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Tag: 18. Dezember 2025

Bildungsminister setzen klares Signal für Demokratie

Michel Friedman und Steffen Seibert geben Impulse für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Stärkung demokratischer Bildung

Berlin – Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder haben heute auf ihrer 6. Bildungsministerkonferenz in Berlin ein starkes Zeichen für die Stärkung der Demokratiebildung und Erinnerungskultur gesetzt. Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen und globaler Konflikte luden Ministerinnen und Minister zwei prominente Stimmen in die Debatte ein: Publizist und Autor Prof. Dr. Dr. Michel Friedman sowie Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel Steffen Seibert. Gemeinsam mit den Bildungsministern und Bildungsministern diskutierten sie, wie Schulen junge Menschen für die Werte von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie gewinnen können.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, erklärte: „Wir erleben eine Zeit, in der demokratische Grundwerte weltweit angegriffen werden. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen Orientierung zu geben. Erinnerungskultur ist dabei kein Randthema, sondern ein Fundament unserer Demokratie. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler, historische Entwicklungen zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv für eine offene Gesellschaft einzusetzen. Ich danke Michel Friedman und Steffen Seibert ausdrücklich für ihre Impulse – sie zeigen, wie entscheidend es ist, nationale und internationale Perspektiven zusammenzubringen, um unsere Demokratie zu stärken.“

Impulse von Michel Friedman und Steffen Seibert

Professor Friedman machte deutlich: „Erinnerungskultur ist nicht nur ein Blick zurück, sondern eine Verpflichtung aus der Vergangenheit zu lernen und eine andere, bessere Zukunft zu gestalten. Wer sich erinnert, übernimmt Verantwortung – für eine Gesellschaft, die Hass und Antisemitismus keinen Raum lässt.“

Botschafter Seibert ergänzte: „Erinnerungskultur endet nicht an nationalen Grenzen. Sie braucht den internationalen Dialog, um jungen Menschen zu zeigen: Demokratie ist verletzlich, aber sie ist auch stark, wenn wir sie gemeinsam verteidigen.“

Gemeinsames Ziel: Schulen als Orte gelebter Demokratie

Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sind sich einig: Schulen müssen Orte sein, an denen demokratische Werte nicht nur vermittelt, sondern gelebt werden. Dazu gehören die kritische Auseinandersetzung mit Geschichte, die Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und die Förderung von Projekten gegen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Erinnerungskultur ist ein zentraler Bestandteil historisch-politischer Bildung. Sie unterstützt die Entwicklung von historischem Bewusstsein und Urteilsfähigkeit und trägt damit zur Stärkung demokratischer Grundhaltungen bei. Die Bildungsministerkonferenz verfolgt das Ziel, diese Aspekte in den Schulen dauerhaft zu verankern. Ein Beispiel dafür ist die laufende Überarbeitung der KMK-Empfehlung „Erinnern für die Zukunft“, die ursprünglich 2014 beschlossen wurde. Die Empfehlung wird derzeit an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen angepasst – etwa die zunehmende Vielfalt, digitale Lernumgebungen und neue Herausforderungen für die Demokratie. Erkenntnisse aus den heutigen Gesprächen mit Michel Friedman und Steffen Seibert werden in diesen Prozess einfließen, neben weiteren fachlichen und wissenschaftlichen Beiträgen. Die überarbeitete Fassung soll im kommenden Jahr vorliegen und Schulen dabei unterstützen, Erinnerungskultur zeitgemäß umzusetzen.

Digitalisierung von Schulen

Fünf Milliarden Euro für die Bildungsmodernisierung bis 2030

Berlin – Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen Digitalpakt Schule (2019 bis 24) an. Neu: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karien Prien: „Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt.“

Christine Streichert-Clivot, saarländische Ministerin für Bildung und Kultur und Koordinatorin der A-Länder: „Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung belgeiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann.“

Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung und Koordinatorin der B-Länder: „Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen.“

Mit der politischen Verständigung in der Bildungsministerkonferenz beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, dass die Investitionen in die Infrastruktur so eingesetzt werden können, dass sie unsere Schulen und den Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Diese ausgeweitete Kooperation verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.

Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rückblick

Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland – rund 30.000 – wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.

Schwesig wünscht Miltenyi Biotec gutes Gelingen und viel Erfolg

Teterow – In ihrer Rede zum Spatenstich der Werkserweiterung von Miltenyi Biotec in Teterow sagte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Dieser Spatenstich heute ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft von Miltenyi, für die Menschen, die hier arbeiten, für Teterow, für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die vielen Patientinnen und Patienten, die weltweit von Ihrer Arbeit profitieren. Ich wünsche allen, die hier bauen, gutes Gelingen. Und allen, die hier bald arbeiten werden, viel Erfolg!“

Als Miltenyi Biotec sich vor 20 Jahren in Teterow ansiedelte, arbeiteten dort knapp 100 Menschen. Mittlerweile ist Teterow die zweitgrößte Niederlassung des Unternehmens. Mit fast 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Miltenyi Biotec der größte Arbeitgeber in der Gegend.

„Das Land hat sich früh entschieden, die Gesundheitswirtschaft als strategische Schlüsselbranche für MV besonders zu unterstützen“, sagte Schwesig. Aus der Verbindung zwischen Produktion und Forschung entstünden Fortschritt und wirtschaftliche Möglichkeiten. „Wir sehen die Gesundheitswirtschaft als Ganzes. Sie ist relativ krisenfest und ein wichtiger Jobmotor in MV. Jede und jeder fünfte arbeiten mittlerweile in diesem Bereich. Das zeigt: Unsere Strategie, in die Gesundheitswirtschaft zu investieren, war der richtige Weg“, betonte die Regierungschefin.

„Der Spatenstich heute ist eine weitere Bestätigung unseres Weges. Mit dem Neubau einer modernen Produktionshalle, für den ein Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro vorgesehen ist, setzt Miltenyi ein deutliches Zeichen für weiteres Wachstum. Dabei entstehen 50 neue Arbeitsplätze, die die Zukunftsfähigkeit des Standorts zusätzlich stärken. Er macht Mut in einer Situation, in der die deutsche Wirtschaft gerade eine schwierige Zeit durchmacht“, erkannte Manuela Schwesig an.

Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Gewaltbetroffene sollen sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen lösen können.“

Schwerin – „Die eigene Wohnung sollte eigentlich ein Raum für Ruhe und Rückzug sein. Doch oftmals ist sie ein Ort der Bedrohung und Angst, vor allem wenn die gewalttätige Person der gewaltbetroffenen Person nahesteht.

Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner oder auch Partnerin betroffen. Deshalb muss die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen und von häuslicher Gewalt weiter im Fokus des Handelns von Bund und Ländern stehen. Das gibt uns auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf, die sogenannte Istanbul-Konvention.

Doch das geltende Gewaltschutzgesetz bietet aus meiner Sicht noch nicht den umfassenden Schutz für Frauen, den sie brauchen. Daher unterstützt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat als Mitantragsteller einen Vorstoß aus Hamburg, wonach das Gesetz erweitert werden soll. Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens soll das Familiengericht künftig der betroffenen Frau dazu verhelfen können, schneller das gemeinsame Mietverhältnis mit der gewalttätigen Person aufzulösen, um einen neuen Mietvertrag schließen zu können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag.

Der Gesetzesantrag von der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ wird am Januar 2026 in den Ausschüssen behandelt.

„Das Gewaltschutzgesetz enthält seit 2002 zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen. Und überwiegend sind es Frauen, denen Gewalt begegnet: So erfährt statistisch jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Die Lebenswirklichkeit zeigt jedoch, dass es oft juristische Hürden für von Gewalt Betroffene gibt, sich aus dieser Gewalt zu lösen. Zu diesen Hürden kann ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag zählen, aus dem die von Gewalt betroffene Person nicht herauskommt, wenn es die Partnerin oder der Partner nicht will. Schon auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diesen Sommer haben wir festgestellt, dass die jetzige Rechtslage den Betroffenen von häuslicher Gewalt einen belastenden Mietrechtsstreit aufzwingen und so einen Neuanfang erheblich erschweren kann.

Denn die Täter und Täterinnen können auf diese Weise eine fortdauernde Kontrolle über das Leben der gewaltbetroffenen Person behalten, was deren Leidenszeit zusätzlich verlängern kann. Die Konferenz hatte sich daher einstimmig für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Vorweihnachtliche Lebensmittelkontrollen

Backhaus: „Genuss ja, aber mit Aufmerksamkeit“

Schwerin – In der Vorweihnachtszeit hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock typische Saisonprodukte besonders intensiv geprüft. Nüsse, Trockenfrüchte, Nougat, Schokolade, Kaffee und Weihnachtsgebäck standen in diesem Jahr im Fokus der Untersuchungen. Viele der getesteten Lebensmittel gelten als empfindlich gegenüber Schimmelpilzgiften oder können aufgrund ihrer Herstellung erhöhte Rückstände aufweisen. Die gute Nachricht: Die überwiegende Mehrheit der Proben war unauffällig.

Um mögliche Belastungen durch natürliche Schimmelpilzgifte auszuschließen, wurden Pistazien, Erdnüsse, Nougat und Nusschokolade auf Aflatoxine untersucht, insgesamt 24 Proben. Zusätzlich wurden Rosinen und getrocknete Feigen auf Ochratoxin A geprüft. Alle untersuchten Proben waren frei von diesen Stoffen, und die empfindlichen Methoden der Lebensmittelüberwachung ermöglichen Messungen bis in den Spurenbereich von einem Millionstel Gramm je Kilogramm Produkt.

Da sich Pflanzenschutzmittelrückstände in getrockneten Trauben konzentrieren können, wurden zehn Proben Rosinen auf rund 450 verschiedene Wirkstoffe untersucht. Teils wurden bis zu 18 unterschiedliche Rückstände festgestellt – jedoch blieben alle Proben deutlich unterhalb der geltenden Höchstgehalte und waren somit rechtlich unbedenklich.

Auch Kaffee wurde kontrolliert: In sechs Proben suchten die Labore nach Hinweisen auf eine unerlaubte Beimischung von Robusta-Bohnen sowie nach Qualitätsmängeln durch übermäßige Erhitzung. Alle Proben lagen im normalen Bereich, es ergaben sich keine Hinweise auf Täuschung oder Qualitätsverluste. (Erläuterung: Die Verwendung von Robusta-Bohnen ist zulässig. Wenn Kaffee jedoch mit der Angabe „100% Arabica“ ausgelobt ist, dann darf auch kein Robusta enthalten sein.)

Bei klassischem Weihnachtsgebäck wie Lebkuchen und Spekulatius wurden acht Proben auf Acrylamid untersucht. Die Werte lagen zwischen 19,8 und 277,2 µg/kg – weit unter dem Orientierungswert von 800 µg/kg. Auch beliebte Backzutaten wie Mandeln oder Haselnüsse wurden geprüft. Spuren anderer Nüsse wurden gefunden, jedoch waren diese durch freiwillige Spurenhinweise korrekt deklariert.

Etwas anders fiel das Ergebnis bei Studentenfutter aus: Drei von sieben Proben waren sensorisch auffällig. Vor allem Paranüsse zeigten deutliche Verderbsmerkmale. Diese Proben wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft. Die Behörden empfehlen daher, Nüsse, die alt, muffig oder ranzig schmecken, keinesfalls zu verzehren, da Verderb auch mit Schimmelpilzbelastungen einhergehen kann.

Auch getrocknete Apfelchips erfreuen sich großer Beliebtheit. Sechs Proben wurden auf Schwefeldioxid untersucht – nur eine enthielt den Stoff, und dies war korrekt deklariert. Bei 33 Proben Lachserzeugnissen wurden zwei Proben aufgrund erhöhter Keimzahlen beanstandet.

Ganzjährig wurden 163 Proben Fisch, frisch und tiefgefroren sowie 199 Fischerzeugnisse, darunter 119 Räucherfischprodukte untersucht. 38 Produkte waren auffällig, davon 7 Proben aufgrund einer abweichenden mikrobiologischen und sensorischen Beschaffenheit. Weitere Mängel betrafen die Kennzeichnung der Produkte.

Auch 86 Proben frisches Geflügelfleisch- Pute, Hähnchen und Ente standen auf dem Prüfstand. Nur eine Probe wies erhöhte Keimgehalte auf.

Minister Dr. Till Backhaus zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen, mahnt jedoch zur Umsicht: „Unsere Lebensmittelüberwachung arbeitet gerade in der Vorweihnachtszeit mit höchster Sensibilität. Die Kontrollergebnisse zeigen: Verbraucherinnen und Verbraucher können viele weihnachtliche Leckereien mit gutem Gefühl genießen. Gleichzeitig gilt: Wer Produkte mit ungewöhnlichem Geruch oder Geschmack findet, sollte vorsichtig sein und sie lieber nicht verzehren. Genuss und Verantwortung gehören in dieser Jahreszeit zusammen.“