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Tag: 21. Oktober 2025

Informatik in MV seit acht Jahren Pflichtfach

Oldenburg: Informatische Grundbildung ist Fundament, um sich souverän in der digitalen Welt zu bewegen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern zählt das Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung im Vergleich zu anderen Ländern seit acht Jahren zum festen Bestandteil der Stundentafel an allgemein bildenden Schulen. Das geht aus dem jüngsten Informatikmonitor der Gesellschaft für Informatik e. V., dem Stifterverband und der Heinz Nixdorf Stiftung hervor. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird das Fach durchgängig ab Klasse 5 einstündig unterrichtet. Neben Thüringen und dem Saarland entspricht Mecklenburg-Vorpommern als eines von wenigen Ländern den Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz, wonach sechs Wochen Informatikunterricht vorgesehen sind, also beispielsweise eine Stunde von der fünften bis zur zehnten Klasse.

„Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach Informatik und Medienbildung grundlegende Kenntnisse der Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie entwickeln ein Verständnis für die Funktionsweise von Informations- und Kommunikationstechniken und erwerben erste Kenntnisse in der Softwareentwicklung. Damit erreichen wir bei allen Schülerinnen und Schülern eine informatische Grundbildung. Sie ist das Fundament, um sich souverän in der digitalen Welt zu bewegen.“

Der kompetenzorientierte Rahmenplan Informatik und Medienbildung sieht unter anderem die Erstellung von Medienprodukten, wie die Gestaltung einer adressatengerechten Präsentation oder eines interaktiven Computerspiels vor. „Durch die praktische Arbeit und mit digitalen Tools bis hin zu KI-gestützten Hilfsmitteln lernen Schülerinnen und Schüler Computersysteme kennen und erwerben Kompetenzen, Probleme selbstständig zu lösen. Unsere Lehrkräfte nutzen im Unterricht auch die Möglichkeit, Informationsprozesse und informatische Strukturen zu veranschaulichen“, erläuterte Oldenburg.

So lassen sich beispielsweise die Prinzipien des Internets mithilfe von Schnüren und Karten im Klassenraum im doppelten Wortsinn begreifen. Deutlich wird, wer welche Daten sieht, wie Informationen weitergeleitet oder manipuliert werden und warum Verschlüsselung einen Schutz bietet.

Der hohe praktische Anteil des Unterrichtsfaches bleibt bis zum Abitur erhalten. „Selbst bei den Abschlussprüfungen lösen die Prüflinge informatische Problemstellungen am Computer. Das ist in Deutschland eher die Ausnahme. Sicher ist das auch ein Grund, warum viele Schülerinnen und Schüler das Fach wählen“, sagte Oldenburg. Bei der Belegungsquote schneidet das Land laut Informatikmonitor gut ab. In Mecklenburg-Vorpommern hat mehr als jeder zweite Schüler und knapp jede dritte Schülerin Unterricht im Fach Informatik.

Mit dem Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ bietet das Land den Lehrkräften eine Orientierungshilfe für den Einsatz von KI-Systemen im Unterricht. Regelmäßige Angebote des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) und des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) unterstützen Lehrkräfte dabei, sich fortzubilden. Hierzu zählen Workshops wie „Kryptowährung als Unterrichtseinheit zur nachhaltigen Entwicklung“, „Datenbanken und KI im Informatikunterricht verbinden“ oder „Sprachmodelle im Eigenbau mit SoekiaGPT“, einem KI-Textgenerator für den Unterricht.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald betroffen

Schwerin – In einer Legehennenhaltung mit rund 55.000 Tieren in der Gemeinde Poseritz im Landkreis Vorpommern-Rügen und in einer Legehennenhaltung mit 93.000 Tieren in der Gemeinde Rothemühl im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus (HPAIV) des Subtyps H5N1 durch das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) festgestellt.

Beide betroffenen Betriebe haben erhöhte Tierverluste gemeldet, woraufhin amtliche Proben entnommen und zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei M-V zur Untersuchung gebracht wurden. Aufgrund des Nachweises von aviären Influenza-A Viren des Subtyps H5 erfolgte die Weiterleitung von Probenmaterial zur weiteren Untersuchung (Subtypisierung und Bestimmung des Pathotyps) an das FLI.

Die beiden betroffenen Landkreise haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen und Sperrzonen, bestehend aus Schutz- und Überwachungszone, um die Ausbruchsbetriebe eingerichtet.

Es handelt sich jetzt bereits um den fünften Fall bei Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Herbst. Insgesamt gab es in 2025 bisher neun Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenen Tieren in MV. Hinzu kommen in den vergangenen Tagen vermehrt Meldungen über tote Wildvögel, vorwiegend Kraniche, bei denen aviäres Influenzavirus (AIV) nachgewiesen werden konnte.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe und private Tierhalter: „In Ihrer Verantwortung liegt die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Erwägen Sie eine Aufstallung der Tiere oder halten Sie diese dem derzeitigen Risiko entsprechend in geschützten Bereichen. Das derzeitige dynamische Geschehen fordert Ihre Umsicht, um einen Eintrag und eine Weiterver­breitung des Virus möglichst zu vermeiden.

Auch eine vorzeitige Schlachtung sollte in Betracht gezogen werden. Dies ist umso wichtiger, wenn eine geschützte Unterbringung der Tiere nicht möglich ist. Geflügelhalter, die Auffälligkeiten – zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie Leistungsabfall – in ihrem Bestand bemerken, sollten sich umgehend beim Veterinäramt melden.“

Impflücken bei Grippe, Gürtelrose und Co.

Drese und Kutzbach ermuntern gefährdete Personengruppen zur Vorsorge

Schwerin – Impfungen senken das Risiko, sich zu infizieren und schwer zu erkranken, deutlich. Insbesondere für Risikogruppen werden zum Beginn der kalten Jahreszeit daher verschiedene Schutzimpfungen empfohlen. „Sorge bereitet uns dabei, dass es zum Beispiel bei der Influenza, bei Pneumokokken aber auch bei der Gürtelrose zunehmend größere Impflücken gibt“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, die heute gemeinsam mit Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER, über den aktuellen Stand der Impfungen im Land informiert hat.

So seien in der Saison 2023/2024 nur rund 41 Prozent der Menschen mit Vorerkrankungen gegen die echte Grippe geimpft gewesen, erklärte Drese. Auch in der Gruppe der über 60-jährigen betrug die Grippeimpfquote zuletzt nur 49 Prozent, so die Ministerin weiter. Das ist zwar mehr als im Bundesschnitt (38 Prozent), aber nicht zufriedenstellend. Denn mit dem Alter lasse das Immunsystem nach – egal wie fit und junggeblieben man sich fühlt. „Das macht die Schutzimpfung für diese Gruppe so besonders wichtig“, appellierte sie.

Neben der Grippeimpfung sollten Risikogruppen deshalb auch die Notwendigkeit anderer Impfungen prüfen. „So lag die Quote bei den Corona-Schutzimpfungen bei den über 60-Jährigen zuletzt nur noch bei etwa zwölf Prozent, bei Pneumokokken waren es 23 Prozent, so Drese. Auch bei Herpes zoster (Gürtelrose) gebe es große Lücken, erklärte auch Henning Kutzbach und nahm dabei Bezug auf den neuen Arzneimittelreport der BARMER.

„Drei von vier anspruchsberechtigten Menschen in MV haben keinen oder nur einen unvollständigen Schutz gegen Herpes zoster. Das entspricht rund 440.000 Menschen ab 60 Jahren im Land, für die die Impfung bereits seit Mai 2019 Kassenleistung ist“, erklärte der Landesgeschäftsführer der Kasse. Gürtelrose gehe dabei oftmals einher mit starken, anhaltenden Schmerzen, die zu Einschränkungen der Lebensqualität führen können. Nicht selten drohen schwerwiegende Verläufe sowie Langzeitschäden. „Vor diesem Hintergrund ist die bisherige Impfquote absolut unzureichend“, attestierte er.

Der Arzneimittelreport der BARMER zeige, dass in Mecklenburg-Vorpommern vor allem ältere Menschen an Gürtelrose erkranken und mit steigendem Alter auch öfter Folgeerkrankungen auftreten. Die Impfung kann hiervor schützen. „Laut unserer Analyse sinkt das Erkrankungsrisiko bei vollständiger Impfung um 64 Prozent. Auch Komplikationen wie eine Gürtelrose am Auge, bei der schlimmstenfalls Erblindung droht, treten deutlich seltener auf“, erklärte Kutzbach. Gleiches gelte für den sogenannten postherpetischen Nervenschmerz. Dieser kann für Monate verbleiben und so quälend sein kann, dass eine Behandlung mit Opioiden erforderlich ist.

„Deshalb können wir nur den Appell an alle ab 60 Jahren richten, sich beim nächsten Arztbesuch oder vielleicht auch im Rahmen der anstehenden Grippeschutzimpfung über die Impfempfehlungen für die eigene Altersgruppe zu informieren“, so Drese und Kutzbach. In der Regel sei sogar die gleichzeitige Grippe- und Gürtelroseimpfung möglich.

„Als Land weisen wir derzeit auf rund 140 Bildschirmen, vorwiegend in Arztpraxen, auf die Impfangebote hin und erinnern an die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes“, erklärte Drese. Das Gesundheitsministerium hat zudem einen neuen Flyer herausgebracht, der explizit über empfohlene Impfungen für die Altersgruppe ab 60Jahren informiert. „Unser Ziel ist es, so möglichst viele Menschen zu erreichen, damit sie sich und ihr Umfeld schützen und möglichst gesund durch die Herbst- und Wintersaison kommen“, so die Ministerin abschließend.

Wer sich darüber hinaus zum Thema Impfen informieren möchte, kann dies auf dem Impfportal des Landes unter www.mv-impft.de tun. Der BARMER Arzneimittelreport steht unterdessen unter www.bifg.de/lY4ZkbX  zum Download bereit.

Besonders von den aufgeführten Schutzimpfungen profitieren Personen, bei denen durch eine Infektion das Risiko für einen schweren Verlauf oder Komplikationen erhöht ist. Dazu zählen vor allem folgende Personengruppen:

  • Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie Immunschwäche, Herz-, Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen
  • Stark übergewichtige Personen
  • Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre
  • Schwangere

Für Personen mit einem arbeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko (z. B. medizinisches und Pflegepersonal sowie Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr), Familienangehörige bzw. Kontaktpersonen zu Risikopersonen wird von der Ständigen Impfkommission eine Impfung gegen Grippe (Influenza) empfohlen. Neu ist in diesem Jahr die Empfehlung für alle Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zum Beispiel zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und in Tierhaltung) sowie Robben haben, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Dies ist eine Präventionsmaßnahme, um Doppelinfektionen mit tierischen und menschlichen Influenzaviren zu vermeiden. So sinkt auch das Risiko der Entstehung neuer Viren.

Erprobungen in der Justiz werden gesetzlich festgeschrieben

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gebilligt.

Schwerin – „Was bislang nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war, soll künftig gesetzlich verankert sein. Es geht um die Erprobungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Voraussetzung für die Übertragung von Beförderungsämtern. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Vorgaben, die bedeutend für eine Auswahlentscheidung nach Leistung sind, in Rechtsnormen zu regeln sind. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus.

Dem kommt Mecklenburg-Vorpommern nach, wie im Übrigen andere Bundesländer auch. Damit erhöhen wir die Rechtssicherheit von Stellenbesetzungsverfahren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung. In ihrer Sitzung heute hat die Landesregierung den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebilligt.

Die Regelungen über die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollen durch eine Ergänzung des § 6 RiG M-V gesetzlich verankert werden. Der neue Absatz 6 enthält die wesentlichen Vorgaben zur Erprobung, insbesondere die grundsätzliche Entscheidung für das Erfordernis einer Eignungsfeststellung im Rahmen einer Erprobung vor der Übertragung eines Beförderungsamtes.

Der neue Absatz 7 sieht eine Ermächtigung für das für Justiz zuständige Ministerium vor, die weitere Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Damit wird eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen.

Umschichtungen der Schulden ändern nichts am Abbau der Schulden

Schwerin – Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die heute vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Schuldenstatistik für das Jahr 2024 ausschließlich die sogenannten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ausweist. Diese Statistik ist damit nicht mit der haushalterischen Verschuldung des Landes gleichzusetzen.

Der Landeshaushalt hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schulden abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug die haushalterische Schuld des Landes rund 11,34 Milliarden Euro.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Die Landesregierung wird die Verschuldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode voraussichtlich um rund 620 Millionen Euro reduziert haben.“

Gleichzeitig erfolgten für die Verschuldung des Landes neutrale Umschichtungen. Diese lassen sich aus den statistischen Mitteilungen entnehmen. Im Zuge einer geänderten Anlagestrategie des landeseigenen Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden Schuldtitel des Landes (öffentlicher Bereich) in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro getilgt und im Gegenzug am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) refinanziert.

Diese Umschichtung ist kein Ausdruck einer zusätzlichen Verschuldung, sondern Teil einer aktiven Schulden- und Liquiditätssteuerung, mit der das Land seine Finanzierungsstruktur optimiert.

Auch der jüngst vorgestellte Stabilitätsbericht 2025 belegt die Stabilität der Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land liegt im Betrachtungszeitraum bis 2029 bei allen zentralen Kennziffern, nämlich Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand, klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrates. „Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau der Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen“, so Dr. Geue.

Kooperation für mehr digitale Souveränität

Kiel – Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben gestern in Kiel eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der digitalen Souveränität unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die digitale Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen beider Länder zu erhöhen. Konkret geht es um gemeinsame Strategien, offene Standards und eine engere Zusammenarbeit bei Schlüsseltechnologien unter anderen auch KI.

Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns, betonte: „Mit dieser Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und widerstandsfähige Verwaltung. Digitale Souveränität bedeutet für uns, dass wir selbstbestimmt über unsere IT-Infrastrukturen verfügen und die Kontrolle über unsere Daten behalten. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein bündeln wir Know-how, um Innovationen schneller und sicherer umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherheit der IT-Systeme. Wir wollen uns zukünftig dabei unterstützen, dass unsere Verwaltungen auch in Krisen und bei Angriffen handlungsfähig bleiben. Unsere Zusammenarbeit zeigt, dass föderale Kooperation der Schlüssel zu einer resilienten, vertrauenswürdigen Verwaltung ist.“

Auch Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, hob die Bedeutung der Kooperation hervor: „Die Sicherheit unserer digitalen Infrastrukturen ist eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Datennutzung nutzen, um Prozesse effizienter zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern bessere digitale Services anzubieten. Gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern setzen wir dafür auf Vernetzung, Standards und Vertrauen. Das ist ein starkes Signal für den digitalen Norden. Diese Kooperation zeigt, dass wir Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.“

Die Kooperationsvereinbarung umfasst fünf zentrale Themenfelder:

  • Evidenzbasiertes Verwaltungshandeln: Aufbau gemeinsamer Datenpools („Data Fabric“) zur Förderung datenbasierter Entscheidungen,
  • IT-Resilienz: Entwicklung gemeinsamer Standards für Krisen- und Desaster-Recovery-Szenarien,
  • Open Source und digitale Souveränität: Aufbau von Community-Strukturen, um unabhängige, offene Softwarelösungen in der Verwaltung zu stärken,
  • Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip: Nutzung bestehender Systeme wie X-Road für sicheren Datenaustausch zwischen Behörden,
  • Künstliche Intelligenz: Entwicklung arbeitsplatznaher KI-Lösungen zur Unterstützung von Organisation, Planung und Entscheidungsfindung in der Verwaltung.

Beide Länder betonen, dass die Vereinbarung nicht nur den Austausch von Konzepten, sondern auch die Nachnutzung von Entwicklungen ermöglicht. Damit sollen Synergien geschaffen, Innovationen beschleunigt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachabteilungen, unter anderem durch gemeinsame Workshops, Arbeitsgruppen und einen digitalen Datenraum.