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Tag: 2. Juni 2025

M-V hält an Förderschulen fest

Oldenburg: Wir setzen beim Ausbau der Förderangebote auf Qualität statt Schnelligkeit

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt die Strategie für ein inklusives Schulsystem mit Augenmaß um. Das geänderte Schulgesetz sieht vor, den Zeitraum für das Etablieren inklusiver Bildungsangebote um weitere drei Jahre bis 31. Juli 2030 zu verlängern. „Wir sind schon ein ganzes Stück vorangekommen, aber sind noch längst nicht am Ziel. Beim weiteren Ausbau der Förderangebote setzen wir auf Qualität statt Schnelligkeit. Davon haben vor allem die Kommunen als Schulträger etwas, da sie mehr Zeit für bauliche Vorhaben erhalten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Land soll es auch weiterhin ein Netz von Förderschulen und flächendeckend Förderangebote durch eigenständige Lerngruppen geben. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. „Alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 setzen ihre Schullaufbahn im bisherigen Klassenverband und mit ihrer Lehrkraft fort. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. Im Schulzentrum Campus am Turm in Schwerin läuft das heute schon sehr gut“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg weiter.

In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Förderschulen Lernen steht, werden an den Regelschulen jahrgangsweise Lerngruppen Lernen eingerichtet. Der genaue Zeitpunkt ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.

Umsetzung der Inklusionsstrategie im Überblick:

Schuljahre 2019/2020 bis Schuljahr 2020/2021

  • Einrichtung von Familienklassenzimmern für Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
  • Einrichtung von Kleinen Schulwerkstätten an Grundschulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
  • Einrichtung von Schulwerkstätten an Regionalen Schulen und Gesamtschulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
  • Einrichtung von Lerngruppen Sprache an ausgewählten Grundschulen
  • Organisatorische Aufhebung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache zum 31. Juli 2020

Schuljahr 2023/2024

  • Integration des Freiwilligen 10. Schuljahres an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, damit mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen bundesweit anerkannten Abschluss haben

Schuljahr 2024/2025

  • Einrichtung von Diagnoseförderlerngruppen für Kinder mit besonders starken Entwicklungsverzögerungen als Weiterentwicklung der Diagnoseförderklassen als flächendeckendes Angebot

Schuljahr 2027/2028

  • Einrichtung von Lerngruppen Lernen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 an ausgewählten Grundschulen
  • Einrichtung von Lerngruppen Lernen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen
  • Weiterführung der bisherigen Jahrgangstufen 5 bis 9 der Förderschulen im Klassenverband an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Nach heutiger Prognose befinden sich zum Schuljahr 2027/2028 rund 2.600 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9.

Das Land hat darüber hinaus 39 Schulversuche gestartet, um inklusive Bildungsangebote an den Schulen zu evaluieren. Im Fokus standen die Bereiche „Didaktik/Pädagogik“, „Schulorganisation“, „Haltung zur Inklusion“. In zehn Themenclustern, beispielsweise zum jahrgangsübergreifenden Lernen, der Begabtenförderung oder dem Übergangsmanagement, wurden die Ergebnisse der Beobachtung in Empfehlungen übersetzt. Dabei zeigte sich durchgängig, dass vor allem die Arbeit in multiprofessionellen Teams mit Blick auf die sonderpädagogische Begleitung und Förderung sehr erfolgreich ist.

Die Evaluation der inklusiven Lerngruppen und die Befragung der multiprofessionellen Teams und der Erziehungsberechtigen hat ergeben, dass Inklusion gelingen kann. „Die Ergebnisse bestärken uns in unserem Weg“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dort, wo es inklusive Bildungsangebote gibt, werden sie positiv aufgenommen.“ Nach Aussagen der Lehrkräfte haben insbesondere pädagogische Angebote und didaktische Elemente Einfluss auf den Lernerfolg. Erziehungsberechtigte fühlen sich gut über die Förderangebote ihrer Kinder informiert und schätzen insbesondere das Engagement der Lehrkräfte in den inklusiven Lerngruppen.

Zur Umsetzung der Landesstrategie für ein inklusives Schulsystem hatte das Land 237 zusätzliche Stellen vorgesehen. Heute stehen insgesamt zusätzlich 296 Stellen bereit. Sie sind u. a. für die Arbeit in den inklusiven Bildungsangeboten, für den gemeinsamen Unterricht, die Begabtenförderung und für Schulen mit besonderen Herausforderungen vorgesehen. Außerdem können im Land 240 Alltagshilfen beschäftigt werden. Alltagshilfen übernehmen organisatorische Aufgaben und entlasten die Lehrkräfte, die sich damit auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können.

„Ohne zusätzliche personelle Ressourcen geht es nicht. Der bundesweite Lehrkräftemangel führt dazu, dass wir mit anderen Ländern in starker Konkurrenz um gut ausgebildete Fachkräfte stehen. Ein weiterer Ausbau der Förderangebote ist jedoch notwendig. Die Corona-Pandemie hat nach wie vor ihre Auswirkungen, weil Schülerinnen und Schüler zu lange auf sich allein gestellt waren und eine umfassende Sozialisation fehlte. Außerdem verzeichnen wir mehr Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf und die Zahl der Gewaltvorfälle an Schulen ist gestiegen. Hier müssen wir mit besonderen pädagogischen Angeboten präventiv tätig sein“, so Bildungsministerin Oldenburg.

Fünf Jahre Pflegestützpunkt Waren

Drese hebt hohe Bedeutung der Beratungsstelle für Pflegebedürftige und Angehörige hervor

Waren(Müritz) – Der Pflegestützpunkt Waren (Müritz) feiert am (heutigen) Montag sein fünfjähriges Bestehen. „Er ist damit die jüngste Anlauf- und Beratungsstelle in unserem wichtigen landesweiten Hilfenetzwerk zu allen Fragen rund um die Pflege“, gratulierte Sozialministerin Stefanie Drese.

Der Pflegestützpunkt Waren nahm seine Arbeit während der Corona-Pandemie auf. „Als vierter Stützpunkt im großen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist er ein bedeutsamer Baustein für ein flächendeckendes und wohnortnahes Beratungsangebot“, betonte Drese. Mit der Eröffnung sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Unterstützung und besserer Versorgung vor Ort getan worden.

„Mit viel Herzblut, Fachwissen und großer Empathie beraten und begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie geben Orientierung in einer Phase des Umbruchs, zeigen Wege auf, machen Mut und vermitteln Hilfe – unabhängig, kostenlos und immer auf Augenhöhe“, hob Drese hervor.

Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile 19 unabhängige und trägerübergreifende Anlauf- und Beratungsstellen. „Die Pflegestützpunkte sind die erste Anlaufstation für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Für die Stärkung der ambulanten und teilstationären Angebote spielen die Pflegestützpunkte eine große Rolle“, verdeutlichte Drese.

Oftmals könnte durch kleine Veränderungen der eigenen Wohnung weiterhin ein selbstbestimmtes Leben geführt und ein Heimaufenthalt verhindert werden, so die Ministerin. Auch in solchen Fällen beraten die Pflegestützpunkte.

Drese: „Die Pflegestützpunkte, ob in Waren oder überall sonst im Land, zeigen, wie gute Pflegeberatung vor Ort aussehen kann – und sie geben den Menschen das Gefühl: Ich bin nicht allein.“

Träger der Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen und die Pflege- und Krankenkassen. Die Pflegestützpunkte verfügen über ein leistungsfähiges Netzwerk mit Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften. Das Land fördert die Pflegestützpunkte mit 790.000 Euro jährlich.

Neueinstellungen im Rechtsreferendariat

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „50 Frauen und Männer bekommen beste Grundlagen in ihrem Vorbereitungsdienst in M-V.“

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern bleibt attraktiv für alle, die nach dem Jura-Studium ihr Rechtsreferendariat absolvieren wollen. Zum 1. Juni haben wir 50 Frauen und Männer in den Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung eingestellt.

Diese Zahl ist für die Einstellungszeit im Juni seit fünf Jahren nahezu stabil. Im Jahr 2024 haben wir insgesamt 121 Referendarinnen und Referendare eingestellt, allein im Juni 2024 waren es 55. Somit absolvieren derzeit knapp 240 Frauen und Männer ihren Vorbereitungsdienst.

Die Konkurrenz um die angehenden Volljuristinnen und Volljuristen wird von Jahr zu Jahr größer, daher bemühen wir uns weiter, die Attraktivität des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern.

In diesem Jahr wollen wir mit Probeläufen für das geplante E-Examen starten. Mit vollem und unermüdlichen Einsatz sind das Oberlandesgericht Rostock und das Landesjustizprüfungssamt dabei, das Rechtsreferendariat erfolgreich zu begleiten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Einstellung von 50 Referendarinnen und Referendaren.

„Rund 25 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus Mecklenburg-Vorpommern, diese Quote ist ebenfalls stabil. Fast die Hälfte der eingestellten Frauen und Männer hat hier im Land das erste juristische Prüfung absolviert und hat sich somit entschieden, für mindestens weitere zwei Jahre im Land zu bleiben. Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Durchgang besonders attraktiv für Menschen aus Nordrhein-Westfalen oder auch Niedersachsen.

Herzlich Willkommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Von den 23 Frauen und 27 Männern kommen u. a. 12 aus Mecklenburg-Vorpommern, neun aus NRW, sechs aus Niedersachsen, jeweils fünf aus Berlin und Hamburg.

Die weiteren Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern und drei aus dem Ausland. 22 der Eingestellten haben ihr Jurastudium in M-V absolviert, sieben jeweils in Niedersachsen und Hamburg. Alle andere schlossen ihre erste juristische Prüfung in weiteren Bundesländern ab.

Aktionstag „sicher.mobil.leben“: Kinder im Blick

Schwerin – Unter dem Motto „Kinder im Blick“ findet am 3. Juni 2025 der diesjährige länderübergreifende Aktionstag der Verkehrssicherheitskampagne „sicher.mobil.leben“ statt. Dabei stehen die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Kinder, im Mittelpunkt. Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit umfassenden Kontrollen im gesamten Land.

Seit 2018 wird die bundesweite Aktion jährlich unter einem wechselnden Themenschwerpunkt durchgeführt. Ziel ist es, das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu stärken.

„Kinder sind aufgrund ihrer geringen Körpergröße, ihrer begrenzten Wahrnehmung und ihrer mangelnden Erfahrung besonders gefährdet”, betont Innenminister Christian Pegel. „Unsere Aufgabe ist es, nicht nur Kinder zu schulen, sondern auch Erwachsene an ihre besondere Verantwortung zu erinnern. Wer mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, muss stets damit rechnen, dass Kinder anders reagieren und entsprechend vorsichtig handeln.“

Im Jahr 2024 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 513 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr. Diese Zahl unterstreicht die Dringlichkeit des diesjährigen Schwerpunkts.

Im Rahmen der Aktion werden am 3. Juni an zahlreichen Orten im Land Kontrollen durchgeführt. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf sicheren Schulwegen, der Geschwindigkeit im Umfeld von Kitas und Schulen, der Ablenkung am Steuer sowie dem Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr. Ziel ist es, das Verkehrsbewusstsein aller Beteiligten für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr zu schärfen.