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Tag: 26. Oktober 2025

Probelauf für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Fast alle Prüflinge wählten die digitale Möglichkeit. Ab Februar ist der Regelbetrieb geplant.“

Schwerin – „Auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt. Die Pilotierung des der elektronischen Prüfung im Probeexamen für die Zweite juristische Staatsprüfung ist erfolgreich absolviert worden. Sie verlief reibungslos.

Dass dieser Schritt zeitgemäß ist, sehen wir an der Beteiligung. Insgesamt haben sich 56 von 58 Referendarinnen und Referendaren für die digitale Variante entschieden. Nur noch zwei Probeexamen wurden per Hand geschrieben. Absolviert wurde das Probeexamen Anfang Oktober an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Das Probeexamen ist eine Pflichtveranstaltung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf die Zweite juristische Staatsprüfung, dem Rechtsreferendariat.

Babette Bohlen, Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes sieht die Einführung des E-Examens ebenso auf gutem Weg: „Erfreulich waren auch die Rückmeldungen der Referendarinnen und Referendare, die sich zum größten Teil sehr positiv über die elektronische Möglichkeit geäußert haben. Viele kündigten schon jetzt an, im Februar den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung auf alle Fälle digital absolvieren zu wollen.

Nach einer Auswertung der Pilotphase steht das Ziel, im Februar das E-Examen regulär anzubieten. Für alle Jura-Studierenden an der Universität Greifswald wollen wir voraussichtlich ab April 2027 die Möglichkeit der elektronisch geschriebenen staatlichen Pflichtfachprüfung, also des ersten Examens einführen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt dankt in dem Zusammenhang dem Oberlandesgericht, das gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt die Pilotierung ermöglichte: „Der Weg bis zum erfolgreichen Test des E-Examens war kein Selbstläufer. Nach einer intensiven Projektplanung brauchte es die Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung. Darüber hinaus wurde die Vergabe an einen technischen Dienstleister ausgeschrieben.

Die Referendarinnen und Referendare haben ebenso die Möglichkeit bekommen, auf einem elektronischen Portal vorab zu testen, ob eine digitale Prüfung für sie infrage kommen könnte. Auch wurden den Prüferinnen und Prüfern erste Schulungen für die Korrektursoftware angeboten, denn mit dem E-Examen werden auch E-Korrekturen eingeführt. Parallel arbeiten wir an der elektronischen Prüfungsakte. Die Digitalisierung in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern schreitet unaufhaltsam voran“, stellt Ministerin Bernhardt klar.