Menü Schließen

Tag: 28. Oktober 2025

Kabinett verabschiedet Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes

Schwerin – Das Regierungskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes aus dem Haus des Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus zugestimmt. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläutert Backhaus die Kernpunkte des Gesetzes.

„Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, die uns das Bundesverfassungsgericht 2021 ins Stammbuch geschrieben hat. Klimaschutzlasten werden wir nicht auf zukünftige Generationen verlagern. Und wir setzen die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft. Es geht um einen verbindlichen, plan­baren Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045, denn das ist der Kernpunkt des Gesetzes“, so Klimaschutzminister Backhaus, der ergänzt: „Dies werden wir nicht mit der Brechstande tun, sondern mit Augenmaß und uns realistische Ziele setzen.

Dabei setzen wir auf Kooperation, denn Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wir die nötigen Anstrengungen gemeinsam angehen. Klimaanpassung und Klimaschutz ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle können unseren Beitrag leisten. Am Ende geht es um den Erhalt unseres Planeten. Die Lage ist wirklich dramatisch , wenn man die Fakten bewertet.

Darum wurden im Gesetz Minderungspfade für alle relevanten Sektoren festgelegt – von Energie über Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Abfallwirtschaft und den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst­wirtschaft.

Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt und auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissen­schaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Auf Basis der erhobenen Daten und mit dem nun von uns eingeschlagenen Weg, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass wir im Jahr 2045 für das ganze Land nur noch einen Treibhausgasausstoß von 0,3 Mio. Tonnen pro Jahr verzeichnen werden und dann im Jahr 2046 insbesondere aufgrund des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs die Klimaneutralität erreichen können. 2025 werden in MV rund 18 Mio. Tonnen ausgestoßen. Die Reduzierung ist eine beacht­liche Leistung. Es versteht sich von selbst, dass wir die Zielpfade künftig stetig prüfen und bei Bedarf überarbeiten werden.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamt­emissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (Ziel: 15,1 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2030, um 53 Prozent (Ziel: 9,5 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (Ziel: 4,6 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2040 festgelegt.

Zur Erreichung des langfristigen Ziels verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzmaß­nahmenplans. In diesem Plan werden die konkreten Schritte festgelegt, mit denen wir die gesetzten Ziele erreichen wollen. Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Ent­wicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Und dafür fangen wir ja nicht bei null an: In MV wurde der CO2-Ausstoß von 2018 bis 2025 bereits um zwei Mio. Tonnen gesenkt. Von 20,5 auf rund 18,5 Mio. Tonnen

Ein zentraler Bestandteil der Regelungen im Gesetz ist der Moorschutz. Die größte Treibhausgaseinzelquelle in MV stellen die landwirtschaftlich genutzten und entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) dar. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren sie nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Deshalb sieht das Gesetz vor, die Entwässerung ab 2045 einzustellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Da sich der Bereich LULUCF aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammensetzt bildet dieser neben anderen Bereichen nicht nur die 6,5 Mio. t CO2äq ab die aus den entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) entweichen sondern auch zum Beispiel die Senkenleistung des Waldes in Höhe von -1,5 Mio. t CO2äq für 2025. In Summe emittierte der Bereich LULUCF 2025  5,4 Mio. t CO2äq.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen CO2äq) schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (5 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2030 um 53 Prozent ( 11 Mio. Tonnen CO2äq) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (16 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2040 festgelegt, so dass bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nur noch ein Rest von 0,3 Mio. Tonnen CO2äq verbleibt.

Klar ist jedoch, dass die Einstellung der Entwässerung ein Prozess ist, der mit den Beteiligten kooperativ zu entwickeln ist“, so Backhaus abschließend.

Ostseefangquoten: Minister Backhaus begrüßt stabile Bedingungen

Schwerin – Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Ostsee im Jahr 2026 beschlossen. Für Mecklenburg-Vorpommerns Fischerei bedeutet das: keine zusätzlichen Einschränkungen gegenüber dem laufenden Jahr. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleibt zwar weiterhin grundsätzlich geschlossen, doch die kleine Küstenfischerei darf Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen oder Reusen, auch 2026 in begrenztem Umfang fangen.

„Ich bin zufrieden, dass unsere gemeinsamen Forderungen mit Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr gehört wurden“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Dienstag in Schwerin. „Es ist gelungen, die Bedingungen für unsere Küstenfischer, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau, zu stabilisieren und ihnen Planungssicherheit zu geben. Die Entscheidungen des Rates zeigen, dass sich unsere beharrliche Arbeit für eine ausgewogene Balance zwischen Bestandsschutz und wirtschaftlicher Perspektive auszahlt.“

In einem gemeinsamen Schreiben mit Schleswig-Holstein hatte Backhaus im Vorfeld an Bundesminister Alois Rainer appelliert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die kleinen, handwerklich arbeitenden Küstenbetriebe weiter eine Zukunft haben. Dieses Anliegen fand Berücksichtigung.

Während die Quoten für Dorsch und Hering unverändert bleiben, steigt die Fangmenge für Sprotte um 45 Prozent, beim zentralen Hering um 15 Prozent. Diese Quote ist für die drei letzten größeren Schleppnetzkutter MVs mit Heimathafen Sassnitz von Bedeutung und entsprechend positiv. Für Scholle wurde eine leichte Reduzierung um 3 Prozent beschlossen. Die Beifangregelungen für Dorsch bleiben ebenfalls unverändert, sodass die Fischerei auf Plattfische wie Scholle weiterhin möglich ist. Auch die Freizeitfischerei auf Lachs bleibt unter den bisherigen strengen Regelungen ebenfalls erlaubt.

„Unsere Fischerinnen und Fischer stehen seit Jahren unter enormem Druck“, betonte Backhaus. „Umso wichtiger ist, dass wir ihnen mit solchen Beschlüssen Stabilität geben. Gleichzeitig müssen wir die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Erholung der Bestände ernst nehmen und an Konzepten arbeiten, die eine nachhaltige Nutzung der Ostsee langfristig sichern.“

Neues Verfassungsschutzgesetz: Mehr Rechtssicherheit und Kontrolle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute einen Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern an aktuelle verfassungsgerichtliche Vorgaben anzupassen und den Datenschutz weiter zu verbessern.

„Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zu verschiedenen anderen Verfassungsschutzgesetzen entschieden hatte, konsequent um. Wir schaffen klare, rechtsstaatlich fundierte Regelungen, die einerseits die Sicherheit unseres Landes gewährleisten und andererseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Änderungen beruhen insbesondere auf drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes verlangen.

Jede Maßnahme des Verfassungsschutzes muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Je schwerwiegender der mögliche Eingriff in die Rechte einer Person ist, desto höher müssen die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Beobachtungsbedürftigkeit sein. „Wir stellen klar: Der Verfassungsschutz darf nur dann zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Personen oder Gruppen beobachten und damit in deren Grundrechte eingreifen, wenn dies wirklich erforderlich ist – und nur in einem klar definierten, gesetzlich geregelten Rahmen“, betont Christian Pegel.

Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle vorgeschrieben. Dafür schlägt der heute durch das Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die G10-Kommission des Landtages vor. „Transparenz und Kontrolle sind zentrale Elemente eines modernen Verfassungsschutzes. Deshalb wird die unabhängige Vorabkontrolle gesetzlich eingerichtet – ein wichtiger Schritt für noch mehr Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärt der Minister.

Ein Bestandteil der Gesetzesänderung betrifft die Herabsetzung des Alters von minderjährigen Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Speicherung von Daten erfolgen kann. „Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können – selbstverständlich mit klaren Schutzmechanismen.“

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden, wird künftig noch restriktiver geregelt. Für jede Übermittlung ist noch einmal weitergehender als bislang künftig zu prüfen, ob der dadurch entstehende Grundrechtseingriff auf Seiten der übermittelnden bzw. der empfangenden Stelle nach dem Gesetz gerechtfertigt ist.

„Wir bemühen uns dabei, die verständlichen Interessen der Menschen an einem funktionierenden Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden über extremistische Gefahren und dem Schutz des Einzelnen zu einem fairen Ausgleich zu bringen – dafür stärken wir den Datenschutz und schaffen Rechtssicherheit für die Sicherheitsbehörden, die auf die gegenseitigen Informationen unter den Behörden zur Verhinderung gefährlicher Entwicklungen angewiesen sind“, verdeutlicht Christian Pegel.

Die Änderungen betreffen auch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtags. So wird künftig geregelt, dass die Kommission eigenes Personal in die geheimen Sitzungen der PKK einbeziehen kann. Zudem haben Beschäftigte der Verfassungsschutzbehörde das Recht, sich mit Eingaben an die PKK zu wenden. Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.

„Die parlamentarische Kontrolle ist ein Kernelement der demokratischen Aufsicht. Mit der Erweiterung der Rechte der PKK stärken wir Transparenz und Verantwortlichkeit“, sagt Christian Pegel und fügt abschließend hinzu: „Der Verfassungsschutz schützt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Jetzt sorgen wir dafür, dass er dies auch in Zukunft rechtssicher, verhältnismäßig und transparent tun kann.“

Drese: Frühe Hilfen sind wichtige Unterstützung für junge Familien

Fachtag will Vernetzung von Fachkräften intensivieren

Schwerin – Eltern frühzeitig Unterstützung zu bieten und gute Übergänge rund um die Geburt zu ermöglichen, ist das Ziel der Frühen Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern. Am (heutigen) Dienstag findet in Güstrow ein Vernetzungs-Fachtag des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen statt.

Sozialministerin Stefanie Drese betonte zum Auftakt, dass gerade die ersten drei Lebensjahre entscheidend sind für eine gesunde Entwicklung. „Deshalb sind die Frühen Hilfen so wichtig und profitieren Eltern und Kinder enorm, wenn die Fachkräfte rund um die Geburt gut miteinander vernetzt sind“, verdeutlichte Drese.

Das Frühe-Hilfen-Netzwerk soll bereits Vorhandenes ergänzen und verbinden. Dabei lässt es sich nicht einem spezifischen Hilfesystem zuordnen, sondern setzt sich aus Strukturen und Angeboten unterschiedlichster Fachkräfte und Institutionen zusammen, die Kontakt mit Kindern und Eltern haben.

Die Unterstützung der (werdenden) Eltern umfasst die Information, Beratung und Begleitung rund um die Schwangerschaft und die Entwicklung von Kindern. „Die niedrigschwelligen, freiwilligen und kostenfreien Angebote richten sich insbesondere an Familien, die aufgrund von unterschiedlichen Belastungen einen erhöhten Beratungsbedarf haben, jedoch häufig nur schwer einen Zugang zu Unterstützungsangeboten finden“, betonte Drese.

Ziele der Veranstaltung in Güstrow sind insbesondere die Vernetzung von Fachkräften untereinander, neue fachliche Impulse sowie der Erfahrungsaustausch zu den Angeboten der Frühen Hilfen.

Die Ministerin hob hervor, dass die Fachkräfte partizipativ, wertschätzend und ressourcenorientiert mit den Familien arbeiten. „Ihre Angebote werden von Eltern angenommen und geschätzt. Sie leisten damit einen eminent wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in unserem Land“, sagte Drese.

Partner für Ernährungsunternehmen gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern sucht einen Dienstleister, der Produzenten bündelt und mit ihnen Aktionen im Handel durchführt bzw. auf Listungen im Handel vorbereitet. Alle Maßnahmen sollen mit mehreren Handelspartnern durchgeführt werden und das Konzept soll mehrfach zum Einsatz kommen.

„In Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Ernährungswirtschaft einen hohen Stellenwert ein. Sie zeichnet sich durch eine große Zahl leistungsfähiger klein- und mittelständischer Unternehmen sowie ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Produktsortiment aus. Derzeit sind in den 88 Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitenden mehr als 14.400 Personen beschäftigt. Die Branche erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 4,5 Mrd. Euro.

Der Anteil der Ernährungsindustrie am Gesamtumsatz des verarbeitenden Gewerbes beträgt ca. 33 Prozent bzw. bei Berücksichtigung der Umsätze der Futtermittel- und Getränkeindustrie 36,8 Prozent. Das ist so viel wie in keinem anderen Bundesland. Die Ernährungswirtschaft ist damit innerhalb des verarbeitenden Gewerbes, sowohl gemessen an der Zahl der Beschäftigten als auch nach dem Umsatz, der größte Industriezweig in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Ernährungsminister Dr. Backhaus.

Das Regionalzeichen MV ist eine für den Verbraucher verständliche Klammer zur besseren Erkennbarkeit der regionalen Produkte und sollte von der Mehrheit der beteiligten Unternehmen verwendet werden. Folgende Marketingmaßnahmen sind vorzubereiten und zu begleiten:

Mecklenburg-Vorpommern Wochen

Vorbereitung und Organisation einer sogenannten MV-Woche mit mindestens acht Produzenten aus Mecklenburg-Vorpommern, die für mehrere Tage über Verkostungen und Promotionsaktionen in einer Filiale eines Handelspartners ihr Unternehmen vorstellen und ihre Produkte anbieten.

Aktivitäten: – Konzeption und Abstimmung mit den Handelspartnern über das Event;

  • Auswahl der geeigneten und Abstimmung mit den Lieferanten;
  • Gestaltung einer Aktionsfläche, MV muss als Absender der Aktion erkennbar sein (z. B. durch Leuchtelemente, Strandkörbe etc.);

Händlerstammtische

  • Organisierung und Vorbereitung von Treffen zwischen Produzenten und Entscheidungsträgern von Handelsunternehmen.
  • Austausch über die Anforderungen des Handels an potentielle Lieferanten und den Möglichkeiten der Belieferung durch die Unternehmen hinsichtlich Mengen, Qualitäten und Zertifizierungen;
  • Präsentation und ggf. Verkostung von Produkten;
  • Erfahrungsaustausch mit Unternehmern, die bereits an den Handelspartner liefern; Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes zusätzlich zum Jahresgespräch;

Handzettelwerbung

  • Vorbereitung und Organisation einer konzentrierten Bewerbung heimischer Produkte in Handzetteln;
  • Auswahl der geeigneten und Abstimmung mit den Lieferanten;

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. Anschreiben

In dem Anschreiben sind der Name und die Anschrift der Ansprechperson (Verantwortlicher) sowie die in Zusammenhang mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen aufzuführen.

  1. Bereitschaftserklärung (Letter of Intent) zur Teilnahme an der Mecklenburg-Vorpommern Wochen von mindestens acht Unternehmen der Ernährungswirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern sowie Benennung der Handelspartner für diese Aktionen.
  2. Konzeption zu den Aktionen der Ernährungswirtschaft Mecklenburg- Vorpommern mit dem Lebensmitteleinzelhandel.
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Das Finanzkonzept umfasst eine Kostenaufstellung, mit Unterteilung nach Personalkosten (gegliedert nach Stunden- oder Tagessätzen) und Sachkosten (incl. kalkulierter Kosten für Standmiete und Standbau und Kosten für die Erstellung der Handzettel).

 Bewertungsverfahren

Alle eingereichten Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Kriterien bewertet.

  1. Höhe des Preises;
  2. Umfang der Bereitschaftserklärungen; Häufigkeit der Mecklenburg-Vorpommern Woche
  3. Qualität der Konzeption;

Bewerbungsverfahren

Die vollständigen Angebotsunterlagen sind in einem geschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Unterlagen für eine Konzeption und Koordination Aktionen der Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern mit dem Lebensmitteleinzelhandel in den Jahren 2026 und 2027“ bis spätestens 24. November 2025 (15:30 Uhr) einzureichen beim: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, 19048 Schwerin. Fragen zur Angebotseinholung können an Herrn Marten Helmke per E-Mail (m.helmke@lm.mv-regierung.de) gerichtet werden.