Schwerin – Das Regierungskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes aus dem Haus des Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus zugestimmt. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläutert Backhaus die Kernpunkte des Gesetzes.
„Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, die uns das Bundesverfassungsgericht 2021 ins Stammbuch geschrieben hat. Klimaschutzlasten werden wir nicht auf zukünftige Generationen verlagern. Und wir setzen die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft. Es geht um einen verbindlichen, planbaren Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045, denn das ist der Kernpunkt des Gesetzes“, so Klimaschutzminister Backhaus, der ergänzt: „Dies werden wir nicht mit der Brechstande tun, sondern mit Augenmaß und uns realistische Ziele setzen.
Dabei setzen wir auf Kooperation, denn Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wir die nötigen Anstrengungen gemeinsam angehen. Klimaanpassung und Klimaschutz ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle können unseren Beitrag leisten. Am Ende geht es um den Erhalt unseres Planeten. Die Lage ist wirklich dramatisch , wenn man die Fakten bewertet.
Darum wurden im Gesetz Minderungspfade für alle relevanten Sektoren festgelegt – von Energie über Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Abfallwirtschaft und den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft.
Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt und auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen berechnet wurde.
Auf Basis der erhobenen Daten und mit dem nun von uns eingeschlagenen Weg, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass wir im Jahr 2045 für das ganze Land nur noch einen Treibhausgasausstoß von 0,3 Mio. Tonnen pro Jahr verzeichnen werden und dann im Jahr 2046 insbesondere aufgrund des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs die Klimaneutralität erreichen können. 2025 werden in MV rund 18 Mio. Tonnen ausgestoßen. Die Reduzierung ist eine beachtliche Leistung. Es versteht sich von selbst, dass wir die Zielpfade künftig stetig prüfen und bei Bedarf überarbeiten werden.
Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (Ziel: 15,1 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2030, um 53 Prozent (Ziel: 9,5 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (Ziel: 4,6 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2040 festgelegt.
Zur Erreichung des langfristigen Ziels verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzmaßnahmenplans. In diesem Plan werden die konkreten Schritte festgelegt, mit denen wir die gesetzten Ziele erreichen wollen. Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Entwicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Und dafür fangen wir ja nicht bei null an: In MV wurde der CO2-Ausstoß von 2018 bis 2025 bereits um zwei Mio. Tonnen gesenkt. Von 20,5 auf rund 18,5 Mio. Tonnen
Ein zentraler Bestandteil der Regelungen im Gesetz ist der Moorschutz. Die größte Treibhausgaseinzelquelle in MV stellen die landwirtschaftlich genutzten und entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) dar. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren sie nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.
Deshalb sieht das Gesetz vor, die Entwässerung ab 2045 einzustellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Da sich der Bereich LULUCF aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammensetzt bildet dieser neben anderen Bereichen nicht nur die 6,5 Mio. t CO2äq ab die aus den entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) entweichen sondern auch zum Beispiel die Senkenleistung des Waldes in Höhe von -1,5 Mio. t CO2äq für 2025. In Summe emittierte der Bereich LULUCF 2025 5,4 Mio. t CO2äq.
Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen CO2äq) schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (5 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2030 um 53 Prozent ( 11 Mio. Tonnen CO2äq) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (16 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2040 festgelegt, so dass bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nur noch ein Rest von 0,3 Mio. Tonnen CO2äq verbleibt.
Klar ist jedoch, dass die Einstellung der Entwässerung ein Prozess ist, der mit den Beteiligten kooperativ zu entwickeln ist“, so Backhaus abschließend.