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Monat: April 2025

Neue Ausstellung im Bildungsministerium

Bildungsministerium zeigt Natur- und Landschaftsbilder einer regionalen Künstlerin

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zeigt in seinem Foyer eine neue Ausstellung. Mit Werken der regionalen Künstlerin Birte Hallmann wird die Reihe „Bildung und Kunst im Dialog“ fortgesetzt. Die Bilder können von Mittwoch, 2. April 2025, bis Dienstag, 30. September 2025, immer montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr betrachtet werden.

Birte Hallmann vor ihren Werken
Birte Hallmann vor ihren Werken

„Kunst in den Räumen des Bildungsministeriums hat Tradition. Nach der Ausstellung mit Ölbildern des Wismarer Künstlers Jan Gregor Putensen präsentieren wir nun aktuelle Werke von Birte Hallmann, einer Schweriner Künstlerin und ehemaligen Mitarbeiterin aus unserem Haus. Darüber freue ich mich sehr“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die großflächigen Motive sind beeindruckend und farbintensiv. Alle, die sich für Kunst interessieren, sind herzlich eingeladen, sich die Bilder anzusehen. Ich danke Birte Hallmann, dass sie uns einen Einblick in ihr künstlerisches Wirken ermöglicht und uns die Werke für ein halbes Jahr zur Verfügung stellt“, so Oldenburg.

Bei den ausgestellten Werken handelt es sich vorwiegend um Natur- und Landschaftsdarstellungen. Motive sind u. a. die Rostocker Heide, der Schweriner See, der Blick auf Meran oder auch die Stadtlandschaft von Berlin. Die Darstellungen bewegen sich in dem Spannungsfeld zwischen abstrakter und konkreter Malerei.

Birte Hallmann setzte sich bereits im Jugendalter intensiv mit der Aquarellmalerei auseinander. Später erkundete sie erst unter der Leitung von Jürgen Weber und Michael Mohns an der FRIEDA Rostock die Aktdarstellung durch verschiedene Drucktechniken und die figürliche Bildhauerei. Parallel widmete sie sich in dieser Phase ihres Schaffens der Naturdarstellung durch Acrylmalerei. In der Musik- und Kunstschule ATARAXIA in Schwerin erweiterte sie unter der Leitung von To Helbig ihr Repertoire im Hinblick auf die Ölmalerei und eine konzeptionelle Herangehensweise hinsichtlich der Bildgestaltung.

Ausstellung im Foyer

2. April – 30. September 2025

Montag – Freitag | 9:00 – 17:00 Uhr

Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Zeiten besucht werden. Die Werke in den beiden angrenzenden Beratungsräumen sind nur zugänglich, wenn in den Räumlichkeiten keine Besprechungen stattfinden.

Backhaus beim Bauerntag

Koa-Vertrag stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Linstow – Nach einer Woche Koalitionsverhandlungen in Berlin und zwei Tagen Agrarministerkonferenz in Baden-Baden ist Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute zu Gast auf dem Bauerntag des Bauernverbandes MV in Linstow.

„Ich habe die Belange des Landes intensiv in die politischen Verhandlungen eingebracht und bin mit dem Ergebnis durchaus zufrieden. Klar ist, es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber viele Forderungen der Landwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden“, betonte er kurz vor Beginn der Veranstaltung.

„Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und die Attraktivität der ländlichen Räume als Wohn- und Arbeitsort zu verbessern, ist das erklärte Ziel. Wir haben uns auf ganz konkrete Maßnahmen verständigt, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen: die neue Regierung vertritt zum einen die Position, dass die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik als eigenständiges Politikfeld mit einem separaten und auskömmlichen EU-Agrarfonds beibehalten werden muss, um stabile Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume erhalten zu können. Gleichwohl soll die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, einem bundesweit zentralen Förderinstrument und Kern vieler Länderprogramme, um 500 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Mit dem Geld sollen die Zukunftsthemen in den überwiegend ländlich geprägten Regionen der Bundesrepublik angegangen werden. Dazu zählen u.a. bessere Mobilitätsangebote, die Errichtung von Mehrfunktionshäusern oder die Umsetzung von Energieprojekten. Das ist für mich ein zentrales Verhandlungsergebnis, da es um die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht und der Mehrwert für die Menschen vor Ort direkt erlebbar ist“, erläuterte Minister Backhaus.

Für die Landwirtschaft im Speziellen wurden ebenfalls eine Reihe von Ergebnissen erzielt: „Zum einen sind das finanzielle Entlastungen: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wiedereingeführt und der Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft wird von der Energiesteuer befreit. Das wird viele Betriebe Aufatmen lassen. Was für den einen, wie ein Widerspruch klingt, ist für mich ein wichtiger Kompromiss: Uns allen ist klar, dass klimaschädliche Subventionen durch bessere Alternativen abgelöst werden müssen, aber eben nicht über Nacht und nicht auf Kosten einer Branche, die unser aller Überleben sichert“, erklärte er.

Auch der vielbeschworene Bürokratieabbau soll laut Backhaus kommen: Die Stoffstrombilanz im Düngegesetz soll aufgehoben werden, da sie Experten zufolge keinen Mehrwert für den Gewässerschutz hat, aber umfassende Nachweispflichten für die Betriebe bedeutet. Auch soll der Agrarantrag zusammen mit den Ländern und dem Berufsstand vereinheitlicht werden. Mit den Dokumenten beantragen die Betriebe ihre EU-Agrarförderung. Bürokratische Abläufe sollen so angepasst werden, dass Doppelmeldungen künftig vermieden werden. Die 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau, die bereits der Ampel-Koalition vorlagen, sollen neu bewertet werden.

Der Koalitionsvertrag sendet Minister Backhaus zufolge auch ein klares Signal an die Nutztierhaltung als wichtiges Standbein der deutschen Landwirtschaft. Für den Umbau tierwohlgerechter Ställe sollen bis einschließlich 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, gleichzeitig soll der Bestandsschutz für neue und umgebaute Tierwohlställe auf 20 Jahre hochgesetzt werden. „Tierhaltung und Ackerbau nützen sich gegenseitig. Ohne Nutztierhaltung lässt sich kein effizienter Ackerbau betreiben, ohne Pflanzen ist wiederum keine Nutztierhaltung möglich. Der Fleischkonsum pro Kopf im Jahr ist mit 57 bis 61 kg seit 2000 weitgehend konstant geblieben. Für mich stellt sich deshalb nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie wir die Tierhaltung zukünftig gestalten wollen. Tierwohl und Tiergesundheit müssen ganz klar im Fokus stehen.“

Die Entbürokratisierung soll nicht zu einer Absenkung des Niveaus im Umwelt- und Klimaschutz führen. Der Koalitionsvertrag kündigt einen Sonderrahmenplan Naturschutz- und Klimaanpassung an, der jährlich mit einer Milliarde Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist wird. Geprüft werden soll, diesen Sonderrahmenplan in einer Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung (GANK) zu verstetigen.

Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmitteln sollen mit dem Ziel der Beschleunigung überprüft werden. Dazu Minister Backhaus: „Für mich gilt nach wie vor das Credo: so viel nötig, so wenig wie möglich. Wir müssen den Umfang und das Risiko beim Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren, in dem wir die Präzisionslandwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz noch stärker fördern. dennoch müssen wir  die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel grundlegend verbessern. Deutschland darf hier durch generelle Verbote keinen Sonderweg gehen. Stattdessen brauchen wir auf EU-Ebene eine Strategie, die befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht, wenn keine Alternativen vorhanden sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Verfügbarkeit zugelassener Wirkstoffe von 700 auf 200 reduziert. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht an der Realität auf dem Feld vorbei agieren. Wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollten Grundlage für politische Entscheidungen sein – nicht populistische Verbotsforderungen.“

Minister Backhaus wies zudem darauf hin, dass die BVVG-Flächen zur Verwaltung an die Länder übertragen werden sollen. Eigentümer bleibt der Bund, aber die Flächen werden nicht länger privatisiert; über die Bewirtschaftung der Flächen können nunmehr die Länder entscheiden. Damit sollen vor allem Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen für Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden.

Abschließend informierte er, dass das die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes nun in die Abstimmungsphase mit den Verbänden und anderen Ressorts geht. Hintergrund ist, dass das Gesetz an Bundesrecht angepasst werden soll. Bislang galt hierzulande eine schärfere Regelung, wonach Bewirtschafter mit Grünpflanzen bestandenes Ackerland vor Ablauf von 5 Jahren umbrechen mussten, damit es nicht den Status Dauergrünland erhält. Hat ein Landwirt diese Frist versäumt, musste er nach bisheriger Regelung durch die Umwandlung der Fläche von Ackerland in Dauergrünland einen Wertverlust hinnehmen. Durch die Neuregelung kann Dauergrünland, das ab dem 01.01.2021 entstanden ist, mit wenigen Ausnahmen (in Feuchtgebieten und auf Moorstandorten sowie umweltsensibles Grünland) wieder in Ackerland umgewandelt werden. Betroffen von der Neuregelung sind landesweit ca. 4000 Hektar. Ein Umbruch zur Erhaltung des Ackerstatus ist künftig nicht mehr erforderlich. Das heißt, die Pflugregelung entfällt. Das ist ökonomisch, aber auch ökologisch sinnvoll. Die Landwirte sind nicht mehr gezwungen Grünland umzubrechen. Die Fläche kann auch länger als 5 Jahre als Grünland genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Backhaus sieht Erfolge beim Schutz der Ostsee

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich entschlossen für den Schutz der Ostsee ein. Anlässlich einer Schulveranstaltung an der Windland Schule in Altenkirchen betont Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes und hebt die bereits getroffenen sowie geplanten Maßnahmen hervor: „Die Ostsee ist ein einzigartiges Ökosystem und zugleich ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum. Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Wir haben in den letzten Jahren konsequent gehandelt und werden diesen Weg entschlossen weitergehen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ostsee nachhaltig zu schützen. Dazu zählen unter anderem:

  • Reduzierung von Nährstoffeinträgen: Durch umfangreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung konnte der Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in den letzten drei Jahrzehnten in die Ostsee deutlich gesenkt werden.
  • Zu hohe Nährstoffmengen sowie Nährstoffaltlasten in Verbindung mit einem geringen Wasseraustausch führen in der Ostsee jedoch weiterhin dazu, dass große Teile der deutschen Ostseegewässer eutrophiert und von Algenblüten und Sauerstoffmangel betroffen sind, auch wenn erste Verbesserungen des Zustands erkennbar werden. Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft müssen daher z.B. in Umsetzung des Konzeptes zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge und düngerechtlicher Regelungen (Düngelandesverordnung – DüLVO M-V vom 17. Januar 2023, Gültig seit 28.01.2023) weiter vermindert werden.
  • Schutz mariner Lebensräume: Mit dem vom Bund im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) geförderten Projekts „MV seagrass for climate“ (Fördersumme des Bundes: ca. 12 Millionen Euro) trägt MV dazu bei, die heimischen Seegras-Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutzleistungen und Beiträge zum Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken. Dazu wird erstmals das Seegrasvorkommen und die umgebenden Umweltparameter entlang der gesamten Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst, dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederansiedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet.
  • Kampf gegen Meeresverschmutzung: Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungskampagnen wie dem landesweiten Monitoring von Strandmüll haben wir einen genaueren Blick auf die Müllquellen und können effizienter gegen Meeresverschmutzungen vorgehen. So nahmen die Müllfunde an den Stränden der Ostsee im aktuellen Bewertungszeitraumes (2016-2021) in der Mecklenburger Bucht, im Arkona- und im Bornholm-Becken ab und lagen in der Mecklenburger Bucht mit 15 Müllteilen auf einer Strecke von 100 Metern bereits unterhalb des EU- und HELCOM- Schwellenwertes (von 20 Müllteilen pro 100 Meter Strand).
  • In den Jahren 2021 – 2023 finanzierte das LM das Pilotprojekt des WWF zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von verlorengegangenen Fischereigeräten in MV aus Mitteln der Fischereiabgabe mit 200.000 Euro. Mit dem Projekt hat MV als erstes Küstenbundesland die Verantwortung zur Bergung von Geisternetzbergungen übernommen und ein vom WWF koordiniertes Pilotprojekt gefördert. Dadurch wurde ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kunststoffen in der Meeresumwelt geleistet.
  • Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und dem Bund im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung des Havariekommandos weitreichende Vorkehrungen getroffen. Kürzlich wurde durch das Umweltministerium im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen der Ersatzneubau eines der Ölwehrschiffe in Auftrag gegeben. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro und werden von den fünf norddeutschen Küstenländern getragen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das Schiff soll ab 2026 zum Einsatz kommen. Des Weiteren stehen bei Schadstoffunfällen in flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden Ölbekämpfungsschiffe und ein gut vernetztes und geübtes Katastrophenmanagement bereit.

Trotz dieser Fortschritte bleibe die Herausforderung groß. Umweltminister Dr. Backhaus unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Schritte: „Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen. Die Klimakrise und die weiterhin bestehenden Umweltbelastungen durch Nähr- und Schadstoffe sowie Mülleinträge verlangen kontinuierliches Handeln“. Mecklenburg-Vorpommern werde daher unter anderem folgende Maßnahmen intensiv vorantreiben:

  • Förderung von naturbasierten Lösungen: Der Ausbau von Renaturierungsprojekten, etwa durch die Wiederherstellung von Mooren, wird zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
  • Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Mit der Renaturierung von Flüssen und Seen im Binnenland und der weiteren Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer wird auch die Belastung der Ostsee verringert.
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Wir legen im Bereich der Abfallwirtschaft großen Wert auf Abfallvermeidung und Wiederverwertung. Ein Großteil der im Land anfallenden Abfälle wird auch hier behandelt und aufbereitet. Im Bereich des Ökolandbaus ist M-V eines der führenden Bundesländer.
  • Erweiterung der Forschung und Überwachung: Die Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen wird unter anderem in der gemeinsamen Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee zur Umsetzung der Meeresstrategie-Ramenrichtlinie ausgebaut, um den Zustand der Ostsee noch besser zu erfassen und gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (mehr Informationen unter: https://www.allianz-meeresforschung.de/ )
  • Nationale und Internationale Zusammenarbeit: Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich aktiv in diversen Kooperationen mit Ostsee-Anrainerstaaten, um länderübergreifende Herausforderungen gemeinsam anzugehen, darunter die Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) und die EU-Ostseestrategie.

„Wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun. Nur mit einer entschlossenen Politik und dem Engagement aller können wir die Ostsee auch für kommende Generationen bewahren. Daher freut es mich ganz besonders, wenn sich schon Schülerinnen und Schüler wie in Altenkirchen wissenschaftlich und auch ganz praktisch am Schutz der Ostsee beteiligen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Regionale Schule „Windland“ engagiert sich seit 20 Jahren für die Umwelt. Eine Vielzahl an Projekten im und außerhalb des Unterrichts sind in diesem Zusammenhang entstanden und erfolgreich durchgeführt worden. Der nun in den Ruhestand wechselnde Lehrer, Herr Schernus, initiierte 2004 den Küstenputztag an der Schule. Dieser wird seitdem regelmäßig im Frühjahr von den 5. Klassen auf den Küstenabschnitten Juliusruh-Kap Arkona (9 km) und Dranske-Lancken (ca. 8 km) durchgeführt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern gründete er das „Sondereinsatzkommando Küstenputz – SEK2“, welches für die Säuberung von Strand- und Meeresmüll an der gesamten Außenküste der Halbinsel Wittow (ca.35 km) verantwortlich ist. Durch das Aufstellen von Hinweisschildern entlang der Strecke machen die SEK2-Mitglieder die Einwohner und Touristen der Region auf die Sauberhaltung der Strände aufmerksam. Mit dem Müllmonitoring liefert die Gruppe regelmäßig Daten an das Leibnitz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde.

Weitere Schwerpunkte liegen in der Kartierung seltener Pflanzen, wie Meerkohl und Stranddistel und der Sichtung von Robben am Kap Arkona.

Mit Vorträgen an anderen Schulen, bei der Volkssolidarität und auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geben die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ihre wichtige Arbeit und deren Ergebnisse. Aktive Beteiligung besteht zudem an den Landesaktionstagen gegen Meeresmüll von EUCC und LUNG (gemeinsame Müllsammelaktionen auf der Halbinsel Wittow). Im Jahr 2017 erhielt das Schulprojekt eine Förderung des Landes in Höhe von 1 140,00 € für die Aufstellung von Schildern zur Müllvermeidung an den Küstenaufgängen der Halbinsel Wittow.

Seit 2016 trägt die Schule den Titel: „Umweltschule in Europa/ Internationale Nachhaltigkeitsschule“ mit dem Prädikat Drei Sterne.

Wie Schulen Antisemitismus entgegentreten

Land und Anne Frank Zentrum legen neue Handreichung für die Grundschule und Orientierungsstufe vor

Schwerin – Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern werden für den Unterricht in den Themenbereichen Antisemitismus und Nationalsozialismus stärker unterstützt. Das Land und das Anne Frank Zentrum Berlin haben eine Handreichung mit zahlreichen Beispielen für die Grundschule und Orientierungsstufe herausgegeben. Die Handreichung liefert zudem viele praktische Beispiele, wie sich Schülerinnen und Schüler mit jüdischem Leben intensiver auseinandersetzen können. Den Grundschulen und Schulen mit Orientierungsstufe werden ein bis zwei Exemplare zugesandt. Weitere Exemplare können bei der Landeszentrale für politische Bildung bestellt werden. Die Handreichung steht auch online auf dem Bildungsserver MV zum Download zur Verfügung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Aus der systematischen Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden durch die Nationalsozialisten erwächst eine besondere historische Verantwortung. Unsere Schulen vermitteln nicht nur die Geschichte des Holocaust, sie klären ebenso Schülerinnen und Schüler über Hintergründe und Formen des gegenwärtigen Antisemitismus auf und machen gleichzeitig jüdisches Leben als einen Teil unserer vielfältigen demokratischen Gesellschaft sichtbar. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte haben hier eine besondere Verantwortung. Schulen sind Orte, in denen das Zusammenleben in Vielfalt, Toleranz und gegenseitigem Respekt erlebt und gelebt wird. Antisemitismus ist mit einer demokratischen Schulkultur unvereinbar.“

Dr. Katinka Meyer, Anne Frank Zentrum Berlin: „Antisemitismus ist ein gesellschaftliches Problem, das sich durch alle Bevölkerungsgruppen zieht und für Jüdinnen und Juden alltagsprägend ist. Schon Kinder im Grundschulalter haben antisemitische Bilder im Kopf. Gerade in jungen Jahren lassen sich diskriminierende Vorstellungen noch leicht hinterfragen. Ziel der Handreichung ist es, Kinder und Jugendliche für Ausgrenzung zu sensibilisieren und sie für Solidarität und Menschenrechte zu gewinnen. So kann ein diversitätssensibles Klima gestärkt und betroffene Kinder können geschützt werden.“

Nikolaus Voss, Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Beschäftigung mit dem Thema Judenhass kann nicht früh genug beginnen, um Kinder widerstandsfähig gegen antisemitische Stereotype und Bilder zu machen. Deshalb richtet sich die Handreichung gezielt an den Unterricht in der Grundschule und in der Orientierungsstufe. Die Handreichung ist eine konkrete Maßnahme aus dem Landesaktionsplan gegen Antisemitismus, den die Landesregierung im November letzten Jahres beschlossen hat. Mich freut es sehr, dass der Landesaktionsplan so schnell Wirkung entfaltet.“

Die Handreichung verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens geht es um eine Sensibilisierung der Lehrkräfte, jüdisches Leben in Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit und der Gegenwart als Teil der vielfältigen demokratischen Gesellschaft sichtbar zu machen. Zweitens bietet die Handreichung Hinweise, wie der Holocaust bereits mit jüngeren Schülerinnen und Schülern thematisiert werden kann. Hierfür liefert die Handreichung konkrete Methoden und Vorschläge für viele Unterrichtsfächer. Drittens erhalten die Lehrkräfte pädagogisches Handwerkszeug sowie Handlungssicherheit im Umgang mit Antisemitismus. Hierzu dient auch eine Checkliste für eine „Antisemitismuskritische Schule“. Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte gibt es begleitende Fortbildungen.

Die Handreichung ist in Zusammenarbeit mit vielen Partnern entstanden, u. a. der jüdischen Gemeinden, der Dokumentations- und Informationsstelle Antisemitismus (DIA.MV) und der außerschulischen Lernorte. Die Herausgeber bedanken sich für die Anregungen und den konstruktiven Austausch.

Die Erarbeitung der Handreichung „Umgang mit Antisemitismus“ ist eine von vielen Aktivitäten, die dazu beitragen sollen, dem Antisemitismus an Schulen noch stärker entgegenzutreten. Das Land hat darüber hinaus weitere Maßnahmen umgesetzt oder in Planung:

  • Der Entwurf des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes sieht eine verpflichtende Verankerung der Themen „Demokratiebildung und Antisemitismus“ in der Lehrkräfteausbildung vor. Damit setzt das Land ein klares Zeichen und schult angehende Lehrerinnen und Lehrer in diesem Themenfeld.
  • Der Fachtag „Demokratiebildung“ für alle Referendarinnen und Referendare im März 2025 widmete sich dem Umgang mit Antisemitismus. Der Fachtag wird nunmehr halbjährlich angeboten und muss obligatorisch belegt werden.
  • Das Land und die Internationale Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem haben im vergangenen Jahr die Kooperationsvereinbarung verlängert mit dem Ziel, die Bildungsarbeit zu intensivieren. Bei den Fortbildungen stehen der Holocaust, die Vermittlung des jüdischen Lebens sowie die jüdische Geschichte im Mittelpunkt. Wegen der Sicherheitslage sind Besuche in Israel derzeit nicht möglich. Daher gibt es auch viele digitale Angebote.
  • Lehrkräften stehen seit Beginn dieser Woche neue Online-Fortbildungen zum Thema „Antisemitismus“ zur Verfügung. Die Videos wurden inhaltlich vom Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt/Main, Prof. Meron Mendel, konzipiert und gestaltet. Prof. Mendel ist kürzlich mit der renommierten „Buber-Rosenzweig-Medaille“ ausgezeichnet worden.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums (IQ M-V) hat in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus und der Landeszentrale für politische Bildung eine Fortbildungsreihe für Lehrkräfte mit dem Titel „Antisemitismus die Stirn bieten!“ aufgelegt. Zu den Referenten zählte auch der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel, Steffen Seibert.
  • Der Leiter der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Beit Ben Yehuda (BBY) in Jerusalem, Uriel Kashi, hat im vergangenen Herbst an vielen Schulen ein Projekt zur Lage in Israel und Nahost angeboten, das einen sehr guten Anklang fand.
  • Im Februar 2025 hatte das Land zu einer Lehrkräftefortbildung zum Thema „Antisemitismus“ in Rom eingeladen. Die mehrtägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft initiiert wurde, war als Ersatz für Fortbildungen in Israel gedacht. Zum Programm gehörten eine Tour durch das Jüdische Museum, eine Besichtigung der Großen Synagoge, eine Besichtigung der Ardeatinischen Höhlen anlässlich des dortigen Massakers 1944 und eine Besichtigung der Jüdischen Katakomben in Rom.
  • Seit dem vergangenen Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an mehrtägigen Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung ist damit auch Anregungen von Lehrkräften nachgekommen, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

Besuch der Hannover-Messe

Dahlemann: Mecklenburg-Vorpommerns Industrie zeigt sich robust

Hannover – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann hat gestern und heute die Aussteller aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Hannover-Messe besucht. Am gestrigen Abend eröffnete Dahlemann gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank den MV-Abend für die heimischen Unternehmen und Gäste. Heute informierte sich Dahlemann bei einem Messerundgang über die Ausstellerstände aus dem Land.

„Unsere 28 Unternehmen aus MV haben sich hervorragend auf der Hannover-Messe präsentiert. Die Messe ist ein wichtiges Schaufenster für die Industrie. Es ist wichtig, dass wir hier mit einer starken Präsenz vertreten sind. Kanada ist Partnerland. Damit können wir auch an unsere Delegationsreise im Jahr 2023 anknüpfen. 15 Unternehmen werben für sich auf dem Landesmessestand. Hier können sich Unternehmen einem weltweiten Interessenkreis modern präsentieren. Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern mit 28 Unternehmen vertreten“, erklärte Dahlemann.

Auf der Messe präsentieren sich unter anderem die Firmen Hallenbau Stieblich und Haffdichtungen Ueckermünde. „Beide Unternehmen sind auf Wachstumskurs. Sie pflegen auf der Hannover-Messe Kundenkontakte und akquirieren neue Aufträge. Die Hochschule Stralsund wirbt mit den Forschungsprojekten autonome Schifffahrt und drohnenunterstützte Feldbewirtschaftung für den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern“, erläuterte Dahlemann.

Die Landesregierung werde auch in Zukunft die Außenhandelsaktivitäten der heimischen Unternehmen unterstützen. 1,3 Mio. Euro stehen im Einzelplan der Staatskanzlei für die Außenwirtschaftsförderung jährlich zur Verfügung.  „Unsere Außenhandelszahlen sind robust“, sagte Dahlemann mit Blick auf die Zahlen für das Jahr 2024. „Das ist angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in ganz Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Ich danke allen im Außenhandel tätigen Unternehmen und ihren Beschäftigten für dieses starke Ergebnis. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich unser Land unter schwierigen Bedingungen weiter gut entwickelt. Maximale Schwankungen gibt es zum Glück nicht. Unsere gesund gewachsene Klein- und Mittelständische Struktur zeigt sich hier robust.“

Das Außenhandelsvolumen betrug im Jahr 2024 18,4 Milliarden Euro. Das ist nach 2022 und 2023 das drittbeste Ergebnis in der Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Rekordergebnis 2022 auch auf die damals besonders hohen Preise für Energieimporte zurückzuführen waren. 2024 war die Außenhandelsbilanz wieder nahezu ausgeglichen. Mecklenburg-Vorpommern exportierte Güter im Wert von rund 9,3 Milliarden Euro. Der Import betrug rund 9,0 Milliarden Euro.

Die Hauptexportgüter waren Weizen (731,6 Mio. Euro), Geräte zur Elektrizitätserzeugung und Verteilung (693 Mio. Euro) sowie Eisen-, Bleich und Metallwaren (436 Mio. Euro). Importiert wurden vor allem Mineralölerzeugnisse (644,4 Mio. Euro), Erdöl und Erdgas (602,4 Mio. Euro) und Wasserfahrzeuge (428,2 Mio. Euro).