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Monat: Oktober 2025

Gründung des Berufsverbands der Hygienekontrolleure in M-V

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese empfing am (heutigen) Mittwoch den Berufsverband der Hygienekontrolleure MV e.V. zu einem Antrittsbesuch. Der ehrenamtlich geführte Landesverband hatte sich im Juli 2025 gegründet, um den Berufstand zu fördern und die Vernetzung der Mitglieder voranzutreiben.

Die Mitglieder sind vornehmlich Beschäftigte aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und damit Teil des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Berufsgruppe der Hygienekontrolleure gehört zu den Gesundheitsfachberufen mit staatlich geregelter Ausbildung und umfasst Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufseher und Fachkräfte für Hygieneüberwachung.

Drese begrüßte die Gründung des Berufsverbandes. „Hygienekontrolleure sind wichtige Fachkräfte im ÖGD, die für die Prävention und das Erkennen und Verhindern von übertragbaren Krankheiten beim Menschen von großer Bedeutung sind. Es liegt im öffentlichen Interesse, die Überwachung und Einhaltung hygienischer Standards in öffentlichen und privaten Einrichtungen zu stärken“, betonte Drese nach dem Treffen.

Die Ministerin verwies darauf, dass die Hygienefachkräfte unter anderem Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, gastronomische Betriebe und medizinische Einrichtungen kontrollieren. Dabei prüfen sie bauliche Gegebenheiten, Reinigungsprozesse und Infektionsschutzmaßnahmen. Ziel sei es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen die Bevölkerung zu schützen.

„Hygienekontrolleure leisten damit einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitssicherung“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre auch die Überwachung der Einhaltung von Trinkwasserqualität, die regelmäßige Kontrolle der Badewasserqualität an den Stränden und Badestellen des Landes während der Badesaison und die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung zu Fragen der Hygiene.

Drese: „Ich bin sehr angetan vom Engagement des neuen Landesverbandes um den Vorsitzenden Ralf Neitz und unterstütze das Ansinnen, sich im gesamten Bundesgebiet zu vernetzen und zu unterstützen. Wir brauchen einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Hygienekontrolleure sind ein wichtiger Teil davon.“

Immer mehr Kinder in M-V lernen sicher schwimmen

Oldenburg: Die Anstrengungen zahlen sich aus

Schwerin – Zwei Jahre nach Einführung des Schwimmkonzeptes erwerben immer mehr Kinder in Mecklenburg-Vorpommern am Ende der Grundschulzeit sichere Schwimmfähigkeiten. Nach aktuellen Zahlen aus dem Schuljahr 2024/2025 kann bereits rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen sicher schwimmen. Der Anteil an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern ist weiter gesunken. Der positive Trend im Land setzt sich damit fort. Das Schwimmkonzept ist das Ergebnis der interfraktionellen Initiative „Sicheres Schwimmen für alle Kinder“ des Landtags und wurde in einem intensiven Prozess erarbeitet.

„Wir sehen, dass sich unsere Anstrengungen auszahlen. Immer mehr Kinder in Mecklenburg-Vorpommern lernen frühzeitig und sicher schwimmen. Das ist nicht nur ein Erfolg der Schulen, sondern auch vieler Lehrkräfte, Ehrenamtlicher und Schwimmvereine im ganzen Land“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und ergänzte: „Schwimmen zu können bedeutet Sicherheit, Selbstvertrauen und Lebensfreude. Und genau das wollen wir allen Kindern ermöglichen.“

Im Schuljahr 2024/2025 nahmen 12.756 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 am Schwimmunterricht in Mecklenburg-Vorpommern teil. Davon konnte ein großer Teil die geforderten Kompetenzen im Wasser nachweisen – von der sicheren Wassergewöhnung (2.764 Kinder, 21,7 Prozent) über die Basisstufe (2.256 Kinder, 17,7 Prozent) bis hin zum sicheren Schwimmen (5.912 Kinder, 46,3 Prozent). Der Anteil an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern betrug bei den Viertklässlern aus dem vergangenen Schuljahr 14,3 Prozent (1.824 Kinder).

Am Ende des Schuljahres 2023/2024 zählten noch 17,9 Prozent der Viertklässler zu den Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern, im Schuljahr 2021/2022 waren es 26,2 Prozent. Die Zahl der sicheren Schwimmerinnen und sicheren Schwimmer ist im gleichen Zeitraum von 29,4 Prozent auf 46,3 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen freuen uns natürlich. Unser Ziel bleibt aber weiterhin, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern die Grundschule als sichere Schwimmerin oder sicherer Schwimmer verlässt“, betonte Simone Oldenburg.

Damit das gelingt, ist weiterhin verlässlicher Schwimmunterricht mit gut ausgebildeten Lehrkräften an den Grundschulen des Landes notwendig. Die Ausbildung „Schwimmmethodik für Lehrkräfte” fand im vergangenen Schuljahr dreimal statt. Für das erste Halbjahr des Schuljahres 2025/2026 sind zwei Kurse geplant, die mit ihren insgesamt 40 Plätzen bereits ausgebucht sind. Für das zweite Halbjahr sind weitere Kurse in Vorbereitung. „Das zeigt, wie groß das Engagement in unserem Land ist“, so Oldenburg weiter.

Drei neue Regiobuslinien in der Mecklenburgischen Seenplatte

Ines Jesse: „Wir stärken den ländlichen Raum. Die neuen Regiobuslinien schaffen verlässliche Mobilität – im Alltag der Menschen vor Ort sowie für Besucherinnen und Besucher“

Neubrandenburg – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Neubrandenburg den offiziellen Startschuss der drei neuen Regiobuslinien 403 (Malchin – Waren), 500 (Neubrandenburg – Friedland) und 619 (Neustrelitz – Feldberg) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gegeben. Die Linien sind bereits seit dem 6. Oktober 2025 in Betrieb.

„Unser Mobilitätsoffensive funktioniert! Mit den neuen Regiobuslinien schaffen wir verlässliche und attraktive Angebote für die Menschen in der Region – ob für den Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Sportverein“, sagte Staatssekretärin Jesse. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Mobilität im ländlichen Raum sicherzustellen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.“

 Das Land unterstützt den Betrieb der drei neuen Linien im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Taktbusverkehren im ÖPNV mit insgesamt rund 323.000 Euro im Haushaltsjahr 2025, konkret:

  • Linie 403 Malchin – Waren mit rund 107.000 Euro,
  • Linie 500 Neubrandenburg – Friedland mit rund 90.000 Euro und
  • Linie 619 Neustrelitz – Feldberg mit rund 126.000 Euro.

Die Förderung dient dem Ausbau vertakteter Busverkehre im ganzen Land. „Die Regiobuslinien sind ein Erfolgsmodell. Sie tragen maßgeblich zur Attraktivität des ländlichen Raums bei. Einige Linien, wie zum Beispiel die Linie 12 Neubrandenburg – Waren, verzeichnen bereits über 1.000 Fahrgäste pro Tag.

Mit den Regiobussen erhöhen wir auch die Erreichbarkeit touristischer Ziele und setzen wichtige Impulse für die regionale Entwicklung“, betonte Staatssekretärin Jesse.

Aufbau des landesweiten Regiobusnetzes

Seit dem Start der ersten Regiobuslinien im Dezember 2023 verzeichnen die Verkehrsunternehmen eine zunehmend positive Entwicklung bei den Fahrgastzahlen. Für den Aufbau des Regiobusnetzes stellt das Land allein im Jahr 2025 rund 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den drei neuen Verbindungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte umfasst das Regiobusnetz derzeit 13 Linien. Weitere sind gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern in Planung.

Das landesweite Regiobusnetz ist ein zentraler Bestandteil der Mobilitätsoffensive Mecklenburg-Vorpommern der Landes-regierung. Es ergänzt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und schafft Verknüpfungspunkte mit dem landesweiten Rufbussystem.

Das Land investiert gezielt in eine bedarfsgerechte und bezahlbare Mobilität in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Die jährlichen Kosten der Mobilitätsoffensive belaufen sich auf insgesamt rund 54,5 Millionen Euro. Davon entfallen

  • rund 22,5 Millionen Euro auf das Busnetz M-V (Rufbusse und Regiobusse),
  • rund 17 Millionen Euro auf Leistungsausweitungen im Schienenpersonennahverkehr sowie ergänzend
  • rund 15 Millionen Euro für Ermäßigungen auf das Deutschlandticket für Azubis und Seniorinnen und Senioren.

Informatik in MV seit acht Jahren Pflichtfach

Oldenburg: Informatische Grundbildung ist Fundament, um sich souverän in der digitalen Welt zu bewegen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern zählt das Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung im Vergleich zu anderen Ländern seit acht Jahren zum festen Bestandteil der Stundentafel an allgemein bildenden Schulen. Das geht aus dem jüngsten Informatikmonitor der Gesellschaft für Informatik e. V., dem Stifterverband und der Heinz Nixdorf Stiftung hervor. Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird das Fach durchgängig ab Klasse 5 einstündig unterrichtet. Neben Thüringen und dem Saarland entspricht Mecklenburg-Vorpommern als eines von wenigen Ländern den Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz, wonach sechs Wochen Informatikunterricht vorgesehen sind, also beispielsweise eine Stunde von der fünften bis zur zehnten Klasse.

„Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach Informatik und Medienbildung grundlegende Kenntnisse der Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie entwickeln ein Verständnis für die Funktionsweise von Informations- und Kommunikationstechniken und erwerben erste Kenntnisse in der Softwareentwicklung. Damit erreichen wir bei allen Schülerinnen und Schülern eine informatische Grundbildung. Sie ist das Fundament, um sich souverän in der digitalen Welt zu bewegen.“

Der kompetenzorientierte Rahmenplan Informatik und Medienbildung sieht unter anderem die Erstellung von Medienprodukten, wie die Gestaltung einer adressatengerechten Präsentation oder eines interaktiven Computerspiels vor. „Durch die praktische Arbeit und mit digitalen Tools bis hin zu KI-gestützten Hilfsmitteln lernen Schülerinnen und Schüler Computersysteme kennen und erwerben Kompetenzen, Probleme selbstständig zu lösen. Unsere Lehrkräfte nutzen im Unterricht auch die Möglichkeit, Informationsprozesse und informatische Strukturen zu veranschaulichen“, erläuterte Oldenburg.

So lassen sich beispielsweise die Prinzipien des Internets mithilfe von Schnüren und Karten im Klassenraum im doppelten Wortsinn begreifen. Deutlich wird, wer welche Daten sieht, wie Informationen weitergeleitet oder manipuliert werden und warum Verschlüsselung einen Schutz bietet.

Der hohe praktische Anteil des Unterrichtsfaches bleibt bis zum Abitur erhalten. „Selbst bei den Abschlussprüfungen lösen die Prüflinge informatische Problemstellungen am Computer. Das ist in Deutschland eher die Ausnahme. Sicher ist das auch ein Grund, warum viele Schülerinnen und Schüler das Fach wählen“, sagte Oldenburg. Bei der Belegungsquote schneidet das Land laut Informatikmonitor gut ab. In Mecklenburg-Vorpommern hat mehr als jeder zweite Schüler und knapp jede dritte Schülerin Unterricht im Fach Informatik.

Mit dem Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ bietet das Land den Lehrkräften eine Orientierungshilfe für den Einsatz von KI-Systemen im Unterricht. Regelmäßige Angebote des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) und des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) unterstützen Lehrkräfte dabei, sich fortzubilden. Hierzu zählen Workshops wie „Kryptowährung als Unterrichtseinheit zur nachhaltigen Entwicklung“, „Datenbanken und KI im Informatikunterricht verbinden“ oder „Sprachmodelle im Eigenbau mit SoekiaGPT“, einem KI-Textgenerator für den Unterricht.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald betroffen

Schwerin – In einer Legehennenhaltung mit rund 55.000 Tieren in der Gemeinde Poseritz im Landkreis Vorpommern-Rügen und in einer Legehennenhaltung mit 93.000 Tieren in der Gemeinde Rothemühl im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus (HPAIV) des Subtyps H5N1 durch das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) festgestellt.

Beide betroffenen Betriebe haben erhöhte Tierverluste gemeldet, woraufhin amtliche Proben entnommen und zur Untersuchung in das Landesamt für Landwirtschaft, Lebens­mittelsicherheit und Fischerei M-V zur Untersuchung gebracht wurden. Aufgrund des Nachweises von aviären Influenza-A Viren des Subtyps H5 erfolgte die Weiterleitung von Probenmaterial zur weiteren Untersuchung (Subtypisierung und Bestimmung des Pathotyps) an das FLI.

Die beiden betroffenen Landkreise haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen und Sperrzonen, bestehend aus Schutz- und Überwachungszone, um die Ausbruchsbetriebe eingerichtet.

Es handelt sich jetzt bereits um den fünften Fall bei Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Herbst. Insgesamt gab es in 2025 bisher neun Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenen Tieren in MV. Hinzu kommen in den vergangenen Tagen vermehrt Meldungen über tote Wildvögel, vorwiegend Kraniche, bei denen aviäres Influenzavirus (AIV) nachgewiesen werden konnte.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus appelliert an die geflügelhaltenden Betriebe und private Tierhalter: „In Ihrer Verantwortung liegt die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Erwägen Sie eine Aufstallung der Tiere oder halten Sie diese dem derzeitigen Risiko entsprechend in geschützten Bereichen. Das derzeitige dynamische Geschehen fordert Ihre Umsicht, um einen Eintrag und eine Weiterver­breitung des Virus möglichst zu vermeiden.

Auch eine vorzeitige Schlachtung sollte in Betracht gezogen werden. Dies ist umso wichtiger, wenn eine geschützte Unterbringung der Tiere nicht möglich ist. Geflügelhalter, die Auffälligkeiten – zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie Leistungsabfall – in ihrem Bestand bemerken, sollten sich umgehend beim Veterinäramt melden.“

Impflücken bei Grippe, Gürtelrose und Co.

Drese und Kutzbach ermuntern gefährdete Personengruppen zur Vorsorge

Schwerin – Impfungen senken das Risiko, sich zu infizieren und schwer zu erkranken, deutlich. Insbesondere für Risikogruppen werden zum Beginn der kalten Jahreszeit daher verschiedene Schutzimpfungen empfohlen. „Sorge bereitet uns dabei, dass es zum Beispiel bei der Influenza, bei Pneumokokken aber auch bei der Gürtelrose zunehmend größere Impflücken gibt“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, die heute gemeinsam mit Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER, über den aktuellen Stand der Impfungen im Land informiert hat.

So seien in der Saison 2023/2024 nur rund 41 Prozent der Menschen mit Vorerkrankungen gegen die echte Grippe geimpft gewesen, erklärte Drese. Auch in der Gruppe der über 60-jährigen betrug die Grippeimpfquote zuletzt nur 49 Prozent, so die Ministerin weiter. Das ist zwar mehr als im Bundesschnitt (38 Prozent), aber nicht zufriedenstellend. Denn mit dem Alter lasse das Immunsystem nach – egal wie fit und junggeblieben man sich fühlt. „Das macht die Schutzimpfung für diese Gruppe so besonders wichtig“, appellierte sie.

Neben der Grippeimpfung sollten Risikogruppen deshalb auch die Notwendigkeit anderer Impfungen prüfen. „So lag die Quote bei den Corona-Schutzimpfungen bei den über 60-Jährigen zuletzt nur noch bei etwa zwölf Prozent, bei Pneumokokken waren es 23 Prozent, so Drese. Auch bei Herpes zoster (Gürtelrose) gebe es große Lücken, erklärte auch Henning Kutzbach und nahm dabei Bezug auf den neuen Arzneimittelreport der BARMER.

„Drei von vier anspruchsberechtigten Menschen in MV haben keinen oder nur einen unvollständigen Schutz gegen Herpes zoster. Das entspricht rund 440.000 Menschen ab 60 Jahren im Land, für die die Impfung bereits seit Mai 2019 Kassenleistung ist“, erklärte der Landesgeschäftsführer der Kasse. Gürtelrose gehe dabei oftmals einher mit starken, anhaltenden Schmerzen, die zu Einschränkungen der Lebensqualität führen können. Nicht selten drohen schwerwiegende Verläufe sowie Langzeitschäden. „Vor diesem Hintergrund ist die bisherige Impfquote absolut unzureichend“, attestierte er.

Der Arzneimittelreport der BARMER zeige, dass in Mecklenburg-Vorpommern vor allem ältere Menschen an Gürtelrose erkranken und mit steigendem Alter auch öfter Folgeerkrankungen auftreten. Die Impfung kann hiervor schützen. „Laut unserer Analyse sinkt das Erkrankungsrisiko bei vollständiger Impfung um 64 Prozent. Auch Komplikationen wie eine Gürtelrose am Auge, bei der schlimmstenfalls Erblindung droht, treten deutlich seltener auf“, erklärte Kutzbach. Gleiches gelte für den sogenannten postherpetischen Nervenschmerz. Dieser kann für Monate verbleiben und so quälend sein kann, dass eine Behandlung mit Opioiden erforderlich ist.

„Deshalb können wir nur den Appell an alle ab 60 Jahren richten, sich beim nächsten Arztbesuch oder vielleicht auch im Rahmen der anstehenden Grippeschutzimpfung über die Impfempfehlungen für die eigene Altersgruppe zu informieren“, so Drese und Kutzbach. In der Regel sei sogar die gleichzeitige Grippe- und Gürtelroseimpfung möglich.

„Als Land weisen wir derzeit auf rund 140 Bildschirmen, vorwiegend in Arztpraxen, auf die Impfangebote hin und erinnern an die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes“, erklärte Drese. Das Gesundheitsministerium hat zudem einen neuen Flyer herausgebracht, der explizit über empfohlene Impfungen für die Altersgruppe ab 60Jahren informiert. „Unser Ziel ist es, so möglichst viele Menschen zu erreichen, damit sie sich und ihr Umfeld schützen und möglichst gesund durch die Herbst- und Wintersaison kommen“, so die Ministerin abschließend.

Wer sich darüber hinaus zum Thema Impfen informieren möchte, kann dies auf dem Impfportal des Landes unter www.mv-impft.de tun. Der BARMER Arzneimittelreport steht unterdessen unter www.bifg.de/lY4ZkbX  zum Download bereit.

Besonders von den aufgeführten Schutzimpfungen profitieren Personen, bei denen durch eine Infektion das Risiko für einen schweren Verlauf oder Komplikationen erhöht ist. Dazu zählen vor allem folgende Personengruppen:

  • Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie Immunschwäche, Herz-, Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen
  • Stark übergewichtige Personen
  • Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre
  • Schwangere

Für Personen mit einem arbeitsbedingt erhöhten Infektionsrisiko (z. B. medizinisches und Pflegepersonal sowie Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr), Familienangehörige bzw. Kontaktpersonen zu Risikopersonen wird von der Ständigen Impfkommission eine Impfung gegen Grippe (Influenza) empfohlen. Neu ist in diesem Jahr die Empfehlung für alle Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zum Beispiel zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und in Tierhaltung) sowie Robben haben, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Dies ist eine Präventionsmaßnahme, um Doppelinfektionen mit tierischen und menschlichen Influenzaviren zu vermeiden. So sinkt auch das Risiko der Entstehung neuer Viren.

Erprobungen in der Justiz werden gesetzlich festgeschrieben

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst gebilligt.

Schwerin – „Was bislang nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt war, soll künftig gesetzlich verankert sein. Es geht um die Erprobungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten als Voraussetzung für die Übertragung von Beförderungsämtern. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Vorgaben, die bedeutend für eine Auswahlentscheidung nach Leistung sind, in Rechtsnormen zu regeln sind. Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus.

Dem kommt Mecklenburg-Vorpommern nach, wie im Übrigen andere Bundesländer auch. Damit erhöhen wir die Rechtssicherheit von Stellenbesetzungsverfahren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettssitzung. In ihrer Sitzung heute hat die Landesregierung den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebilligt.

Die Regelungen über die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollen durch eine Ergänzung des § 6 RiG M-V gesetzlich verankert werden. Der neue Absatz 6 enthält die wesentlichen Vorgaben zur Erprobung, insbesondere die grundsätzliche Entscheidung für das Erfordernis einer Eignungsfeststellung im Rahmen einer Erprobung vor der Übertragung eines Beförderungsamtes.

Der neue Absatz 7 sieht eine Ermächtigung für das für Justiz zuständige Ministerium vor, die weitere Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Damit wird eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geschaffen.

Umschichtungen der Schulden ändern nichts am Abbau der Schulden

Schwerin – Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die heute vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Schuldenstatistik für das Jahr 2024 ausschließlich die sogenannten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ausweist. Diese Statistik ist damit nicht mit der haushalterischen Verschuldung des Landes gleichzusetzen.

Der Landeshaushalt hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schulden abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug die haushalterische Schuld des Landes rund 11,34 Milliarden Euro.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Die Landesregierung wird die Verschuldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode voraussichtlich um rund 620 Millionen Euro reduziert haben.“

Gleichzeitig erfolgten für die Verschuldung des Landes neutrale Umschichtungen. Diese lassen sich aus den statistischen Mitteilungen entnehmen. Im Zuge einer geänderten Anlagestrategie des landeseigenen Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden Schuldtitel des Landes (öffentlicher Bereich) in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro getilgt und im Gegenzug am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) refinanziert.

Diese Umschichtung ist kein Ausdruck einer zusätzlichen Verschuldung, sondern Teil einer aktiven Schulden- und Liquiditätssteuerung, mit der das Land seine Finanzierungsstruktur optimiert.

Auch der jüngst vorgestellte Stabilitätsbericht 2025 belegt die Stabilität der Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land liegt im Betrachtungszeitraum bis 2029 bei allen zentralen Kennziffern, nämlich Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand, klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrates. „Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau der Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen“, so Dr. Geue.