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Tag: 19. Januar 2026

Förderung der Kanurenngemeinschaft Schwerin

Schwerin – Für die Sanierung und Instandsetzung der Sanitäranlagen im Vereinshaus hat Sportministerin Stefanie Drese am Montag der Kanurenngemeinschaft Schwerin e. V. (KRG) einen Fördermittelbescheid in Höhe von gut 47.000 Euro übergeben. Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds des Landes für ehrenamtliche Vorhaben.

„Die KRG Schwerin ist eine Institution im Kanurennsport und Drachenboot. Vor allem die Jugendarbeit des Vereins ist vorbildlich sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport“, betonte Drese bei ihrem Besuch am Faulen See.

Generationen von Kindern und Jugendlichen hätten hier ihren ersten Kontakt mit dem Paddeln gehabt und seien im Kanusport ausgebildet worden. Auch als Veranstalter diverser Wettkämpfe habe die KRG sich landes- und bundesweit einen Namen gemacht. Neben dem Schweriner Drachenbootfest am Faulen See organisiere der Verein regelmäßig die Landes-Kanu-Meisterschaften in Schwerin, so Drese

Die Ministerin hob dabei auch die großen Erfolge der KRG hervor. So gewannen Athletinnen und Athleten des Vereins seit 1990 19 Deutsche Meistertitel, davon sieben im Nachwuchsbereich. Die Kanurenngemeinschaft Schwerin gehöre damit zu den besten Nachwuchsvereinen Deutschlands.

„Leider können die Sanitäranlagen da nicht mithalten. Um den Trainings- und Wettkampfbetrieb aufrechterhalten zu können, den Kindern, Jugendlichen und weiteren Vereinsmitgliedern eine moderne und sichere Infrastruktur zu bieten und damit den langfristigen Fortbestand des Vereins zu sichern, ist eine grundlegende Sanierung des Sanitärbereiches dringend erforderlich. Mit den Fördermitteln aus dem Bürgerfonds unterstützen wir die KRG dabei, funktionale und hygienische Duschen und Umkleideräume herzurichten“, verdeutlichte Drese.

Landesweites Buchprojekt stärkt Sprachkompetenz von Kindern

Oldenburg: „Lesereise MV“ bietet für allen Mädchen und Jungen tolle Geschichten, die sie auf ihrem Weg in die Schule begleiten

Lesereise MV: Coves des neuem Buches

Schwerin – Mit dem landesweiten Buchprojekt „Lesereise MV“ startet Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Initiative zur frühen Sprach- und Leseförderung.

Auf der morgigen Auftaktveranstaltung in Greifswald stellen das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung und die Projektpartner das neue Geschichtenbuch „Blätter rauschen, laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“ erstmals vor. Das Projekt ist Teil der ganzheitlichen Sprachbildungsstrategie des Landes für Kita und Schule.

„Für kleine Kinder ist das Vorlesen das Größte: Es fördert die Sprachentwicklung, stärkt die Konzentration und ist ein unverzichtbarer Baustein auf dem Weg zum Lesenlernen. Die Mädchen und Jungen in MV erhalten nun ein Buch mit tollen Geschichten, das sie von der Kita bis in die Schule begleitet“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg im Vorfeld der Buchvorstellung.

„Mit dem Projekt ‚Lesereise MV‘ verfolgen wir das Ziel, allen Kindern in Mecklenburg-Vorpommern – unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld – einen guten und einheitlichen Start in ihren Bildungsweg zu ermöglichen.“

Ein Buch für alle Kita-Kinder im Land

Ab April 2026 erhalten alle 4- bis 5-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen ein eigens entwickeltes Geschichtenbuch. Die Übergabe erfolgt landesweit am 23. April 2026, dem Internationalen Tag des Buches. Das Buch begleitet die Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule.

Es enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. „Ich freue mich, dass im Buch Texte von bundesweit renommierten Kinderbuchautorinnen und -autoren wie Kirsten Boie und Paul Maar vertreten sind. Darüber hinaus konnten wir auch Autorinnen und Autoren aus Mecklenburg-Vorpommern für unser Projekt gewinnen. Auch die Illustrationen greifen regionale Bezüge auf und machen das Buch zu einem Stück gelebter Heimat“, sagte die Ministerin.

Ergänzt wird das Geschichtenbuch durch ein kostenfreies Fortbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte sowie durch Workshops für Eltern. In diesen erfahren sie, wie das Buch gezielt zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz eingesetzt werden kann – in der Kita, in der Familie und in Kooperation mit öffentlichen Bibliotheken. Ein Online-Portal, das in Kürze freigeschaltet wird, stellt zusätzlich Materialien, Anleitungen und Impulse für Fachkräfte und Eltern bereit. Erste Workshops in Parchim, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Greifswald haben bereits stattgefunden.

Teil einer umfassenden Sprachbildungsstrategie

Die „Lesereise MV“ ist ein Modellprojekt innerhalb der durchgängigen Sprachbildungsstrategie Mecklenburg-Vorpommerns, die alle Bildungsetappen von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Bildung umfasst. Ziel ist es, bildungssprachliche Kompetenzen systematisch aufzubauen, Übergänge zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung stellt für das Modellprojekt „Lesereise MV“ 350.000 Euro im Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027 zur Verfügung. Projektträger ist der Verein „Aktion Sonnenschein MV“. Das Buch erscheint im Carlsen Verlag.

Neue Regelungen für Förderung von Gedenkstättenfahrten

Oldenburg: Besuche von Orten ermöglichen, an denen Geschichte erlebbar wird

Schwerin – Schulen können einen höheren Zuschuss für Gedenkstättenfahrten erhalten und die Förderung leichter beantragen. Das Land hat die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten, zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes überarbeitet. Die neuen Regelungen sind mit dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gelten für alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

„Gedenkstättenfahrten sind ein ganz wichtiger Teil der Erinnerungsarbeit. Die neuen Regelungen erleichtern Schulen die Planung, stärken pädagogische Freiräume und ermöglichen mehr Schülerinnen und Schülern Geschichtserfahrungen an authentischen Orten. Bei der Neuregelung sind wir vielen Wünschen von Lehrkräften und Rückmeldungen der Schulen nachgekommen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die wichtigsten fünf Änderungen im Überblick: 

  • Vereinfachtes Antragsverfahren

Der bisherige Einreichungstermin (15. November) entfällt. In die Schulfahrtenjahresplanung müssen die Gedenkstättenfahrten nicht mehr aufgenommen werden, wie es sich Lehrkräfte vielfach gewünscht haben. Anträge können nun fortlaufend gestellt werden. Lediglich 12 Wochen vor Beginn der Fahrt muss der Antrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Für allgemein bildende Schulen ist es das zuständige Staatliche Schulamt. Für berufliche Schulen ist das Bildungsministerium die zuständige Bewilligungsbehörde.

  • Erhöhter Zuschuss: bis zu 600 Euro pro Klasse

Der Zuschuss steigt von bisher 500 auf 600 Euro je teilnehmender Klasse, um die gestiegenen Fahrtkosten – insbesondere im Busverkehr – aufzufangen.

  • Umfangreiches pädagogisches Konzept entfällt

Künftig genügt eine kurze Bestätigung, dass die Fahrt in den Unterricht eingebunden ist und mit dem Lernort abgestimmt wird. Auch dies entspricht den vielfachen Anregungen der Lehrkräfte nach einer Vereinfachung des Verfahrens.

  Bildungszugänge für jüngere Jahrgangsstufen erweitert

Neu ist auch, dass Gedenkstättenfahrten bereits vor der Jahrgangsstufe 7 gefördert werden können, sofern eine pädagogische Begründung vorliegt. Viele Lernorte unterbreiten zunehmend besondere Angebote für jüngere Schülerinnen und Schüler. Das Land trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

  • Inhaltliche Kriterien haben Priorität

Die bisherige Anlage der Richtlinie mit einer Auflistung förderfähiger Orte ist entfallen. Durch die Übersicht entstand der Eindruck auf Vollständigkeit. Stattdessen definiert die neue Richtlinie klare inhaltliche Kriterien, über welche Voraussetzungen die außerschulischen Lernorte verfügen müssen, damit die Schule eine Förderung erhält. Hierzu zählen das Angebot, die Bedeutung und Eignung für das Erschließen historischer Zusammenhänge.

Die Neufassung der Richtlinie setzt zentrale Elemente des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“ vom 27. Januar 2023 um. „Wir wollen Schülerinnen und Schülern Besuche von Orten ermöglichen, an denen Geschichte greifbar wird. Mit den neuen Regelungen schaffen wir dafür verlässliche Rahmenbedingungen“, betonte die Bildungsministerin.

Die neue Richtlinie ist auf den Internetseiten des Bildungsministeriums im Mitteilungsblatt 15/2025 einsehbar.