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Tag: 30. Dezember 2025

Sicher ins neue Jahr

Drese bittet um Rücksichtnahme und Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Schwerin – Zum Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen. Dazu gehöre vor allem die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere. „Deshalb sollte nur am 31. Dezember und 1. Januar geböllert und stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. Außerdem darf in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen kein Feuerwerk gezündet werden“, hebt Drese hervor.

Die Ministerin appelliert an alle Feiernden, sich schon vor dem Silvesterabend mit dem ausgewählten Feuerwerk bekannt zu machen, die beiliegenden Gebrauchsanweisungen zum sicheren Abbrennen zu lesen und das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer zu prüfen.

„Der Start in das neue Jahr sollte schließlich ein Grund zum Feiern sein und nicht mit schlimmsten Verletzungen im Krankenhaus enden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Nur Feuerwerk, das über offizielle Prüfsiegel verfügt, wurde eingehend begutachtet und unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, so die Ministerin. Fehlen diese, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Feuerwerk nicht zünden, sondern unbedingt zu geprüften Alternativen greifen“, rät die Ministerin.

Eindringlich warne sie in diesem Zuge auch vor illegal importierter Ware, die oftmals Mängel aufweisen und stark reagierende Blitzknallsätze oder besonders große Nettoexplosionsmassen aufweisen. „Diese Ware ist kein Spielzeug, sie zu zünden kann lebensverändernde oder gar lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben, wie schlimmste Unfälle jedes Jahr aufs Neue demonstrieren“, verdeutlichte Drese.

In den Krankenhäusern gebe es keinen speziellen Code für Unfälle mit Pyrotechnik. Dennoch müssen jedes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern viele durch Pyrounfälle Schwer- bzw. Schwerstverletzte im Krankenhaus versorgt werden, darunter auch Jugendliche, so Drese.

Vor diesem Hintergrund bittet Drese Eltern darum, auf die Altersfreigabe der Produkte zu achten und vor dem Jahreswechsel mit Jugendlichen im Haus über den richtigen Umgang mit Feuerwerk zu sprechen, zumal das Festhalten von Böllern in der Hand oder das möglichst späte Wegwerfen sich immer mehr zu einer äußerst gefährlichen Mutprobe in dieser Altersgruppe entwickelt. „Und ganz generell gilt natürlich: Feuerwerkskörper gehören niemals in Kinderhände“, stellte Drese klar.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, sei es wichtig, umgehend medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Bei schweren Verletzungen setzen Sie bitte sofort einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte in den Leitstellen, im Rettungsdienst und im Krankenhaus sind natürlich gerade auch in der Silvesternacht für unserer aller Sicherheit im Dienst. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank“, so Drese abschließend.

Mehr Deutsch, Mathematik, Englisch und politische Bildung

Oldenburg: Wir stärken die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und fördern die Demokratiebildung an den Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und setzt zusätzlich einen Schwerpunkt bei der politischen Bildung. „Die Demokratieerziehung ist wichtig für das Erkennen und Bewahren von Werten und Regeln des Zusammenlebens sowie für das Verständnis der in der Verfassung verankerten Grundrechte“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit der neuen Stundentafel beginnt der Geschichtsunterricht bereits in Klasse 5. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde wird in Klasse 7 statt bisher in Klasse 8 erteilt. In der gymnasialen Oberstufe werden ab dem kommenden Schuljahr aus dem Fach Geschichte/Politische Bildung zwei eigenständige Fächer: Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde ist erstmals verpflichtend durch die Schülerinnen und Schüler zu belegen.“

Seit dem Schuljahr 2025/26 gibt es von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe bis zu 14 Stunden mehr Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Oldenburg: „Es ist wichtig, vorhandene Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Bereich der Lesekompetenz, zu schließen. Denn die Lesekompetenz ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die kontinuierliche Förderung und Entwicklung der Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen.“

Förderung der Kernkompetenzen

  • Im Schuljahr 2024/25 hat das Land das Leseband für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.
  • Die Zahl der Werke, die im Unterricht gelesen werden, wurde verdoppelt. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.

Stärkung der politischen Bildung

  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Sozialkunde wird zum Fach Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7.
  • Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen strukturiert die Demokratiebildung an Schulen und schafft Handlungssicherheit für die Lehrkräfte.

Weitere Neuerungen in den Stundentafeln, die seit dem Schuljahr 2025/26 verbindlich gelten

  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Hintergrund

Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen ist ein ganzheitliches Konzept, das folgende Bereiche umfasst:

Politische Bildung als Unterrichtsfach

Hierbei werden die Fächer Politische Bildung/Sozialkunde (ab Jahrgangsstufe 7) sowie Gesellschaftswissenschaften (Jahrgangsstufen 5/6) gestärkt. Ziel ist die Vermittlung fachspezifischer Kompetenzen wie Perspektivenübernahme, Konfliktfähigkeit und politische Urteilsfähigkeit.

Politische Bildung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip

Alle Fachlehrkräfte werden dazu ermutigt, gesellschaftliche Problemorientierung und Kontroversität in ihren Unterricht zu integrieren. Beispiele sind Literaturanalysen mit politischen Bezügen oder Diskussionen zu Umweltfragen. Ziel ist es, ganzheitliches politisches Lernen in allen Fächern zu fördern.  

Demokratische Schul- und Unterrichtskultur

Schulen sollen als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.

Zieleinlauf der elektronischen Akte in Strafsachen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Alle Landgerichtsbezirke in M-V sind innerhalb der ursprünglichen Gesetzesfrist digitalisiert.“

Schwerin – „In Sachen Digitalisierung ist die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ein großes Stück vorangekommen. In allen Landgerichtsbezirken kann nunmehr auch in Strafsachen mit der elektronischen Akte gearbeitet werden. Zuletzt wurde die elektronische Aktenführung am Landgerichtsbezirk Stralsund gestartet. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalisierten Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt worden.

Von der aktuell durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Möglichkeit, die Einführungsfristen zu verschieben, macht Mecklenburg-Vorpommern keinen Gebrauch. Ich danke allen Beteiligten herzlich, die diese Mammutaufgabe für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt haben und weiter stemmen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die E-Akte in Strafsachen und die zum Jahresende folgende Einführung der E-Akte in Registersachen sind die letzten Steine, die zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsvorgaben gesetzt werden mussten. Bei Zivilgerichten sowie den Fachgerichten ist sie bereits erfolgreich eingeführt. Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen war eine große Herausforderung auf dem Weg des gesamten Prozesses der Digitalisierung, der seit nunmehr acht Jahren läuft.

Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und insbesondere dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz bei der Einführung der E-Akte war stets von Konstruktivität und Einsatz geprägt. Auch den beiden Dienstleistern, der DVZ M-V GmbH und der Dataport AöR sowie allen Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt großer Dank. Die Herausforderung haben alle in hervorragender Teamarbeit gemeistert. Auch die mit einem derart umfangreichen Erneuerungsprozess einhergehenden Modifikationen haben wir bisher und werden wir auch jetzt gemeinsam bewältigen“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Die Mitarbeitenden aller Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittlerweile mit der E-Akte arbeiten. Rund eine halbe Million elektronische Akten wurden seit Start der ersten Pilotierung zum elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2018 angelegt.

Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter

Über 17,5 Millionen Euro bewilligt

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren – insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.

„Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben – als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist“, erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.

„Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns – die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht“, erklärt der Innenminister.

Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden – ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.

„Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Christian Pegel weiter und:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.

„Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.