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Tag: 29. Juli 2025

Behandlung aller Stadien des Lipödems wird Kassenleistung

Schwerin – Die Behandlung eines Lipödems wird künftig, unabhängig vom Stadium der Erkrankung, als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Anders als bisher werden die benötigten Liposuktionen zudem nicht mehr nur an den Beinen, sondern auch an den Armen ermöglicht. Diese aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird von Gesundheitsministerin Stefanie Drese ausdrücklich begrüßt.

„Viele Betroffene haben über Jahre hinweg mit starken Schmerzen, deutlichen Bewegungseinschränkungen und psychischen Belastungen gelebt, die diese chronische Erkrankung mit sich bringt. Für sie ist die neu geschaffene Regelung eine enorme Erleichterung und zugleich ein Weg zu mehr Lebensqualität“, konstatierte Drese und bezeichnete die Entscheidung des G-BA als wegweisend.

Deutschlandweit sind rund 3,8 Millionen Menschen von Lipödemen betroffen, darunter fast ausschließlich Frauen. „Für sie war eine operative Behandlung als gesetzlich Versicherte bisher nur im Endstadium der Erkrankung, also der Stufe III möglich. Die Belastungen beginnen aber natürlich schon viel früher“, hob die Ministerin hervor. Für diese Gruppe werde nun eine Versorgungslücke geschlossen. Zugleich bewahre ein früherer Eingriff vor einem weiteren Ausarten der Krankheit.

Drese freue sich daher für die Betroffenen, dass die vorangegangene fast elf-jährige Debatte nun in handfesten Verbesserungen gemündet habe. Beigetragen habe hierzu eine Studie, deren Zwischenergebnisse eine positive Evidenz bescheinigen und klare Vorteile in der Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Stadien belegt.

„Hervorheben möchte ich auch das Engagement der Patientenvertretungen, die sich unnachlässig in den Prozess eingebracht haben. Die Vertreterinnen und Vertreter haben lange gekämpft und letztlich ein hervorragendes Ergebnis im Sinne der Betroffenen erreicht“, erklärte Drese abschließend.

Vor einer Liposuktion als Kassenleistung muss für mindestens sechs Monate eine konservative Therapie durchgeführt worden sein, z.B. in Form einer Kompressions- und Bewegungstherapie oder einer Lymphdrainage. Wenn diese keine Linderung bringen, kann durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu Gunsten einer Liposuktion entschieden werden. Weitere Voraussetzungen zur Kostenübernahme betreffen u.a. den BMI, so muss bei einem höheren BMI im Vorfeld eine Adipositas-Behandlung erfolgen.

Unterstützung für Landesgartenschau 2035

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute in ihrer Kabinettssitzung einstimmig beschlossen, die Landeshauptstadt Schwerin bei der Bewerbung für die Landesgartenschau 2035 aktiv zu unterstützen. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss schafft die Grundlage für eine enge Begleitung des Projekts durch das Land – fachlich, organisatorisch und finanziell im Rahmen der bestehenden Förderinstrumente.

„Die Landesgartenschau 2035 ist ein echtes Zukunftsprojekt“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus im Anschluss an die Sitzung. „Sie bietet die Chance, zentrale Herausforderungen wie Klimaanpassung, Stadtentwicklung und Lebensqualität gemeinsam zu denken und sichtbar umzusetzen. Wir stehen als Land an der Seite der Stadt, damit aus einer guten Idee ein starkes, tragfähiges Konzept wird.“

Bereits mit der Bundesgartenschau 2009 hat Schwerin eindrucksvoll gezeigt, wie eine Gartenschau zum Motor nachhaltiger Stadtentwicklung werden kann. Rund 50 Millionen Euro direkte Investitionen führten damals zu einem gesamtwirtschaftlichen Effekt von über 350 Millionen Euro. Der historische Schlossgarten wurde behutsam aufgewertet, touristische Infrastrukturen wurden ausgebaut und die Stadt profitierte langfristig vom gesteigerten Image und Besucherinteresse.

„Die BUGA war ein Beispiel für verantwortungsvolle und kreative Stadtentwicklung“, so Backhaus. „Daran will Schwerin 2035 anknüpfen – aber mit einer noch breiteren Ausrichtung.“ Denn im Zentrum der aktuellen Bewerbung steht nicht ein einzelner Park, sondern die nachhaltige Entwicklung bisher vernachlässigter Stadtareale – insbesondere des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes. Die Idee: Ein neuer Stadtteil, der sozial durchmischt, grün, ressourcenschonend und städtebaulich anspruchsvoll gestaltet ist.

„Wir sprechen von einer Gartenschau Plus – einer Veranstaltung, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen gleichermaßen berücksichtigt“, betonte der Minister. „Sie soll Impulse setzen für klimagerechtes Bauen, urbane Mobilität und lebenswerte Quartiere.“

Neben der Stadt Schwerin werden künftig auch eine noch zu gründende Durchführungsgesellschaft sowie eine vom Land koordinierte interministerielle Arbeitsgruppe in die Vorbereitung eingebunden. Die Initiative zur Bewerbung stammt vom Verein Pro Schwerin e. V., der sich bereits bei der BUGA 2009 und bei der erfolgreichen Bewerbung um den UNESCO-Welterbe-Titel maßgeblich eingebracht hat.

Die Stadtvertretung wird sich nun mit dem Konzept befassen. Entscheidend ist aus Sicht des Ministeriums eine realistische Finanzplanung sowie ein überzeugender Nachweis der langfristigen Tragfähigkeit. Minister Backhaus bekräftigte: „Wenn die Voraussetzungen stimmen, wird das Land verlässlich zur Seite stehen.“

Sein Fazit: „Die Landesgartenschau 2035 ist ein Projekt mit Substanz. Sie verbindet das, was uns in Mecklenburg-Vorpommern wichtig ist – Natur, Kultur, Stadtentwicklung und Zusammenhalt. Ich bin überzeugt: Gemeinsam mit der Stadt Schwerin können wir etwas schaffen, das weit über das Veranstaltungsjahr hinaus wirkt.“

Genesungswünsche und Dank nach Scheunenbrand

Menkendorf – Nach dem schweren Scheunenbrand in Menkendorf (Landkreis Ludwigslust-Parchim), bei dem am Montagabend ein Feuerwehrmann schwer verletzt wurde, hat sich Innenminister Christian Pegel mit Genesungswünschen an den Betroffenen gewandt.

„Die Nachricht von dem verletzten Kameraden hat mich sehr bewegt. Ich wünsche ihm im Namen der Landesregierung und ganz persönlich eine schnelle und vollständige Genesung. Unsere Gedanken sind bei ihm, seiner Familie und seinen Kameradinnen und Kameraden.“

Der Minister lobt das schnelle und engagierte Handeln der rund 60 Feuerwehrleute aus Menkendorf und den umliegenden Wehren. „Alle Einsatzkräfte verdienen unseren größten Respekt. Sie leisten nicht nur im Notfall Außergewöhnliches, sondern stehen tagtäglich bereit – oft ehrenamtlich –, um Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen. Ihr Mut, ihre Entschlossenheit und ihr sind unverzichtbar für unser Miteinander“, so Christian Pegel .

„Gerade in Momenten wie diesen wird deutlich, wie wertvoll die Arbeit unserer Feuerwehren ist – und wie hoch der Preis manchmal sein kann. Dieser Einsatz war nicht nur körperlich fordernd, sondern auch emotional belastend. Dafür gebührt den Feuerwehrfrauen und -männern unsere volle Anerkennung und unser tief empfundener Dank.“

Bei dem Brand in Menkendorf war am Abend eine Scheune in Flammen aufgegangen.

Kinder- und Jugendschutz in M-V

Drese: Kinder- und Jugendschutz in MV wird durch eigenständiges Gesetz weiterentwickelt

Schwerin – Nach den heute veröffentlichten Angaben des Statistischen Landesamtes meldeten die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 insgesamt 5.256 Gefährdungseinschätzungen. Damit bewegte sich die Zahl der Verdachtsfälle auf eine Gefährdung des Kindeswohls in etwa auf dem Niveau von 2022. Um 6,5 Prozent gestiegen sind allerdings die festgestellten Fälle einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung (1.673 Fälle in 2023).

Für Sozialministerin Stefanie Drese zeigen die Zahlen den kontinuierlich hohen Hilfe- und Handlungsbedarf. Gleichzeitig ist nach Einschätzung von Drese die Sensibilität und Achtsamkeit für das Kindeswohl durch die zunehmende Professionalität und Zusammenarbeit in den letzten Jahren größer geworden.

Drese plant vor diesem Hintergrund die Strukturen im Kinderschutz zu stärken und fachübergreifende Prozesse und Kooperationen so auszubauen, damit die Akteure aller Ebenen künftig noch besser zusammenwirken. „Die passenden Rahmenbedingungen dafür wollen wir mit einem eigenständigen Kinderschutzgesetz schaffen – erstmalig in MV“, betonte Drese heute in Schwerin.

Mitte Juli brachte die Ministerin den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag ein. „Unser Ziel ist es, dass Anfang 2026 das wichtige Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten kann“, so Drese. Insgesamt stellt das Land für die Stärkung des Kinderschutzes im Rahmen des Gesetzes knapp 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Ein Kernstück des neuen Gesetzes ist nach Angabe von Drese die Rückführung und personelle Stärkung des Landesjugendamtes in die Trägerschaft des Landes beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz geplant, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz fachübergreifend agiert. „Dadurch können regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und verzahnt werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Jeder Fall einer Kindeswohlgefährdung muss uns aufrütteln. Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen setzen wir genau hier an und profitiert die Jugendhilfe im Land insgesamt.“

Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Termin für die nächste Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen: Die Wahl wird am Sonntag, den 20. September 2026, stattfinden.

„Mit der Festlegung dieses Wahltermins schaffen wir frühzeitig Klarheit für Parteien, Wahlbehörden und Bürgerinnen und Bürger. Unser Ziel ist es, eine geordnete und transparente Vorbereitung auf die Landtagswahl zu ermöglichen“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Der Termin berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben der Landesverfassung und des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Danach muss der Landtag innerhalb eines Zeitraums von 58 bis 61 Monaten nach Beginn der laufenden Wahlperiode neu gewählt werden. Die aktuelle Wahlperiode begann am 26. Oktober 2021.

„Die Wahlvorbereitungen in den Städten und Gemeinden können damit frühzeitig starten“, so der Minister und: „Ich danke schon jetzt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die mit ihrem Engagement die Durchführung der Wahl ermöglichen werden.“

Der Innenminister hebt zudem hervor, dass zur Stärkung der Wahlbeteiligung weiter auf umfassende Informationsangebote und eine breite Nutzung der Briefwahlmöglichkeiten gesetzt werde: „Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich möchte deshalb schon heute alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, ihr Wahlrecht zu nutzen und damit die Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten.“

Renaturierung der Sundischen Wiese auf dem Ostzingst

Zingst – Am 01. Juli wurden die Bauarbeiten zur Renaturierung des Sundischen Wiese bei Zingst fortgesetzt. Nachdem bis zum Frühjahr 2025 für Flächen nahe des Pramort ein natürliches Wasserregime und Weidebereiche hergestellt wurden, geht es nun weiter westlich voran. Für die Besucherinnen und Besucher gibt es keine Einschränkungen oder Sperrungen mehr. Im und um das Renaturierungsgebiet werden wieder Baumaschinen für die notwendigen Materialtransporte und Erdarbeiten im Einsatz sein.

Der zweite Bauabschnitt der Renaturierung ist Teil des Komplexvorhabens „Sturmhochwasserschutz / Renaturierung Ostzingst“. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Sturmhochwasserschutzes für die Gemeinden am Barther Bodden und die Herstellung natürlicher Wasserverhältnisse im Nationalpark. Die Renaturierung stellt dabei den naturschutzfachlichen/rechtlichen Ausgleich für die Eingriffe dar, die mit der Errichtung des Seedeiches Zingst – Sundische Wiese auf einer Länge von ca. 10 m verbunden waren.

„Beim Ostzingst handelt sich um einen Naturraum, der durch seine militärische Historie und durch die intensive Entwässerung für die landwirtschaftliche Nutzung stark beeinflusst wurde. Seit 1990 liegt die Sundische Wiese aber zum überwiegenden Teil in der Schutzzone I des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Insofern war es eine historische Chance, mit diesem Komplexvorhaben den Sturmhochwasserschutz in der Region sicherzustellen und gleichzeitig große Flächen einem natürlichen Überflutungsregime zuzuführen.

Diese Chance haben wir genutzt und ich freue mich, dass die Arbeiten zur Renaturierung im Jahr 2026 abgeschlossen werden können. Dann werden wir auch in diesem Teil des Nationalparks weitgehend natürliche hydrologische Verhältnisse geschaffen haben.“ sagte Minister Dr. Backhaus mit Blick auf den Baubeginn.

In der Zeit von Juli 2025 bis Februar 2026 wird nun auf dem westlichen Teil der Sundischen Wiese gearbeitet. Die Begrenzung der Bauzeit ist aus naturschutzfachlichen Gründen, insbesondere zum Schutz brütender Vögel, notwendig.
Nach der Renaturierung wird die Beweidung in dem Gebiet fortgesetzt. Dafür entstehen sechs weitere Hochwasserschutzflächen für die Rinder sowie 19 Durchlässe, fünf Rampen und 7,2 km Weidewege. Weiterhin erforderlich sind der Neubau und die Verfüllung von Gräben, das Anlegen von Furten sowie die 100 bis 150 Meter breite Schlitzung von weiteren drei Boddendeich-Abschnitten.

In den 1960/70er-Jahren wurden Schöpfwerke errichtet, um eine intensive Grünlandwirtschaft auf dem ehemaligen Küstenüberflutungsmoor zu gewährleisten. Diese Schöpfwerke am Mittelhof, Südhof und der Durchlass am Kavelnhaken werden in diesem Bauabschnitt ebenfalls zurückgebaut. Am Kavelnhaken erfolgt weiterhin auf einer Länge von 950 Metern ein Komplettrückbau des nicht länger benötigten Boddendeiches.

Die baulichen Maßnahmen sind notwendig, damit hier wieder Küstenüberflutungsmoore mit Salzwiesen entstehen können. Diese seltene Vegetationsform ist nach EU-Naturschutzrecht geschützt und Lebensraum für seltene Pflanzen, viele spezialisierte Insekten und brütende oder rastende Küstenvögel. Damit Salzwiesen dauerhaft erhalten bleiben, ist eine Beweidung erforderlich. Damit auf solchen Flächen Rinder weiden können, müssen sowohl eine Infrastruktur zur Versorgung der Tiere als auch Rückzugsflächen für Hochwassersituationen geschaffen werden.

Träger des Vorhabens ist das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Vorpommern. Das Nationalparkamt Vorpommern begleitet die Maßnahme.