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Tag: 9. Januar 2026

Wustrow erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Wustrow – Die Gemeinde Wustrow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Steffen Franz und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Ein Gemeindewappen ist weit mehr als ein grafisches Symbol. Es steht für Geschichte, Zusammenhalt und das Selbstverständnis einer Kommune. Mit dem Wappenbrief erhält Wustrow ein sichtbares Zeichen seiner Identität und seiner Verbundenheit mit der Region“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde Wustrow. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Umgeben von vier blauen Eckflanken in Silber ein Kranz aus acht nach außen gerichteten grünen Lindenblättern.“

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 396 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Modernisierung der Notaufnahme Pasewalk

Drese sieht Modernisierung der Notaufnahme Pasewalk als bundesweit richtungsweisend

Pasewalk – Mit sechs Millionen Euro fördert das Land den Anbau der Zentralen Notaufnahme der Asklepios Klinik in Pasewalk. Damit wird hauptsächlich die Erweiterung durch Untersuchungs- und Behandlungsräume, Isolationszimmer sowie einem septischem und einem aseptischem Eingriffsraum ermöglicht. Dies gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin bekannt.

„Das ist eine Zukunftsinvestition und ein klares Zeichen für die große Bedeutung der Klinik Pasewalk als wichtiger Krankenhausstandort in der dünn besiedelten Region“, hob Drese hervor. „Durch die notwendige Modernisierung und Erweiterung der Notaufnahme stärken wir die Versorgungsqualität und helfen mit, das Krankenhaus zukunftsfähig zu machen“, so die Ministerin.

Drese verdeutlichte, dass die Bedeutung einer funktionalen Notaufnahme, die in der Lage ist verschiedene Arten von Notfällen zu bewältigen, stetig zunehme. „Gerade angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform ist es sinnvoll, die Grundversorgung in ländlichen Regionen zu sichern. Die Krankenhausreform sehe vor, dass spezifische Abteilungen wie Notfallmedizin, Intensivmedizin, Pädiatrie und Geburtshilfe eine zusätzliche finanzielle Förderung erhalten, unabhängig von der reinen Fallzahl.

Nach Aussage von Drese hat die Analyse der Fälle der Asklepios Klinik Pasewalk ergeben, dass der Standort für die Versorgung in Notfällen eine relevante Rolle in der Region einnimmt und die Erreichbarkeit in MV und auch in Teilen Brandenburgs sicherstellt. Die Wichtigkeit des Standortes habe sich zudem vor dem Hintergrund eines veränderten Leistungsangebotes in Prenzlau erhöht.

Darüber hinaus erfülle die Modernisierung der Notaufnahme in Pasewalk den Zweck der Notfallreform, eine bundesweit einheitliche und effektivere Notfallversorgung zu schaffen. Ziel sei es, Patienten schneller in die passende Behandlung zu leiten, die Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten und eine bessere Koordination zu ermöglichen.

„Mit der neuen Struktur der Notaufnahme des Krankenhauses in Pasewalk werden die Bereiche Rettungsdienst, Leitstelle, Krankenhaus und ambulante Versorgung besser verzahnt und entwickeln sich zu sektorenübergreifenden Notfallversorgungsstrukturen, sodass immer eine bedarfsgerechte medizinische Erstversorgung bereitsteht“, so Drese.

„Das modernisierte Krankenhaus ist somit wesentlicher Bestandteil einer leistungsstarken Notfallversorgung. Das ist bundesweit richtungsweisend“, sagte Ministerin Drese.

Partner der Feuerwehren: Land setzt weiter auf Investitionen und Dialog

Schwerin – Anlässlich der Neujahrsgespräche des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat Innenminister Christian Pegel die Bedeutung der Feuerwehren für den Nordosten bekräftigt. Auch in 2026 liegt ein besonderer Fokus auf der weiteren Stärkung der Feuerwehren durch umfangreiche Landesprogramme zur Fahrzeugbeschaffung sowie auf dem Dialog zum neuen Brand- und Hilfeleistungsgesetz.

„Der enge Schulterschluss mit dem Landesfeuerwehrverband ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine starke Feuerwehrlandschaft in unserem Land. Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leisten tagtäglich Herausragendes – ehrenamtlich wie hauptamtlich. Als Landesregierung stehen wir fest an ihrer Seite. Daher setzen wir auch 2026 das klare Signal: Wir investieren entschlossen in die Sicherheit der Menschen und in die Zukunft unserer Feuerwehren. Moderne Fahrzeuge, verlässliche Förderung und klare rechtliche Rahmenbedingungen sind Ausdruck einer starken und handlungsfähigen Landespolitik“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Hannes Möller, stellt die herausragende Rolle der Feuerwehren und die Bedeutung des engen Austauschs mit der Landespolitik heraus: „Die Feuerwehren unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern sind ein unverzichtbarer Pfeiler für die Sicherheit und das Miteinander in Mecklenburg-Vorpommern. Mit ihrem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatz, ihrer Professionalität und ihrem ständigen Engagement stellen sie den Brand- und Katastrophenschutz in unseren Gemeinden rund um die Uhr sicher. Das Format der Neujahrsgespräche bietet uns die wertvolle Gelegenheit, dieses Engagement und den Zusammenhalt zu stärken und die Weichen für eine zukunftsfähige, gut ausgestattete und gut ausgebildete Feuerwehrfamilie im ganzen Land sicher zu stellen.“

Ein Schwerpunkt des Landes im Jahr 2026 liegt auf den bewährten zentralen Landesbeschaffungsprogrammen für Fahrzeuge, mit denen Kommunen gezielt unterstützt und finanziell entlastet werden.

Geplant sind unter anderem die Beschaffung von:

  • Löschfahrzeugen LF 10 und LF 20 für den kommunalen Brandschutz,
  • weiteren Tanklöschfahrzeuge (TLF 3000 und TLF 4000) zur Stärkung der Vegetationsbrandbekämpfung,
  • Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10,
  • weiteren Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W),
  • Spezialfahrzeuge wie Rüstwagen oder Mannschaftstransportwagen

Das Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) hat den aktuellen Beschaffungsplan, in teilweiser Zusammenarbeit mit dem Bundesland Brandenburg, zunächst für die nächsten bis 2035 erarbeitet, dieser wird aber stetig fortgeschrieben. Durch eine Verwaltungsvereinbarung der Länder Brandenburg, Thüringen und MV sollen in Zukunft gemeinsam Vergabeverfahren zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes durchgeführt werden.

„Wir wissen, dass Feuerwehrfahrzeuge enorme Investitionen für Städte, Gemeinden und Landkreise darstellen. Genau hier greift das Land ein: Mit unseren Landesbeschaffungsprogrammen sorgen wir für Planungssicherheit, technische Standards und eine spürbare finanzielle Entlastung der Kommunen. Allein mit den Sammelbeschaffungen sparen die Kommunen pro Fahrzeug oft mehrere zehntausend Euro“, so Pegel.

Die Ausrichtung der Fahrzeugprogramme berücksichtigt gezielt die Bedarfe der Feuerwehren sowie veränderte Einsatzlagen beispielsweise durch den Klimawandel. „Wir investieren nicht abstrakt, sondern sehr konkret: leistungsfähige Pumpentechnik, größere Löschwasserkapazitäten, geländegängige Fahrgestelle und moderne Kommunikationssysteme. Damit machen wir unsere Feuerwehren zukunftsfest“, betont der Innenminister.

Seit 2018 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits mehrere hundert Feuerwehrfahrzeuge mit Landesmitteln gefördert oder vollständig beschafft – ein Kurs, der konsequent fortgesetzt wird. Neben den materiellen Schwerpunkten wurde der Dialog zum Brand- und Hilfeleistungsgesetz gesucht. Das Innenministerium setzt hierbei ausdrücklich auf den Austausch mit den Feuerwehrverbänden, Kommunen und weiteren Akteuren.

„Wir wollen ein Gesetz, das den Feuerwehren den Rücken stärkt, das Ehrenamt schützt und gleichzeitig klare Zuständigkeiten schafft. Das gelingt nur im engen Schulterschluss mit den Verbänden und den Kommunen – diesen Weg gehen wir bewusst gemeinsam“, erklärt Christian Pegel.

Innenminister Christian Pegel würdigt das Engagement der Feuerwehrangehörigen im ganzen Land: „Unsere Feuerwehren sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Mecklenburg-Vorpommern. Wer Sicherheit ernst nimmt, investiert in Menschen, Technik und Strukturen. Genau das tun wir – verlässlich, planbar und mit einem klaren Bekenntnis zum Ehrenamt.“

LRS und Dyskalkulie: Informationsflyer für Eltern

Oldenburg: Kein Kind soll allein gelassen werden, wenn es Unterstützung braucht

Schwerin – Viele Kinder und Jugendliche stehen im Schulalltag vor besonderen Problemen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen. Um Eltern und Erziehungsberechtigte noch gezielter zu unterstützen, hat das Bildungsministerium zwei Informationsflyer zu Legasthenie/LRS und Dyskalkulie aufgelegt.

„Wenn Kinder trotz großer Anstrengungen kaum Lernfortschritte machen, sind Eltern oft verunsichert. Mit unserem Informationsmaterial wollen wir aufklären, Informationen bereitstellen und zeigen, dass es viele Wege der Unterstützung gibt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und ergänzte: „Kein Kind soll allein gelassen werden, wenn es beim Lesen, Schreiben oder Rechnen auf besondere Herausforderungen trifft.“

Die kompakten Flyer erläutern leicht und verständlich, wie sich entsprechende Schwierigkeiten zeigen können, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Schritte Familien und Schulen gemeinsam gehen können. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen – sowohl beim Erkennen eines besonderen Lernbedarfs als auch beim Ableiten geeigneter Unterstützungsmaßnahmen.

„Wir wollen den Zugang zu verlässlichen Informationen erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Eltern stärken. Denn frühe Unterstützung ist entscheidend, um Lernfrustration zu vermeiden“, sagte Simone Oldenburg. Mit dem Angebot erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu entwickeln.

Legasthenie/Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Dyskalkulie gehören zu den spezifischen Lernstörungen, die unabhängig von allgemeiner Begabung auftreten können. Sie äußern sich durch anhaltende Schwierigkeiten beim Erwerb grundlegender Kompetenzen im Lesen, Schreiben oder Rechnen. Bei LRS betrifft dies vor allem den Aufbau der Laut-Buchstaben-Zuordnung, das flüssige Lesen sowie die sichere Rechtschreibung. Kinder mit Dyskalkulie haben hingegen deutliche Schwierigkeiten beim Verständnis von Mengen und Zahlen, beim Erfassen mathematischer Zusammenhänge und beim Entwickeln grundlegender Rechenstrategien. Eine frühzeitige Unterstützung trägt wesentlich dazu bei, Lernwege positiv zu gestalten und negative Folgen für den weiteren Bildungsweg zu vermeiden.

Damit Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich betreut und gefördert werden können, bietet das Land umfassende Fortbildungsmöglichkeiten an. Zwei Blended-Learning-Fortbildungsreihen zu den Themen LRS und Dyskalkulie sind darauf ausgerichtet, die individuellen Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Lehrkräfte in ihrer professionellen Entwicklung zu fördern. Blended-Learning-Angebote verzahnen Präsenz- und Online-Angebote. Der Einstieg in die Kurse ist jederzeit möglich. Darüber hinaus bietet das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums Fortbildungen zu den Themen LRS und Dyskalkulie an. Außerdem haben Lehrkräfte die Möglichkeit am Online-Kurs „LRS erkennen und fächerübergreifend differenzieren“ über die Online-Plattform „fobizz“ teilzunehmen.

Die Flyer zur Legasthenie/Lese-Rechtschreib-Schwäche und zur Dyskalkulie stehen auf dem Bildungsserver MV zum Download bereit.