenen Phase und die Monatsniederschläge im Februar und März 2025 liegen nahe Null (Durchschnittswert Februar 42,4 mm und März 44 mm).

Minister Backhaus betonte: „Wasser hat ein langes Gedächtnis. Alles, was wir tun, wird sich auszahlen, aber eben nicht heute oder morgen, sondern erst in 30, 40 oder 50 Jahren. Und genau darum geht es: den Planeten kommenden Generationen in einem vernünftigen Zustand zu hinterlassen. Daran arbeiten meine Mitarbeitenden jeden Tag und das wird auch in Zukunft so sein, denn Schutz der Ressource Wasser ist eine Aufgabe, die nie abgeschlossen sein wird.“

Förderung Radwegebau in M-V

Land fördert neuen Radweg mit einer Million Euro / Jesse: „Wir investieren in den Radverkehr und lebenswerte Regionen“

Güstrow – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Güstrow einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund einer Million Euro überreicht. Die Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ und fließen in den Ausbau eines neuen Radwegs zwischen Schöninseler Weg und Pfahlweg.

„Mit dieser Förderung schaffen wir eine moderne Infrastruktur, die allen zugutekommt. Damit stärken wir die Mobilität in der Region, steigern die Attraktivität für Bewohner:innen und Gäste und tragen zur Lebensqualität in Stadt und Land bei“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Der geplante Bauabschnitt hat eine Länge von 2,7 Kilometern. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Wegeverbindung für den Radverkehr zwischen dem Naherholungsgebiet Westlicher Inselsee, der Bachlachstadt Güstrow und den umliegenden Gemeinden aufzuwerten. Davon profitieren sowohl der Alltags- als auch der touristische Radverkehr. Bereits in den vergangenen Jahren konnten in Güstrow mit Unterstützung des Landes wichtige Projekte realisiert werden – darunter die Fahrradstraße „Schwarzer Weg“ und die Bike&Ride-Anlage am Bahnhof.

Das Bundesförderprogramm „Stadt und Land“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Es unterstützt den Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. In Mecklenburg-Vorpommern stehen bis 2030 insgesamt rund 75 Mio. Euro aus dem Programm zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit unterstützt Kreise und Gemeinden bei Investitionen in ihre Radverkehrsinfrastruktur – insbesondere über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ und das Programm „Radschnellwege“. Im Jahr 2025 hat das Land erstmals über 30 Mio. Euro für den Neubau und die Erhaltung kommunaler Radwege bereitgestellt.

Das Land wird auf Grundlage von Priorisierungskonzepten das Radwegenetz in Mecklenburg-Vorpommern bis 2033 substantiell erweitern. Beim Ausbau straßenbegleitender Radwege liegt Mecklenburg-Vorpommern bereits über dem Bundesdurchschnitt. Zum Jahresbeginn 2025 wurden insgesamt über 2.700 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gezählt. Zudem zeigt die aktuelle Studie „Mobilität in Deutschland 2023“, dass bereits 14 Prozent der Wege im Land mit dem Rad zurückgelegt werden – ein Wert, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt.

„Der positive Trend beim Radverkehr in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie zukunftsfähige Mobilität gestaltet werden kann. Deshalb investieren wir landesweit in moderne Radwege, gerade auch im ländlichen Raum“ so Staatssekretärin Jesse weiter.

Erneuerbare Energien

Ausbau in MV soll schnell und gesteuert erfolgen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien bedarfsorientiert und gemeinsam mit den Kommunen gestalten. Dazu geben das Wirtschaftsministerium und das Klimaschutz- und Umweltministerium eine gemeinsame Erklärung ab.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der seit 26 Jahren auch für die zukunftsfähige Weiterentwicklung der ländliche Räume zuständig ist, betont in diesem Zusammenhang, dass er sich auch nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen maßgeblich dafür einsetzen wird, dass der Windenergieausbau in MV mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Menschen vor Ort erfolgt.

„Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen für die kommenden Monate, gehören für mich, dass die Windenergieanlagen auf See in das Flächenziel an Land einfließen; dass wir insgesamt den tatsächlichen Bedarf an Erneuerbaren Energien für Stromversorgung und kommunale und gewerbliche Wärme kritisch evaluieren und mit den bereits vorhandenen Kapazitäten abgleichen; dass sich die regionalen Raumordnungsprogramme bis 2027 zunächst am 1,4 Prozent Windziel orientieren und die zuständigen Planungsverbände nun zeitnah die jeweiligen Gebietskulissen festlegen. Letzteres ist besonders wichtig, um einen geordneten Ausbau von Windenergie zu ermöglichenIch bin mir sicher, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, dass wir schneller vorankommen; dass wir attraktive Voraussetzungen für die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen schaffen und gleichzeitig die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten.“

Das vom Wirtschaftsministerium auf den Weg gebrachte Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist ein wichtiges Instrument hin zu mehr Teilhabe und für die regionale Wertschöpfung: „Mit dem neuen Bürger-und Gemeindenbeteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen etwas davon haben, wenn in ihrer Gegend Windenergieanlagen und Solarparks errichtet werden. Die Energieunternehmen sind künftig verpflichtet, die Gemeinschaft vor Ort an den Erlösen aus Wind und Sonne zu beteiligen: Das Windrad vor dem Dorf finanziert dann den neuen Sportplatz, den Umbau der Kita oder wird zur Gutschrift für die nächste Stromrechnung. Nur so kann Energiewende gelingen: Hand in Hand mit den Menschen im ländlichen Raum“, unterstrich Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern beim Windkraftausbau auf einem guten Weg. Im Jahr 2024 wurden 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr. Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr 2023 waren es 51 Verfahren, darunter Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.

Im ersten Quartal 2025 wurden 36 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 220 Megawatt durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt genehmigt. „Die Größenordnung entspricht den Zahlen im Vorjahreszeitraum und zeigt, dass wir das Tempo weiter aufrechterhalten“, schätzte Minister Backhaus ein.

Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande ca. 1.900 Windenergieanlagen in Betrieb.

Die Kernzuständigkeit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft – liegt im Wirtschaftsministerium des Landes. Das Umweltministerium vertritt fachlich bei den Genehmigungen die Belange des Wasser-, Natur-, Arten- und Immissionsschutzes und führt mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt relevante Genehmigungsverfahren wie u.a. bei der Zulassung von Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe und Biogasanlagen durch. Hier kommt das Bundesimmisssionsschutzgesetz zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass im gebündelten Genehmigungsverfahren durch die Einbeziehung verschiedener Fachbehörden alle öffentlichen Belange beachtet werden. Dazu zählen neben den oben genannten Schutzgütern beispielsweise auch der Brandschutz und der Denkmalschutz.

Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Freiwilligen Feuerwehren in M-V

Christian Pegel: „Unsere Feuerwehren sind Rückgrat unserer Gemeinschaften“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel würdigte heute im Landtag die unermüdliche Arbeit der mehr als 26.000 ehrenamtlich engagierten Kameradinnen und Kameraden in den 918 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns.

„Unsere Feuerwehren sind nicht nur zentrale Stützen im Brand- und Katastrophenschutz, sondern Herz und Seele vieler Gemeinden. Ich danke allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihr tägliches Engagement – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Sie sind unsere Alltagshelden, stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Das geht aber nur, weil auch ihre Familien dieses Engagement und Ehrenamt mittragen. Daher gilt auch ihren Familien mein ganz herzlicher Dank“, so Pegel.

Sonderprogramme für moderne Technik

Mit Blick auf die stetig wachsenden und vielfältiger werdenden Einsatzlagen betont der Minister die Verantwortung des Landes, die Kommunen bei dieser essenziellen Aufgabe zu unterstützen: „Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber wir wissen, dass viele große Investitionen ohne Hilfe des Landes nicht zu stemmen wären.“

So wurden in den vergangenen Jahren massive Mittel bereitgestellt: Ein Sonderprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ermöglichte die Anschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Bereits über 310 Fahrzeuge konnten so übergeben werden, darunter 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) für kleinere Wehren, insgesamt 32 TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) für die Wehren in den großen und mittelgroßen Städten des Landes, elf spezielle Waldbrandlöschfahrzeuge sowie darüber hinaus zwei Fahrzeuge mit besonders leistungsstarken Pumpensystemen.

„Diese Hochleistungspumpen können in kurzer Zeit ein Vielfaches der sonst üblichen Wassermengen ins Feuer gießen. Insbesondere die beiden Waldbrände 2023 im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock sowie bei Lübtheen und Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim konnten dank dieser modernen Technik zügig unter Kontrolle gebracht und eingedämmt werden“, erklärt der Innenminister.

Ein weiteres Programm im Umfang von 50 Millionen Euro ist für den Ausbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern in der Planung. „Erneut werden davon vor allem die kleinen und kleinsten Gemeinden unsres Landes profitieren. Dabei sind 15 Millionen Euro der Gesamtsumme für Erweiterungen, Anbauten, Umbauten und Sanierungen angedacht und die restlichen 35 Millionen Euro gehen in die geplanten Muster-Feuerwehr-Gerätehäuser“, verdeutlicht Minister Christian Pegel und: „Wir setzen die Vergabe dieses Jahr fort und unser Ziel ist ganz klar: Zum Jahresende wissen wir, wie das Mustergerätehaus aussieht.“

Neben den Sonderprogrammen wurden zwischen 2021 und 2024 weitere 25,4 Millionen Euro aus sogenannten Sonderbedarfszuweisungen für Fahrzeuge und beinahe 32 Millionen Euro für Gerätehäuser gefördert.

„Da sehen wir auch den deutlichen Schwerpunkt der jüngsten beiden Jahre, denn mit jeweils mehr als elf Millionen Euro aus Sonderbedarfszuweisungen förderte das Land Feuerwehrgerätehäuser. Diese Investitionen in Stahl und Technik sind wichtig – aber ohne die Menschen dahinter nützen sie nichts“, so Christian Pegel.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird auch künftig auf das Instrument der in den letzten Jahren begonnenen Zentralbeschaffung setzen. „Die Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Zusätzliche Arbeit für die Gemeinschaft

Besonders wichtig sei auch die Arbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr: „Das sind unsere Führungskräfte von morgen. Deshalb war es richtig, dass wir diesen Bereich in der novellierten Aufwandsentschädigungs-Verordnung erstmals gesondert gewürdigt haben.“

Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werde das Land das Ehrenamt weiter stärken und attraktiver machen – etwa durch Aufwertung der Funktion des Amtswehrführers und den Erhalt des ehrenamtlichen Status des Kreisbrandmeisters.

Pegel abschließend: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren verdienen nicht nur Respekt, sondern auch Schutz – gegen Anfeindungen ebenso wie mit der bestmöglichen Ausrüstung. Sie können sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen!“

Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich

13 Millionen Behandlungsfälle jährlich in MV – Drese spricht sich für bessere Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich aus

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstag mit den Herausforderungen zur Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob in der Debatte hervor, dass in Mecklenburg-Vorpommern rund 13 Millionen Behandlungsfälle (Patienten je Quartal) jährlich allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden. „Insgesamt sprechen wir also von fast acht Behandlungsfällen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso“, betonte Drese.

Bei dieser Fülle von Behandlungsfällen seien die Kapazitäten oft überstrapaziert. „Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese.

So müssten Wartezeiten auf Vorsorge- oder Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlungen unterschieden werden. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehe, könne auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch die schlechte Termintreue sei ein Problem. „Von den Terminen, welche die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Das sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ein anderes Beispiel sei, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern und das auch in Fällen, die eine Hausarztpraxis sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also teilweise selbstgemacht.

„Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinn nicht mehr leisten. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann“ sprach Drese sich für ein hausarztzentriertes Versorgungssystem aus mit dem Hausarzt oder der Hausärztin als Lotsen.

Nach Ansicht von Drese müssen zudem nichtärztliche Berufsgruppen noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

„Hier schlummern weitere Chancen für eine gemeinsame Versorgung, gerade bei den Patienten in Pflegeheimen oder im Rahmen ambulanter Pflege. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Ministerin Drese.