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Tag: 17. Juli 2025

Gewaltprävention an Schulen stärken

Angebote werden in einem Landeskonzept zur Gewaltprävention zusammengeführt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erweitert die Gewaltprävention an Schulen. So ist unter anderem geplant, das Streitschlichter-Programm neu aufzulegen. „Wir wollen im kommenden Schuljahr ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung ausbilden. Dazu bilden wir unterstützende pädagogische Fachkräfte fort, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können“, erklärte Bildungsstaatssekretär Tom Scheidung anlässlich der Landtagsdebatte zur Gewaltprävention. In einem ersten Schritt stehen 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch viele Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Wir nehmen Gewalt an den Schulen nicht hin, sondern ergreifen präventive Maßnahmen und unterstützen unsere Lehrkräfte. Wir bilden unsere Lehrkräfte fort, damit sie angemessen reagieren können und gewähren ihnen Rechtsschutz, wenn dies notwendig ist“, so der Staatssekretär weiter. Etablierte Angebote und neue Programme werden in einem Landeskonzept zur Gewaltprävention für Schulen zusammengeführt. „Aus dem Konzept soll auch hervorgehen, dass bei Gewaltvorfällen gehandelt werden muss und jede Tat eine Konsequenz hat. Unsere Schulen ergreifen wirksame Maßnahmen zum Schutz von Mobbing, sexualisierter Gewalt und anderen Formen von Gewalt, bei denen wir sie unterstützen“, so Scheidung.

Auch mit der Neuaufstellung des „Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie“ hat das Bildungsministerium die Unterstützung der Schulen gestärkt. Unter dem Leitgedanken „Zuhören – Beraten – Vermitteln“ ist bei Notfällen an Schulen schnelle Hilfe telefonisch und vor Ort gewährleistet. In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es jeweils ein mobiles Team, das Schulen umgehend vor Ort unterstützen kann. Überregional steht zudem die Leitstelle des ZDS zur Verfügung, die eingehende Anfragen der Schulen umgehend aufnimmt, eine psychologische Erstversorgung sicherstellt und weiterführende Hilfe vermittelt.

Der ZDS schult zudem Lehrkräfte und unterstützendes pädagogisches Personal im Umgang mit Notfällen, damit im Ernstfall sofort angemessen reagiert werden kann. Bisher konnten 3.000 Lehrkräfte und Schulleitungen entsprechend begleitet werden. In diesen Fortbildungen werden an konkreten Fallbeispielen zentrale Handlungsschritte für schulische Notfallsituationen erarbeitet. Lehrerinnen und Lehrer werden sensibilisiert, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und deeskalierend zu handeln.

An den Schulen gibt es seit vielen Jahren zahlreiche Angebote zur Gewaltprävention. Die Präventionsarbeit in der Schule konzentriet sich insbesondere auf langfristig vorbeugende Maßnahmen wie Konfliktlösungsstrategien sowie die Arbeit mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Dazu zählen die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“, die Unterrichtsbausteine zur Gewalt- und Kriminalprävention in der Grundschule“ in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt oder das Anti-Mobbing-Projekt „Gemeinsam Klasse sein“ der Techniker Krankenkasse für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen.

Mit den Broschüren „Weitersagen ist kein Petzen“ und „Hilfe holen ist Freundschaft“ hat das Land eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

Backhaus: Geringerer Mindestlohn für Ausländer wäre illegal

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte über einen reduzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus, der sich krankheitsbedingt durch Innenminister Pegel hat vertreten lassen müssen: „Ich teile die Sorge um die Zukunft des Anbaus von arbeits­intensiven Sonderkulturen. Es lässt sich nicht leugnen: Bereits das derzeitige Mindestlohnniveau von 12,82 Euro pro Stunde stellt für viele Obst- und Gemüsebauern eine große Heraus­forderung dar.

Wir dürfen nicht in eine Richtung steuern, dass Produktionszweige auslaufen, weil die Produktion bei uns zu teuer ist und wir durch unsere Politik Wertschöpfungsverluste hinnehmen müssen, weil die Produktion abwandert. Und wir müssen auch vermeiden, dass Erdbeeren und Spargel als ein Luxusgut wahrgenommen werden, dass sich viele Menschen in unserem Land nicht mehr leisten können und wollen. Oder wenn, dann aus dem Supermarkt und gewachsen in Nachbarstaaten, die einen deutlich niedrigeren Mindestlohn haben.

Aber mir ist es vor allem ein Anliegen, deutlich zu machen, dass die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist, auf die meine Partei mit Recht stolz ist. Denn Deutschland hatte sich in eine nicht hinnehmbare Situation manövriert: Viele Menschen, die sich vor 2015 in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis befanden, konnten trotzdem nicht für ihre Lebens­haltungskosten aufkommen und waren auf die Unterstützung vom Staat angewiesen. Dies sollte durch die Einführung des Mindestlohns verhindert werden und soziale Gerechtigkeit sicherstellen. Und das ist uns gelungen!

Ich denke, wir sind uns einig, dass es in Deutschland nicht sein kann, dass ein Mensch Vollzeit arbeitet und dennoch auf staatliche Unterstützung, also Steuergelder, angewiesen ist. Die Betrachtung des komplexen Themas Mindestlohn für Saison­arbeiterinnen und Saisonarbeiter ist mir im Antrag der CDU jedoch zu stark verkürzt.

So wird zwar – und das nicht gänzlich zu Unrecht – darauf verwiesen, dass der Mindestlohn in Ländern wie Spanien (8,37 Euro pro Stunde) oder Polen (7,00 Euro pro Stunde) deutlich geringer ist. Aber ebenso hätte man deutlich machen müssen, dass der Mindestlohn in unseren hoch entwickelten Nachbarländern Niederlande (14,06 Euro pro Stunde) und Frankreich (11,88 Euro pro Stunde) oder auch in Großbritannien (14,20 Euro pro Stunde) auf einem annähernd gleichen Niveau befindet wie bei uns.

Man kann nicht gleichzeitig ein Hochlohnland sein und sich bei den unteren Einkommensgruppen an Süd- oder Osteuropa orientieren. Das empfinde ich als unsozial gegenüber denjenigen, die in niedrigen Einkommensgruppen tätig sind.

Ich plädiere also für einen Mittelweg, der natürlich jedes Jahr wieder und unabhängig von politischer Einflussnahme einen Mindestlohn definiert, der – wie geschildert – ein Auskommen einer Arbeitskraft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern sichert, aber andererseits nicht dazu führt, dass die Produktion weiter zurückgeht.

Mir ist klar, dass das kein einfacher Weg ist und es immer wieder intensive Diskussionen geben wird.

Allerdings sollte man ehrlicherweise auch einen Aspekt erwähnen, der die Diskussion um die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erst so akut hat werden lassen:

Wir haben die Situation, dass sich trotz Arbeitslosenzahlen von circa drei Millionen Menschen in Deutschland fast niemand findet, der in der Landwirtschaft als Saisonarbeiterin respektive Saisonarbeiter arbeiten möchte – daher: Ohne ausländische Saisonarbeitskräfte geht es nicht!

Ausländische Arbeitskräfte kommen unter diesen Bedingungen gern nach Deutschland, weil sie hier mit harter Arbeit – und das ist die Ernte von Erdbeeren und Spargel – so viel Geld verdienen, dass sie in ihren Heimatländern ihren Lebensstandard erhöhen können und bisweilen dort, etwa in Phasen der Arbeitslosigkeit, von dem zehren können, was sie hier in einigen Monaten verdient haben.

Ich teile die Analyse, die die CDU im Sektor Obst und Gemüse präsentiert, weitgehend. Aber eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte wurde von mehreren Arbeitsrechtlern als nicht vereinbar mit europäischem Recht eingeschätzt.

Und insofern war es auch nur konsequent, dass Bundesminister Alois Rainer diese Idee einer sorgfältigen Prüfung unterzieht, um das weitere Vorgehen daran auszurichten.

Ohne jetzt darauf einzugehen, weshalb die CDU-Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung auffordernd will, sich für etwas einzusetzen, was aufgrund rechtlicher Bedenken parallel durch einen CSU-Bundesminister geprüft wird: Die Realität hat diesen Antrag bereits überholt.“

HOTSPOT28“: Projektboot wird auf den Namen „LIMOSA“ getauft

Insel Poel – Das Projektgebiet des „HOTSPOT28 – Natürlicher Klimaschutz im Norden“ reicht von der Hansestadt Lübeck in Schleswig-Holstein entlang der westmecklenburgischen Ostseeküste bis ins Salzhaff nach Rerik. Das Projekt wird gefördert im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums sowie durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV (LM MV). Um die vielfältigen Maßnahmen in der Region umsetzen zu können, hat der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V., der den „HOTSPOT28“ koordiniert, ein Landungsboot angeschafft. Die Poeler Bürgermeisterin Gabriele Richter hat in ihrer Rolle als Taufpatin dem Boot nun den Namen „Limosa“ gegeben. Dr. Britta Knefelkamp (BfN) und Elisabeth Aßmann (Staatssekretärin LM MV) waren als Vertreterinnen von Bund und Land ebenfalls auf die Insel Poel gekommen.

„Als Verbundpartnerin des HOTSPOT28 freue ich mich, dass nun auch vom Wasser aus die unterschiedlichen Maßnahmen des Projekts umgesetzt werden können. Gerade hier vor Ort gibt es einige Gebiete, für die so ein Landungsboot unerlässlich ist“, sagt Gabriele Richter, Bürgermeisterin der Gemeinde Insel Poel. Dazu zählt unter anderem der Transport von Material, beispielsweise für den Erhalt oder Bau von Vogelwärterhütten auf den Vogelschutzinseln Walfisch oder Kieler Ort.  Doch auch Schafe und Ziegen sollen mit Hilfe des 7,50 Meter langen und rund 2,50 Meter breiten Landungsboots, das einen geringen Tiefgang von nur etwa 40 cm hat, auf abgelegene Inseln gebracht werden, um dort nach der Brutsaison die Vegetation kurz zu halten. Darüber hinaus sind Ausfahrten geplant, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Umweltbildung im „HOTSPOT28“ Projektaktivitäten bekannt zu machen und verschiedenen Zielgruppen die biologische Vielfalt in der Wismarbucht näher zu bringen.

Treffpunkt zum Netzwerken

Der „HOTSPOT28“ läuft bereits seit einem dreiviertel Jahr, doch die Bootstaufe war ein guter Anlass sich auszutauschen und sich vor Ort auf den neuesten Stand im Projektverlauf zu bringen. Deshalb waren das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) gern der Einladung gefolgt.

„Das Projekt zeigt auf hervorragende Weise, wie natürlicher Klimaschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt zusammen gedacht und umgesetzt werden können. Daher freuen wir uns sehr, dass wir das Projekt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz mit Bundesmitteln unterstützen können“, sagt Dr. Britta Knefelkamp, Abteilungsleiterin Meeresnaturschutz im BfN.

Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin des Umweltministeriums MV betonte: „Das Projektboot ,Limosa‘ sinnbildlich für den Anspruch des Modellprojekts HOTSPOT28 steht, Natur- und Klimaschutz praktisch und wirksam miteinander zu verbinden. Es ermöglicht den Zugang zu sensiblen Küsten- und Feuchtgebieten und die Erhebung wertvoller Naturschutzdaten. HOTSPOT-Regionen verfolgen das Ziel, Biodiversität zu fördern, Klimaschutzmaßnahmen naturnah umzusetzen und regionale Akteure dafür miteinander zu vernetzen. Besonders erfreulich im HOTSPOT28 ist die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, da sich das betreffende Gebiet über die Küstenregionen zwischen Lübeck, Wismar und Rerik erstreckt und auch den nördlichsten Abschnitt des Grünen Bandes umfasst. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Projekt mit über 1,3 Millionen Euro Kofinanzierung. Mein Dank gilt allen, die sich mit Herzblut für die Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens einsetzen.“

Andere Verbundpartner des Projekts – die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV und der BUND MV – waren auch zum Netzwerken angereist. Weitere Akteure in der Region, wie die Buchtranger in der Wismarbucht und im Salzhaff, die sich ebenfalls den Naturschutz auf die Fahne geschrieben haben, konnten aus ihrem Blickwinkel über ihre Arbeit informieren.

Die Uferschnepfe ist Namenspatin

Und woher kommt der Name für das Projektboot? Das weiß Dr. Matthias Braun, Vorstand des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer e. V.: „Der wissenschaftliche Name der Uferschnepfe lautet Limosa limosa. Der Watvogel kommt im Projektgebiet zwar nicht (mehr) vor, könnte sich aber künftig, ebenso wie der Säbelschnäbler, der Kiebitz oder der Rotschenkel, die bereits in den Salzwiesen brüten und besser geschützt werden sollen, unter bestimmten Bedingungen hier (wieder) ansiedeln.“ Außerdem klingt der Name einfach gut, wie der Projektleiter betonte.

Ein besonderer Dank gilt dem Segelclub Insel Poel e. V., der dem „HOTSPOT28“ für die Bootstaufe seine Wiese mit passendem Steg zur Verfügung gestellt hatte.

Hintergrund

Verbundpartner des Projekts „HOTSPOT28“ sind der Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e. V. mit Sitz in Lübeck-Kücknitz und einem neuen Büro auf der Insel Poel, der BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV, die Gemeinde Ostseebad Insel Poel und die Hansestadt Lübeck.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz wird das Projekt „HOTSPOT28“, das bis September 2030 läuft, durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundes¬ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert und kofinanziert durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) mit Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) sowie durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN).

Backhaus warnt vor „gefährlichem Rückschritt“ in der EU- Agrarpolitik

Schwerin – Die Europäische Kommission hat ihre Pläne für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 vorgestellt – mit weitreichenden Veränderungen für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, und die ländliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus reagiert mit großer Sorge auf den Vorschlag.

„Was präsentiert wurde, stellt einen gefährlichen Rückschritt für die europäische Landwirtschaft und den ländlichen Raum dar“, so Backhaus. „Die geplante Zusammenführung in einen sogenannten ‚Single Fund‘ gefährdet die Klarheit, Verlässlichkeit und Steuerbarkeit der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Wer ländliche Räume stärken will, darf sie nicht in einem politischen Mischfonds auflösen.“

Konkret sieht der Vorschlag vor, die bisherigen Strukturen der GAP aufzulösen und in einen übergreifenden Fonds für wirtschaftliche, territoriale, soziale und ökologische Entwicklung zu integrieren. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur mit klaren Mitteln für Direktzahlungen und Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung würde damit wegfallen Gleichzeitig sollen die Direktzahlungen künftig gekürzt bzw. gekappt werden. Das betrifft insbesondere die größeren Strukturen in den östlichen Bundesländern, aber auch Familienbetriebe in den alten Bundesländern.

Für Mecklenburg-Vorpommern hätte das dramatische Auswirkungen: Nach ersten Berechnungen würden sich die Mittel aus der 1. Säule ab 2028 halbieren – von derzeit rund 314 Millionen Euro jährlich auf etwa 151 Millionen Euro. Von der vorgesehenen Kappung und Degression wären über 2.400 Betriebe im Land betroffen. Direktzahlungen ab 100.000 Euro sollen vollständig entfallen, gestaffelte Kürzungen greifen bereits ab 20.000 Euro.

„MV ist ein Flächenland mit großen, wirtschaftlich arbeitenden Betrieben – diese Struktur ist historisch gewachsen und leistungsfähig. Der Vorschlag trifft uns ins Mark“, erklärte Backhaus. Er warnt vor einem massiven Strukturbruch: „Wenn diese Kürzungen kommen, ist zu erwarten, dass Betriebe aufgeteilt, geschlossen oder aus der GAP ganz aussteigen. Das hätte verheerende Folgen für Arbeitsplätze, Lebensmittelversorgung und Umweltleistungen.“

Besonders kritisch sieht das Ministerium auch die unklare Zukunft der sogenannten 2. Säule: Gelder für Agrarumweltmaßnahmen, LEADER, Dorferneuerung Schul- und Kitasanierung im ländlichen Raum wären nicht mehr zweckgebunden und könnten unter nationalem Spardruck gekürzt bzw. in andere Bereiche investiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden soll, wie viel Geld in Umwelt-, Klima- oder Strukturmaßnahmen fließt.

„Ein Drittel des bäuerlichen Einkommens in MV stammt aus EU-Zahlungen. Seit der Wende wurden 27 Milliarden Euro in unsere Landwirtschaft und unsere Dörfer investiert – das war echte europäische Aufbauarbeit“, so Backhaus. „Diese Leistungen dürfen wir nicht leichtfertig gefährden.“

Die Agrarministerkonferenz hatte sich im Juli einstimmig für den Erhalt eines eigenständigen, ausreichend ausgestatteten GAP-Budgets ausgesprochen. Minister Backhaus fordert nun die Bundesregierung auf, den Vorschlag im Rat entschieden zurückzuweisen und für klare Finanzierungszusagen zugunsten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums einzutreten.