Menü Schließen

Monat: Juli 2025

Für einen sicheres Aufwachsen

Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstes Kinderschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung brachte heute im Landtag einen Gesetzentwurf für das erste eigenständige Kinderschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen so die passenden Rahmenbedingungen und moderne Strukturen im Land schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen gesund und sicher aufwachsen können“, erklärte Drese bei der Einbringung.

Drese führte an, dass sich der Kinderschutz zunehmend mehr Herausforderungen ausgesetzt sehe. So bleiben insbesondere die Fallzahlen der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung auf einem auch bundesweit hohen Niveau. „5.256 solcher Verfahren wurden allein im Jahr 2023 durchgeführt. In gut 40 Prozent der Fälle lag ein erzieherischer Hilfebedarf vor. In 31,8 Prozent, also 1.673 Fällen, wurde gar eine akute oder latente Gefährdung festgestellt“, erklärte Drese.

„Das sind Zahlen die wir zum Anlass nehmen, um mit dem neuen Kinderschutzgesetz umfassende Änderungen an den Strukturen im Land vorzunehmen“, unterstrich die Ministerin. Insbesondere fachübergreifende Prozesse und Kooperationen sollen so ausgebaut werden, damit die Akteure alle Ebenen künftig noch besser zusammenwirken können. „Deshalb planen wir die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur Verzahnung beitragen wird“, so Drese weiter.

Angesiedelt wird diese beim Landesjugendamt. „Auch hier gibt es entscheidende Änderungen, denn das derzeit noch beim Kommunalen Sozialverband angesiedelte Landesjugendamt soll zum 01.01.2026 zurück in Landeshand überführt werden“, erläuterte Drese.

Das bedeute, dass künftig wieder alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen können und kinderschutzrechtliche Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz oder bei Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden.

Abgerundet wird das Gesetz zudem durch Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungssicherheit der Fachkräfte, durch eine verstärkte Kooperation und eine kontinuierliche Qualifizierung. Insgesamt stellt das Land für die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes knapp 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

„Das ist gut angelegtes Geld und eine Investition in die sichere Zukunft unserer Kinder. Denn es wird Zeit, dass wir mit einem eigenen Kinderschutzgesetz die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen“, schloss Drese.

Zeugnissorgentelefon vor den Sommerferien erreichbar

Scheidung: Schüler und Schülerinnen mit ihren Problemen und Sorgen nicht alleine lassen

Schwerin – Das Bildungsministerium bietet bereits in der letzten Woche vor den Sommerferien ein Zeugnissorgentelefon an. Ab Montag, 21. Juli 2025, ist das Zeugnissorgentelefon erreichbar. Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung, ob es dabei um den Umgang mit Enttäuschung und Ängsten geht oder um Konflikte in der Familie. Schülerinnen und Schüler können auch Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen verbessern.

„Uns ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler mit ihren Sorgen und Problemen nicht alleine gelassen werden“, sagte Bildungsstaatssekretär Tom Scheidung. „Zusätzlich zu den Vertrauenslehrkräften stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDS am Zeugnissorgentelefon bereit und bieten ihre Hilfe an. Auch Eltern, die Fragen haben, können bei uns anrufen“, so Scheidung.

Die telefonische Beratung ist vom 21. Juli 2025 bis 1. August 2025 unter der Nummer 0385 588 7987 (in der Zeugniswoche sogar von Montag bis Samstag), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Änderung des Sportfördergesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute die Änderung des Sportfördergesetzes M-V beschlossen. „Mit dieser Anpassung ist es uns gelungen, dass nun auch das Sportgymnasium in Rostock den sogenannten Schul- und Internatslastenausgleich erhält. Damit können wir künftig auch die Eltern unserer Rostocker Sporttalente bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, erklärte Sportministerin Stefanie Drese.

Dass dies bisher nur an den „Eliteschulen des Sports“ in Schwerin und Neubrandenburg gelang, liegt an den unterschiedlichen Trägerstrukturen. „Während diese Standorte kommunal getragen werden, befindet sich das Rostocker Sportgymnasium in freier Trägerschaft durch das CJD. Nach alter Gesetzeslage bestand für das Sportgymnasium in Rostock kein Anspruch auf die Geltendmachung des Internatslastenausgleichs gegenüber den entsendenden Landkreisen und kreisfreien Städten“, erklärte die Ministerin und dankte den Kommunen dafür, dass es gemeinsam gelungen sei, eine Lösung zu finden.

„Vor dem Hintergrund, dass die drei Sportgymnasien überregionale Bedeutung haben und im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die perfekten Bedingungen für unsere talentierten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler schaffen, ist die heutige Gesetzesänderung also dringend nötig gewesen“, unterstrich Drese. So profitieren die Sporttalente in Rostock weiterhin von einer guten Förderung, aber ohne eine weiter steigende finanzielle Belastung für die Eltern.

Dies trage zudem dazu bei, den Rostocker Sportstandort mit seinen Bundesstützpunkten insgesamt zu stärken und eine Abwanderung junger Talente zu verhindern. „Wir können stolz sein auf die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die alle drei Standorte hervorgebracht haben und in ihrer Laufbahn unterstützen. Das wollen wir als Land auch angemessen unterstützen“, hob die Ministerin hervor.

So habe das Land bereits 2024 und 2025 zusätzliche Mittel bereitgestellt um dafür zu sorgen, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben. Dies sei auch für die Folgejahre geplant, rund 300.000 Euro stehen hierfür jährlich dann zusätzlich zur Verfügung.

Drese: „Mit dieser beabsichtigten Unterstützung und vor allem mit der heutigen Änderung des Sportfördergesetzes sorgen wir nun dafür, dass Sport auf höchstem Niveau und unter gleichen Bedingungen möglich bleibt – für alle Schülerinnen und Schüler und unabhängig vom Standort.“

Sondervermögen schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser

Schwerin – In einem Investitionsgipfel einigte sich die Landesregierung gestern auf die Verwendung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen der Bundesregierung. Rund 1,93 Milliarden Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Topf, gestreckt über zehn bis zwölf Jahre. Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigte sich erfreut über die Ergebnisse: „Dass unsere Krankenhausinfrastruktur mit insgesamt 250 Millionen Euro Berücksichtigung findet, schafft Sicherheit für unsere Krankenhäuser in finanziell schwierigen Zeiten“, so die Ministerin.

Das Sondervermögen fließe dabei insbesondere in den Krankenhaustransformationsfonds, mit dem die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform finanziert werden sollen. „Mit der Entscheidung des gestrigen Gipfels steht dabei fest, dass die Krankenhäuser keine Eigenanteile für den Transformationsfonds mehr aufbringen müssen – dieser kann nun vollständig über Landesmittel und Mittel des Sondervermögens gedeckt werden“, erklärte Drese.

Aus Sicht Dreses sei das ein enormer Gewinn und zugleich eine Erleichterung für die Krankenhäuser im Land, die neben finanziellen Freiräumen nun auch mehr Planungssicherheit gewinnen. „Als Land stehen wir dabei gemeinschaftlich hinter unseren Kliniken, auch das hat der Investitionsgipfel deutlich gezeigt“, so Drese weiter.

Drese: „Zugleich ebnen wir mit dieser Investitionsentscheidung den Weg in die anstehende Krankenhausreform, um unsere Krankenhauslandschaft nachhaltig und zukunftsfest weiterzuentwickeln.“

Schwesig: Wir investieren in die Zukunft des Landes

Schwerin – Auf dem gestrigen Investitionsgipfel haben sich Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften auf den MV-Plan 2035 verständigt. Der Plan enthält Eckpunkte und Planzahlen, wie die für Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden sollen.

Wichtigster Schwerpunkt ist die Bildung. „Unser Land setzt seit vielen Jahren einen Schwerpunkt bei guter Bildung von Anfang an. Wir haben die Kitas beitragsfrei gemacht. Wir haben neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Und wir haben gemeinsam mit der kommunalen Ebene mehr als eine Milliarde Euro in die Sanierung und den Neubau von Schulen investiert“, bilanzierte Schwesig bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landtag.

Noch seien aber nicht alle Schulen im Land saniert. „Zu guter Bildung gehören moderne Schulgebäude mit entsprechender digitaler Ausstattung, in denen die Schülerinnen und Schüler und auch ihre Lehrerinnen und Lehrer beste Bedingungen vorfinden. Und deshalb haben wir gestern vereinbart, noch einmal 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen einzusetzen, damit bis 2035 wirklich alle Schulen des Landes modernisiert werden können“, so Schwesig. Das gelte für Schulen in kommunaler wie auch in privater Trägerschaft.

Der gestern vereinbarte MV-Plan sehe weiterhin Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Energiewende und die Digitalisierung vor. Auch Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehren und Sport sollen profitieren. „Die Botschaft des MV-Plans ist. Wir wollen gemeinsam in Wirtschaft, Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Gesundheit investieren.“

C. Pegel: „Geodäsie ist das Fundament unserer modernen Welt“

Schwerin – Der diesjährige Tag der Geodäsie (22. Juli) steht kurz bevor und bietet in Mecklenburg-Vorpommern erneut spannende Einblicke in die Welt der Vermessung und Geoinformation. Unter dem Motto „Vermessung & Geoinformation – entdecken, ausprobieren und begeistert sein“ finden Veranstaltungen in Schwerin, Greifswald und Rostock statt.

„Ohne die Arbeit der Geodätinnen und Geodäten würden keine Karten entstehen, keine Bauwerke sicher geplant und keine Klimamodelle räumlich verankert werden. Sie liefern die Grundlage für digitale Zwillinge, smarte Städte und nachhaltige Entwicklung“, betont Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler sowie junge Erwachsene, die sich für technische, naturwissenschaftliche oder planerische Berufe interessieren. In der Zeit von 9 bis 15 Uhr werden vor Ort Praxisstationen, Laserscanner-Vorführungen, GPS-Messungen und interaktive Aufgaben vorgestellt.

„Die Berufe in der Geodäsie und Geoinformatik sind so spannend wie vielfältig – sie verbinden hochpräzise Vermessung mit modernster Digitalisierung und ermöglichen es, unsere Welt sichtbar, planbar und zukunftsfähig zu machen. Ob auf dem Boden, in der Luft oder sogar aus dem All – Geodätinnen und Geoinformatikerinnen liefern die Grundlage für nahezu alle technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie leisten auch einen zentralen Beitrag zur Gestaltung unserer Lebensräume – sei es beim Netzausbau, im Küstenschutz oder bei der Energiewende“, unterstreicht Christian Pegel.

Organisiert wird der „Tag der Geodäsie“ von Vermessungsbüros, Behörden und Bildungseinrichtungen die sich im Rahmen einer Kooperation besonders für die öffentliche Wahrnehmung des Berufsfeldes engagieren. Während die Plätze in Schwerin und Greifswald bereits belegt sind, sind in Rostock noch Anmeldungen vor allem für Schulklassen möglich unter Telefonnummer 0381/381 6281 oder per E-Mail an katasteramt@rostock.de.

Justizministerin Bernhardt: „Der Jura-Abschluss wird sicherer.“

Vor Studierenden der Universität Greifswald hat das Ministerium für Justiz über Pläne zum integrierten Bachelor und E-Examen informiert.

Greifswald – „Da wir viele Veränderungen vorhaben, wollen wir die Studierenden der Rechtswissenschaften so früh wie möglich mitnehmen. Das Studium soll künftig die Abschlussmöglichkeit ‚Bachelor of Laws‘ enthalten.

Der Entwurf der Landesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) ist derzeit im Anhörungsverfahren, bevor der Landtag den Entwurf beraten wird. Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses ist ein Meilenstein, um das Studium sicherer zu gestalten. Denn wer alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt hat, soll damit den ‚Bachelor of Laws‘ bekommen können.

Das steigert die Attraktivität des Studiums. Der akademische Wert der bis dahin erbrachten Studienleistungen wird sichtbar. Zum anderen soll es Studierende motivieren durchzuhalten. Denn der Druck im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können, wird genommen.

Außerdem bietet der geplante integrierte ‚Bachelor of Laws‘ auch den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in einer Videobotschaft (.

„Auch im Bereich der Digitalisierung bleiben wir wettbewerbsfähig. Stichwort E-Examen. Das bereiten wir unter Hochdruck vor. Die Pilotierung erfolgt im Herbst. Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung können ab dann bereits elektronisch geschrieben werden. Die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung sollen ab dem Jahr 2027 folgen. Mecklenburg-Vorpommern hält damit Anschluss an andere Bundesländer“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Neuer Multifunktionsbau für den Wassertourismus eröffnet

Jochen Schulte: „Ein Vorzeigeprojekt für den Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern mit Strahlkraft weit über Rostock hinaus“

Rostock – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute auf dem IGA-Gelände in Rostock das neue multifunktionale Gebäude auf der Pier des Supieria Wasser- und Wakeparks offiziell er­öffnet. Damit ist das mit Unterstützung des Wirtschafts­ministerium realisierte Gesamtvorhaben des Supieria Wasser- und Wakeparks nun vollständig abgeschlossen.

„Dieses Projekt ist ein Aushängeschild für modernen, trend­sportorientierten Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpom­mern“, sagte Staatssekretär Schulte. „Es ergänzt das bereits umfangreiche Angebot um hochwertige Infrastruktur, stärkt den Tourismusstandort Rostock und setzt neue Impulse für die touristische Entwicklung zwischen Innenstadt und Warnemünde.“

In dem neuen Gebäude befinden sich ein Empfangsbereich, moderne Umkleideräume mit Duschen und Toiletten, ein Shop, ein Restaurant sowie eine Eventlocation mit Rutschen­turm und Sonnenterrasse direkt an der Warnow. Der Neubau rundet das sport- und erlebnisorientierte Gesamtkonzept des Parks ab, das bereits eine Vielzahl an wassertouristischen Angeboten umfasst – darunter zwei Wasserskianlagen, ein Wasser-Kletterpark, mehrere Wasserrutschen, ein Sprung­kissen, Hot-Pool, Sauna sowie ein Stand-Up-Paddle-Par­cours.

Insgesamt wurden rund 3,6 Millionen Euro in den Wasser- und Wakepark investiert. Das Wirtschaftsministerium hat das Vorhaben von Beginn an begleitet und mit rund 844.000 Euro gefördert. Zudem wurde ein durch die Bürgschaftsbank Meck­lenburg-Vorpommern abgesichertes Hausbankdarlehen be­reitgestellt, um die Gesamtfinanzierung zu sichern.

„Mit dieser Investition wurde nicht nur ein weiteres tou­ristisches Highlight geschaffen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Profilierung Rostocks als attraktive Destination im Aktivtourismus geleistet“, betonte Staatssekretär Schulte. „Besonders hervorzuheben ist der saisonverlängernde Effekt, die Erhöhung der Angebotsvielfalt und -qualität sowie die internationale Ausstrahlung der Anlage.“

Laut der im Juni 2025 vorgestellten „Wassertourismusstudie MV 2025“ ist der Tourismus auf und am Wasser ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern. Mit einem Jahresumsatz von rund 1 Milliarde Euro und mehr als 19.000 Beschäftigten gehört er zu den tragenden Säulen der Touris­muswirtschaft im Land. Die Studie weist über 1.200 Unter­nehmen mit rund 1.650 Anlaufpunkten im wassertouristischen Bereich aus – vom Bootsverleih bis zur Fahrgastschifffahrt.

Seit 1990 hat das Land rund 575 Millionen Euro Fördermittel in den Ausbau der maritimen Tourismusinfrastruktur investiert – in Wasserwanderrastplätze, Promenaden, Sportboothäfen und andere Projekte. Insgesamt wurden damit Investitionen von mehr als 700 Millionen Euro mobilisiert.

„Wir brauchen zukunftsfähige, nachhaltige und digital an­schlussfähige Angebote – von der Elektromobilität auf dem Wasser bis zur modernen Gästeansprache“, so Staats­sekretär Schulte. „Der Supieria Wasser- und Wakepark zeigt eindrucksvoll, wie so etwas in der Praxis aussehen kann.“

Abschließend würdigte Staatssekretär Schule das Enga­gement des Betreibers Supreme GmbH über den Supieria Wasser- und Wakeparks in Rostock hinaus – etwa beim Pangea-Festival, bei geplanten Investitionen am Standort Pütnitz sowie durch die Mitwirkung im Tourismusbeirat des Landes.