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Tag: 13. November 2025

Neue Ausstellung: „Eine Hommage an den Menschen“

Einblicke in das künstlerische Schaffen von Lea Grundig im Bildungsministerium

Schwerin – Das Bildungsministerium präsentiert im Foyer die neue Ausstellung „Chronistin der Zeit – das künstlerische Schaffen von Lea Grundig: Eine Hommage an den Menschen“. Gezeigt werden Werke der Künstlerin Lea Grundig (1906–1977) sowie Studien zu ihrem künstlerischen Schaffen von der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Ausstellung setzt die Reihe „Bildung und Kunst im Dialog“ fort. Die Werke können bis zum 30. Januar 2026 werktags von 9 bis 17 Uhr betrachtet werden.

„Mit den Werken von Lea Grundig zeigen wir nicht nur ihr vielschichtiges Schaffen, sondern geben ihren Blick auf die Gesellschaft und den Alltag in der damaligen Zeit wieder“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir laden alle Kunstinteressierten herzlich ein, die Werke anzuschauen. Mein Dank gilt Dr. Maria Heiner als Leihgeberin der Lithografien und Reproduktionen und Prof. Dr. Sigrid Jacobeit von der Humboldt-Universität zu Berlin, die uns die Erläuterungstafeln zur Verfügung gestellt hat und damit wertvolle Einblicke ermöglicht.“

Die Kunstwerke von Lea Grundig beziehen sich auf verschiedene Zeitabschnitte und vermitteln auf beeindruckende Weise historische Situationen. Während der zwanziger und dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts entstanden sozial-kritische Radierzyklen, z. B. „Der Jude ist schuld!“, „Krieg droht!“, „Im Tal des Todes und Ghetto“. Lea Grundig hat mit ihren 4.200 Arbeiten den nachfolgenden Generationen eine „Hommage an den Menschen“ hinterlassen.

Lea Grundig (1906–1977) wurde als Jüdin und Kommunistin von den Nationalsozialisten verfolgt; 1939 ging sie ins Exil nach Palästina. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte sie unter schwierigen Bedingungen nach Deutschland zurück, lehrte an der Hochschule für Bildende Künste Dresden und wurde 1961 Mitglied der Akademie der Künste (Ost). Als Präsidentin des Verbands Bildender Künstler der DDR nahm sie ab 1964 auch kulturpolitisch eine zentrale Stellung ein.

Rückblickend sagte sie einmal: „Ich habe gemalt, was ich gedacht und wie ich gelebt habe.“ (Akademie der Künste, Berlin, Grundig-Archiv, Nr. 1202).

Die Ausstellungseröffnungfindet am Montag, 17. November 2026, um 17 Uhr statt. Die Eröffnung übernehmen Bildungsministerin Simone Oldenburg und der Schulleiter des Carolinums Neustrelitz und Bildungsminister a. D., Henry Tesch.

Ausstellung im Foyer

  • Bis zum 30. Januar 2026
  • Montag – Freitag | 9:00 – 17:00 Uhr

Der Eintritt ist frei.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Zeiten besucht werden. Die Werke in den beiden angrenzenden Beratungsräumen sind nur zugänglich, wenn in den Räumlichkeiten keine Besprechungen stattfinden.

Kinderwunschbehandlungen: Land stellt Kofinanzierung sicher

Schwerin – Seit dem Start der Förderung im Jahr 2013 konnten in Mecklenburg-Vorpommern fast genau 3.500 Kinderwunschbehandlungen finanziell unterstützt werden. Allein im vergangenen Jahr waren es 226 Behandlungszyklen bei Ehepaaren sowie 45 Behandlungen bei Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, gab Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Kinderwunschbehandlungen weiter fördern“ bekannt.

Als familienfreundliches Bundesland beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern seit 2013 gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium an der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen von verheirateten Paaren und seit 2017 von Paaren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

Die finanzielle Förderung deckt dabei bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und erfolgt in paritätischer Aufteilung zwischen dem Bund und dem Land.

„Schätzungen zufolge ist in Deutschland rund jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos“, sagte Drese. Durch eine künstliche Befruchtung wie die In-vitro-Fertilisation (IVF) könnten betroffene Paare, dennoch Kinder bekommen. Für viele sei die Kinderwunschbehandlung jedoch finanziell sehr belastend – gerade für Paare mit kleinem und mittlerem Einkommen.

„Manche Paare verzichten deshalb aus Kostengründen vollständig auf medizinische Maßnahmen, andere greifen auf einen Großteil ihrer Ersparnisse zurück. Für mich steht fest: Der Kinderwunsch darf nicht am Einkommen scheitern – vom medizinischen und technischen Fortschritt sollen die Eltern unabhängig von ihrem Geldbeutel profitieren können“, betonte Drese.

Umso schmerzlicher traf nach Angaben von Drese das Land die Entscheidung des Bundes, die Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit in den Jahren 2024 und 2025 erheblich zu kürzen.

„Weniger Mittel aus dem Bund bedeuten zwangsläufig auch weniger Mittel aus dem Land. Wir konnten also in den vergangenen Monaten weniger Anträge bewilligen und mussten Paare auf das kommende Jahr vertrösten“, so die Ministerin.

Drese: „Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlungen ab 2026 nach den Haushaltsberatungen des Bundes wieder erhöht werden und die Förderung über das LAGuS ab Januar wieder in gewohnter Weise möglich ist. Das ist es eine ausgesprochen gute Nachricht für betroffene Familien hier in Mecklenburg-Vorpommern.“

Dank an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter

Drese: Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter haben unsere besondere Wertschätzung verdient – Jeder kann dazu beitragen

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat allen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Mecklenburg-Vorpommern ihren ausdrücklichen Dank ausgesprochen. „Sie sorgen ehrenamtlich dafür, dass Tag für Tag und insbesondere an den Wochenenden Hunderte von Spielen in diversen Sportarten in allen Altersgruppen und Ligen stattfinden können. Sie haben keine Beleidigungen, sondern unsere besondere Wertschätzung verdient“, sagte Drese heute anlässlich der Landtagsdebatte zum Thema „Gewalt im Sport entschieden entgegentreten – Angriffe auf Schiedsrichter hart bestrafen.“

Die Ministerin betonte, dass Gewalt im Sport vor allem den Fußball betrifft. Dabei sei es wichtig, bei Gewaltvorfällen zu differenzieren. So seien derzeit keine Übergriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bei der Landespolizei dokumentiert. Der Anteil der Spiele mit einem angezeigten Gewalt- oder Diskriminierungsvorfall liege landesweit bei 0,24 Prozent und bundesweit bei 0,45 Prozent.

„Dennoch ist die Gewaltproblematik im Fußball und insbesondere gegenüber Schiedsrichtern ein schwerwiegendes Problem“, betonte Drese. „Angriffe auf Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter beginnen schon weit vor dem Strafgesetzbuch. Sie beginnen bei jedem Einzelnen von uns. Sie beginnen da, wo Schiedsrichter auf dem Spielfeld oder vom Spielfeldrand aus beschimpft und beleidigt werden. Wo Kindern und Jugendlichen die völlig falschen Werte vorgelebt werden. Und das passiert leider vielfach jedes Wochenende auf unzähligen Fußballplätzen – auch in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

Deshalb gelte es vor allem hier anzusetzen. Darauf seien auch diverse Programme auf Bundes- und Landesebene ausgerichtet, betonte Drese. “Dabei geht es um Präventionsprogramme und Kampagnen, insbesondere auch zur Wertschätzung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und um härtere Sanktionen durch die Sportgerichtsbarkeit, über Meldesysteme für Gewaltvorfälle sowie über Fanarbeit und sozialpädagogische Maßnahmen. Dazu zählen in MV auch Veranstaltungen wie der Fachtag Gewaltprävention, Trainer-Schiedsrichter-Dialoge oder kleinere Projekte zur Wertebildung in Jugendmannschaften“, sagte die Ministerin.

Drese: „Alle diese Initiativen haben ein gemeinsames Ziel: Respekt, Fairness und Toleranz zu fördern, den Spielbetrieb zu sichern und langfristig eine Fußballkultur des wertschätzenden Miteinanders zu schaffen. Dafür kann jede und jeder von uns etwas tun.“

Backhaus warnt vor Asiatischer Hornisse

Imker und Imkerinnen sollen wachsam bleiben

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat anlässlich der Vertreterversammlung des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern dazu aufgerufen, im Herbst besonders aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu achten.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein“, betonte Backhaus. „Ich rufe alle Imkerinnen und Imker sowie Bürgerinnen und Bürger auf, mögliche Sichtungen oder Nester umgehend dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zu melden. Nur durch schnelles Handeln können wir einer dauerhaften Etablierung dieser invasiven Art entgegenwirken.“

Die Asiatische Hornisse gilt als erhebliche Gefahr für heimische Insekten und kann vor allem Bienenvölker massiv beeinträchtigen. In anderen Bundesländern wurde sie bereits mehrfach nachgewiesen. Das Landwirtschaftsministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem LUNG und dem Landesimkerverband Informationsmaterialien und Merkblätter zur Früherkennung und Bekämpfung herausgegeben.

Backhaus dankte in diesem Zusammenhang den Imkerinnen und Imkern im Land für ihr Engagement: „Sie leisten mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Bestäubungsleistung in unserer Kulturlandschaft.“

Der Minister erinnerte daran, dass das Land die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern umfangreich unterstützt: „Wir fördern Maßnahmen, die zur Stärkung der Bienenhaltung, zur Verbesserung der Vermarktung und zur Ausbildung des Nachwuchses beitragen. Dazu gehören Schulungsprogramme, Investitionen in die Modernisierung von Imkereien, Honiganalysen und die Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Im laufenden Förderzeitraum stehen dafür jährlich rund 190.000 Euro aus Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung“, erklärte Backhaus.

Minister Backhaus beglückwünschte Carsten Fischer zu seiner Wiederwahl als Vorsitzender des Landesverbands der Imker Mecklenburg-Vorpommern: „Ich gratuliere Herrn Fischer herzlich und wünsche ihm für die kommenden vier Jahre viel Erfolg. Der Landesverband ist ein verlässlicher Partner des Ministeriums – gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Imkerei in Mecklenburg-Vorpommern eine starke Zukunft hat.“

EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt

Abgeflachtes Ausbruchsgeschehen in MV hat Auswirkungen auf die EHEC-Berichterstattung

Schwerin – Der seit Anfang August zunächst in Mecklenburg-Vorpommern beobachtete EHEC-Ausbruch des Subtyps O45:H2 hat sich deutlich verlangsamt und ist in den letzten Wochen hier im Land kontinuierlich abgeflaut. „Expertinnen und Experten gehen daher seit längerem nicht mehr von einem aktiven Ausbruchsgeschehen in MV aus“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Bestätigt wird diese Einschätzung auch vom heute veröffentlichten EHEC-Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (https://www.lagus.mv-regierung.de/). Insgesamt wurden demnach mit Stand 12. November bisher 164 EHEC-Infektionen und 19 HUS-Fälle im Rahmen dieses Geschehens registriert. Der letzte bestätigte EHEC-Fall für MV wurde am 30. September gemeldet. Die letzte HUS-Erkrankung in MV, die dem Ausbruch zugerechnet werden musste, wurde noch davor am 22. September symptomatisch.

Ab sofort werden deshalb separate Fallzahlen für MV nur noch bei erneutem, momentan aber nicht zu erwartendem Anstieg der Meldungen veröffentlicht. Falls es wichtige Neuigkeiten zum EHEC-Geschehen gibt, würde selbstverständlich darüber aktuell informiert werden, betonte Drese.

Das Robert Koch-Institut aktualisiert die Ausbruchszahlen zu diesem Geschehen inzwischen ebenfalls nur noch wöchentlich für die Fachöffentlichkeit. Die Erfassung und Meldung von EHEC-Infektionen und HUS-Erkrankungen erfolgt weiterhin routinemäßig im Rahmen der epidemiologischen wöchentlichen Berichterstattung

Drese wies gleichzeitig darauf hin, dass auch zukünftig einzelne Fälle zur Statistik hinzukommen können. “Denn alle zurückliegenden Fälle werden weiterhin in einem aufwändigen Verfahren sequenziert und gegebenenfalls dem Geschehen zugeordnet“, verdeutlichte die Ministerin.

Umweltministerkonferenz am 14. November 2025 in Saarbrücken

Backhaus: „Natur- und Klimaschutz brauchen klare Ziele, Rechtssicherheit und stabile Finanzierung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, nimmt 14. November an der Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken teil. Im Mittelpunkt stehen bundesweite Weichenstellungen für den Klima-, Natur- und Umweltschutz, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Frage eines rechtssicheren Wolfsmanagements sowie die Düngeverordnung.

Minister Dr. Backhaus betonte vorab: „Klimaschutz und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben – sie dürfen aber nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Ohne klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung riskieren wir, dass gut gemeinte Ziele an der Realität scheitern.“

Verlässliche Finanzierung von Klima-, Natur- und Umweltschutz

Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Zeit nach 2027 eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes gesichert wird und bisher erreichte Umweltstandards in allen Sektoren erhalten bleiben. „Wenn wir dem Klimawandel wirksam begegnen wollen, braucht es einen langen Atem und wir müssen vor allem endlich aufhören, in Förderperioden zu denken. Stattdessen benötigen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eine langfristige Planung und Umsetzung von Klima- Natur- und Umweltschutzmaßnahmen ermöglichen und eine langfristig gesicherte Finanzierung. Jeder Euro, den wir jetzt im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität investieren, wird sich für die kommenden Generationen doppelt und dreifach bezahlt machen. Das muss unser gemeinsamer Antrieb sein“, betonte Minister Dr. Backhaus.

Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Ein weiteres zentrales Thema ist die nationale Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen vorgibt. Mecklenburg-Vorpommern fordert eine zügige, aber praktikable Umsetzung, die regionale Unterschiede berücksichtigt und die Länder frühzeitig einbindet. Erklärtes Ziel muss es sein, auf nationaler Ebene zu einer weitgehend konsistenten Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu gelangen. Dazu müssen die Belange aller betroffenen Bereiche wie des Klimaschutzes, des Gewässer-, Hochwasser- und Küstenschutzes, der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Fischerei und Aquakultur einbezogen und zudem die Bürokratielasten für Verwaltung und Betroffene sowie zusätzliche Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschaftenden möglichst gering gehalten werden. Backhaus: „Wir brauchen keine Bürokratiemaschinerie, sondern Lösungen, die vor Ort funktionieren. Die Menschen in den Regionen müssen mitgenommen werden, sonst verlieren wir Akzeptanz.“

Wolfsmanagement – rechtssicher und praxistauglich gestalten

Ein dritter Schwerpunkt Mecklenburg-Vorpommerns ist der Umgang mit dem Wolf. Das Land fordert vom Bund endlich klare, praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für das Wolfsmanagement und die Entnahme von Problemwölfen. „Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen endlich Verlässlichkeit. Wir haben den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen – nun muss der Bund liefern und den rechtlichen Rahmen schaffen, damit auffällige Tiere rechtssicher entnommen werden können“, betonte der Minister.

Gleichzeitig verweist er auf die aktuelle Bestandssituation. Danach zählt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu den Ländern mit den höchsten Wolfsdichten in Deutschland. Aktuell ist in MV rund die Hälfte der Landesfläche durch 34 Territorien mit sesshaften Wölfen belegt – darunter 28 Rudel, 5 Paare und 1 Einzeltier. Die Bestandsdichte steigt seit Jahren stetig, das belastet allem die Weidetierhaltung erheblich.

Das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region. Für diese Region hat der Bund am 13. Oktober 2025 den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes an die EU-Kommission gemeldet – eine Entwicklung, die aus Sicht MVs auch Konsequenzen für ein aktives Bestandsmanagement haben muss.
Backhaus: „Wenn der Erhaltungszustand als günstig gilt, müssen auch rechtssichere Entnahmen möglich sein. Alles andere wäre inkonsequent.“

Düngeverordnung – Bund in der Pflicht

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2025 rückte auch die Düngeverordnung erneut in den Fokus der Konferenz. In besagtem Urteil wird die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die Ermächtigungsgrundlage im Bundesrecht (§ 13 a Abs. 1 DüV) nicht hinreichend bestimmt sei. „Selbstverständlich müssen wir zunächst noch die Begründung des Urteils abwarten, aber schon jetzt steht fest, dass eine Anpassung der Düngeverordnung unumgänglich ist. Wir werden uns auf der Konferenz zu möglichen Schritten austauschen. Das Zepter des Handelns liegt allerdings beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich habe mich daher bereits in einem Brief an das BMLEH gewandt und ein schnelles Handeln in der Sache angemahnt. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 müssen wir zu einer rechtsicheren Lösung gefunden haben, da dann erste Düngemaßnahmen anlaufen.“