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Monat: April 2025

Ermittlungserfolg

Innenminister Pegel lobt akribische Arbeit der Polizei M-V

Schwerin – Anlässlich der Festnahme des mutmaßlichen Tatverdächtigen des Tötungsdeliktes im Bereich des Schweriner Schlossparkcenters (4. Februar 2025) in Großbritannien, dankt Innenminister Christian Pegel den Ermittlerinnen und Ermittlern der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern für hervorragende Arbeit:

„Das ist ein Erfolg unserer Sicherheitskräfte, die in einer sorgfältig koordinierten Ermittlung einen Täter festgenommen haben, der des Mordes verdächtigt wird. Dies unterstreicht einmal mehr die hohe Einsatzbereitschaft und Professionalität unserer Polizei.

Die Festnahme erfolgte in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie den französischen und britischen Behörden und zeugt von der exzellenten Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Es ist ein klares Signal an alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes: Wer schwere Straftaten begeht, wird konsequent verfolgt und zur Verantwortung gezogen.“

Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hatte am 5. Februar 2025 eine Mordkommission für die Ermittlungen eingerichtet. „Ich möchte an dieser Stelle den unermüdlichen Einsatz und die gute Arbeit der Landespolizei MV hervorheben – und mich dafür ausdrücklich bedanken. Durch ihren entschlossenen Einsatz wird die öffentliche Sicherheit gestärkt und das Vertrauen in unsere Institutionen weiter gefestigt.

Die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, insbesondere solcher schwerwiegenden Delikte, haben höchste Priorität. Unsere Sicherheitsorgane arbeiten Tag und Nacht daran, die Sicherheit in unserem Land aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern“, so der Minister weiter.

Welttag des Buches

Großes Interesse an Büchergutscheinen für Schulklassen / Oldenburg: Kostenfreie Comic-Romane für Schülerinnen und Schüler fördern das Interesse und den Spaß am Lesen

Schwerin – Anlässlich des Welttages des Buches startet heute die größte Leseförderaktion Deutschlands: Bis zum 31. Mai 2025 erhalten Schülerinnen und Schüler einer Klasse gegen die Vorlage eines Gutscheins einen kostenlosen Comic-Roman. Rund 1.500 dieser Klassengutscheine sollen bis Ende Mai für die 4. und 5. Klassen in MV ausgegeben werden. „Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist seit Jahren eine tolle Chance für Kinder, den Zugang zu Büchern und spannenden Geschichten zu erhalten. Das fördert das Interesse und den Spaß am Lesen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Beteiligung der Schulklassen war in den vergangenen Jahren immer hoch – so auch 2024. Bei der Teilnahme der 4.und 5. Jahrgangsstufen lag Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich mit über 80 Prozent auf dem zweiten Platz nach Thüringen.

„Ich freue mich über die rege Teilnahme, weil es die gute Zusammenarbeit der Schulen im Land mit der Stiftung Lesen unterstreicht. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte schätzen das Angebot und viele Schulen verbinden diese Aktion mit einem Besuch in der Buchhandlung oder einer Bibliothek, um die Lesefreude der Kinder zu steigern“, erläuterte Oldenburg.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins, Deutsche Post und DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 bekommen Schulkinder rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April jedes Jahr eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit seiner Schirmherrschaft die Initiative. Das diesjährige Buch „Cool wie Bolle“ wurde von Thomas Winkler verfasst und von Timo Grubing illustriert.

Oldenburg: „Gut lesen können und Texte richtig erfassen ist über alle Fächer hinweg die Basis für den Lernerfolg: Deshalb ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir frühzeitig und kontinuierlich die Entwicklung der Lesekompetenzen fördern. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren jungen Leserinnen und Lesern, an diesem Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß und Erfolg mit dem Comic-Roman.“

Gold bei den Landesmeisterschaften Turnen

Rostock – Am ersten Wochenende der Osterferien machten sich 10 Turnerinnen der SSG Rügen gemeinsam mit ihren Trainern, Kampfrichtern und Eltern auf zu den Landeseinzelmeisterschaften in der Kür der Kinder und Jugendlichen nach Rostock. Im Vorfeld wurde eifrig in Bergen trainiert und nun wollte man das Gelernte zeigen.

Im ersten Durchgang gingen die Mädchen der AK 10 – 13 an den Start. Unsere Jüngste Teilnehmerin, Jördis, hatte mit viel Nervosität zu kämpfen, sprang aber wieder einen tollen Handstütz-Überschlag über den Sprungtisch. Auch Carlotta in der AK 11 überwand ihre Ängste und sprang den gleichen Sprung über das 1,10m hohe Gerät. Pauline zeigte in der gleichen Altersklasse eine großartige Barrenübung. Florentina turnte in der AK 12 eine schöne Bodenübung und Eleen startete zum ersten Mal wieder bei einer Meisterschaft und kämpfte sich großartig durch den Wettkampf.

Alle erturnten tolle Platzierungen und können stolz auf die erbrachten Leistungen sein. Doch Skadi turnte in der AK 12 einen überragenden Wettkampf. Mit viel Eleganz, Sprungkraft und Konzentration schaffte sie das Kunststück und erturnte sich zum zweiten Mal in Folge den Landesmeistertitel und bekam von ihrer Trainerin, Frau Eicke, verdient die Goldmedaille umgehängt. Alle Mädchen unseres Vereins freuten sich mit ihr.

Im zweiten Durchgang waren dann die Mädchen der AK 14 und 15 an der Reihe. Emma turnte in der AK 15 und bestach mit einer ausdrucksstarken Bodenübung mit Rondat Flick-Flack. Mira kämpfte sich nach längerer Krankheit bewundernswert in der AK 14 durch den Wettkampf und bestach mit einem großartigen Sprung. In der gleichen Altersklasse startete auch Lilly und überwand ihre Ängste am Sprung. Leider stürzte sie am letzten Gerät, dem Stufenbarren.

Trotzdem belegte sie in einem starken Feld einen großartigen 5. Platz. Den besten Wettkampf ihrer bisherigen Turnkarriere lieferte Kimberly ab. Sie turnte am Balken eine elegante Übung mit Rad, Sprüngen und Salto als Abgang. An den anderen Geräten bestach sie durch ihre Eleganz, Kraft und Ruhe und wurde zur Freude aller bei der Siegerehrung auf das oberste Treppchen gerufen. Mit der Goldmedaille um den Hals strahlte sie. Kimberly und ihre mitgereiste Mama vergossen Freudentränen.

Wir als noch recht junger und kleiner Verein können sehr stolz sein, bereits zwei Landesmeisterinnen in den Reihen zu haben. Ein großer Dank gilt den mitgereisten Eltern, den Kampfrichterinnen, Jennifer und Frau Eicke und ganz besonders dem Betreuer, Herrn Eicke, der an diesem langen Tag die Mädchen stets motiviert und beraten hat.

Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten

Beratungsunternehmen ATI-Küste hilft bei Generationenwechsel

Schwerin – Die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung ist gerade in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns eine zunehmende Herausforderung. So schreitet etwa der Generationenwechsel bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter voran. „Mit einem speziellen Beratungsangebot des Landes wollen wir Kommunen gezielt helfen, auch zukünftig wohnortnahe, ambulante Gesundheitsangebote zu erhalten“, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese über Ostern die Verlängerung eines entsprechenden Projektes bekannt.

Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre alt oder älter. „Gehen dann insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen in den Ruhestand, stehen Kommunen vor der Frage, wie die Praxis nachbesetzt werden kann und welche Unterstützungsangebote, Förderprogramme oder auch innovativen Betreiberformen und Kooperationsmodelle es gibt“, verdeutlichte Drese.

Nach Ansicht Drese müssen angesichts des demografischen Wandels alle relevanten Kräfte zusammenwirken, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Ein Baustein ist dabei die fachliche Beratung, die dabei auch als Schnittstelle zur Vereinigung der verschiedenen Themen und Akteure fungiert“, so Drese.

So sei das im Jahr 2023 gestartete und vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) geförderte Beratungsangebot für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen nun nach neuerlicher Ausschreibung bis zum 30.06.2028 verlängert worden.

Durchgeführt wird die landesweite Beratung durch das Rostocker Unternehmen ATI Küste. „Gemeinsam mit interessierten Gemeinden, Landkreisen oder auch Kommunalpolitikern und potentiellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen erarbeiten die dortigen Beraterinnen und Berater ein individuell passendes Konzept und vernetzen zudem auch Akteure des Gesundheitswesens miteinander – kostenlos und neutral“, betonte die Ministerin.

So können Praxisnachfolgen gefunden, aber auch Neuansiedelungen umgesetzt werden. Die jeweiligen Auftraggeber profitieren hierbei von besonderen Kompetenzen des Beratungsteams, die sich vom (Standort-)marketing, bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen erstrecken. Inzwischen erhielten bereits mehr als 20 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

Drese: „Wir brauchen genau solche neuen und innovativen Ansätze, um Medizinerinnen und Mediziner zu überzeugen, sich bei uns niederzulassen. Dafür greifen wir auf das Expertenwissen der erfahrenen ATI Küste GmbH zurück und ermuntern die Kommunen dieses Angebot zu nutzen. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Projekt gemeinsam viel Gutes für die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bewirken können.“, so Drese.

Insgesamt stellt das Land für die zweite Förderphase des Beratungsangebotes Mittel in Höhe von 1.32 Millionen Euro zur Verfügung. Sie stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. (ESF+)

Disney Adventure ausgedockt

Schwesig: Wir sind stolz auf den Schiffbau in Wismar

Wismar – In Wismar ist heute die Disney Adventure ausgedockt worden. Es ist das größte jemals in Deutschland gebaute Kreuzfahrtschiff und eines der größten Schiffe weltweit. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach von „einem großen Tag“ und sagte im Anschluss an ihren Besuch in Wismar: „Ich bin der Meyer Werft dankbar, die das Schiff fertiggestellt hat.

Und der Disney Cruise Line, die es übernommen hat. Besonders danken möchte ich den 1.400 Beschäftigten der Werft und der anderen beteiligten Firmen. Wir sind heute alle sehr stolz auf sie. Ab Dezember soll die Disney Adventure vielen Menschen in Asien Urlaubsfreude machen. Vielen wird sie Arbeit geben. Und wir in Wismar haben sie gebaut. Ich wünsche der „Disney Adventure“ viel Erfolg auf all ihren Fahrten.“

Der Bau des Schiffes habe eine wichtige Brückenfunktion für die Werft in Wismar. „Mit der Fertigstellung der „Disney Adventure“ ist der Weg endgültig frei für Thyssen Krupp Marine Systems hier in Wismar. tkMS investiert mindestens 200 Millionen Euro in Umbauten und neue Technik für die Werft.

Schon in diesem Jahr soll der Bau des neuen Forschungseisbrechers, der Polarstern II, beginnen. Ab 2027 werden dann hier U-Boote gebaut. Das bedeutet Arbeit für etliche Jahre und Jobs für bis zu 1.500 Beschäftigte“, sagte Schwesig. Das Land habe immer hinter der Werft und ihren Beschäftigten gestanden.

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Weitere 31 Kommunen werden von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern entlastet in diesem Jahr insgesamt 31 Städte und Gemeinden im Land von den Wohnungsbaualtschulden kommunaler Wohnungsunternehmen.

„Mit der Ablösung der Altschulden setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Kommunen“, erklärt Kommunal- und Bauminister Christian Pegel und: „Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts angespannter Haushaltslagen, des demografischen Wandels und des Sanierungsbedarfs im Wohnungsbestand vor großen Herausforderungen. Durch die Übernahme dieser finanziellen Altlasten – als bisher einziges Bundesland – schaffen wir neue Spielräume für Investitionen in zeitgemäßen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum.“

Insgesamt werden durch das Landesprogramm im Jahr 2025 Schulden in Höhe von rund 24,8 Millionen Euro abgelöst, die größtenteils noch aus DDR-Zeiten stammen und auf investive Fördermaßnahmen im kommunalen Wohnungsbau zurückgehen. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Schritt, um Lebensqualität zu erhalten und Entwicklungsperspektiven zu schaffen“, betont Pegel. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, so der Minister abschließend.

Im Jahr 2023 konnten Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro – mithilfe von Restmitteln aus dem Jahr 2022 – in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden weitere Wohnungsbauverbindlichkeiten in 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften im Umfang von rund 25 Millionen Euro abgelöst.

„Und auch in diesem Jahr setzen wir das Programm weiter erfolgreich um. Besonders freut es mich, dass wir in Güstrow die kompletten Altschulden ablösen konnten. Damit wird die Stadt finanziell spürbar entlastet und erhält die Chance, ihre Entwicklung ohne diese historische Hypothek neu auszurichten“, so Pegel weiter.

Auch weitere Städte wie Wolgast, Neustrelitz und Bützow profitieren im Jahr 2025 in erheblichem Maße von dem Programm: „Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 144,9 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 90 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden

Erhöhte Waldbrandgefahr in M-V

Vorsicht zu Ostern geboten

Schwerin – Aufgrund anhaltender Trockenheit und frühlingshafter Temperaturen warnt der Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eindringlich vor erhöhter Waldbrandgefahr im gesamten Landesgebiet. Besonders über die bevorstehenden Osterfeiertage wird zur äußersten Vorsicht geraten.

Die aktuellen Wetterverhältnisse – trockene Winde, kaum Niederschläge und frühlingshafte Temperaturen – haben die Vegetation stark ausgetrocknet. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) ausgerufen. Doch auch im restlichen Bundesland ist mit einer mittleren Waldbrandgefahr zu rechnen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Gerade über die Ostertage zieht es viele Menschen in die Natur. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich verantwortungsvoll zu handeln und keinerlei offenes Feuer in der Natur zu entzünden. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen großflächigen Brand auszulösen. Auch bei den privaten Osterfeuern ist höchste Vorsicht geboten, besuchen Sie lieber eines der vielen offiziellen Osterfeuer im Land.“

Hier noch einige Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Website der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.