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Tag: 15. Oktober 2025

Strandbewirtschaftung in der Sturmhochwassersaison

Land setzt auf Balance zwischen Tourismus und Küstenschutz

Schwerin – Mit Beginn der Sturmhochwassersaison am 15. Oktober treten an der Ostseeküste wieder besondere wasserrechtliche Regelungen zum Küstenschutz in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dazu im März einen Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes herausgegeben, um den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft entgegenzukommen und bürokratische Hürden für „mobile, leicht transportfähige Objekte“ abzubauen.

Hintergrund war der auch über die Medien und die Presse bekannt gewordene sogenannte „Strandkorbstreit“. Mit dem Erlass und weiteren Ausnahmeregelungen zur Strandnutzung macht sich das Land stark für die Tourismuswirtschaft und setzt sich dafür ein, dass Einheimische und Gäste den Strand und die Natur an der Küste auch im Herbst und Winter erleben können.

„Unser Ziel ist, dass die Strände in Mecklenburg-Vorpommern auch über den Sommer hinaus lebendig bleiben – aber sicher“, betonte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir begrüßen ausdrücklich saisonverlängernde Maßnahmen der Strandbewirtschaftung, solange sie mit dem Küstenschutz vereinbar sind. Beides muss Hand in Hand gehen: wirtschaftliche Nutzung und Schutz unserer Küste.“
Nach dem aktuellen Erlass können mobile, leicht bewegliche Objekte – wie Strandkörbe, Tische, Stühle oder kleine Pagoden mit einer Grundfläche bis zu 5 m² – mit Zustimmung der Gemeinde ohne zeitliche Befristung aufgestellt werden.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), um sicherzustellen, dass neben den touristischen Interessen auch die Anforderungen des Küstenschutzes im Sinne des Allgemeinwohls gewahrt bleiben. Um einen schnellen Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern, wird das Erfordernis einer solchen Vereinbarung zunächst bis zum 31. Januar 2026 durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt.

Gewerbetreibende, die Interesse an dieser Art der Strandnutzung haben können sich an die Gemeinde wenden. Interessierte Gemeinden werden gebeten, sich mit dem örtlichen zuständigen StALU hinsichtlich der vereinfachten Regelung abzustimmen.

Für zeitlich befristete Nutzungen – etwa größere Pagoden, Verkaufs­stände oder andere bauliche Anlagen – ist weiterhin eine wasser­rechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese berücksichtigt die jeweilige Wetterentwicklung und ist in der Regel auf kurze Zeiträume begrenzt. Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt können die Nutzungen und inkl. baulicher Anlagen für eine Dauer von bis zu 10 Tagen zulassen.

Gewerbetreibende, die Interesse an befristeten Ausnahmegenehmi­gungen haben, sollten sich nach Abstimmung mit der Gemeinde mit einem formlosen Antrag an das zuständigen StALU wenden.

Eine dauerhafte Aufstellung größerer Anlagen im Strandbereich ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren voraus, in denen die unteren Bauaufsichtsbehörden u. a. die StÄLU beteiligen, um die Belange des Küstenschutzes in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

In allen Fällen müssen die Betreiber gewährleisten, dass Anlagen bei Vorhersage hoher Wasserstände oder Sturmhochwasserwarnung innerhalbkurzer Zeit mit eigenem Personal beräumt werden können. Dazu ist die Warnlage aktiv zu verfolgen. Mögliche Schäden an den aufgestellten Objekten/Bauwerken und den Landesküstenschutzanlagen sind auf Kosten des verantwortlichen Betreibers zu beseitigen.

Minister Dr. Backhaus: „Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Tourismus und Küstenschutz miteinander im Gleichgewicht bleiben. Der Erlass schafft dafür einen verlässlichen Rahmen und stärkt die Handlungsspielräume der Gemeinden und Unternehmer – aber immer im Bewusstsein, dass Küstenschutz eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit für die Menschen in den Ortslagen an der Küste ist.“

Allianz für regionale Wertschöpfung durch heimisches Laubholz

Malchow – Am Vormittag hat Forst- und Agrarminister Dr. Till Backhaus das Werk der Pollmeier Schnittholz GmbH und Co. KG in Malchow besucht. Die Geschäftsführung informierte den Minister vor Ort über die Kampagne „Laubholz+“ der Deutschen Säge und Holzindustrie e.V. (DeSH). Dazu erklärt Minister Backhaus:

„Unser Wald in MV fungiert als CO2-Senke und ist damit enorm wichtig für den Klimaschutz. Er ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Im Cluster Forst und Holz sichern 90 m³ einen Arbeitsplatz pro Jahr. In MV umfasste das Cluster Forst und Holz 2023 4.318 Unternehmen mit 23.950 Beschäftigten, mit einem Umsatz von rund 4,8 Mrd. Euro und einer Bruttowertschöpfung von ca. 1,6 Mrd. Euro.

Die Holzindustrie steht jedoch vor einem Dilemma. Einerseits soll die Laubholzverwendung erhöht werden (Bioökonomie, Erreichung der Klimaschutzziele); andererseits wird die Laubholznutzung zunehmend durch Nutzungsverzichte und Flächenstilllegungen eingeschränkt. Für die Unternehmen der Laubholzindustrie sind die Rahmenbedingungen nicht mehr verlässlich und die Rundholzversorgung unsicher. Seit Anfang 2000 haben in Deutschland ca. 100 laubholzverarbeitende Unternehmen den Betrieb eingestellt.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Trockenschäden in den Jahren 2018 und 2019, den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimaveränderung sowie den sich ändernden politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und in der EU verstehe ich die Sorge, dass es zu Einschränkungen der Waldbewirtschaftung und der Bereit­stellung von Laubholz kommen kann. Zwar haben wir unsere Wälder seit Jahren erfolgreich umgebaut, 70 Prozent Laubmischwald, doch der Buchenholzeinschlag ist bereits rückläufig. Während im Jahr 2014 deutschlandweit ca. 12 Mio. m³ (davon 0,63 Mio m³ in MV) genutzt wurden, waren es 2024 9,7 Mio. m³ (davon 0,33 Mio. m³ in MV).

Die Bundeswaldinventur 4 (BWI 4) ergab bundesweit einen Rückgang der Buchenvorräte um 1,2% (in MV einen Anstieg um 7,2%) sowie eine leichte Zunahme der Eichenvorräte um 1,6% (in MV um 2,4%). In MV liegt die Fläche ohne Nutzung (Nullnutzung und Prozessschutz) mit 30,7% der Waldfläche deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 12,9%.

Ich teile die Einschätzung des DeSH, wonach die Laubholzbranche in Deutschland vor einer historischen Weichenstellung steht. Der ökologische Umbau der Wälder, das wachsende gesellschaftliche Bewusstsein für nachhaltige Produkte sowie die Notwendigkeit, CO₂-intensive Materialien durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen, machen deutlich: heimisches Laubholz ist ein Schlüssel­­rohstoff der Zukunft. Mit dem Bekenntnis der Landes­regierung zum Dauerwald in MV bieten wir die Möglichkeit einer stabilen Versorgung der heimischen Wirtschaft mit dem wichtigen Rohstoff Holz.

Gleichzeitig zeigen sich deutliche Spannungsfelder: zwischen zunehmenden regulatorischen Anforderungen und wachsendem Rohstoffbedarf, zwischen forstpolitischen Zielkonflikten und globalem Wettbewerbsdruck sowie zwischen technologischen Chancen und Investitionshemmnissen. Um diese Herausfor­derungen zu bewältigen, braucht es ein entschlossenes, koordiniertes und zukunftsorientiertes Handeln von Politik und Wirtschaft. Die „Allianz für regionale Wertschöpfung durch heimisches Laubholz“, die die DeSH aktuell anstößt, kann dieses vernetzte Handeln nach meiner Ansicht vorantreiben“, so Backhaus.