Menü Schließen

Monat: Oktober 2025

Zwischen TikTok und Schulordnung

Wie Schulen mit Social Media und Smartphone-Nutzung umgehen sollen

Schwerin – Im Rahmen der 5. Bildungsministerkonferenz trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bildungsministerkonferenz (BMK), der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der Bundesärztekammer (BÄK) sowie des GKV-Spitzenverbands (Gesetzliche Krankenversicherung) zu einem länderoffenen Gespräch über den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen. Im Fokus standen die Herausforderungen durch Social Media und die Nutzung von Smartphones im Schulalltag – und die Frage, wie Schule und Gesundheit gemeinsam Verantwortung übernehmen können.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Bildung muss dort beginnen, wo Kinder stehen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort. Medienkompetenz ist kein Luxus, sondern Teil unseres Bildungsauftrags. Wir brauchen klare Regeln, aber vor allem pädagogische Konzepte, die Kinder stark machen. Schule ist der Ort, an dem Prävention beginnt.“

Christine Streichert-Clivot, A-Länderkoordinatorin und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes: „Kinder und Jugendliche unterscheiden heute nicht mehr zwischen digitalen und analogen Welten. Die Grenzen sind für sie fließend und sie bewegen sich in diesen sehr selbstverständlich – mit all den Chancen und Herausforderungen, die damit verbunden sind. Oft sind diese digitalen Räume von für uns nicht einsehbaren Regeln, das heißt nicht kontrollierbaren Algorithmen geprägt.

Dort, wo diese zu menschenverachtenden Inhalten führen, werden sie eindeutig zu einem Problem für unsere Gesellschaft und das solidarische Miteinander. Daher brauchen wir ein Bildungssystem, das Teilhabe und Mitbestimmung, Medienkompetenz, Gesundheit und Demokratiebildung miteinander verbindet. Schule ist ein Lebensort, an dem Kinder lernen, Verantwortung zu übernehmen – digital wie analog. Wir müssen sie darin begleiten, kritisch zu reflektieren, selbst zu regulieren und die Chancen digitaler Medien zu nutzen, ohne ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu gefährden. Gemeinsam können wir Schulen zu Orten der Zukunft machen, an denen Kinder stark, selbstbewusst und kompetent aufwachsen.“

Dorothee Feller, B-Länderkoordinatorin und Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Unsere Schulen stehen vor großen Herausforderungen – vom Lehrkräftemangel bis zur digitalen Transformation. Medienkompetenz gehört heute zur Grundbildung. Deshalb fangen wir bereits in den Grundschulen damit an. Wir setzen auf klare Rahmenvorgaben, Peer-Konzepte und eine Schulkultur, die Kinder schützt und stärkt. Wichtig ist zudem, dass wir den interdisziplinären Austausch pflegen und dieses wichtige Thema von allen Seiten betrachten.“

Die Gesprächsteilnehmenden waren sich einig, dass die Nutzung von Smartphones und sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram oder Snapchat Schulen vor neue pädagogische und gesundheitliche Herausforderungen stellt. Dabei geht es nicht nur um Verbote, sondern um die Förderung von Selbstregulation, kritischer Reflexion und altersgerechter Medienkompetenz. Schulen entscheiden eigenverantwortlich – in Abstimmung mit ihren Gremien – über die Nutzung von Smartphones im Unterricht und in Pausen. Die Gesprächsteilnehmenden betonten die Notwendigkeit, zwischen privater Nutzung und pädagogisch angeleiteter Medienarbeit zu unterscheiden.

Im Gespräch wurden entwicklungspsychologische Aspekte wie Empathiefähigkeit, Selbstregulation und Peer-Einfluss als zentrale Faktoren für die Medienbildung hervorgehoben. Die Risiken suchtartiger Nutzung sozialer Netzwerke und digitaler Endgeräte wurden ebenso thematisiert wie die Rolle von Lehrkräften bei der Vermittlung reflexionsfördernder Ansätze – etwa durch Feedbackkultur, Journale oder Gruppendiskussionen. Auch die Bedeutung eines evidenzbasierten Wissenstransfers aus der medizinischen Forschung in die schulische Praxis wurde betont.

Als politischer Ausblick wurde auf die geplante Fachkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt hingewiesen, die unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bis Ende 2026 Empfehlungen vorlegen soll.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass eine Verstetigung erfolgreicher Präventionsmaßnahmen dringend erforderlich ist – ebenso wie eine dauerhafte Finanzierung. Die Länder arbeiten fortlaufend an rechtssicheren und pädagogisch fundierten Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien und KI im Schulbereich.

Bereits 2016 hat die Bildungsministerkonferenz mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ die Bedeutung von Medienkompetenz betont. Die aktuelle Initiative greift neue Herausforderungen auf – darunter Internetsucht, KI-gestützte Mediennutzung und die Frage, wie Schule und Elternhaus gemeinsam Verantwortung übernehmen können. Die Empfehlungen der Bildungsministerkonferenz eröffnen den Schulen bewusst Gestaltungsspielräume, um zeitgemäße Inhalte und Maßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen.

Digitale Führung durch Auschwitz-Birkenau

Bildungsministerkonferenz ruft Länder zur bundesweiten Umsetzung auf

Schwerin – Im Rahmen der 5. Bildungsministerkonferenz stellt die Konferenz heute ein innovatives Bildungsprojekt vor, das Erinnerungskultur neu zugänglich macht: „Auschwitz. In front of your eyes“, eine digitale Live-Führung durch die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau. Nach dem Motto: Vergessen ist keine Option, sind die Länder aufgerufen, das Angebot in ihre Curricula zu integrieren und durch Förderprogramme sowie technische Unterstützung bundesweit verfügbar zu machen.

„Niemals, niemals dürfen die Gräueltaten des Nationalsozialismus verdrängt oder gar vergessen werden“, betont Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern. „Die digitale Führung ist enorm wichtig, um jungen Menschen den Holocaust eindringlich zu vermitteln – gerade dann, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich ist. Erinnerungskultur ist das Fundament unserer Demokratie – sie schützt vor Geschichtsverfälschung und vor dem Wiedererstarken menschenverachtender Ideologien.“

Auch Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und Koordinatorin der A-Länder, unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung: „Gerade in einer Zeit, in der antisemitische Angriffe auf Menschen und rechtsextreme Ideologien wieder zunehmen, dürfen wir nicht müde werden, Erinnerung lebendig zu halten. Das Projekt zeigt, wie moderne Bildung Erinnerungskultur neu denken kann – digital, interaktiv und zugleich tief berührend.

Es ermöglicht jungen Menschen, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen, auch wenn eine Reise nach Auschwitz nicht möglich ist. Entscheidend ist, dass sie verstehen, was damals geschehen ist – und was das für unser Zusammenleben heute bedeutet. Bildung trägt hier eine besondere Verantwortung: Sie muss deutlich machen, wohin Ausgrenzung, Hass und Gleichgültigkeit führen. Nur wenn wir uns der Vergangenheit stellen, können wir unsere Demokratie und unsere Menschlichkeit im Hier und Jetzt stärken.“

Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Koordinatorin der B-Länder, verweist auf die positiven Erfahrungen aus der Pilotphase: „Das Angebot einer digitalen Führung, von deren Eindrücklichkeit ich mich bereits gemeinsam mit Neunt- und Zehntklässlern aus Jüchen beziehungsweise Münster überzeugen konnte, ermöglicht Schulen, den Erinnerungsort gleichsam ins Klassenzimmer zu holen.

Es ist eine Ergänzung zu den bestehenden Gedenkstättenfahrten und kann den Unterricht vertiefen. Die Erfahrung der digitalen Führung berührt und bildet zugleich. Sie macht deutlich, dass auch Erinnerung, die im besonderen Maße an einen Ort gebunden ist, überall stattfinden kann. Gerade für Schulen, die keine Fahrt nach Auschwitz organisieren können, ist dieses Angebot eine zusätzliche Möglichkeit, sich mit der historischen Verantwortung für ein ‚Nie wieder‘ auseinanderzusetzen.“

Mit dem Projekt „Auschwitz. In front of your eyes“ eröffnet die Stiftung Auschwitz-Birkenau neue Wege der historischen Bildung. Die rund 105-minütige Live-Führung wird von speziell geschulten Guides durchgeführt und kombiniert Kamerabilder vom Gelände mit Archivmaterial, Zeitzeugen-Videos und interaktiven Elementen. Sie ist in sieben Sprachen verfügbar und kann über visit.auschwitz.org gebucht werden. Das Angebot ist didaktisch fundiert, interaktiv und niedrigschwellig. Es ersetzt keinen realen Besuch, sondern ergänzt die schulische Vermittlung historisch-politischer Bildung.

Die Idee für das Projekt entstand während der Corona-Pandemie, als die Gedenkstätte für Besucher geschlossen war. Heute ist es eine Antwort auf schwindende Zeitzeugenschaft und wachsende gesellschaftliche Herausforderungen. Antisemitismus und Geschichtsverzerrung nehmen weltweit zu – umso wichtiger ist eine klare und breit angelegte Bildungsstrategie. Die Bildungsministerkonferenz sieht darin einen Auftrag an alle Länder: Erinnerung zugänglich, persönlich erfahrbar und zukunftsfähig zu machen.

Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau war das größte deutsche Lager zur Zeit des Nationalsozialismus. Bis zur Befreiung am 27. Januar 1945 wurden dort etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet, darunter eine Million jüdische Menschen. Auschwitz ist weltweit zum Symbol des Holocaust geworden – ein Erbe, das nicht in Vergessenheit geraten darf.

Ein Jahr Seebrücke und Inselhafen Prerow

Prerow – Vor genau einem Jahr wurden die Seebrücke und der Inselhafen Prerow feierlich eröffnet – ein landesweit einzigartiges Infrastrukturprojekt, das gleichermaßen touristische, ökologische und sicherheitsrelevante Ziele vereint. Die Bilanz nach zwölf Monaten fällt eindeutig positiv aus: Mehr als 536.000 Besucherinnen und Besucher nutzten die 721 Meter lange Seebrücke, über 2.200 Boote liefen den Inselhafen an – darunter Wassersportler, Fischer, Rettungseinheiten und Gäste aus aller Welt. Über die Übernachtungsgebühr konnten bislang rund 70.000 Euro Einnahmen erzielt werden.

Mit der Errichtung von Inselhafen, Seebrücke und Fahrgastschiffanleger hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein über 30 Jahre bestehendes Problem gelöst: den Zielkonflikt zwischen notwendigem Hafenbetrieb im Seegebiet und den Naturschutzanforderungen in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Gleichzeitig ist am Darß ein neues touristisches Wahrzeichen entstanden, das für viele Gäste zum festen Bestandteil ihres Ostseeurlaubs geworden ist.

Umweltminister Dr. Till Backhaus zieht ein rundum positives Fazit: „Nach dem ersten Jahr kann ich mit Stolz und aus voller Überzeugung sagen, dass wir gemeinsam – also Planungsbüros, Verwaltung, Politik, Gemeinde Ostseebad Prerow und nicht zuletzt die Menschen, die die Bauwerke betreiben – viele Dinge richtig gemacht haben. Inselhafen und Seebrücke haben das erste Jahr mit Bravour absolviert.“

Die Seebrücke hat sich in kürzester Zeit zu einem touristischen Publikumsmagneten entwickelt: Spaziergänge bis zum Inselhafen, Sonnenuntergänge über der Ostsee und neue Aussichtspunkte auf den Nationalpark machen sie zu einem Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste gleichermaßen.

Neben der touristischen Bedeutung haben auch Sicherheit und Nachhaltigkeit überzeugt: Der Hafen bietet der Seenotrettung, der Fischerei, der DLRG und der Feuerwehr eine moderne Infrastruktur. Gleichzeitig wird das Gebiet ökologisch verträglich betrieben – dank Meerwasserentsalzungsanlage, autarker Energieversorgung und Abwasseraufbereitung.

Auch der Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern, Gernot Haffner, hebt die besondere Rolle des Projekts hervor: „Mit dem Inselhafen ist es gelungen, Naturschutz und Nutzung in Einklang zu bringen. Während der Hafen außerhalb der Kernzone wichtige Aufgaben für Sicherheit und Fischerei erfüllt, kann sich die Natur am Darßer Ort ungestört entfalten. Die Seebrücke ermöglicht gleichzeitig Tausenden Besucherinnen und Besuchern, diese Dynamik hautnah zu erleben.“

Das Land will die Entwicklung fortsetzen: Für 2026 ist die Inbetriebnahme des Fahrgastschiffanlegers geplant, zudem sollen Regelungen zur Kurtaxe für Hafennutzer sowie Konzepte für Sonderveranstaltungen gemeinsam mit der Gemeinde Prerow weiterentwickelt werden.

Dr. Backhaus: „Prerow hat ein attraktives neues Wahrzeichen gewonnen. Wir wollen die Potenziale von Seebrücke und Inselhafen weiter ausschöpfen – als Ort der Begegnung, der Sicherheit und des Respekts vor der Natur.“

Zur Würdigung des ersten Jahrestags hat das Nationalparkamt Vorpommern gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Broschüre herausgegeben. Sie fasst die wichtigsten Fakten, Bilder und Stimmen zum ersten Betriebsjahr zusammen und steht ab sofort online zum Download bereit.

Staatssekretär Schmülling bittet um Entbindung von seinen Aufgaben

Schwerin – Innenminister Christian Pegel wurde am Mittwoch, dem 15.10.2025, von Staatssekretär Wolfgang Schmülling darüber informiert, dass dieser die Ministerpräsidentin gebeten hat, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden.

In seinem Schreiben begründet Schmülling diesen Schritt mit seiner Verantwortung gegenüber dem Amt, dem Land und den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In den vergangenen Wochen habe sich eine zunehmend verschärfte Debatte entfaltet, in deren Zusammenhang auch Sachverhalte aus dem Innenministerium in den Fokus geraten seien. Schmülling bedauert dies sehr, da es ihm stets ein Anliegen war, dass die Arbeit des Innenministeriums von Sachlichkeit und Respekt geprägt ist. Nach reiflicher Überlegung habe er sich für diesen Schritt entschieden, um weiteren Schaden für die Landesregierung und das Gemeinwohl abzuwenden.

Innenminister Christian Pegel dazu: „Ich habe die Bitte von Herrn Schmülling mit großem Respekt entgegengenommen. Ich danke ihm sehr für sein langjähriges, engagiertes Wirken im Dienst unseres Landes. Er hat in verschiedenen Funktionen, ob auf kommunaler oder auf Landesebene, über Jahrzehnte mit Loyalität und Sachkenntnis Verantwortung übernommen. Für diese Zusammenarbeit und seine Verlässlichkeit bin ich ihm sehr dankbar.“

Die Ministerpräsidentin erklärte: „Ich nehme die Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis und halte sie für nachvollziehbar. Wolfgang Schmülling hat sich als langjähriger Staatssekretär, als stellvertretender Oberbürgermeister in Schwerin und als Beigeordneter in Ludwigslust-Parchim und in den Altkreisen Uecker-Randow und Ludwigslust um den Aufbau unseres Landes in den vergangenen 35 Jahren verdient gemacht.

Die Stärkung der kommunalen Ebene lag ihm immer besonders am Herzen, ebenso wie die Sicherheit der Bevölkerung durch eine leistungsstarke Polizei und Feuerwehr. Wolfgang Schmüllings großes Engagement für das Land und seine hohe Einsatzbereitschaft zeigen sich auch daran, dass er über die Altersruhestandsgrenze hinaus als Staatssekretär tätig war. Seine Leistungen verdienen Anerkennung und Respekt. Und sie bleiben auch – unabhängig von den Debatten der vergangenen Wochen. Ich danke ihm für die immer angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ich habe die Staatssekretärin im Innenministerium Ina-Maria Ulbrich gebeten, vorübergehend seine Aufgaben mit zu übernehmen. Allerdings ist es mir wichtig, die Position des Staatssekretärs für Sicherheit und Kommunales nachzubesetzen. Dazu werde ich mich mit dem Innenminister beraten. Es wird dazu in der kommenden Woche eine Entscheidung geben.“

Drese: Keine Sozialleistungskürzungen im Landeshaushalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich der Kundgebung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Mittwoch in Schwerin hervorgehoben, dass es im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 keine Leistungskürzungen im Sozialbereich gibt.

„Im Gegenteil, die Gesamtausgaben im Einzelplan Soziales steigen um fast 150 Millionen Euro auf rund 1,7 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind über 736 Millionen Euro und damit 50 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2025 eingestellt“, verdeutlichte Drese. Eine Hauptursache dafür seien Kostensteigerungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Zusammenhang stehen.

Genau vor diesem Hintergrund bestehe das klar formulierte Ziel der Landesregierung, die teilweise gravierenden Ausgabensteigerungen im Sozialbereich zu begrenzen.

„Es gibt Kostensteigerungen im Sozialbereich, die wir uns genauer ansehen müssen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Und genau das machen wir und sind seit vielen Monaten dabei auch in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden der LIGA – mit Respekt vor dem großen Leistungsspektrum der sozialen Träger in unserem Land“, betonte die Ministerin.

Alle Akteure der Sozialwirtschaft einschließlich der Verbände und Kommunen sind nach Ansicht der Ministerin aufgefordert, zusammen sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten als auch zu überlegen, wie man strukturiert den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen sichern kann.

„Denn, wenn wir die Kostenexplosion im Sozialbereich nicht in den Griff kriegen, dann belastet das unsere Möglichkeiten Beratungsangebote und Sozialprojekte, so zu fördern, wie wir das für richtig erachten“, so Drese.

Schon jetzt seien 90 Prozent des Landessozialhaushaltes gesetzliche Pflichtaufgaben und schränken die freiwilligen Leistungen erheblich ein. Den meisten Kommunen gehe es ebenso.

Drese: „Deshalb sitzen wir im selben Boot. Es geht in den fortdauernden Gesprächen um Vereinfachungen, um geeinte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, um eine bessere Steuerung, um Transparenz und um Bürokratieabbau.“

Es gehe aber gerade nicht um eine Kürzung der Leistungen für die betroffenen Menschen, so Drese weiter. „Wir werden als Landesregierung nicht den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren. Wir stehen zum personenzentrierten Ansatz und wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen und gewährleisten. Dazu müssen wir die Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und einen bisher fehlenden Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte schaffen, erläuterte Drese.

Mehr Transparenz stärkt Kindertagesförderung

Oldenburg: Geld, das für die Kita-Kinder zur Verfügung steht, muss auch bei den Kindern ankommen

Schwerin – Das Land steigert die Ausgaben für die Kindertagesförderung. Gemeinsam mit den Kommunen sind es fast eine Milliarde Euro pro Jahr, die für Bildung und Förderung der Kleinsten investiert werden. Gleichzeitig stärkt das Land mit den geplanten Neuerungen seine Prüfkompetenzen.

„Wir brauchen mehr Transparenz in der Finanzierung der Kindertagesförderung“, sagte Simone Oldenburg heute in Schwerin. „Geld, das für die Kita-Kinder zur Verfügung steht, muss auch bei den Kindern ankommen. Geld, das für Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung steht, soll auch bei ihnen ankommen.“

 Die Ministerin betonte, dass selbstverständlich alle Kinder weiterhin einen Kita-Platz bekommen – ohne Einschränkung und ohne Wartezeit. „Die Kita bleibt für die Eltern mit all ihren Angeboten beitragsfrei. Ein Ganztagsplatz umfasst weiter 10 Stunden und ein Teilzeitplatz 6 Stunden – ohne Einschränkungen und ohne Vorgabe der Arbeitszeit der Eltern.“

 Gute Bedingungen für die Kinder – das bleibt auch weiter so

  • Bis zu zehn Stunden tägliche Betreuung, Förderung und Bildung in Krippe, Tagespflege und Kindergarten sowie bis zu sechs Stunden Betreuung im Hort bleiben erhalten.
  • Eine hohe Anzahl von qualifizierten Fachkräften arbeitet in den Einrichtungen. 95 Prozent des Personals sind ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher.
  • Kitas in MV haben die längsten Öffnungszeiten bundesweit.
  • Über 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher konnten durch mehr Landesgeld eingestellt werden.
  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz, der unabhängig von der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern gilt.

 Entlastung für die Eltern

  • Die Beitragsfreiheit für alle Kinder in Krippe, Kita, Tagespflege, Hort und Ferienhort bleibt erhalten.
  • Eltern sparen je Kind bis zu 18.000 Euro an Betreuungskosten.
  • Die Kita in MV bietet den Eltern eine hohe Verlässlichkeit durch wenige Schließtage.

 Mehr Geld für die Kindertagesförderung

  • Fast eine Milliarde Euro investieren Land und Kommunen jährlich in gute Kitas.
  • Die Ausgaben des Landes wurden von 254 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 539 Mio. Euro im Jahr 2025 gesteigert.

 Beste Betreuungszeiten

  • Alle pädagogischen Angebote der Einrichtungen werden weiterhin finanziert und stehen allen Kindern beitragsfrei zur Verfügung.
  • Keine Veränderungen bei den Betreuungsansprüchen für Ganztags- und Teilzeitplätze.

Im intensiven Austausch mit den Kommunen, Gewerkschaften, LIGA und dem Elternrat wurde sich u. a. auf folgende Inhalte geeinigt:

  • Die Entgeltverhandlungen der Träger gelten weiterhin für 12 Monate.
  • Die Verhandlungsergebnisse werden für alle Eltern in der Kita sichtbar ausgehängt.

Die avisierten Anpassungen zum Haushaltsbegleitgesetz werden durch Änderungsanträge im Landtag eingebracht. Die Änderungen an der 5. KiföG-Novelle werden den Verbänden im Rahmen der zweiten Verbandsanhörung übermittelt.

„Wir wollen den Austausch deutlich verbessern. Deshalb laden wir die Vertreterinnen und Vertreter der LIGA, des Elternrats, der Gewerkschaften und die kommunalen Vertretungen dazu ein, zum ersten Forum ‚Gute Kita 2030‘ am 30. Oktober ihre Ideen austauschen, um die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig auszugestalten und weitere Qualitätsverbesserungen gemeinsam zu verabreden.“

75 Jahre Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern beging heute mit einer Jubiläumsveranstaltung sein 75-jähriges Bestehen. Innenminister Christian Pegel dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit, die sie immer wieder unter Beweis stellen.

Seit mehr als sieben Jahrzehnten sorgt der Munitionsbergungsdienst, dass die Menschen und das Land vor den versteckten Gefahren vergangener Kriege geschützt sind. In diesen 75 Jahren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unzählige Male ausgerückt, um Munition zu bergen und unschädlich zu machen, nicht selten unter lebensgefährlichen Bedingungen. Was sich unbemerkt unter uns befindet, stellt auch heute noch eine ernstzunehmende Gefahr dar.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Nach wie vor lagern Abertausende Tonnen an Kriegsmaterial aus zwei Weltkriegen in unseren Wäldern, auf den Äckern und in der Ostsee. Besonders heikel ist die Lage in Häfen und Küstengebieten, wo immer wieder Munition gefunden wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes in unserem Land verrichten ihre Arbeit stets mit großer Sorgfalt, fachmännisch und mit eiserner Disziplin und sind somit eine unentbehrliche Stütze für die Sicherheit hier in Mecklenburg-Vorpommern. 75 Jahre Präzision, Mut und Verantwortung, das ist gelebte Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes handeln mit höchster Professionalität und unermüdlichem Pflichtbewusstsein. Ihnen gilt unser Dank.“

Zahlen und Fakten:

– gesamte Munitionsbelastung in Mecklenburg-Vorpommern:
ca. 166.325 ha (Ostsee: 68.547 ha, Land: 97.778 ha)

– davon sind 90.378 ha als bedenklich eingestuft

– seit 1990 wurden 2.582 t Munition bei Beräumungen und
249 t bei Soforteinsätzen geborgen, darunter befanden
sich 222 t bzw. 29 t reiner Sprengstoff.

– die Gewichtsspanne von Munitionsfunden liegt zwischen
20 g (Gewehrpatrone) und 1.500 kg (Torpedos).

Strandbewirtschaftung in der Sturmhochwassersaison

Land setzt auf Balance zwischen Tourismus und Küstenschutz

Schwerin – Mit Beginn der Sturmhochwassersaison am 15. Oktober treten an der Ostseeküste wieder besondere wasserrechtliche Regelungen zum Küstenschutz in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dazu im März einen Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes herausgegeben, um den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft entgegenzukommen und bürokratische Hürden für „mobile, leicht transportfähige Objekte“ abzubauen.

Hintergrund war der auch über die Medien und die Presse bekannt gewordene sogenannte „Strandkorbstreit“. Mit dem Erlass und weiteren Ausnahmeregelungen zur Strandnutzung macht sich das Land stark für die Tourismuswirtschaft und setzt sich dafür ein, dass Einheimische und Gäste den Strand und die Natur an der Küste auch im Herbst und Winter erleben können.

„Unser Ziel ist, dass die Strände in Mecklenburg-Vorpommern auch über den Sommer hinaus lebendig bleiben – aber sicher“, betonte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir begrüßen ausdrücklich saisonverlängernde Maßnahmen der Strandbewirtschaftung, solange sie mit dem Küstenschutz vereinbar sind. Beides muss Hand in Hand gehen: wirtschaftliche Nutzung und Schutz unserer Küste.“
Nach dem aktuellen Erlass können mobile, leicht bewegliche Objekte – wie Strandkörbe, Tische, Stühle oder kleine Pagoden mit einer Grundfläche bis zu 5 m² – mit Zustimmung der Gemeinde ohne zeitliche Befristung aufgestellt werden.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), um sicherzustellen, dass neben den touristischen Interessen auch die Anforderungen des Küstenschutzes im Sinne des Allgemeinwohls gewahrt bleiben. Um einen schnellen Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern, wird das Erfordernis einer solchen Vereinbarung zunächst bis zum 31. Januar 2026 durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt.

Gewerbetreibende, die Interesse an dieser Art der Strandnutzung haben können sich an die Gemeinde wenden. Interessierte Gemeinden werden gebeten, sich mit dem örtlichen zuständigen StALU hinsichtlich der vereinfachten Regelung abzustimmen.

Für zeitlich befristete Nutzungen – etwa größere Pagoden, Verkaufs­stände oder andere bauliche Anlagen – ist weiterhin eine wasser­rechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese berücksichtigt die jeweilige Wetterentwicklung und ist in der Regel auf kurze Zeiträume begrenzt. Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt können die Nutzungen und inkl. baulicher Anlagen für eine Dauer von bis zu 10 Tagen zulassen.

Gewerbetreibende, die Interesse an befristeten Ausnahmegenehmi­gungen haben, sollten sich nach Abstimmung mit der Gemeinde mit einem formlosen Antrag an das zuständigen StALU wenden.

Eine dauerhafte Aufstellung größerer Anlagen im Strandbereich ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren voraus, in denen die unteren Bauaufsichtsbehörden u. a. die StÄLU beteiligen, um die Belange des Küstenschutzes in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

In allen Fällen müssen die Betreiber gewährleisten, dass Anlagen bei Vorhersage hoher Wasserstände oder Sturmhochwasserwarnung innerhalbkurzer Zeit mit eigenem Personal beräumt werden können. Dazu ist die Warnlage aktiv zu verfolgen. Mögliche Schäden an den aufgestellten Objekten/Bauwerken und den Landesküstenschutzanlagen sind auf Kosten des verantwortlichen Betreibers zu beseitigen.

Minister Dr. Backhaus: „Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Tourismus und Küstenschutz miteinander im Gleichgewicht bleiben. Der Erlass schafft dafür einen verlässlichen Rahmen und stärkt die Handlungsspielräume der Gemeinden und Unternehmer – aber immer im Bewusstsein, dass Küstenschutz eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit für die Menschen in den Ortslagen an der Küste ist.“