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Monat: Oktober 2025

Änderung des Schulgesetzes: Erste Lesung im Landtag

Oldenburg: Unser Ziel ist eine chancengerechte Bildung für alle Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Der Landtag hat in Erster Lesung über den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beraten. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • die Förderung der Demokratiebildung,
  • die engere Verzahnung von Grundschule und Hort sowie
  • die Weiterentwicklung digital gestützter Lern- und Unterrichtsformen.

Demokratiebildung wird gesetzlich verankert

Ein zentraler Baustein ist die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz. Damit wird eindeutig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte befähigen Schülerinnen und Schüler, sich eine eigene Meinung zu bilden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung äußern, müssen aber gleichzeitig dafür sorgen, dass auch andere, für den Unterricht erhebliche Auffassungen, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Oldenburg.

Engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort

Einen weiteren Schwerpunkt bilden neue Regelungen zur Kooperation von Grundschule und Hort. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab 1. August 2026 haben zunächst alle Kinder in der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

Die Änderung des Schulgesetzes will neue rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten schaffen. Zukünftig sollen beide Einrichtungen kooperieren. Die Zusammenarbeit wird künftig in verbindlichen Vereinbarungen geregelt. „Die enge Zusammenarbeit von Grundschule und Hort ist die Basis für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Eltern und geben Kindern die besten Voraussetzungen für ihre persönliche Entwicklung“, so die Bildungsministerin weiter.

Digitalisierung als Chance für moderne Lernformen

Auch die digitale Entwicklung der Schulen soll durch die Gesetzesänderung gestärkt werden. Präsenzunterricht kann künftig verstärkt auch mit selbstgesteuerten Lernphasen, E-Learning-Angeboten und digital gestützten Unterrichtsformen verbunden werden. Jede Schule nimmt entsprechende pädagogische Konzepte in ihr Schulprogramm auf.

Für die Digitale Landesschule werden eindeutige Regelungen geschaffen: Lehrkräfte der Digitalen Landesschule sollen künftig Leistungsbewertungen vornehmen können. Diese Bewertungen werden wie gewohnt an die Stammschule der Schülerinnen und Schüler übermittelt.

Darüber hinaus ist geplant, die Rolle der Medienzentren zu stärken. Sie sollen künftig gezielter beraten und den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel unterstützen. Ein neu eingerichteter Ausschuss „Bildung in der digitalen Welt“ soll künftig mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Kommunen und der Medienzentren die digitale Bildungsinfrastruktur gemeinsam weiterentwickeln. Dazu zählen unter anderem:

  • ein landesweites Schulverwaltungssystem,
  • elektronische Klassenbücher und
  • ein digitaler Stundenplaner.

„Mit diesem Gesetzentwurf machen wir die Schulen fit für eine bessere Digitalisierung, entlasten die Schulleitungen beim Datenschutz, sichern eine gelingende Einführung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag in der Grundschule, stärken die Demokratie und geben den Lehrkräften mehr Sicherheit und Rückhalt in der Gestaltung eines demokratischen Schulalltages“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Der Gesetzentwurf wird für weitere Beratungen in den Bildungsausschuss überwiesen.

Landtag beschließt neues Landeskrankenhausgesetz

Schwerin – Der Landtag hat heute ein neues Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung trägt nach Aussage von Gesundheitsministerin Stefanie Drese dazu bei, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen, die Patientenrechte auszubauen sowie die investive Landeskrankenhausförderung zu entbürokratisieren.

„Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der großen Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte, dass durch das LKHG die Patientinnen und Patienten noch mehr in den Mittelpunkt der Krankenhausversorgung rücken, z.B. durch die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt und die Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern als wichtige Schnittstelle zwischen Patienten und Krankenhaus.

Gleichzeitig werde die Landeskrankenhausförderung durch die Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem umfassend reformiert, so Drese. Damit müsse nicht mehr jede Einzelfördermaßnahme individuell beantragt und geprüft werden. „Durch die Einführung einer Investitionspauschale vom Land kann jedes Krankenhaus in der Zukunft im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften. Das führt zu einem erheblichen Bürokratieabbau und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, sagte Drese.

Im Landeskrankenhausgesetz gibt es nunmehr einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen. Damit würde die Krisenresilienz der Krankenhäuser gesteigert. „Wir geben damit Antworten auf die erheblich gestiegene Bedrohungslage in Europa und in Deutschland. Und wir geben Antworten auf die Erfahrungen aus der Coronapandemie“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für eine leistungsfähige und moderne Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern schaffen, die den Bedarfen unserer Bevölkerung gerecht wird. Auch hier gilt, wir müssen alle dabei anpacken. Es geht nur gemeinsam. Gerade in diesen Zeiten.“

Kinder- und Jugendmedienschutztagung

Tagung setzt Impulse für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz

Greifswald – Wie können Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Grenzerfahrungen stärken und begleiten? Mit dieser Leitfrage beschäftigte sich die Kinder- und Jugendmedienschutztagung an der Universität Greifswald. Unter dem Titel „Pornografie begegnet Resilienz – digitale Jugendwelten positiv begleiten“ setzte die Tagung aktuelle Impulse für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz.

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Bildern und Inhalten auf, die oft mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Daher ist es wichtig, sie frühzeitig über den richtigen Umgang mit digitalen Medien aufzuklären“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lehrkräfte spielen dabei eine Schlüsselrolle. Praxisnahe Methoden sind unabdingbar, um den Schülerinnen und Schülern Orientierung in der digitalen Welt bieten zu können.“

Das vielfältige Tagungsprogramm bot fundierte Einblicke in Theorie und Praxis: Kulturwissenschaftlerin und Autorin Madita Oeming warb in ihrem Impulsvortrag für eine offene und kompetente Auseinandersetzung mit Pornografie. Eric Giesel, Experte für mentale Stärke, beleuchtete, wie Resilienz junge Menschen im digitalen Alltag stärken kann.

In über zwanzig Workshops erhielten die Teilnehmenden praxisnahe Handlungsempfehlungen zu Themen wie:

  • Schutzkonzepte für Schulen
  • Umgang mit strafbaren Inhalten auf Schülergeräten
  • Digitale Selbstverteidigung
  • Sexualpädagogik mit Social Media
  • Kinderrechte im Netz
  • Datenschutz im Schulalltag
  • Resilienzförderung im Unterricht

Auch Fragen „Wie kann Medienkompetenz altersgerecht vermittelt werden?“ oder „Wie beeinflusst Social Media das Selbstbild von Jugendlichen?“ wurden intensiv diskutiert.

Veranstaltet wurde die Tagung vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, dem Medienpädagogischen Zentrum (MPZ) und dem Lehrstuhl für Medienpädagogik und Medienbildung der Universität Greifswald.

Die Kinder- und Jugendmedienschutztagung findet zweimal jährlich statt. Die nächste Tagung ist für den 24. Februar 2026 geplant und steht unter dem Motto „Analog. Digital. Sicher. Schutzkonzepte für eine starke Schulkultur“. Im Mittelpunkt werden neue Ansätze und konkrete Empfehlungen für schulische Präventionsarbeit stehen.

Europol: Schlag gegen die Glasaal-Mafia

Schwerin – Behörden aus ganz Europa und darüber hinaus haben sich mit Europol zusammengetan, um gegen organisierte kriminelle Gruppen vorzugehen, die hinter dem illegalen Handel mit gefährdeten Glasaalen stehen.

Europol deckte in einer Operation, die von Oktober 2024 bis Juni 2025 lief, groß angelegte Schmuggelnetzwerke zwischen Europa und Asien auf. Die Schmuggler fälschten Fangaufzeichnungen und Empfänger für Lieferungen, um Kontrollen zu umgehen und jedes Jahr Tonnen von lebenden Aalen zu transportieren. Dieser Schwarzmarkt bedroht eine stark gefährdete Spezies.

Die Europäische Union schenkt dem Aal mit einer eigenen Verordnung zu seinem Schutz große Aufmerksamkeit.

Auch Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich seit vielen Jahren für den Aal. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Einsatz und Erfolg der europäischen Kontrollbehörden: Seit 2009 erfolgt ein systematischer Besatz der für eine spätere Abwanderung geeigneten Gewässer in MV, der ebenso wie das Glasaal- und Blankaalmonitoring in ausgewählten Fließgewässern sowie das Gelbaal-Monitoring im Küstenmeer wesentlicher Bestandteil des Aalmanagements im Land ist.

Alle diese Maßnahmen werden aus dem jeweiligen Fischereifonds und unter Kofinanzierung mit Landesmitteln finanziert sowie in Bezug auf Maßnahmen privatrechtlicher Partner höchstmöglich unterstützt. Damit erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen auch im Rahmen des gesamtdeutschen als auch des paneuropäischen Aalmanagements.

„Rechnen wir 2025, das Jahr des Aals, mit hinzu, werden hierzulande seit 2009 bis zum Jahresende insgesamt mehr als 100 Tonnen Besatzaale in Binnengewässern ausgebracht worden sein. Dass sind dann etwa 30 Millionen Individuen, davon knapp 14 Millionen vorgestreckte Aale und mehr als 16 Millionen Glasaale. Bis letztes Jahr hat das Land die Gesamtausgaben von 5,16 Millionen Euro mit knapp drei Millionen Euro aus dem EU-Fischereifonds und 937 000 Euro Landesmitteln unterstützt.

Fast 1,3 Millionen Euro haben Angler und Fischer als Eigenmittel aufgebracht. Hinzu kommt der Besatz in den Küstengewässern, den das Land, seit 2014 finanziert mit rund 225 000 Euro aus den Einnahmen für die Küstenangelerlaubnisse, selbst unternimmt. Das sind nochmals 2,1 Millionen Glasaale“, erläuterte Backhaus

Im Rahmen des landesspezifischen Managements gibt es deutlich sichtbare Zeichen einer Verbesserung. Basierend auf voneinander unabhängigen Erfassungsmethoden kann für den Gelbaalbestand im Küstenbereich eine positive Entwicklung der Bestandsdichte innerhalb der letzten Jahre gezeigt werden. Im Binnenbereich zeigen sich ähnlich positive Tendenzen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Jahr 2024 deutlich mehr in den Binnenbereich einwandernde Jungaale an den Monitoringstationen des Landes beobachtet.

Ebenso deutet die gestiegene Abwanderung beim Blankaalmonitoring im Jahr 2024 auf eine positive Entwicklung des Aalbestands hin. Eine nachhaltige Steigerung der Blankaalabwanderung wird aufgrund der langen Wachstumsphase der Aale von 10-20 Jahren bis zur Abwanderung aus dem Binnenbereich nach Prognosen der Landesforschung etwa ab dem Ende dieser Dekade erreicht. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Wirksamkeit der in Mecklenburg-Vorpommern getroffenen Managementmaßnahmen.

Aktualisierte Auflage: „Auf dem Weg zu guten Gewässern“

Schwerin – Das vorliegende Heft ist eine Fortsetzung der Broschüre aus 2020. Außerdem informiert die neue Publikation über die bisherigen und bis 2027 geplanten Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässerstrukturen, Durchwanderbarkeit, Reduzierung der Nährstoffe und über konzeptionelle Maßnahmen.

„Wasser ist Grundlage unseres Lebens. Wasser ist Leben. Es ist unsere Aufgabe, das wertvolle Gut zu schützen. Um das Wasser für uns Menschen nutzbar zu machen, hatten wir in den vergangenen Jahrzehnten unsere Gewässer begradigt, ausgebaut und verunreinigt. Hier haben wir eine ganze Menge wiedergutzumachen. Mit Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind anspruchsvolle Ziele vereinbart worden: Flüsse, Seen und das Grundwasser sollen einen guten Zustand erreichen.

Insbesondere die ökologische Funktionsfähigkeit steht bei den Oberflächengewässern im Vordergrund. Für die Berichterstattung zur Wasserrahmenrichtlinie wurden in MV 835 Fließgewässer, 51 Grundwasserkörper, 22 Küsten- und Hoheitsgewässer sowie 202 Seen betrachtet. Für die Zielerreichung wurde bereits Einiges getan: So wurden 783 Maßnahmen zur Durchgängigkeit und an ca. 1.400 Fließgewässerkilometern Maßnahmen zur Strukturverbesserung durchgeführt“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Broschüre thematisiert anschaulich mit Vorher- Nachbildern und mit Infoboxen, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, um unsere Gewässer wieder lebendig werden zu lassen. Dabei stehen folgende drei Aufgabenfelder im Fokus: Verbesserung der Gewässerstruktur, Verbesserung der Durchwanderbarkeit und Reduzierung der Nährstoffeinträge.

„So kann man sehen, wo wir stehen und was wir noch tun müssen. Ich möchte mich bei allen an der Umsetzung der WRRL Beteiligten für ihr Engagement bedanken. Intakte und naturnahe Gewässer sind eine lohnende Investition in die Zukunft. Deshalb bitte ich alle, sich auch weiterhin aktiv im Gewässerschutz einzubringen. Denn Wasser soll auch zukünftig in bester Qualität verfügbar und bezahlbar sein – für uns, unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich jeder widmen muss“, so Backhaus.

Altenpflegepreis des Landes 2025 vergeben

Altenpflegepreis des Landes 2025 geht an Stralsunder Projekt zur Krisenvorsorge / Projekte des BiGS und aus Ribnitz-Damgarten ebenfalls unter den Preisträgern

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Tags der pflegenden Angehörigen wurde heute zum 11. Mal der Altenpflegepreis Mecklenburg-Vorpommerns verliehen. In feierlichem Rahmen überreichte Sozialministerin Stefanie Drese die Auszeichnungen im Schweriner Demmlersaal an innovative Projekte aus dem Bereich der Altenpflege, die sich beispielhaft für Pflegebedürftige und Pflegende einsetzen.

Die Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund überzeugten die Jury mit einem Projekt zur Krisenvorsorge in besonderem Maße und wurde von der Ministerin hierfür mit dem ersten Platz prämiert. Projekte aus Greifswald und Ribnitz-Damgarten holten Platz zwei und drei.

„Der Altenpflegepreis ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die herausragende Arbeit, die Tag für Tag in der Pflege geleistet, viel zu oft aber nicht wahrgenommen wird. Mit dem Preis schaffen wir ganz bewusst einen feierlichen Anlass, um öffentlich über die Pflege zu sprechen, besondere Projekte vorzustellen und die außergewöhnlichen Leistungen unserer tollen Pflegefachkräfte im Land zu würdigen“, erklärte die Stefanie Drese heute in Schwerin.

Das Engagement habe sich auch in den Bewerbungen widergespiegelt, die in diesem Jahr eingegangen sein, so die Ministerin. Sie alle hätten gezeigt, wie unter den bestehenden Rahmenbedingungen eines alternden Flächenlandes kreative, nachhaltige und praxisnahe Lösungen entstehen können. „Auf diese Innovationskraft können wir sehr stolz sein“, unterstrich Drese.

Besonders überzeugen konnte die Jury das Projekt „Blackout – Licht in der WFE, wenn es dunkel wird“ der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund.

„Das Thema Katastrophenschutz ist aktueller denn je, nicht zuletzt vor dem Hintergrund von zunehmenden Angriffen auf Deutschlands Infrastruktur. Wir müssen uns deshalb fragen, wie auch Einrichtungen mit vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner auf solche Ereignisse vorbereitet sind. Die Wohlfahrteinrichtungen der Hansestadt Stralsund haben hierzu ein ganz praktisches und ausgeklügeltes Konzept erarbeitet, das wir in diesem Jahr mit dem ersten Platz prämieren“, verkündete die Ministerin.

So habe das Stralsunder Team unter Beteiligung von Stromversorgern, THW und weiteren Blaulichtvertretern ein umfangreiches Black-out Handbuch erarbeitet, das im Falle des Falles detaillierte Vorgaben zum Beispiel zur Personaleinsatzplanung, zur Absicherung der Essens- und Medikamentenversorgung oder der Maßnahmen bei Ausfall der Wasserversorgung enthält. Zu allen Punkten wurden die Beschäftigten geschult und entsprechend vorbereitet.

Der zweite Platz ging an das Bildungsinstitut für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH (BiGS), das in Stralsund ansässig ist für die Idee eines dritten Lernortes in der Pflegeausbildung. „Hier können alle an der Ausbildung Beteiligten, also Lehrerinnen und Lehrer, Praxisanleitende, Pflegeauszubildende sowie Fachkräfte aus der Fort- und Weiterbildung regelmäßig zusammenkommen, um auf der Basis von gezielten Lernsituationen gemeinsam den Transfer von der Theorie in die Praxis zu intensivieren“, erläuterte Drese das Konzept. „Das BiGS fördert damit nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels auch die Attraktivität des Berufsbildes in Mecklenburg-Vorpommern“, lobte die Ministerin.

Auch der dritte Platz unterstützt den Berufsnachwuchs. Denn das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen in Ribnitz-Damgarten unterstützt mit dem Projekt „Sprache pflegen“ nichtmuttersprachliche Azubis bei der Verstetigung ihrer Deutschkenntnisse. Im Rahmen dieses Projektes führen die Azubis gezielt sogenannte biografische Gespräche mit den Pflegebedürftigen, um mehr über ihre Lebensgeschichten und Erfahrungen zu lernen. So soll mehr Raum für ein generationen- und kulturübergreifendes Miteinander geschaffen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner profitieren außerdem von anschließenden Thementagen oder Workshops, die durch die Auszubildenden auf ihre eigenen Interessen abgestimmt sind.

Allen Gewinnerteams gratulierte die Ministerin herzlich zu den Preisen. Zwei weitere Projekte würdigte sie im Einklang mit der Entscheidung der Jury anschließend noch mit einer zusätzlichen Urkunde als Form der besonderen Anerkennung.

Dazu gehört das Projekt GeriCoach der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, das Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen unterstützt, individuelle Beratung bietet und den Weg zu regionalen Hilfsangeboten koordiniert. Die zweite Urkunde überreichte sie dem Projekt „Junge Pflege am Sund“, mit dem die Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Stralsund Angebote insbesondere für jüngere Pflegebedürftige schafft.

Drese wandte sich abschließend noch einmal an alle Bewerberinnen und Bewerber sowie Preisträger und Ausgezeichnete: „Sie sitzen heute stellvertretend für die fast 18.000 Pflegekräfte in den voll-, teilstationären und Kurzzeitpflege-Einrichtungen und die über 13.000 Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst. Pflege bedeutet dabei nicht nur körperliche Betreuung, sondern auch viel emotionale Kraft, Geduld und Einfühlungsvermögen. Das wird viel zu selten gesehen, obwohl sie das Fundament einer menschenwürdigen Gesellschaft bilden. Deshalb an dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an Sie alle.“

Der mit insgesamt 5.000 Euro ausgestattete Altenpflegepreis wird jährlich durch den Landespflegeausschuss und das Sozialministerium verliehen, um Projekte zu würdigen, die Impulse für eine zukunftsgerichtete, menschennahe und innovative Pflege setzen. Eine Jury, bestehend aus den Gewinnerinnen und Gewinnern des vergangenen Jahres sowie den Krankenkassen bewertete die eingegangenen Bewerbungen unter Leitung von Ministerin Drese anhand einer Bewertungsmatrix. Der 1. Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, der 2. Platz mit 1.500 Euro und der 3. Platz mit 500 Euro.

Aktionswoche ‚Zu gut für die Tonne!‘

„Statistisch wirft jede Person jeden Tag fünf Brötchen in den Müll.“ / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt mahnt zur Nachhaltigkeit auch nach der Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“.

Schwerin – „Genießbare Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in den Müll. Darauf wurde hier in Mecklenburg-Vorpommern wieder sehr eindrucksvoll in der Aktionswoche ‚Zu gut für die Tonne!‘ hingewiesen. Heute geht die Aktionswoche zu Ende. Leider ist sie weiterhin notwendig, denn rund 10,8 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle fallen pro Jahr entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette in Deutschland an. Knapp 6 von den 10,8 Mio. Tonnen entstehen dabei in privaten Haushalten.

Pro Person und Jahr sind das im Schnitt 74,5 kg. Das bedeutet statistisch betrachtet, jeder Mensch auch hier in Mecklenburg-Vorpommern wirft täglich rund fünf Weizenbrötchen von 30 bis 50 Gramm in den Abfall. Dieser Vergleich zeigt, dass wir nicht nur in der Aktionswoche, sondern auch darüber hinaus Lebensmittelabfälle vermeiden müssen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Abschluss der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“.

„Viele Abfälle lassen sich mit ein paar einfachen Tipps und Tricks vermeiden. Wichtig dabei sind eine nachhaltige Einkaufsplanung, das richtige Lagern und die Resteverwertung im Zentrum. Darauf haben in der vergangenen Woche Vereine und Verbände hier im Land verwiesen. Unsere Partnerinnen, die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und die DGE-Landessektion M-V haben letzte Woche zum Tag ‚EinBlicke in die Landesregierung‘ den Besucherinnen und Besuchern im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz wissenswertes über Lebensmittelwertschätzung vermittelt. Darüber hinaus wurden Aktionen an Schulen und Kitas mit Workshops zur gesunden Ernährung und zum Thema Lebensmittelrettung geboten.

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt besuchte im Rahmen der Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung am vergangenen Donnerstag eine Filiale der Bäckerei von Allwörden in Schwerin, um sich über die vielfältigen Maßnahmen des Unternehmens zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu informieren. Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Zusammenarbeit mit der App „ToGoodToGo“, über die die Bäckerei bereits mehr als 700.000 Überraschungstüten ausgegeben und damit 1,2 Tonnen CO₂ eingespart hat.

Die Ministerin lobte das Engagement des Unternehmens: „Initiativen wie diese zeigen, dass nachhaltiges Handeln und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand gehen können. Jede gerettete Backware ist ein Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.“ Die Bäckerei von Allwörden hat auch den Pakt gegen Lebensmittelverschwendung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet.

Förderbescheid für nachhaltige Fischerei in der Lewitz übergeben

Neustadt-Glewe – Am Nachmittag übergibt Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus am Fischereihof in Neustadt-Glewe einen Förder­bescheid in Höhe von rund 50.000 Euro an den Geschäftsführer des Unternehmens LEWITEP. Beantragt wurden Gelder für die Schaffung eines Verarbeitungs- und Verkaufsraumes zur Direktvermarktung eigener fischereilicher Produkte. Gefördert wurde dieses Vorhaben im Rahmen des EMFAF-Maßnahmen­bereiches „Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten“ (34.637,19 EUR EMFAF-Mittel (70%) und 14.844,52 EUR Landesmittel (30%)).

„Die Lewitz ist eine der größten zusammenhängenden Niedermoorgebiete Norddeutschlands. Sie ist durch jahrhundertelange Landnutzung und intensive Meliorations­maßnahmen geprägt. Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gab es bereits erste Gespräche zwischen dem Bund und meinem Haus, die Lewitz als Leuchtturmprojekt im Rahmen des ANK auszuweisen, um hier eine sozioökologische Umgestaltung im Sinne des natürlichen Klimaschutzes als Beispielprojekt zu etablieren“, erklärt Minister Backhaus.

„Mit Aufgabe der Fischerei durch den ehemaligen Pächter stellt sich seit längerer Zeit die Frage der nachhaltigen Nachnutzung der Fischteiche unter Einhaltung der naturschutzfachlichen Ziele (NSG; NATURA2000). Herausfordernd sind u.a. die maroden Wasserregulierungssysteme und der hohe Investitionsstau des Fischereihofes, der sich im Ressortvermögen des LM befindet, das fehlende Wasserrecht, die hohe Anzahl relevanter Akteure inklusive des Bundes durch die Elde-Müritz-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) und die hohe Anzahl EU-relevanter Naturschutzgebietskategorien.

Der Bund hatte auf der Sitzung der Taskforce Moorschutz selbst die Lewitz als mögliches Leuchtturmvorhaben vorgeschlagen und sich auch vor Ort angeschaut. Eine Arbeitsgruppe hat seitdem mit Mitteln der MoorAgentur eine Projektskizze erarbeitet, die der Öffentlichkeit bereits auf zwei Veranstaltung vorgestellt worden ist. Sie ist Grundlage zur Interessensbekundung des Landes beim Bund. Leider wartet M-V seit beinahe einem Jahr nach dem Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung noch immer auf den Förderaufruf des Bundes.

In der Zwischenzeit hat mein Haus eine Arbeitsgruppe zur „Bewirtschaftung der Lewitz“ gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde LUP, dem StALU WM und weiteren Gästen wie Hannes Wagner als Eigentümer von LEWITEP,  der Rohrdach­deckerinnung und anderen eingerichtet. LEWITEP übernimmt bis auf Weiteres die für die naturschutzfachlichen Zielstellungen notwendigen Pflegemaßnahmen. Ziel ist, dass diese Arbeits­gruppe die Weiterentwicklung der Lewitz voranbringt, bis eine Bundesförderung vorliegt und damit ein Vorhabenträger diese Aufgabe übernehmen kann. Hier wurde gemeinsam mit LEWITEP erreicht, dass ein Wasserrecht für die Neuhöfer Teiche 1 für eine sanfte Fischerei vorliegt und wir damit heute den Förderbescheid übergeben können und die Vorbereitung einer Rohrmahd in ausgewählten Spornitzer Teichen erfolgen kann.“

Das Unternehmen LEWITEP wurde am 27.9.2024 gegründet und schloss am 1.12.2024 mit der Landgesellschaft M-V einen Landschaftspflegevertrag für die Lewitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Pflegevertrag umfasst breit gefächerte Aufgaben, darunter Gebietskontrolle, Holzungsarbeiten, Wasserstandsregulierung, Gebäudepflege, Verkehrssicherungspflichten sowie Pflege und Instandhaltung der Teiche und Dämme.

Ein besonderer Punkt im Wirken des Unternehmens ist die Aktivierung von 160 ha Teichflächen der ehemaligen Teichwirtschaft und deren fischereiliche Nutzung. In diesem Zusammenhang wurden auch Mitarbeiter der ehemaligen Lewitz Fischerei übernommen und wurde mit dem ehemalige Geschäftsführer Herrn Hermann Stahl ein Beratervertrag geschlossen.

Ziel des Projektes ist es, die Fischerei und die damit einhergehende Tradition und Geschichte innerhalb der Lewitz weiterzuführen. Mit der Förderung wird eine Grundlage zur selbstständigen Verarbeitung und Vermarktung der fischereilichen Produkte geschaffen.